• Wenn man das Sportgerichtsurteil liest, findet man dort eindeutig, dass der Lizenzinhaber die GmbH & Co. KG ist. Sie hatte auch vorsorglich Einspruch eingelegt, obwohl sie selbst durch die Entscheidung der spielleitenden Stelle nicht betroffen war.

    Warum die Gesellschaft Insolvenz noch im Juni angemeldet hat, könnte darauf zurückzuführen sein, dass man zum "30.06.2007" einen sauberen Schnitt machen wollte. (Bilanz usw.) Möglicher Weise wurde der Schritt mit dem Steuerberater und einem Wirtschaftsrechtler, aber keinem Sportrechtsprofi abgesprochen. Wenn die dargestellte Regelung den Tatsachen entspricht und derart auslegbar ist, wie das die Hamburgerin darstellt, dann kann Ungemach über die Tussis hereinbrechen.

    Der Zeitpunkt der Insolvenz ist nicht mit einem genauen Tag festzumachen. Man kann ihn nur als Außenstehender spekulativ vermuten. Der Geschäftsführer hingegen schaut sich die Forderungen der Schuldner und die Forderungen der Gläubiger an und vergleicht sie. Wenn er in der Lage ist diese noch einiger Maßen auszugleichen, dann kann er mit dem Insolvenzantrag warten. Die "Sport-GmbH" hat zumeist ohnehin keine Insolvenzmasse, so dass der Antrag auf Insolvenz mangels Masse nach Prüfung abgelehnt wird.

    Für die Tussis die Gehaltsforderungen haben, vereinfacht sich nun die Sache und jede bekommt vom Arbeitsamt ihr Insolvenzausfallgeld. Für die Tussis, die nur Entschädigungen bekommen, wird nichts übrig bleiben. Klageverfahren beim Arbeitsgericht oder beim Zivilgericht dürften die Stellung des Insolvenzantrages nicht unmittelbar beeinflusst haben, da das Ergebnis solcher Verfahren der vollstreckbare Titel dem Grunde nach nur eine Forderung ist. Mit einem solchen Titel kann man natürlich gegen eine GmbH einen Antrag auf Insolvenz stellen, wenn dieser nicht rechtzeitig und ausreichend bedient wurde.

    Die Durchgriffshaftung verlangt eine vorsätzliche Straftat. In den meisten Fällen lässt sich der Vorsatz nicht beweisen, so dass man dem Geschäftsführer mal buckelweise kann. Im konkreten Fall ist Michael Giehrl wohl auch noch nicht allzu lange vorher Geschäftsführer gewesen, so dass ihm eine Schonzeit zur Prüfung der Unterlagen einzuräumen war. Sein Vorgänger kann darauf verweisen, dass der kritische Zustand erst Ende Juni 2007 erreicht war. :lol:

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

    Einmal editiert, zuletzt von Leon (5. Juli 2007 um 15:02)

    • Offizieller Beitrag

    Leon, Insolvenzrecht ist anscheinend nicht so ganz Dein Thema...

    Der "saubere Schnitt" per 30.6. ist kein schlüssiges Argument. Wir reden hier nicht von einer Bilanzierung zum Geschäftsjahresende. Bei der Buchführung der GmbH & Co. KG (hat die GmbH auch Insolvenz beantragt oder hat gar die GmbH und nicht die KG beantragt) bleibt jetzt ohnehin kein Stein mehr auf dem anderen...

    Und letztlich ist eine Insolvenz ein schleichender Prozess, der in der Tat nicht auf einen Tag festgelegt werden kann. Daher ja auch die Frist von drei Wochen für den Geschäftsführer innerhalb er eine Eigeninsolvenz beantragen muss, nach dem er einen der Tatbestände für erfüllt erkannt hat (oder hätte erkennen müssen) - ganz relevant für spätere Prozesse um eine Insolvenzverschleppung. Da wir die Insolvenz aber auf die Auswirkungen zur Lizenz beziehen ist als Stichtag das Datum der Antragstellung gültig, in diesem schleichenden Prozess der letzte Tag, es geht also zugunsten des Unternehmens.

  • Hallo,

    konte das Dokument „Richtlinien zur Erteilung von Lizenzen“ nicht finden, weder beim DHB, HBL oder HBvf, gegoogelt habe ich auch nicht erfolgreich...

    :help: Eine Bitte: Kann jemand von Euch einen Link hier nennen oder hier das Dokument einhängen? :help:

    Bitte, bitte...


    Danke!

    Gruß,
    M.I.B

    P.S.: 10.000+ Hits in einem Thread im Frauenhandball, mit einem Thema welches nur´einen Verein behandelt: Premiere

    Einmal editiert, zuletzt von M.I.B (5. Juli 2007 um 20:39)

  • Zitat

    Original von M.I.B

    P.S.: 10.000+ Hits in einem Thread im Frauenhandball, mit einem Thema welches nur´einen Verein behandelt: Premiere


    das stimmt, das ist wirklich unschlagbar!! :D

    :love:ROSSIJA ROSSIJA ROSSIJA ROSSIJA :love:

  • Ich glaube da wirst du keinen Erfolg haben.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Warum sollte M.I.B. da keinen Erfolg haben -
    "Richtlinien für die Erteilung der Lizenzen zur Teilnahme am Spielbtrieb der Bundesliga Frauen (LZR-BL-F" -
    § 9 Inkraftsetzung - Diese Richtlinien treten mit Beschlußfassung durch den Vorstand des Ligaverbandes und ihrer Veröffentlichung in Kraft

  • Zitat aus dem Gästebuch der 2.Mannschaft des Tus Metzingen (Das der 1.wird wohl immer noch zensiert):

    Das ist ja richtig interessant hier... - über was Ihr Euch so alles Gedanken macht.

    Die Lizenzen liegen selbstverständlich bei der TuS Metzingen - Abteilung Bundesliga e.V., sodass wir mit Sicherheit nicht nächstes Jahr in der Landesliga Handball spielen werden.

    Zum Thema Baustellen kann ich nur soviel sagen, dass es eben alles seine Zeit dauert bis das ganze wieder normal läuft... - also habt Geduld und gebt den Verantwortlichen die Zeit, damit sie ihre Aufgaben ordentlich erledigen können!

    Gezeichnet wir mit Presse, die Emailadresse dazu gehört wohl Fr.Schnitzler.

    http://www.tus-metzingen.de/handball/index.htm

  • Hallo,

    wen man beim Reutlinger General-Anzeiger mit dem Begriff "Lizenz AND Metzingen" sucht und sich dann einen Firstgate Webcode kauft kann man die Geschichte perfekt nachverfolgen (Ende April, Anfang Mai).

    Die Lizenz ist bei der Abteilung Bundesliga e.V.

    Was steht den nun in der Richtlinie? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der alte Lizenznehmer demjenigen, der die Lizenz "übernommen" hat, sie "hinterher" noch verwirken kann (obwohl der alte Lizenznehmer in der neuen Saison nix mehr damit zu tun hat).

    Gruß,
    M.I.B

  • weiß eigentlich jemand, ob metzingen nun beim könig-cup in altbach morgen antritt? wenn paddy stefani mit blinddarm-entzündung ausfällt, annika schmid bei der hochschul-em in polen ist, bleibt ohne - offizielle - neuzugänge nicht mehr viel spielfähiges übrig ...

  • Es kam bis jetzt noch keine andere Meldung :)

    Sie werden vermutlich schon diese Testmöglichkeit nutzen. :D

    Aber, das mit den Neuzugängen kann man sich mit ziemlicher Sicherheit abschminken. Die brauchen zu dem Turnier offizielle Spielerpässe.

  • Schönen dank für den Hinweis Ronaldo, das das Insolvenzrecht nicht ganz mein Thema ist. Stimmt mit Sicherheit, denn heute gibt es für jedes Rechtsgebiet Spezialisten. Die von dir aufgeworfene Problematik zur Kommanditgesellschaft lässt sich mit dem Handelsrecht leicht erklären. Die Kommanditisten haben sich durch die GmbH & Co. KG haftungsrechtlich mit einer Gesellschaft, die zugleich Komplementär ist, gegen eventuelle Durchgriffshaftung geschützt. (§ 164 ff HGB)

    Um aber auf die Frage der Lizenz zurückzukommen, gibt es hier eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Urteil des Sportgerichtes, wo expressis verbis die Gesellschaft als Rechteinhaber genannt wird und den Hinweisen hier, dass ein Bundesliga e.V. Rechteinhaber sein soll. Wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt ihres Streitbeitritts nicht Rechteinhaber gewesen ist, hätte ihr Einspruch keinen Sinn gemacht. Betroffen war sie unmittelbar von dem Bescheid der spielleitenden Stelle nicht und nach der RO konnte sie ohnehin nur als wirtschaftlich Betroffener hilfsweise Rechte geltend machen. Summasumarum, entweder das Gericht hat die Legitimation nicht geprüft oder der Bundeslaga e. V. ist Rechtenachfolger zu einem bestimmten mir nicht bekannten Stichtag. Mit Sicherheit war aber die Lizenz nach den bisherigen Informationen im März 2007 bei der Gesellschaft und nicht bei dem Verein.

    Die RL zur Vergabe der Lizenz ist in einigen Entscheidungen bruchstückhaft abgedruckt. Einer Veröffentlichung im Internet bedurfte es zur ihrer Rechtswirksamkeit nach der Satzung des Verbandes jedoch nicht. :)

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

  • @ Leon

    ......wahnsinn, wieviele Fremdwörter du kennst ;)

    Aber zu deiner Frage. "Alter" Lizenzinhaber ist die GmbH (wie auch immer die genau benannt ist). Diese GmbH hat die Insolvenz angemeldet. Diese GmbH ist auch verpflichtet bis zum 31.03.07 eine Lizenz für die neue Saison anzumelden. Zum Stichtag 31.03.07 werden dann i.d.R. die neuen Lizenzen für die kommende Spielzeit ausgestellt.

    "Neuer" Lizenznehmer ist die Bundesliga e.V. Diese Lizenz tritt aber erst ab der neuen Saison in Kraft. Beginn der neuen Saison ist/war der 01.07.07.

    Entscheident für die Revisionsgeschichte sowie für die jetzt aktuell aufgekommene Frage der generellen Lizenzerteilung bzw. Nicht-Erteilung ist aber nur die "alte" GmbH.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Leon
    Schönen dank für den Hinweis Ronaldo, das das Insolvenzrecht nicht ganz mein Thema ist. Stimmt mit Sicherheit, denn heute gibt es für jedes Rechtsgebiet Spezialisten. Die von dir aufgeworfene Problematik zur Kommanditgesellschaft lässt sich mit dem Handelsrecht leicht erklären. Die Kommanditisten haben sich durch die GmbH & Co. KG haftungsrechtlich mit einer Gesellschaft, die zugleich Komplementär ist, gegen eventuelle Durchgriffshaftung geschützt. (§ 164 ff HGB)

    Das war auch kein Vorwurf sondern der Versuch einer Präzisierung.

    Letztlich gibt es die Rechtsform "GmbH & Co. KG" nicht. Es gibt die Rechtsform "KG" und nur hier gilt §164 HGB. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet der Kommanditist nur mit seiner Einlage und übernimmt nicht die Geschäftsführung, insofern sind die Kommanditisten vor einer Durchgriffshaftung geschützt.

    Für eine KG braucht man immer noch einen Komplementären, der die Geschäftsführung übernimmt und auch mit seinem gesamten Vermögen haftet. Dies ist in diesem Fall eine GmbH, also eine juristische Person mit beschränktem Vermögen und darauf beschränkter Haftung. Aber auch diese GmbH braucht Gesellschafter und mindestens einen Geschäftsführer. Der damit de facto Geschäftsführer der GmbH & Co. KG ist.

    Gerade aus dieser Frage heraus ist für mich interessant, wer zuerst einen Insolvenzantrag gestellt hat: GmbH oder KG. Dass die andere Gesellschaft folgt ist normal. Dann sind aber auch die Gesellschafter interessant, denn wenn die GmbH-Gesellschafter gleichzeitig die Kommanditisten der KG sind und einer oder mehrere sogar noch Geschäftsführer, dann kann es wieder sehr schnell zu einer Durchgriffshaftung kommen. Sofern eine Insolvenzverschleppung nachgewiesen wird und/oder Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern beim Finanzamt offen sind.

  • Grundsätzlich ist zu trennen zwischen Lizenznehmer und Spielbetrieb.
    Teilnehmende Mannschaft ist die 1.Frauenmannschaft des Vereins TUS Metzingen,und der Verein somit auch für den Spielbetrieb zuständig und somit auch rechtsfähiger Adressat für den DHB und dessen Rechtsorgane.
    Am Spielbetrieb teilnehmen können nämlich nur Vereine die Mitglied im DHB sind.
    Dieser Verein bedient sich auf dem Vertragswege der Dienste der erwähnten GmbH&CoKg um die Mannschaft zu vermarkten und auch um mit den Spielern Veträge abzuschliessen.
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese GmbH auch die erforderliche Lizenz erhalten.
    Das war wohl in der abgelaufenen Saison so.
    In der kommenden Saison ist der Lizenznehmer die (neugegründete) Bundesligaabteilung des TUS Metzingen.

    Soweit die Fakten.
    Welchen Einfluß diese auf eine evtl. Lizenzaberkennung haben könnten kann ich nicht beurteilen da mir die Bestimmungen nicht im Detail bekannt sind, was wohl mehr oder weniger für uns alle hier gilt.

  • Hi,

    ist es möglich während der Saison eine Lizenz an einen anderen Lizenznehmer wie auch immer weiterzugeben?

    Wer hat die Richtlinie? Bitte Einscannen! Bitte abtippen! ;) Egal wie... Bitte hier verlinken oder einhängen.

    Ich stell mir das gerade vor: Mannschaftssitzung Frauen 1 in Metzingen, worst case scenario :P:

    "Mädels, wir haben 2 Neuigkeiten für Euch: Wir haben den Prozess beim Bundesgericht gewonnen. Und die Lizenz verloren..."

    ;)

    Gruß,
    M.I.B

  • Zitat

    Original von Ronaldo

    Gerade aus dieser Frage heraus ist für mich interessant, wer zuerst einen Insolvenzantrag gestellt hat: GmbH oder KG. Dass die andere Gesellschaft folgt ist normal. Dann sind aber auch die Gesellschafter interessant, denn wenn die GmbH-Gesellschafter gleichzeitig die Kommanditisten der KG sind und einer oder mehrere sogar noch Geschäftsführer, dann kann es wieder sehr schnell zu einer Durchgriffshaftung kommen. Sofern eine Insolvenzverschleppung nachgewiesen wird und/oder Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern beim Finanzamt offen sind.

    Wenn GmbH-Gesellschafter Kommanditisten sind, kommt es deswegen nicht zu einer Durchgriffshaftung. Das ist nicht zutreffend.
    Generell gibt es keine Haftung der Gesellschafter, ob diese nun bei der Gmbh sind, bei der KG oder beides zusammen.
    Bei den Geschäftsführern sieht das natürlich anders aus. Im Regelfall sind diese häufig auch Gesellschafter.

    Einmal editiert, zuletzt von Joggl (6. Juli 2007 um 13:11)

  • Ronaldo google mal unter GmbH & Co. KG. Du wirst staunen, was es alles nicht gibt. Die Kommanditgesellschaft, die sich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Koplementär bedient, kann etliche nicht haftende Kommanditisten haben. Die GmbH jedoch kann/muss aber nicht aus einem Gesellschafter bestehen, der sich zugleich als Geschäftsführer bestellt. Im konkreten Fall ist dies Michael Giehrl. Wenn die GmbH pleite ist, wird ein Insolvenzantrag gestellt. Nach dem Bericht von M.I.B war es die gesamte Kommanditgesellschaft, da offenbar kein neuer Komplementär als Auffanggesellschaft installiert wurde. Deshalb auch die HRA-Nummer und der Name ... GmbH & Co. KG. Dies sind übliche Konstruktionen.

    Wenn zwischenzeitlich ein neuer Rechteinhaber als Rechtsnachfolger hinsichtlich der Lizenz als Bundesliga e.V. ins Leben gerufen wurde, dann sind die Lizenzrechte auf diesen übergegangen, die Schulden jedoch nicht. Rechte sind eine ganz normale "Ware", die man erwerben und abgeben kann. Demzufolge ist der Rechteinhaber nach meiner Meinung auch nicht in Insolvenz und kann die nötigen Verträge abschließen und damit auch die Spielberechtigungen. ;)

    Ein Widerspruch hierzu gibt es nur im Urteil des Bundessportgerichtes, da im Juni 2007 zum Zeitpunkt des Einspruchs die o. g. Gesellschaft als Rechteinhaber auftrat. :hi:

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

    Einmal editiert, zuletzt von Leon (6. Juli 2007 um 13:40)

  • Evtl. ne Stellvertretung gem. § 164 ff BGB?? Ist das bei sowas möglich?? Wo sindn die angehenden Jura-Profs?;)