• Zitat

    Original von camelot
    Nachdem nun fast 14 Tage seit der Entscheidung der Sportgerichts vergangen sind, kann man wohl davon ausgehen, dass Metzingen keine weiteren rechtliche Schritte unternimmt. Oder hat jemand anderslautende Infos?

    Das Urteil muss meines Wissens dem TuS erst in schriftlicher Form vorliegen, bevor die Einspruchsfrist beginnt.

    Zitat

    Original von camelot
    Was bleibt (neben der somit wohl rechtlich einwandfreien Bestrafung der TuS) ist aber auch ein fahler Beigeschmack:
    - Wie ist es um die Kontrollfähigkeit des HBVF hinsichtlich der Einhaltung seiner Statuten bestellt? Ohne den anonymen Hinweis wäre der vorliegende Fall doch wahrscheinlich nie entdeckt worden, oder?
    Die Frage muss erlaubt sein, wieviele "Leichen da noch unentdeckt im Keller liegen"?
    Im Großen und Ganzen ein unbefriedigendes Gefühl für alle Beteiligten.

    Es ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Im Bereich der HBVF wurden in diesem Jahr um die 500 Spiele durchgeführt. Dort jeden einzelnen Spielbericht auf offensichtliche Fehler zu überprüfen, kostet schon Zeit. Wenn man dann noch ein falsches Datum einträgt und die Spielerin auf einem Landespass zum Einsatz kommt, dann kann das in meinen Augen der Spielleitenden Stelle gar nicht ohne Tipps auffallen. Dafür unterschreiben aber auch die MVs die Richtigkeit dieser Angaben.

    Zitat

    Original von camelot
    - Unterstellen wir einmal allen Vereinen eine gewisse Ehrenhaftigkeit, also dass niemand versucht den Verband, andere Vereine, etc. absichtlich zu betrügen (vorsätzliches Fehlverhalten sollte meiner Ansicht nach - analog zum BGB - auch härter bestraft werden als fahrlässiges *subjektives Rechtsempfinden*).
    Dann bedeutet das vorliegende Urteil in letzter Konsequenz, dass ein Fehler, der z.B. zu Beginn der Saison passiert, noch im Nachhinein (mindestens aber während der gesamten Saisondauer) zu Punkteverlust, Geldstrafen, Abstieg, etc. führen kann.

    Ja, kann es, aber solange eine Saison läuft sehe ich da auch kein Problem drin. Bezogen auf den Fall Metzingen. Scheint ein tolles Verhältnis zwischen MVs und Spielerinnen gewesen zu sein, wenn man den 18. Geburtstag nicht mitbekommt.

    Zitat

    Original von camelot
    Nicht dass ich irgendein Vergehen bagatellisieren möchte! Dennoch bleibt für die Vereine ein unkalkulierbares "Rest-Risiko", dass aufgrund eines (betont: unabsichtlichen) Bagatell-Fehlers die gesamten Bemühungen einer Saison mit einem (nachträglichen) Schag zunichte sein können.
    (Ich sehe sehr wohl die Gefahr, dass, wenn man nach dem Motto verfährt "wenn der Verband nach x Wochen nix gemerkt hat, ist´s verjährt und straffrei", der ein oder andere "Verantwortliche" möglicherweise das Risiko einer Entdeckung eingeht - und doch einmal absichtlich "was dreht".)

    Deshalb bin ich immer noch der Meinung, dass man Bankdrücker wie Artschwager nicht von Anfang an auf "AKTIV" schalten lassen muss. Es kann Situationen geben, wo der Einsatz notwendig wird, aber dann kann ich sie immer noch vom "PASSIV"-Status in den "AKTIV"-Status setzen lassen. Früher nannte man das "Im Protokoll nachtragen"

    Zitat

    Original von camelot
    Und ehe jetzt alle über mich herfallen: Ja, ich gehöre zu den wenigen, die die Bestrafung der TuS Metzingen als nicht gerecht empfinden - ich sehe eine Teilschuld beim Verband (weiteres würde hier aber zuweit führen).

    Verfahrene Grüße
    Camelot

    Gerade das würde mich brennend interessieren ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von Ronaldo
    Die unterstellst, dass es ein unabsichtlicher Fehler war und hinterfragst die Kontrollstrukturen der HBVF.


    Solange niemand den Vorsatz nachweist: ja, da gehe ich von einem unabsichtlichen Vergehen aus.

    Zitat

    Die Kontrollstrukturen der HBVF hätten funktioniert, wenn bei Artschwager das korrekte Alter angegeben worden wäre. Ob die Angabe des falschen Alters Absicht oder Versehen war - diese Frage bleibt wohl unbeantwortet. Aber daraus der HBVF einen Vorwurf zu machen geht für mich am Thema vorbei..


    Vielleicht verstehe ich es ja miss, aber so wie du es beschreibst, bedeutet das, dass die Kontrollen des Verbandes genau solange funktionieren, bis jemand etwas Kontrollwürdiges tut (z.B. falsche Geburtsdaten in den Spielbericht einträgt).
    Natürlich wäre alles in bester Ordnung, wenn Metzingen keine falschen Daten eingetragen hätte.
    Aber es geht doch nicht darum, dass alles funktioniert, solange KEIN Fehler begangen, sondern darum, wie effektiv kontrolliert wird, OB jemand einen Fehler begangen hat.

    Zitat

    Soll die HBVF künftig auch noch alle Personalausweise einfordern? Dafür gibt es eigentlich ein Passwesen, das auch grundsätzlich funktioniert.


    Das habe ich ja auch gar nicht verlangt. Aber dass man (der Verband) sich nicht darauf verlassen kann, dass immer alle "schön brav" sind und keine Fehler machen, genau das zeigt der Fall "Metzingen" - egal, ob unabsichtlich oder vorsätzlich gehandelt wurde, da sind wir uns einig.
    Und im Sinne ALLER Vereine ist es nunmal wichtig, dass man sich auf die Kontrollfähigkeit seines Verbandes verlassen kann.

    Ob effektive Kontrollen nun über das Vorlegen von Personalausweisen oder aber mit anderen Massnahmen durchgeführt werden können, dass sei einmal dahingestellt (*Ironie-Modus on* vielleicht lassen wir die Vereine auch lieber eine Ehrenerklärung unterschreiben. So bekommt die Tour de France ja gerade des Dopingproblem in den Griff. Die brauchen in 1, 2 Jahren bestimmt auch keine Kontrollen mehr. :nein: *Ironie-Modus off*)

    Aufsichtsführende Grüße
    Camelot

    Einmal editiert, zuletzt von camelot (26. Juni 2007 um 11:00)

  • ronaldo - das passwesen funktioniert eben nicht reibungslos. der reibungsverlust entsteht durch die zwei voneinander erst einmal unabhängigen ebenen hbvf / hbl und landesverbände. da gibt es keinen gegenseitigen zugriff, keinen "Datenabgleich", sondern mühselige kleinarbeit.

    meteo - was soll denn das spätere aktiv-schalten in dem fall für auswirkungen haben? dann hätte metzingen (oder willstätt) vielleicht nur ein, zwei spiele "verloren". ansonsten ändert sich am eigentlichen problem rein gar nichts.

    ansonsten kann ich das argument des kollegen oben nachvollziehen. anderswo werkeln absolute amateur-spielleiter auch an dutzenden, hunderten spielen. und finden immer wieder schlampereien in der kreisliga c-jugend, zweite staffel. wenn das eine hbvf zeitlich nicht hinbekommt, dann muss sie sich besser aufstellen.

    oder die anzahl der spiele reduzieren... ;)

  • Man könnte auch die Möglichkeit über einen Landespass am Spielbetrieb teilzunehmen gänzlich abschaffen. Dann hat die HBVF die Kontrollmöglichkeit, weil sie dann den Pass ausstellt und über das Alter der Spielerin Bescheid weiß. Aber dann hätte Artschwager ja auch uneingeschränkt eingesetzt werden können und das ganze Drama wäre nie passiert. Diese Landespassregelung soll ja nur dazu dienen, dass Spieler aus der Zweiten Mannschaft mal 1-2 mal aushelfen können. Die Probleme dieser Regelung hat in dieser Saison der TV Kirchzell in der ZLS der Herren gnadenlos ausgenutzt. Da wechselten ständig die Spieler, die dann auf dem Landespass spielend am Spielbetrieb teilnahmen. Insgesamt waren es 8. Das kann auch nicht der Sinn sein.

    @h_s:
    Am Problem ändert sich nicht viel, außer am Risiko der Vereine mal unabsichtlich Punktabzüge zu kassieren. Im Fall Artschwager soll sie doch angeblich nur 2 mal auf dem Feld gestanden haben. Da wäre also gar nichts passiert. Kein Punktabzug, keine verpassten Play-offs und der Aufstieg in die erste Liga hätte geklappt.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (26. Juni 2007 um 11:08)

  • Und wenn wir dann das Problem mit dem Landespass (oder doch nicht Landespass) in den Griff bekommen haben. Wenn wir dann umfangreiche Kontrollgremien aus dem Boden gestampft haben, die jeden Spielberichtsbogen untersucht haben und die Passkontrolle vor den Spielen nur noch mit Vergleichsfingerabdrücken funktioniert...............................................................................................

    .............dann gibt es in Metzingen immer noch irgendwelche Stümper die dann halt ihre Spielerinnen wild zwischen der 1. und der 2.Mannschaft hin-und her wechseln lassen obwohl die längst festgespielt waren ;( Folge = Abstieg :wall: :wall: :wall:

    Aber da können wir uns dann auch wieder Wochenlang die Finger wund tippen und uns was tolles einfallen lassen bis dann doch wieder irgendjemand findet dass das eigentlich auch der Fehler der hbvf war :lol:

  • Folgenden Artikel habe ich gestern in den Reutlinger Nachrichten gefunden. Allerdings habe ich im Reutlinger Generalanzeiger weder gestern noch heute was dazu gelesen:

    Dann warten wir mal die Stellungnahme ab, scheint ja noch nicht aller Tage abend zu sein...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von camelot
    Ob effektive Kontrollen nun über das Vorlegen von Personalausweisen oder aber mit anderen Massnahmen durchgeführt werden können, dass sei einmal dahingestellt (*Ironie-Modus on* vielleicht lassen wir die Vereine auch lieber eine Ehrenerklärung unterschreiben. So bekommt die Tour de France ja gerade des Dopingproblem in den Griff. Die brauchen in 1, 2 Jahren bestimmt auch keine Kontrollen mehr. :nein: *Ironie-Modus off*)

    Die "Ehrenerklärung" gibt es schon - sie heißt Unterschrift des MV.

    Worauf ich hinaus will: Die HBVF hat eine immense Aufgabe mit der Prüfung der Spielberechtigungen, etc. bereits unter der Prämisse "korrekter Angaben". Was Du forderst wäre auch noch die Verifizierung jedes einzelnen Datums. Das ginge dann wirklich nur noch über Personalausweisabgleich.

    (Sarkasmus) Wie stellt die HBVF sicher, dass bei der Personalausweiskopie nicht aus Versehen durch einen Mückenschiss auf dem Kopierer aus einem 89-Jahrgang ein 88er wird oder anders herum(Sarkasmus aus)

    Der MV unterschreibt für die Richtigkeit der Angaben, hier eine weitere Kontrollinstanz wäre übertrieben. Sonst verlernt der MV am Ende noch das selbständige Denken. Die Problematik HBVF-Spielberechtigung und Landespass wäre aber wirklich zu überdenken.

  • Zitat

    Original von meteokoebes
    Das Urteil muss meines Wissens dem TuS erst in schriftlicher Form vorliegen, bevor die Einspruchsfrist beginnt.


    OK, dann war ich wohl etwas flott bei der Ad-acta-Legung des Falles.


    Zitat

    Es ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Im Bereich der HBVF wurden in diesem Jahr um die 500 Spiele durchgeführt. Dort jeden einzelnen Spielbericht auf offensichtliche Fehler zu überprüfen, kostet schon Zeit. Wenn man dann noch ein falsches Datum einträgt und die Spielerin auf einem Landespass zum Einsatz kommt, dann kann das in meinen Augen der Spielleitenden Stelle gar nicht ohne Tipps auffallen. Dafür unterschreiben aber auch die MVs die Richtigkeit dieser Angaben.


    Genau das ist der Punkt: Wenn ich dich richtig verstehe, kann der Verband nicht jede Kleinigkeit kontrollieren, richtig? Ich stimme dieser Aussage auch komplett zu, denn wo wollen wir dann anfangen und wo aufhören.
    Wenn diese "Kleinigkeiten" aber für Auf- und Abstieg, für Punktabzug und Geldstrafen, und was weiß ich noch für was alles verantwortlich werden können, dann sind sie eben keine Kleinigkeiten mehr. Dann sind es wichtige Details, auf deren Kontrolle jeder Verein des HBVF ein Recht haben sollte.

    Insofern stimme ich dir vollkommen zu: Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit!
    Und in meinem - absolut subjektiven - Rechtsempfinden bedeutet das zwei Möglichkeiten:
    Entweder
    - es sind relevante Sachverhalte, die berechtigterweise bei Fehlverhalten mit entsprechenden Strafen zu ahnden sind - dann muss aber auch entsprechend kontolliert werden
    oder
    - es sind Nebensächlichkeiten, Kleinigkeiten, deren Kontrolle die Möglichkeiten eines jeden Verbandes sprengen würden - dann dürfen aber auch nicht derartige Strafen drohen.

    Zitat

    Gerade das würde mich brennend interessieren ;)


    Ok, eh ich nachher für einen Feuerwehreinsatz verantwortlich bin:
    Warum Teilschuld des Verbandes?
    Nun, hätte die Kontrollstruktur des Verbandes funktioniert, dann wäre Metzingen nach dem ERSTEN Vergehen bestraft worden. Folge: Abzug von 2 Punkten.
    Wie ich bereits an anderer Stelle sagte: Ich gehe immer noch von einem fahrlässigen, nicht aber absichtlichen Fehler der TuS aus. Also wäre dieser Fehler nach einer sofortigen Bestrafung (wie z.B. im Fall "Nellingen") nicht wieder aufgetreten.
    Konsequenz: Metzingen wäre in den Playoff-Rängen verblieben und hätte um den Aufstieg in die 1. Buli gespielt.

    (Ehe es jemand missversteht: Wären in der offensichtlich "hervorragenden" Metzinger Organisation weitere Fehler passiert, hätte man diese selbstverständlich wieder entsprechend bestrafen müssen.)

    @ ronaldo
    Das mit der Ehrenerklärung war i.d.T. ironisch gemeint.
    Aber genauso wenig wie die Dopingfahnder ihre Arbeit nach der Erklärung der Tour-de-France-Fahrer einstellen (hoffentlich), genauso wenig darf doch ein Verband pur darauf vertrauen, dass die Angaben (auch die, die durch eine Unterschrift irgendwelcher MV bestätigt werden) in Spielberichten, etc. schon korrekt sein werden.

    Denn die MV sind nicht - wie du schreibst - ein Kontrollorgan des Verbandes, sondern zeichnen lediglich verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben der jeweiligen Vereine. Anderenfalls wären die MV ja ihre eigenen Kontrolleure.

    @ Gino
    Du hast es nicht verstanden. Es ging nicht darum, der TuS Metzingen einen Freibrief für etwaige Schweinereien auszustellen oder sie ihrer Verantwortung zu entheben, sondern um eine offensichtlich dringend notwendige Kontrolle solcher Vorgänge.

    Höchstrichterliche Grüße
    Camelot

    Einmal editiert, zuletzt von camelot (26. Juni 2007 um 11:45)

    • Offizieller Beitrag

    Man möge mich für diesen Vergleich steinigen, aber wenn ich Deine Argumentation etwas verlagere, dann gilt:

    Wenn ich als Serienmörder aktiv werde, dann werde ich für die ersten beiden Morde nicht bestraft, wenn der Staat dank mangelnder Kontrolle meiner täglichen Aktivitäten mich erst nach dem dritten Mord verhaftet.

    Was Du forderst wäre die permanente Überprüfung aller Spieldaten. Wir reden hier ja "nur" von den Geburtstdaten, für die man offizielle Dokumente einfordern müsste um zu kontrollieren und dies auch noch permanent tun. Wer weiß, welcher andere Fehler eines MV ähnliche Auswirkungen haben könnte und daher aktiv kontrolliert werden müsste?

    Daher unterschreibt der MV für die Richtigkeit. Wenn jetzt bei irgend einer anderen Spielerin ein Fehler beim Geburtsdatum passiert wäre, dann hätte das auch keinen interessiert. Aber bei einer Minderjährigen, die volljährig wird, da kann man schon erwarten, dass darauf geachtet wird - oder eben die Konsequenzen getragen.

    • Offizieller Beitrag

    camelot:

    Dass die MV nicht ihre eigenen Kontrolleure sein können ist klar. Aber das auch nicht alles und permanent hinterfragt und überprüft werden kann ist (zumindest mir) auch klar.

    Für mich ist das die absolut korrekte Vorgehensweise, dass zunächst die Richtigkeit der Angaben unterstellt wird, da vom MV unterzeichnet. Sobald ein begründeter Verdacht vorliegt, wodurch die Richtigkeit angezweifelt wird, ist zu ermitteln.

    Wenn ich überlege, wie oft ich im täglichen Leben etwas unterschreibe und mit meiner Unterschrift damit für etwas gerade stehe - wenn da immer gleich ermittelt werden würde, eine Katastrophe. Dann müsste künftig bei jeder Kreditkartenzahlung eine Personalausweiskopie mitgesandt werden, um den Tankstellenverkäufer zu kontrollieren auch noch ein aktuelles Foto der Überwachungskamera, und und und ...

    Wer hier dem Verband die Verantwortung zuschieben möchte, fordert abseits des Spielfeldes den totalen Überwachungsstaat. Und erkennt jedem seine eigene Mündigkeit ab - angefangen beim MV.

  • Zitat

    Original von Ronaldo
    Man möge mich für diesen Vergleich steinigen, aber wenn ich Deine Argumentation etwas verlagere, dann gilt:


    "Er hat "Jehova" gesagt!" (s. "das Leben des Brian" :D)

    Zitat

    Wenn ich als Serienmörder aktiv werde, dann werde ich für die ersten beiden Morde nicht bestraft, wenn der Staat dank mangelnder Kontrolle meiner täglichen Aktivitäten mich erst nach dem dritten Mord verhaftet.


    Nein, eben nicht. Aus genau diesem Grund habe ich immer wieder betont, dass ich von einem fahrlässigen Fehler und nicht von einem vorsätzlichen Fehlverhalten ausgehe.
    Sollte ein MV/Verein/Spieler ABSICHTLICH betrügen (Vorsatz), dann ist er auch für vergangene Taten entsprechend zu bestrafen.
    Passiert der Fehler unabsichtlich, dann kommt er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr vor, wenn der MV/Verein/Spieler unverzüglich kontrolliert und bestraft wird. Somit dürfte/sollte es keine fahrlässigen "Serientäter" geben können (wenn doch, dann sind sie natürlich für fortschreitende Blödheit zu bestrafen, klar).

    Zitat

    Aber bei einer Minderjährigen, die volljährig wird, da kann man schon erwarten, dass darauf geachtet wird - oder eben die Konsequenzen getragen.


    Offensichtlich kann man es doch nicht erwarten. Ergo: Kontrolle tut Not.

    @ Ronaldo zum zweiten
    Ich befürchte, ich drücke mich unklar aus, denn du missverstehst mich:
    ich fordere keinen generellen Überwachungsstaat - auch nicht im HBVF.
    Aber wenn für ein Vergehen drakonische Strafen drohen (hier: Nicht-Aufstieg), es sich also entsprechend des Strafmaßes um KEIN Bagatellvergehen handelt, dann kann der Verband doch nicht hingehen und im schlimmsten Fall KEINERLEI Kontrollmöglichkeiten vorhalten!!!
    Das würde im Bild deines Serientäters bedeuten: Wenn wir einen kriegen, dann sperren wir ihn lebenslang ein. Aber eine Polizei brauchen wir nicht; wir vertrauen erstens darauf, dass keiner killt, und zweitens, dass uns - wenn´s schon einer macht - ein anderer das schon irgendwie sagt.

    Einlass-kontrollierende Grüße
    Camelot

    Einmal editiert, zuletzt von camelot (26. Juni 2007 um 12:08)

    • Offizieller Beitrag

    Ok, ich werde nicht zum Serienmörder, nehme mir aber fest vor beim Autofahren unter 0,8%o zu bleiben - werden es doch mehr, dann ist das fahrlässig und nicht vorsätzlich.

    Camelot, Du weißt, was ich mit dem Beispiel bezwecken will.

    Wenn ich fahrlässig eine Straftat begehe, dann werde ich dafür bestraft, auch wenn bei ausreichender Kontrolle es nicht passiert wäre. Die Bestrafung bei Vorsatz wäre härter gewesen. Darauf willst Du ja auch hinaus, auf die Verhältnismäßigkeit.

    Den Spieß drehe ich aber auch um: wäre Metzingen ein Vorsatz nachgewiesen worden, dann würden sie in der neuen Saison auch nicht in der zweiten Liga starten dürfen. Die Fahrlässigkeit ist durchaus akzeptiert, aber in dem Fall (17 -> 18, siehe Auszug Urteil) sehe ich ganz klar grobe Fahrlässigkeit.

    Um zu meinem (neuen) Ausgangsbeispiel zurückzukommen: wenn ich bei einer Trunkenheitsfahrt drei Unfälle baue (habe ich nicht gemerkt, weil zu betrunken) und die Polizei mich erst nach dem dritten Unfall anhält, dann glaube ich nicht, dass das Argument "hättet ihr mich früher kontrolliert, dann wäre weniger passiert, für die ersten beiden Unfälle seid ihr schuld" mir in der Situation weiterhilft, ganz im Gegenteil.

  • Liebster Camelot, mit meinem Eintrag habe ich nicht (wie du das offensichtlich verstanden hast) um einen Freibrief der TuS gebeten. :nein:

    Vielmehr habe ich auf die nun folgende Diskussion angespielt. Denn offensichtlich (und darüber kann man sicherlich streiten) haben die TuS Verantwortlichen nicht viel Ahnung von den Richtlinien der hbl/hbvf.
    So viele Fehler (und das ist jetzt nur eine Unterstellung) dürfen nicht passieren. ;( Da kennt sich offensichtlich niemand wirklich richtig aus. :rolleyes:

    ..... zum Thema Einspruch. Bitte, macht doch. Spendet nochmals 1000.- Euro (das kostet das Einspruchverfahren). Aber vielleicht hättet ihr das Geld lieber euren Spielerinnen in der vergangenen Saison bezahlt, dann wären die nicht abgehauen und würden jetzt nicht gegen euch klagen !!!!!!!!

  • fazit.

    die hbvf und die hbl brauchen eine eigene ro und einie eigene spo, damit die speziellen dimensionen des bundesligahandball ihren niederschlag finden. das heißt beispielsweise die möglichkeit einer geldstrafe ohne spieltechnsche folgen bei einem "fall artschwager".

    • Offizieller Beitrag

    Camelot zum zweiten ;)

    Ist ja nicht so, dass bei der HBVF gar nichts kontrolliert wird. Ist aber auch nicht so, dass die Polizei alles kontrolliert. Die Verhältnismßigkeit liegt irgendwo dazwischen.

    Metzingen wurde für den Fehler nicht mit dem Nicht-Aufstieg bestraft. Die Strafe lag im Punktabzug für die Spiele, bei denen der Fehler vorkam. Daher ja auch Meteos Anregung die Spielerin erst dann auf aktiv zu stellen, wenn sie wirklich eingesetzt wird. Der Fehler hätte auch Metzingen viel früher auffallen können (oder ist es sogar?), dann hätte man Artschwager nicht mehr eingesetzt und (wenn man ganz korrekt ist) für die 1-2 Spiele ohne Spielberechtigung selbst den Punktabzug beantragt oder eben bis zum Ende der Saison gezittert.

    Ich kann auch sportlich argumentieren: wer in die erste Liga will muss alles richtig machen, auf dem Spielfeld und im Umfeld. Durch den Fehler, der sich konsequent durch die ganze Saison zog, hat das Umfeld seine Erstligareife nicht bewiesen, daher berechtigt kein Aufstieg.

    camelot: Ist Weibsvolk anwesend?

  • Ich möchte hier noch einmal den oben geposteten Bericht aus den Reutlinger Nachrichten zitieren.

    Zitat


    Zu den Angaben des Geburtsalters von Anna-Lena Artschwager stellten die Richter fest, dass die Spielerin während der vergangenen Saison unter drei verschiedenen Geburtstags-Angaben auf den Spielberichtsbögen stand: "In fast allen Spielberichtsbögen war die Spielerin mit dem Geburtsdatum 11. Januar 1990 eingetragen. Nur im Spielberichtsbogen vom 9. September 2006 war das absurde Datum 11. Januar 1919 und in dem Spielberichtsbogen vom 13. Januar 2007 war ihr richtiges Geburtsdatum 11. Januar 1989 eingetragen." Die TuS Metzingen wird nun am morgigen Dienstag dazu eine Stellungnahme abgeben.

    Die Sache mit den Geburtsdaten ist schon komisch. Die ganze Saison trägt man 1990 ein. Nur am ersten Spieltag (da hatten alle noch Schwierigkeiten mit dem elektronischen Protokoll) trägt man ein absurdes Geburtsdatum und ausgerechnet am Spieltag nach dem 18. Geburtstag dann man das korrekte Geburtsdatum ein.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (26. Juni 2007 um 12:23)

  • NNNNNEEEEEEIIIIIIIINNNNNNN !!!!!!!!

    Um Gottes Willen :pillepalle:

    Wir brauchen höchstens die Akzeptanz sich an die bestehenden Vorschriften zu halten. Und da ist die hbvf auf dem besten Wege sich durchzusetzen. Man stelle sich nur vor, Metzingen hätte mit seinem Einspruch Recht bekommen (In der 1.Instanz). Dann würde künftig jeder, mal kurz, am großen Rad drehen. Hauptsache ich habe einen guten Anwalt und schon ist alles geklärt. Das wären ja Zustände wie beim italienischen Fussball :lol: :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Gino (26. Juni 2007 um 12:24)

  • Sie war's! Sie war's! *räusper* Er war's!

    Das Problem ist ja, dass man den Metzingern auf Grund der Sachlage zumindest subjektiv unterstellen kann, dass Sie entweder bewusst ein falsches Datum eingetragen haben, oder es zumindest selbst irgendwann bemerkt haben müssen. Dann auf den Verband zu zeigen und sagen: "Der war's" finde ich schon fast frech.

  • Zitat

    FRAUENHANDBALL / Zweite Bundesliga wird bald eingleisig mit 16 Teams
    TuS Metzingen geht in Revision

    Die TuS Metzingen wird gegen den Punkteabzug des Bundessportgerichtes im Falle von Lena Artschwager nun Revision beim Bundessportgericht einlegen.

    Zu den Angaben des Geburtsalters von Anna-Lena Artschwager stellten die Richter fest, dass die Spielerin während der vergangenen Saison unter drei verschiedenen Geburtstags-Angaben auf den Spielberichtsbögen stand: "In fast allen Spielberichtsbögen war die Spielerin mit dem Geburtsdatum 11. Januar 1990 eingetragen. Nur im Spielberichtsbogen vom 9. September 2006 war das absurde Datum 11. Januar 1919 und in dem Spielberichtsbogen vom 13. Januar 2007 war ihr richtiges Geburtsdatum 11. Januar 1989 eingetragen." Die TuS Metzingen wird nun am morgigen Dienstag dazu eine Stellungnahme abgeben.

    Sorry, wenn ich jetzt nicht so tiefgehend und sensibel analysiere, sondern eher direkt eine Frage stelle:

    Wieviel Dummheit ist denn eigentlich erlaubt?

    Auf die Stellungnahme von Metzingen bin ich gespannt, aber es scheint schon unheimlich schwer zu sein, einfach nur zu sagen, dass man Sch.... gebaut hat (und das gleich in zwei Fällen!).