ZitatOriginal von camelot
Nachdem nun fast 14 Tage seit der Entscheidung der Sportgerichts vergangen sind, kann man wohl davon ausgehen, dass Metzingen keine weiteren rechtliche Schritte unternimmt. Oder hat jemand anderslautende Infos?
Das Urteil muss meines Wissens dem TuS erst in schriftlicher Form vorliegen, bevor die Einspruchsfrist beginnt.
ZitatOriginal von camelot
Was bleibt (neben der somit wohl rechtlich einwandfreien Bestrafung der TuS) ist aber auch ein fahler Beigeschmack:
- Wie ist es um die Kontrollfähigkeit des HBVF hinsichtlich der Einhaltung seiner Statuten bestellt? Ohne den anonymen Hinweis wäre der vorliegende Fall doch wahrscheinlich nie entdeckt worden, oder?
Die Frage muss erlaubt sein, wieviele "Leichen da noch unentdeckt im Keller liegen"?
Im Großen und Ganzen ein unbefriedigendes Gefühl für alle Beteiligten.
Es ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Im Bereich der HBVF wurden in diesem Jahr um die 500 Spiele durchgeführt. Dort jeden einzelnen Spielbericht auf offensichtliche Fehler zu überprüfen, kostet schon Zeit. Wenn man dann noch ein falsches Datum einträgt und die Spielerin auf einem Landespass zum Einsatz kommt, dann kann das in meinen Augen der Spielleitenden Stelle gar nicht ohne Tipps auffallen. Dafür unterschreiben aber auch die MVs die Richtigkeit dieser Angaben.
ZitatOriginal von camelot
- Unterstellen wir einmal allen Vereinen eine gewisse Ehrenhaftigkeit, also dass niemand versucht den Verband, andere Vereine, etc. absichtlich zu betrügen (vorsätzliches Fehlverhalten sollte meiner Ansicht nach - analog zum BGB - auch härter bestraft werden als fahrlässiges *subjektives Rechtsempfinden*).
Dann bedeutet das vorliegende Urteil in letzter Konsequenz, dass ein Fehler, der z.B. zu Beginn der Saison passiert, noch im Nachhinein (mindestens aber während der gesamten Saisondauer) zu Punkteverlust, Geldstrafen, Abstieg, etc. führen kann.
Ja, kann es, aber solange eine Saison läuft sehe ich da auch kein Problem drin. Bezogen auf den Fall Metzingen. Scheint ein tolles Verhältnis zwischen MVs und Spielerinnen gewesen zu sein, wenn man den 18. Geburtstag nicht mitbekommt.
ZitatOriginal von camelot
Nicht dass ich irgendein Vergehen bagatellisieren möchte! Dennoch bleibt für die Vereine ein unkalkulierbares "Rest-Risiko", dass aufgrund eines (betont: unabsichtlichen) Bagatell-Fehlers die gesamten Bemühungen einer Saison mit einem (nachträglichen) Schag zunichte sein können.
(Ich sehe sehr wohl die Gefahr, dass, wenn man nach dem Motto verfährt "wenn der Verband nach x Wochen nix gemerkt hat, ist´s verjährt und straffrei", der ein oder andere "Verantwortliche" möglicherweise das Risiko einer Entdeckung eingeht - und doch einmal absichtlich "was dreht".)
Deshalb bin ich immer noch der Meinung, dass man Bankdrücker wie Artschwager nicht von Anfang an auf "AKTIV" schalten lassen muss. Es kann Situationen geben, wo der Einsatz notwendig wird, aber dann kann ich sie immer noch vom "PASSIV"-Status in den "AKTIV"-Status setzen lassen. Früher nannte man das "Im Protokoll nachtragen"
ZitatOriginal von camelot
Und ehe jetzt alle über mich herfallen: Ja, ich gehöre zu den wenigen, die die Bestrafung der TuS Metzingen als nicht gerecht empfinden - ich sehe eine Teilschuld beim Verband (weiteres würde hier aber zuweit führen).Verfahrene Grüße
Camelot
Gerade das würde mich brennend interessieren ![]()