• Zitat

    Anders gesagt, wenn ich einer Spielerin über ein halbes Jahr ohne Spielberechtigung gestatte, am Spielbetrieb der Bundesliga teilzunehmen, habe ich unter Umständen eine Regel geschaffen, die sich nicht mehr umkehren lässt.

    Falsch, setzen, sechs! Statt solch einen langen Artikel zu schreiben, hättest du dir doch die gesamten Beiträge durchlesen sollen. Natürlich hatte die Spielerin vor ihrem 18. Geburtstag eine Spielberechtigung, nach dem Geburtstag hätte sie aber nur noch 2x mit Landespaß spielen dürfen. Das ist auch der Grund für den Punktabzug, nix anderes.

    Zitat

    Der MV muss auch nicht die Eintragung im Spielprotokoll vornehmen. Wenn der Trainer als MV vor dem Spiel unterschreibt, prüft er in den meisten Fällen in keiner Weise die Eintragungen.

    Völlig egal, mit seiner Unterschrift bestätigt er die Eintragungen auf dem Spielprotokoll. Wer die dort eingeschrieben hat, ist egal. Der MV kann natürlich auf seinen Schreiberling vertrauen oder aber die Eintragungen kontrollieren.

  • Zitat

    Original von LEON
    Es geht hier nicht unmittelbar um die fehlende Spielberechtigung,

    Doch, genau um die geht es.

    Zitat


    sondern um den falschen Eintrag des Geburtsdatums.

    Das ist nachrangig. Aber das steht oben wirklich alles schon mehrfach.

    London? - Yes, London. You know: fish, chips, cup o' tea, bad food, worse weather, Mary fucking Poppins ... LONDON.

    Wödiger ist eine Sitzgruppe von mittelblau bis gelb: 2. Gang hinten rechts.

  • Zitat

    Original von heiner
    Das ist nachrangig. Aber das steht oben wirklich alles schon mehrfach.

    Stimmt!

    Wie würde Mr.Handball sagen: Ich bin soooooo müde;)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Keine Sorge. Ich habe die Artikel gelesen, aber eine andere Meinung als du TLpz und zwar fundiert. Der MV bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen. Genau dies ist der Punkt. Wenn er nicht selbst eingetragen hat, dann muss er diese kontrollieren. Demzufolge besteht seine Pflichtverletzung in der mangelnden Kontrolle. Beim Schiri ist das aber genau so. Daher besteht hier rein formell eine gleiche Pflichtverletzung.

    Anna-Lena war mit dem Geburtsjahr 1990 formell spielberechtigt. Danach war sie 17 Jahre alt und konnte mit dem Landespass ohne BuLi-Vertrag spielen. Was sie nachgewiesenermaßen auch getan hat.

    Das sie tatsächlich bereits 18 Jahre war und nur noch zwei Spiele ohne Vertrag hätte spielen können, ist den Kontrollierenden nicht aufgefallen. Das ist der zweite Knackpunkt.

    So lange kein vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist, geht es allein um die Verletzung der Kontrollpflichten. Ich bin mir übrigens auch ganz sicher, dass keiner der Beteiligten (Anna-Lena, Trainer, MV) die Spielordnung und die ergänzenden Regeln bis ins Detail kannten. Die meisten Spieler kennen nicht mal im Detail die Spielregeln, trotz zielgerichteter Ausbildung. Ursächlich hierfür ist einfach der Umstand, dass diese fast alle zwei Jahre geändert werden und darüber hinaus noch etliche Sonderregeln im Jugendbereich geschaffen werden.

    Das mein Beitrag etwas länger ausgefallen ist, lag daran, dass ich so wenig Zeit hatte und das die Diskussion aus meiner Sicht aneinander vorbei läuft. Deshalb auch mein Einwurf mit Recht und Gerechtigkeit. Aber du TLpz kannst das natürlich anders sehen und dich als Pauker verkleiden und die Beiträge zensieren. :hi:

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

  • Gleiche Pflichtverletzung funktioniert doch aber nur bei gleichen Pflichten, oder?

    Mit einem angegebenen Geburtsjahr 1990 und dem realen 1989 wäre sie dennoch nicht spielberechtigt gewesen. Es ist auch nicht Aufgabe der SR, die Spielberechtigung zu prüfen. Das können sie auch gar nicht.

    Es ist auch irrelevant, ob der MV die Regeln - die zum Spielbetrieb dazugehören - kennt oder nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Kai: ich bin noch wach :D

    London? - Yes, London. You know: fish, chips, cup o' tea, bad food, worse weather, Mary fucking Poppins ... LONDON.

    Wödiger ist eine Sitzgruppe von mittelblau bis gelb: 2. Gang hinten rechts.

  • DHB Spielordnung (SpO) Seite 8
    Stand: 01. Juli 2006
    § 16 Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz
    Eine Spielberechtigung, die zu Unrecht erteilt worden ist, ist unwirksam. Gegen die
    Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur, wenn Verein oder Spieler die Fehlerhaftigkeit
    der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.

  • freshwatereast

    Zitat

    .... um mal den trainer etwas in schutz zu nehmen ... ich verfolge die thematik hier sehr gespannt ... bin selber dieses jahr in der dhb a-lizenz ausbildung und werde diese hoffentlich auch im juli abschließen ... aber die bundesligaspielordnung war in keinem der ausbildungsteile auf der agenda ;) ... also bitte keine solchen aussagen!

    :schrei:
    wie schon oben gesagt, Nichtwissen schützt vor Strafe nicht! Und ein guter Bundesligatrainer beschäftigt sich VOR der Saison mit der Bundesligaspielordnung - die ja so umfangreich nicht ist - denn es geht ja um viel (Geld)!
    Und zumindest in der C-Trainer-Ausbildung kriegt man gesagt, wozu eine Spielordnung da ist (und gerade im Nachwuchs ändert sie sich jede Saison)

    Leon

    Zitat

    Als Trainer muss man dies nicht unbedingt mitbekommen, dass nun eine tatsächlich 18 geworden ist.

    Es wäre ebenfalls ein schlechter Trainer, der nicht weiß, wie alt seine Spielerinnen sind bzw. wann sie Geburtstag haben, wo ist denn da auf einmal der so viel beschworene Mannschaftsgeist der Metzinger? Einen 18. Geburtstag werden sie doch als Grund zum Feiern nicht ausgelassen haben :bier: - unglaubwürdig...

  • Zitat

    Original von Nocheinmainzlarer
    DHB Spielordnung (SpO) Seite 8
    Stand: 01. Juli 2006
    § 16 Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz
    ...


    Hi,
    Nocheinmainzlarer, betrachte zuerst Definition für Spielberechtiung:

    Zitat

    §10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung
    (1) Spielberechtigt sind nur Mitglieder eines Vereins, denen die zuständige Passstelle die Spielberechtigung erteilt hat. Sie gilt nur für den Verein, für den sie beantragt worden ist. Ausnahmen gelten für Vertragsspieler.


    Einen gültigen Pass lag vor. Sie war Spielberechtigt. Was das Problem hier ist:

    • War sie Teilnahmeberechtigt?
    Zitat

    (3) Teilnahmeberechtigt sind Spieler für Mannschaften in ihrer Altersklasse, solange kein sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebender Hinderungsgrund vorliegt. Für Jugendliche gelten zusätzliche Bestimmungen.

    Gemäß Ihres Passes nach den 2 Spielen natürlich nicht. Bestreitet niemand.

    Das Bundesgericht hat folgendes meiner Meinung abzuwägen:

    • Wird durch die Sonderstellung der Schiedsrichter, der von mir schon oft bemühte §28(1), das falsche Geburtsdatum im Spielbericht zum für die Situationsbeurteilung, ob Sie teilnahmeberechtigt gewesen ist oder nicht, relevanten Datum?
    • Wenn §28(1) nicht "zieht", warum? Ggf: Weshalb fällt die Spielberichtsprüfung nicht darunter?


    §28(1) ist eine immens wichtige Regelung. Sie macht die Schiris zu "Göttern". Ich bin gespannt auf das Urteil.

    :P Seht es doch so: Wenn sich die von mir vertretene Auffassung durchsetzt bekommt Ihr ein Spiel mehr für Eure Dauerkarten... :P

    :tschau: M.I.B

  • Zitat

    Seht es doch so: Wenn sich die von mir vertretene Auffassung durchsetzt bekommt Ihr ein Spiel mehr für Eure Dauerkarten... Zunge raus

    Das passt zu deinen anderen Argumenten.
    Wenn sich deine Auffassung durchsetzt bekomme ich aber 2 Spiele weniger für meine Dauerkarte.
    Ich habe eine für den TV Mainzlar.
    Und der bräuchte dann nämlich nicht gegen Metzingen anzutreten.

  • M.I.B., du bist im Irrtum. Sie war nicht spielberechtigt, denn:

    Zitat

    §10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung
    (1) Spielberechtigt sind nur Mitglieder eines Vereins, denen die zuständige Passstelle die Spielberechtigung erteilt hat. Sie gilt nur für den Verein, für den sie beantragt worden ist. Ausnahmen gelten für Vertragsspieler.

    Die zuständige Paßstelle hatte aber keinen solchen ausgestellt. Der LV, auf dessen Paß sie spielte, war nicht zuständig. Und die SR haben nichts damit zu tun. Die prüfen nur eine Teilnahmeberechtigung. Die Spielberechechtigung können sie auch bei korrektem Geburtsdatum nicht prüfen. Woher wollen sie wissen, wie viele Spiele sie schon auf den Landespaß absolviert hat?

    Mir ist im übrigen egal, wo ich wen spielen sehe: ob Metzingen nach Leipzig oder Markranstädt kommt. In der Summe macht das für mich in der Saison gar keinen Unterschied. :hi:

    London? - Yes, London. You know: fish, chips, cup o' tea, bad food, worse weather, Mary fucking Poppins ... LONDON.

    Wödiger ist eine Sitzgruppe von mittelblau bis gelb: 2. Gang hinten rechts.

  • Zuständig für eine Jugendspielerin war bis zum 18. Lebensjahr der LV. Sie hatte einen gültigen Pass mit dem richtigen Geburtsdatum. Sie hatte keinen Vertrag als Bundesligaspielerin, demzufolge konnte auch kein BuLi-Pass beantragt werden. Zuständig war und blieb deshalb der LV.

    Erst in § 66 S. 2 SpO findet man die Regelung zur Volljährigkeit. Diese Regelung weicht aber vom üblichen Regelungsgehalt bei Jugendspielerinnen ab. Normaler Weise ist eine Jugendspielerin wenn sie nach dem Stichtag geboren ist, die gesamte Spielzeit in dieser Spielklasse spielberechtigt. Bei Volljährigkeit wird davon im Vertragsspielerbereich abgewichen. Dann dürfen nur noch zwei Spiele durchgeführt werden, ansonsten muss ein Vertrag her. (Schutz der Vertragsspielerin)
    Die Doppelspielberechtigung bleibt hiervon erst einmal unberührt und als Jugendspielerin kann sie auch weiterspielen.
    Ein nur oberflächlich mit der SpO vertrauter Trainer kann daher durchaus irren.

    Die Änderung des Geburtsdatums soll nach Auffassung des Gerichts verhindert haben, dass die spielleitende Stelle erkennen konnte, dass Anna-Lena nach ihrem 18. Geburtstag nach zwei Spielen nicht mehr teilnahmeberechigt war. Dies kann aber auch der MV für sich in Anspruch nehmen. Die nachweisliche Kenntnis des Geburtsdatums und damit vorsätzlich falsche Bestätigung des Spielprotokolls durch den MV ist nicht Gegenstand. Geburtstagsfeiern und Führerschein von Anna-Lena sind nur Spekulationen im Forum und unbeachtlich.

    Alles andere hat M.I.B. dazu schon gesagt.

    Schlussendlich lag es doch in der Hand der Schiris, rechtzeitig für Ordnung zu sorgen, was sie aber nicht getan haben. Sie hätten auf dem Spielprotokoll nur vermerken müssen, dass das Geburtsdatum im Protokoll und im Pass nicht übereinstimmen.

    Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ist im Recht nicht immer zu vertreten. Beispielsweise kann man niemand wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes belangen, der nicht ordnungsgemäß von der Geschwindigkeitsbeschränkung Kenntnis erlangen konnte. Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren räumt man trotz Volljährigkeit im Strafrecht Sonderregelungen zu, die im Kern den obigen Grundsatz in sein Gegenteil verkehren. Es gibt so viele Ausnahmen von dieser Regel, dass man unschwer auch sagen kann, Unwissenheit wirkt zumindest strafmildernd.

    Damit wären wir aber wieder mitten in der Sache.

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

  • Muss mich mal zu Wort melden.

    Ich habe jetzt 1 Jahr Online-Spielberich hinter mir.
    Hatte vorher nichts mit Regeln, Handball und Spielberechtigungen zu tun.

    Die Informationen, welche ich bekommen habe sind eindeutig! Der HBVF hat mehrfach Anweisungen bzw. Informationen zum Thema Spielbericht und Spielberechtigung heraus gegeben. Auch der Sekretär, der die Eintragungen im Spielberich vornimmt, hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Verein alleine für die Spielberechtigung seiner Spielerinnen verantwortlich ist! Hier muss ich dem HBVF und den Verantwortlichen ein Lob aussprechen. Des Weiteren sind die Verantwortlichen stets bemüht, eventuelle Fragen und Unklarheiten auf dem "kurzen Dienstweg" zu klären.
    Über Sinn oder Unsinn von Regeln kann ich mir kein Urteil erlauben und darum geht es auch hier nicht.
    Aufgrund der genannten Tatsachen muss ich Metzingen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen!
    Und wenn man von einem bewussten Einsatz einer nicht berechtigten Spielerin absehen möchte, kann man dennoch von großer Dummheit sprechen!
    All dies ist noch durch Unprofessionalität in gewissem Rahmen zu entschuldigen.
    Keinesfalls kann ich jedoch das jetzige Verhalten Metzingens akzeptieren!
    Hier wird dem Frauenhandball in einer Art und Weise geschadet, was auch durch noch so große Dummheit nicht zu entschuldigen ist!

    Wünsch jetzt allen eine gute Nacht.

    Euer Hans Hans
    (Ich kenne den Weg ;-))

    "Gegen eine Mannschaft wie uns hätten wir auch gewonnen!"

  • Das Thema erscheint - zumindest mir - mit andauernder Diskussion zunehmend komplexer, weil nun doch die verschiedensten Aspekte schon angesprochen wurden.

    Die besonderen Schwierigkeiten im Verständnis des ganzen Falles scheinen mir in zwei grundlegenden Problemfeldern zu liegen:
    1.) die Unterscheidung zwischen der Verantwortlichkeit über die Richtigkeit der im Spielbericht gemachten Angaben und der Verantwortlichkeit über die Kontrolle derselben
    und
    2.) das Vorliegen von im Grunde zwei Fehlern und den hieraus folgenden Konsequenzen:
    erstens dem Eintrag eines falschen Geburtsdatums und zweitens dem Einsatz einer nicht-spielberechtigten Spielerin.

    Der Reihe nach:
    Fakt ist:
    in verschiedenen Spielberichten wird die Spielerin Artschwager mit falschem Geburtsdatum eingetragen
    Verantwortlich hierfür: der Verein bzw. stellvertretend für diesen der MV
    Kontrolle (eigentlich) durch: Schiris (s. § 81 SO), aber diese entscheiden lediglich über Teilnahme-, nicht aber über Spielberechtigung, denn hierüber entscheidet nur und ausschließlich der Verband.
    Konsequenz bei Falscheintrag: ?? (keine Ahnung, weiß jemand, was auf "Abweichung zwischen Pass und Spielbericht" steht? 46 Tage Knast?)
    Soweit Fehler Nr. 1!

    Weiter, Fakt ist:
    die TuS Metzingen setzt mehrfach die nunmehr nicht mehr spielberechtigte Spielerin Artschwager ein.
    Verantwortlich hierfür: s.o.
    Kontrolle (eigentlich) durch: HBVF
    Konsequenz: Wertung der betroffenen Spiele als verloren

    Bleibt festzuhalten, dass der Verein alleine für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist und der Verband alleine für die Kontrolle derselben.
    Und hier scheint mir das Dilemma in diesem Fall zu liegen. Der Verband hat keine ausreichende Kontrollmöglichkeit, weil er von Falscheinträgen im Spielbericht regulär nichts erfährt (die Schiris vermerken diesbezüglich - völlig in Übereinstimmung mit § 81,2 - nichts im Spielbericht, selbst wenn sie etwas bemerken).
    Fehler 1 (Falscheintrag Geb.datum) führt erst in Kombination mit Fehler 2 (Einsatz der nicht-spielberechtigten Spielerin) zu dieser "Nicht-Kontrollfähigkeit".

    Unabhängig von dieser Thematik ist anzumerken, dass sich Metzingen im konkreten Fall i.d.T. wie die Axt im Walde benimmt, ausserdem den Hebel an der völlig falschen Stelle ansetzt (s. Argumentation RA) und so einer sachlichen Diskussion den Boden entzieht.

    Entwirrende Grüße
    Camelot

  • Interessant wäre noch zu wissen, auf welche Regel/Paragraph/SPO sich die Argumentation der TuS Metzingen bezieht. ?(

    In all den tollen Stellungnahmen, Einsprüche und,und,und....... hat es der RA von Metzingen nicht geschaft, seine Vorwürfe zu untermauern. :nein:

    Wo nimmt man im Metzinger Lager die Aussage her, dass die hbvf für eine ständige und umfassende Kontrolle zu sorgen hat ?

    Nirgends !!!..... das hätten sie nämlich nur allzu gerne. Sie wollen etwas konstruieren, was es nicht gibt. Es gibt keine Pflicht der lückenlosen Überprüfung.

    Es gibt einzig und alleine durch die Vereine eine Verpflichtung (wird im Zusammenhang mit der Lizenzierung festgelegt), dass sie sich an die Regeln/SPO des dhb sowie der hbvf halten müssen. Ist dies nicht der Fall, werden die entsprechenden Strafen verhängt. Es gibt keine Befreiung dieser Verpflichtung durch ein abschließendes, allumfassendes Kontrollorgan :).

    Ist aber in anderen Sportverbänden genau so. ;)

    Oder disskutiert bei den Radsportlern auch nur einer darüber, dass wenn man jahrelang gedopt hat und nicht erwischt worden ist, dass plötzlich der Verband Schuld ist. :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle:


    .........bei den Metzinger Radfahrern würde es dann heißen:" Der böse, böse Radsportverband ist Schuld. Hätten dich mich immer und immer wieder, jahrelang, jeden Tag in ein Reagenzglas pinkeln lassen, dann hätten sie es gleich bemerkt. Jetzt bin nicht ich der Schuldige sondern die faulen Funktionäre. ;( ;( ;(


    Lieber Leon, siehst du wie daneben diese Begründung ist !!! :(

  • Camelot nach meiner Meinung würde ich die Regel § 81 (2) SpO DHB 2005 anders interpretieren.

    (2) Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel die Spielausweise nach dem ausgefüllten Spielbericht. Wird ein Spielausweis vorgelegt, der von den für diese Klasse üblichen Ausweisen abweicht, hat der Schiedsrichter im Spielbericht darauf hinzuweisen.

    Wegen des Landespasses musste der Schiri ohnehin im Spielbericht einen Hinweis notieren. Ein Spielerpass enthält zur Identifizierung nur das Geburtsdatum, Vorname und Name und ein mehr oder weniger ähnliches Foto und die Unterschrift der Spielerin. Weicht die Eintragung im Spielbericht davon ab, muss der Schiri annehmen, dass Pass und Spieler nicht übereinstimmen. Dann holt man sich den MV ran und der korrigiert den falschen Eintrag. Verweigert der MV die Korrektur liegt kein Pass für die Spielerin vor, da ein Identifikationsmerkmal nicht übereinstimmt. Demzufolge ist der Schiri zum Hinweis verpflichtet.

    Hans Hans, es ist gut, dass ihr so viele Informationen bekommen habt. Dies ist aber in der Sache unerheblich, da die fehlerhafte Eintragung fast über die gesamte zweite Saisonhälfte dauerte. Es geht hier weder um Vorsatz noch um grobe Fahrlässigkeit, denn beides lässt sich offenbar nicht beweisen und damit nicht vorwerfen. Die fehlerhafte Eintragung besteht aus zwei Ziffern. Wenn Metzingen dafür eine schlüssige Begründung liefern kann, sind wir wieder bei den Kontrollpflichten oder bei der nachweislichen Kenntnis über das richtige Alter.

    Wie auch immer, kann man nur abwarten, wie die zweite Instanz entscheidet, da uns nicht alle Fakten bekannt sind. Wenn dem aber so ist, kann man Metzingen sein Recht auf Revision ohne wenn und aber zu billigen. :hi:

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

  • Zitat

    Wie auch immer, kann man nur abwarten, wie die zweite Instanz entscheidet, da uns nicht alle Fakten bekannt sind. Wenn dem aber so ist, kann man Metzingen sein Recht auf Revision ohne wenn und aber zu billigen.

    Das Recht auf Revision wird hier von Niemandem bestritten, nur die Erfolgsaussichten!

    Aber es gibt auch sportlich Neues, mit den angesprochenen Verstärkungen wäre man zumindest in der 2.Bundesliga konkurrenzfähig.
    Das ist an sich unter den momentanen Umständen in Metzingen schonmal eine Leistung des Managements die man anerkennen muß.


    04.07.2007 - 09:05

    Kann Griesmeier auf Ex-TuS-Ass Öri bauen?

    Artikel vom Mittwoch 04.07.2007 aus SÜDWEST AKTIV

    >>> Metzinger-Uracher Volksblatt/Der Ermstalbote / <<<
    _____________________________________________________________________

    FRAUENHANDBALL / Gestern erster richtiger Trainingsabend bei der TuS Metzingen mit acht Spielerinnen

    Kann Griesmeier auf Ex-TuS-Ass Öri bauen?

    27-jährige Slowakin Silvia Farkasova wurde gestern in der Öschhalle erstmals vom neuen Trainer getestet

    Mit acht Spielerinnen nahm der neue Metzinger Frauenhandball-Trainer Jochen Griesmeier gestern Abend das Training beim Zweitligisten auf. Mit dabei in der Öschhalle war Silvia Farkasova, eine 27-jährige Slowakin. Am Donnerstag wird die Ex-"TuSsie" Adrienn Öri erwartet.

    ALEXANDER MAREIS / ANTJE SCHNIZLER

    Er weiß noch nicht mit absoluter Sicherheit, in welcher Liga seine Damen demnächst antreten. Rund zweieinhalb Monate vor dem Saisonstart ist juristisch das letzte Wort über die künftige Ligenzuteilung der Metzinger "TuSsies" nicht gesprochen. Gegen die Entscheidung des Bundessportgerichts, den Sechs-Punkteabzug durch die Handball-Bundesliga-Vereinigung Frauen (HBVF) zu bestätigen, haben die Gelb-Schwarzen über ihren Rechtsanwalt Dr. Peter Krause bekanntlich erneut Einspruch eingelegt. Eine endgültige Entscheidung durch das Bundesgericht des Deutschen Handball-Bundes (DHB) wird im besten Fall noch vor Ende des Monats Juli erwartet.

    Der eigentliche Trainingsstart der Ermstälerinnen war der Montagabend, 2.
    Juli. Doch da zu diesem Termin nur ein kleiner Teil des aktuellen Kaders wegen diverser Verpflichtungen angerückt war, konnte Coach Jochen Griesmeier keine echte Übungseinheit mit seiner neuen Mannschaft absolvieren.

    Gestern Abend freilich fehlten nur Annika Schmid, die derzeit mit der deutschen Universitäts-Nationalmannschaft an der Europameisterschaft teilnimmt, und Patricia Stefani, die gestern am Blinddarm operiert wurde.
    Mit fünf Feldspielerinnen (Carolin Lingner, Milena Rösler, Iris Cartarius, Anna-Lena Artschwager und die eigentlich für die "Zweite" vorgesehene Rachel Wilhelm) und zwei Torfrauen (Anika Kuhlmann und Tanja Noppel) aus seinem Kader absolvierte Griesmeier den leichten Aufgalopp.

    Nationalspielerin dabei

    Ein bisher gänzlich unbekanntes Gesicht hatte sich zusätzlich unter die "TuSsies" gemischt: Silvia Farkasova, eine slowakische Nationalspielerin, die zuletzt in Wiener Neustadt gespielt hatte, machte als Testspielerin bei den Übungseinheiten mit.

    Die 1979 geborene Farkasova war bei ihrem bisherigen Brötchengeber, dem österreichischen Erstligisten ZV McDonalds Wiener Neustadt, eine absolute Leistungsträgerin. In 28 Saisonspielen gelangen der Linksaußen 150 Tore (darunter nur ein Siebenmetertreffer) für den Klub aus Wiener Neustadt, einer eigenständigen Stadt in Niederösterreich, rund 50 Kilometer südlich der Metropole Wien gelegen.

    Der ZV Wiener Neustadt war 2006/2007 in Österreichs Eliteliga kein Mauerblümchen. Der Tabellenvierte der abgelaufenen Saison gewann in der Runde elf seiner 18 Spiele und kassierte sieben Niederlagen. Souverän vorne standen die beiden Teams von Abonnementmeister Hypo Niederösterreich. Hypo I gewann alle 18 Spiele ohne Makel auf der weißen Weste, der Tabellenzweite Hypo II heimste 15 Siege aus 18 Partien ein, verlor nur zweimal gegen die eigene "Erste" und spielte noch einmal remis.

    In den folgenden Meister-Playoffs behielt die Spitzengruppe ihre Reihenfolge bei. Erneut hatte Hypo I keine Konkurrenz zu fürchten und landete auf dem Platz an der Sonne vor Hypo Niederösterreich II.

    Der ZV McDonalds Wiener Neustadt gewann in den Playoffs vier Mal, verlor aber sechs Mal und wurde abermals Vierter.

    "Ich habe jetzt vier Jahre lang in Wiener Neustadt gespielt, pendelte immer zwischen meinem slowakischen Wohnort Bratislava und Wiener Neustadt hin und her. Davon hatte ich nun genug. Außerdem wohnt eine gute Freundin von mir, die derzeit schwanger ist, in Ostfildern-Nellingen. Ich würde gerne nach Württemberg kommen", ließ Silvia Farkasova gestern Abend in der Öschhalle verlauten.

    Am Donnerstag wird eine alte Bekannte als Testkandidatin im TuS-Training erwartet. Adrienn Öri war für die Gelb-Schwarzen bereits von April 2002 bis Mai 2003 in der 2. Bundesliga Süd aktiv.

    Die am 1. Juni 1981 geborene Ungarin, die lange in Deutschland lebte, absolvierte die letzte Saison in der ersten ungarischen Liga beim Spitzenverein Dunaferr NK.

    Zuvor spielte die 26-jährige Öri für Spartacus Budapest, Cornexi, Vasas Budapest, die TuS Metzingen und den damaligen Bundesligisten TV Gießen-Lützellinden.

    Mit Dunaferr NK kam die 1,77 Meter große und 74 Kilogramm schwere Rückraumspielerin in der abgelaufenen Saison auf Platz drei der ungarischen Eliteliga. Meister wurde Budapest Bank FTC vor Gyori Audi ETO KC.

    Adrienn Öri, die mit TuS-Abteilungsleiter Andreas Baumgärtner und dessen Gattin seit Jahren privat gut befreundet ist, wäre sicherlich eine gewaltige Verstärkung für die Ermstälerinnen im Rückraum. Die Ungarin verfügt über einen gewaltigen Wurf und die notwendige Erfahrung, um ein Team zu führen.

    Am Donnerstag soll der neue TuS-Trainer Jochen Griesmeier (44 Jahre alt) im Probetraining in der Öschhalle einen Eindruck von der aktuellen Verfassung von Adrienn Öri, die auch als Siebenmeter-Spezialistin gilt, bekommen.

  • Zitat

    Original von Gino
    Interessant wäre noch zu wissen, auf welche Regel/Paragraph/SPO sich die Argumentation der TuS Metzingen bezieht. ?(

    In all den tollen Stellungnahmen, Einsprüche und,und,und....... hat es der RA von Metzingen nicht geschaft, seine Vorwürfe zu untermauern. :nein:


    Hi,

    welcher Bezug? Wird im Urteil genannt, zum Beispiel am unteren Ende von Seite 2, Anfang Seite 3:

    Zitat

    http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/BS…02%20Urteil.pdf
    ... Auch seien die Schiedsrichter als Erfüllungsgehilfen des Ligaverbands
    durch Vorlage des Spielausweises mit dem korrekten Geburtsdatum, den sie jeweils vor dem Spiel geprüft hätten, über das wahre Alter der Spielerin informiert gewesen. Deren Wissen müsse sich der Verband zurechnen lassen. Durch ihre Entscheidung, die Spielerin mitwirken zu lassen, hätten die Schiedsrichter eine unumstößliche Tatsachenfeststellung nach § 28 RO getroffen, was die Spielberechtigung der Spielerin in jedem einzelnen Spiel betreffe...

    Wie nun im Detail von Metzingen argumentiert wurde - keine Ahnung.

    Im Urteil später wird dann genannt, dass es "Völlig abwegig ist schließlich das Vorbringen des Einspruchsführers zur Anwendung von § 28 RO auf das Verhalten derSchiedsrichter bei der Identitätsprüfung. Abgesehen davon, daß die Schiedsrichter, wie oben dargelegt, nur sehr begrenzte Befugnisse haben, den Einsatz von Spielern zu verhindern, ist § 28 RO ein Ausfluß aus der gleichlautenden Regel 17:11 der Internationalen Handballregeln, die dazu dient, den Grundsatz der Tatsachenfeststellung aus dem Spiel auch in den Rechtsverfahren anwenden zu können."

    Warum ist es völlig abwegig? Keine Regel genannt. Und weshalb etwas ein Ausfluß ist, überspitzt geschrieben: Weshalb bei einem Arbeitsabendessen möglicherweise bei Schitzel mit Pommes und Salat mit 3 Weizen dann eine Regel in die Ordnung geschrieben wird, was man sich dabei gedacht hat - soll dass eine Begründung sein?

    Es gilt eigentlich nur dass, was in der Ordnung geschrieben ist.

    Nicht wieso wer wann was zum Erstellen der Ordnung getan hat.

    Gruß,
    M.I.B

    2 Mal editiert, zuletzt von M.I.B (4. Juli 2007 um 10:52)

  • Zitat

    Zuständig war und blieb deshalb der LV.

    Aber nach ihrem 18. Geburtstag nicht mehr für Bundesligaspiele. Dort hatte sie keinen Paß und somit keine Spielberichtigung.

    Zitat

    Sie hatte keinen Vertrag als Bundesligaspielerin, demzufolge konnte auch kein BuLi-Pass beantragt werden.

    Daß sie keinen Vertrag hatte, lag allein beim Verein. Der hätte ja einen mit ihr schließen können. Ist ja nun nicht so kompliziert ...

    Zitat

    Ein nur oberflächlich mit der SpO vertrauter Trainer kann daher durchaus irren.

    Kann er. Er kann seine oberflächliche Kenntnis aber auch verbessern und damit mögliche Konsequenzen aus möglichem Fehlverhalten vermeiden ;)

    Zitat

    Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ist im Recht nicht immer zu vertreten. Beispielsweise kann man niemand wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes belangen, der nicht ordnungsgemäß von der Geschwindigkeitsbeschränkung Kenntnis erlangen konnte.

    Da sind wir doch wieder bei den hinkenden Vergleichen. Der/die MV von Metzingen konnten wohl ordnungsgemäß Kenntnis erlangen. Meines Wissens gab es vor der Saison zu diesem Thema sogar einen expliziten Hinweis seitens der Spielleitenden Stelle ("Achtung, dort stehen Tempo-30-Schilder! Also nicht schneller fahren!" :D).

    London? - Yes, London. You know: fish, chips, cup o' tea, bad food, worse weather, Mary fucking Poppins ... LONDON.

    Wödiger ist eine Sitzgruppe von mittelblau bis gelb: 2. Gang hinten rechts.

  • Noch einmal, Metzingen hat eine Spielerin in mehr als zwei Spielen auf Landespass eingesetzt. Welche Gegenargumente gibt es dagegen? Das allein ist der Grund, warum die Spiele als verloren gewertet wurden. Für die Falscheintragung im Spielberichtsbogen sind sie meines Wissens gar nicht belangt worden, das ist nur der Grund, warum die Sache erst so spät aufflog, weil da ein zweiter Fehler den ersten grundlegenden Fehler verdeckte ... ...

    davon ab von wegen Unkenntnis der SpO, wenn ich am Spielbetrieb teilnehme dann hab ich auch die SpO zu kennen und zu beachten. Oder sagst Du bei Deiner Steuererklärung dann auch nachträglich, och, das hatte ich nicht gelesen, dass ich wirklich mein volles Einkommen angeben muss ...

  • Zitat

    Original von SilverSurfer
    Noch einmal, Metzingen hat eine Spielerin in mehr als zwei Spielen auf Landespass eingesetzt. Welche Gegenargumente gibt es dagegen? Das allein ist der Grund, warum die Spiele als verloren gewertet wurden. Für die Falscheintragung im Spielberichtsbogen sind sie meines Wissens gar nicht belangt worden, das ist nur der Grund, warum die Sache erst so spät aufflog, weil da ein zweiter Fehler den ersten grundlegenden Fehler verdeckte ...


    Hi SilverSurfer,

    Das Datum im Spielbericht - wurde es durch die Beurteilung der Schiedsrichter, die nichts an dem Datum auszusetzen hatten, zum Datum welches zur Beurteilung herangezogen werden muss? Haben die Schiedsrichter die göttliche Gabe eine Spielerin zu "verjüngen"? 28(1)? Hat die Beurteilung der Schiris zur Folge, dass sie zu einer 17 jährigen Spielerin wird, somit Teilnahmeberechtigt?

    Klingt verrückt, aber...

    Gruß,
    M.I.B