Hallo,
gibt es eine schriftliche Regelung in welcher Auswahl ein Spieler/Spielerin spielen muss? Ich habe trotz Suche noch nichts finden können.
Irgend so ein § wie: "Die Spielberechtigung in einer Auswahl ist immer und grundsätzlich abhängig von der aktuellen Spielberechtigung für einen Verein und der Zugehörigkeit des Vereins zu seinem Kreis/Bezirk/Landesverband/Regionalverband" Das ist keine Regel, das ist frei erfunden und nur ein Ansatz wonach ich suche!!
Gibt es so etwas?
Hintergrund:
Eine Spielerin wechselt den Verein und damit den Kreis. Sie soll jedoch weiterhin in der Kreisauswahl ihres alten Vereines/Kreises spielen. Kann das Folgen haben wenn man das so macht? Und wenn ja, nur für die Funktionäre die Bescheid wussten oder auch für die Spielerin?
Gefühlsmässige Antworten helfen übrigens nicht weiter. Micht interessieren in diesem Fall nur Hinweise zu einer eindeutigen gülltigen Regelung.
Danke für eine evtl. Hilfe
Gruss
Rolf