• Zitat

    Original von TLpz
    ... Selbst die Revision sagt wortwörtlich, dass das falsch eingetragene Geburtsdatum unerheblich für die Urteilsfindung ist.

    Das Urteil konnte also gar nicht anders lauten!

    Im übrigen habe ich von Metzinger Seite bis heute kein Eingeständnis der eigenen Fehler gehört.


    Hi,

    was mir an dem Urteil nicht gefällt: Bei den entscheidenden Punkten steht eben keine Begründung "... wegen Regel, Ordnung xy...".

    Hier wird Recht geschaffen. Nicht Recht angewendet. DAS ist NICHT die Aufgabe des Bundesgerichts.

    Und wegen der Tatsachenfesstellung. Die eigenen DHB Rechtsordungen beschrieben diese - ohne sie auf das tatsächliche Spiel zu begrenzen. Diese werden in diesem Fall vom Bundesgericht nicht erwähnt.

    Ich werde in nächster Zeit kein Fan von der DHB Gerichtsbarkeit...

    Gruß,
    Peter

  • ...... wie bitte :nein:

    Dann schau doch mal bitte die die DHB-Spielordnung. Da steht es ganz genau drin, wie öft eine Jugendspielerin spielen darf. Was passiert wenn sie öfters spielt / bzw. keine gültige Spielerlaubnis hat.

    Und das ist eindeutig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Jetzt kommt nur wieder die alte Leiher aus dem Metzinger Lager, die haarsträubende andere Begründungen anbringen und von der HBVF und dem DHB erklärt haben will, dass diese nicht stimmen. :/:

    Und dabei haben sie das doch sehr eindeutig. Mit dem nicht korrekten Einsatz von Artschwager hat METZINGEN, und zwar nur METZINGEN, die Ursache gesetzt das Fehler gemacht wurden. Und hierfür gibt es Strafen.

    ......... steht alles in der Spielordnung ! :wall: :wall: :wall:

  • Einfach nur noch peinlich....aus dem anfänglichen Mitgefühl, wird nun wirklich immer mehr nur noch Unverständnis für das gesamte Metzinger Lager.

    Nochmal, solch eine Dummheit/Vorsatz muß bestraft werden! Da nutzt auch "Winden wie ein Aal" nix!