- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von griffel
Auf der Internetseite des HBW steht, dass der Einspruch abgelehnt wurde.
Welch Überraschung ![]()
ZitatOriginal von griffel
Auf der Internetseite des HBW steht, dass der Einspruch abgelehnt wurde.
Welch Überraschung ![]()
Wetzlar kann dagegen Einspruch erheben, will sich das allerdings bis nach dem nächsten Spieltag überlegen.
Quelle: http://www.handball-world.com/o.red.c/news.php?auswahl=9070
Zitat24.05.2007 - Björn Seipp - PM HSG Wetzlar DHB-Sportgericht weist Wetzlarer Einspruch gegen Balinger Sieg zurück Bundesligist HSG Wetzlar ist mit seinem Einspruch gegen die Wertung der 30:33-Niederlage des Auswärtsspiels bei HBW Balingen-Weilstetten gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen-Handball-Bundes unter dem Vorsitz von Richter Karl-Hermann Lauterbach aus Solingen konnte nach Anhörung aller Zeugen keinen spielentscheidenden Regelverstoß des Kampfgerichtes bzw. der Schiedsrichter erkennen. "Wir haben keinen Grund gesehen, den Zeugenaussagen keinen Glauben zu schenken", so der vorsitzende Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Die Ausführungen hätten das Gericht überzeugt, dass die bislang umstrittene Auszeit kurz vor dem Ende der Partie regelkonform gewährt worden sei – also noch bei Ballbesitz der gastgebenden HBW Balingen-Weilstetten. Dies hatten Zeitnehmer Dieter Drescher als auch Sekretär Dieter Mössinger in der Anhörung mehrfach versichert. Die aus Magdeburg angereisten Schiedsrichter Frank Lemme und Bernd Ullrich konnten dazu keinen genauen Angaben machen, da sie sich, laut Ullrich, "voll und ganz auf das Spielgeschehen konzentriert und aufgrund des Lärms in der Arena erst später von der Auszeit mitbekommen hätten." Die von der HSG Wetzlar zur Beweisführung mitgebrachte Videoaufzeichnung der Partie ließ das Gericht nicht zu. Zudem bemerkte Richter Lauterbach, "dass bei einem letztlichen Endstand von 33:30 für Balingen nicht von einer spielentscheidenden Situation die Rede sein kann." Die HSG Wetzlar hat die Möglichkeit bis zu zwei Wochen nach Zugang des schriftlichen Urteils in Revision zu gehen. "Wir müssen dieses Urteil akzeptieren, auch wenn uns die Aussagen des Kampfgerichtes nicht überzeugt haben", so der Sportliche Leiter der HSG Wetzlar Rainer Dotzauer. "Letztlich hätten wir gerne das Video als Beweismittel eingebracht, da darauf unserer Meinung klar zu hören ist, dass das Auszeitsignal erst ertönte als wir im Ballbesitz waren. Ohne Video war es schwer diesen Prozess zu gewinnen. Das war uns im Vorhinein klar." "Das Gericht hat so entschieden. Jetzt warten wir die schriftliche Urteilbegründung ab und dann werden wir entscheiden, ob wir gegen das Urteil in Revision gehen", so HSG-Geschäftsführer Axel Geerken. "Unsere volle Konzentration gilt nun aber dem kommenden Auswärtsspiel in Wilhelmshaven. Wir haben es auch so selbst in der Hand den direkten Klassenerhalt klar zu machen und ich bin fest davon überzeugt, dass wir das auch schaffen."
"Die HSG Wetzlar hat die Möglichkeit bis zu zwei Wochen nach Zugang des schriftlichen Urteils in Revision zu gehen. "
Also bis ca. eine Woche nach Saisonende. da muß man sich wirklich fragen, warum der DHB nicht in der Lage ist, solche Entscheidungen zeitnah zu entscheiden, wenn dann noch eine Revision möglich ist.
Aber Hauptsache die WM hat den Titel und satte 750.000 € gebracht.
*Saftladen"
ZitatOriginal von sportler
"Die HSG Wetzlar hat die Möglichkeit bis zu zwei Wochen nach Zugang des schriftlichen Urteils in Revision zu gehen. "Also bis ca. eine Woche nach Saisonende. da muß man sich wirklich fragen, warum der DHB nicht in der Lage ist, solche Entscheidungen zeitnah zu entscheiden, wenn dann noch eine Revision möglich ist.
Aber Hauptsache die WM hat den Titel und satte 750.000 € gebracht.
*Saftladen"
Auch wenn Du mit dem "Saftladen" gar nicht mal so Unrecht hast, hinsichtlich des Einspruchs etc. kann man dem DHB wohl kaum Verzug vorwerfen. Das Problem war, dass das Spiel recht spät in der Saison stattfand und da im Zuge eines Einspruchs auch gewisse Fristen gewahrt sein müssen, sind die drei Wochen durchaus im Rahmen. Und die zweiwöchige Widerspruchsfrist gegen das Urteil dürfte auch normal sein. Das wird halt in den Statuten des DHB irgendwo stehen.
Ohne Videobeweis ist so ein Einspruch natürlich völlig ohne Chance. Wird dieser generell nicht zugelassen? Und warum?
ZitatOriginal von Wieland
Ohne Videobeweis ist so ein Einspruch natürlich völlig ohne Chance. Wird dieser generell nicht zugelassen? Und warum?
Die Zulassung des Videobeweises spielt für den Ausgang dieses Verfahrens keine Rolle, deshalb wird sich das Gericht auch nicht großartig damit befasst haben. Der Einspruch war mit oder ohne Video von Anfang an chancenlos.
Denn, selbst wenn die Zeitnehmer gesagt hätten: "Wir haben einen Fehler gemacht", wäre das Spiel niemals wiederholt worden, da ein Regelverstoß bei 30:33 nach der ständigen Rechtsprechung des BSpoG nicht spielentscheidend ist.
Zitatdass bei einem letztlichen Endstand von 33:30 für Balingen nicht von einer spielentscheidenden Situation die Rede sein kann."
Definition der Sportgerichte für "spielentscheidend":
ZitatEin Regelverstoß ist nur dann als spielentscheid zu werten, wenn ein hypothetisch anderer Spielausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellt werden kann und nicht nur rein theoretisch möglich wäre.
Das ist der entscheidende Satz, der auch erklärt, weshalb das Gericht den Videobeweis nicht zuließ.
Motto: Völlig wumpe, was darauf zu erkennen ist, es ändert nichts daran, dass das Spiel nicht wiederholt wird! Es war nicht spielentscheidend! Selbst wenn der Anschlusstreffer gefallen wäre, wäre die HSG noch im Rückstand gewesen und man hätte nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellen können, dass Wetzlar noch zwei und Balingen kein Tor mehr wirft!
Das Geld für das Verfahren hätte man besser der Krebshilfe o.ä. gespendet, wenn man es über hat. Wahrscheinlich hätte es aber jeder andere an Wetzlars Stelle auch versucht.
Eine Revision wäre völlig aussichtslos (s. oben zitiertes Urteil des Bundesgerichts = Revisonsgericht zum Thema "spielentscheidend").
nach Wetzlars heuriger Niederlage darf man wohl mit der Revision rechnen...
weiss jemand was neues?
legt wetzlar nochmal einspruch gegen das urteil ein?
Nur im Falle des Astieges und da macht man nach erneuter Prüfung der Sach und Rechtslage den Wetzlarern große Hoffnungen !!!
Das kann noch heiter werden ![]()
voll geile Situation für uns! ![]()
Wir feiern morgen auf dem Marktplatz den Klassenerhalt und müssen im Hinterkopf behalten, dass Wetzlar noch ums Eck kommen könnte ![]()
Wie soll man "nur im Falle des Abstieges" verstehen? Nur im falle des direkten Abstieges nehm ich mal an ![]()
Naja... Finde ich nicht wirklich Okay von Wetzlar... aber wenn wir deswegen nicht absteigen würden (wohl mir heute ein Sieg gegen Magdeburg lieber wär
) wäre auch nicht schlecht.
Wohl ich glaube im Falle eines Einspruches,der Einspruch hat sicher keine Chance....!
Seltsame Doppelmoral...
nach Wetzlars Klassenerhalt wird sich die Sache ja jetzt wohl hoffentlich entgültig erledigt haben und wir können morgen beruhigt unser Fest feiern...
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Könnten Lübbecke oder Düsseldorf Einspruch einlegen? Das wäre ja für beide Mannschaften nicht ganz unwichtig unter Umständen.
ZitatOriginal von Brummsel
Könnten Lübbecke oder Düsseldorf Einspruch einlegen? Das wäre ja für beide Mannschaften nicht ganz unwichtig unter Umständen.
Mit Sicherheit nicht! Es ist so, wie es ist, und das ist gut so!
hab ich mir grad auch schon überlegt, aber es geht ja nur noch um ein evtl. Revisionsurteil. Drum denk ich, dass die Initiative nur von Wetzlar aus gehen kann. Natürlich könnten Lübbecke und Düsseldorf hingehen und Wetzlar irgendein Angebot machen um die Sache doch noch durchzuziehen... Aus eigenen Gründen wäre es für Wetzlar ja nur noch ein unnötiger finanzieller Akt um die Gerichtsgebühren und die evtl. Auswärtsreise.
Wenn sie sich aber wirklich bestechen lassen würden, möchte ich nicht in der Haut der Wetzlarer stecken wenn sie hier zum Nachholspiel antanzen müssen!
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ZitatOriginal von Rückräumer
Wenn sie sich aber wirklich bestechen lassen würden, möchte ich nicht in der Haut der Wetzlarer stecken wenn sie hier zum Nachholspiel antanzen müssen!![]()
Sorry Rückäumer, aber du schreibst echt Schwachfug!! ![]()
ZitatOriginal von Württemberger
Sorry Rückäumer, aber du schreibst echt Schwachfug!!
why? was passt Dir nicht? Zu wenig Smileys? ![]()
Hat sich ja nun erledigt.
Wetzlar wird nach dem Klassenerhalt keinen Einspruch mehr einlegen und Lübbecke und Düsseldorf können dadurch auch nichts erreichen. Mehr als die 2 Punkte aus dem Spiel kann Wetzlar nicht verlieren ![]()