Wetzlar legt Einspruch gegen Niederlage in Balingen ein

  • Nunja, Wetzlar hat ja in Sachen Einspruch schon mal Erfolg gehabt, wenn es sich damals auch um eine etwas andere Konstellation gehandelt hat.

    Zitat

    DHB Pokal 2000/01

    * HSG D/M Wetzlar - TUSEM Essen * : 28:22 (13:10)
    * Spiel mußte nach Einspruch Wetzlars wiederholt werden. Erstes Spielergebnis:
    HSG D/M Wetzlar - TUSEM Essen : 33:34 (29:29, 16:16) n.V.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von meteokoebes
    Nunja, Wetzlar hat ja in Sachen Einspruch schon mal Erfolg gehabt, wenn es sich damals auch um eine etwas andere Konstellation gehandelt hat.

    Du kannst so nachtragend sein ;)
    Aber es war eine richtige entscheidung!

  • Zitat

    Original von Rückräumer
    ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dieser Einspruch Erfolg haben kann. Selbst wenn man mal die Tatsachen außen vor lässt muss man sich nur mal in die Situation der Liga versetzen:

    Lehnen sie den Einspruch ab ist damit die Sache erledigt. Kein Mensch wird sich mehr daran erinnern.

    Sehr einseitig gedacht. Stell Dir vor, der Einspruch wird abgelehnt, und Wetzlar steigt wegen eines fehlenden Punktes ab. Das wäre dann exakt dieser eine Punkt, den uns die Fehlentscheidung in Balingen vielleicht gekostet hat! Es ist immer eine Frage des Blickwinkels, wie man die Konsequenzen einer solchen Entscheidung sieht.

    Der Traditionsverein in Hessen. HSG Wetzlar - unabsteigbar!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Müllers Omar

    Sehr einseitig gedacht. Stell Dir vor, der Einspruch wird abgelehnt, und Wetzlar steigt wegen eines fehlenden Punktes ab. Das wäre dann exakt dieser eine Punkt, den uns die Fehlentscheidung in Balingen vielleicht gekostet hat! Es ist immer eine Frage des Blickwinkels, wie man die Konsequenzen einer solchen Entscheidung sieht.

    Du schreibst von Fehlentscheidung - steht das jetzt fest, oder ist das jetzt Spekulation von Dir?

    Momentan gibt es doch keinerlei gesicherte Quelle wann genau die Karte hingelegt wurde und die Z/S das Spiel versuchten zu unterbrechen.

    Nach dem mir bisher bekannten Sachverhalt hat es nach der Unterbrechung durch Z/S eine Besprechung mit den Schiris gegeben. Dort wurde doch sicher erörtert, ob die Auszeit rechtzeitig beantragt wurde. An 4 "Regelunkundige" nach dieser Unterredung glaube ich nicht, denn dann wäre die Auszeit abgelehnt worden.

    Aber mal sehen was sich noch rausstellt.

  • Zitat

    Original von Müllers Omar
    Sehr einseitig gedacht. Stell Dir vor, der Einspruch wird abgelehnt, und Wetzlar steigt wegen eines fehlenden Punktes ab. Das wäre dann exakt dieser eine Punkt, den uns die Fehlentscheidung in Balingen vielleicht gekostet hat! Es ist immer eine Frage des Blickwinkels, wie man die Konsequenzen einer solchen Entscheidung sieht.

    Wie kommst du auf den fehlenden Punkt?
    Selbst beim 31:30 wäre der HBW in Ballbesitz gekommen und hätte die Chance gehabt auf 32:30 zu erhöhen.
    Gut, dass du vielleicht geschrieben hast, denn es hätte vielleicht auch anders laufen können. :P

  • Zitat

    Original von Württemberger
    Gibts neue Nachrichten?


    Naja, nicht viel, aber eine kurze Zwischennotiz aus der heimischen Presse:

    Mit einer Entscheidung des Bundesgerichts des Deutschen Handball-Bundes (DHB) darf laut Richter Karl-Hermann Lauterbach aus Solingen zwar vor den beiden letzten Spieltagen (26. Mai), aber nicht vor dem 21. Mai gerechnet werden. Aller Voraussicht nach wird es zu einer mündlichen Verhandlung mit Zeugen kommen. „Es lag unstrittig ein Fehler des Schiedsgericht und der Unparteiischen vor. Es kommt darauf an, ob das Gericht die Szene als spielentscheidend wertet. Wenn ein Tor zum vermeintlichen 30:31-Anschluss 90 Sekunden vor Schluss nicht spielentscheidend ist, was dann?“, fragt Mudrow rhetorisch.

    Der Traditionsverein in Hessen. HSG Wetzlar - unabsteigbar!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Müllers Omar


    Naja, nicht viel, aber eine kurze Zwischennotiz aus der heimischen Presse:

    Mit einer Entscheidung des Bundesgerichts des Deutschen Handball-Bundes (DHB) darf laut Richter Karl-Hermann Lauterbach aus Solingen zwar vor den beiden letzten Spieltagen (26. Mai), aber nicht vor dem 21. Mai gerechnet werden. Aller Voraussicht nach wird es zu einer mündlichen Verhandlung mit Zeugen kommen. „Es lag unstrittig ein Fehler des Schiedsgericht und der Unparteiischen vor. Es kommt darauf an, ob das Gericht die Szene als spielentscheidend wertet. Wenn ein Tor zum vermeintlichen 30:31-Anschluss 90 Sekunden vor Schluss nicht spielentscheidend ist, was dann?“, fragt Mudrow rhetorisch.


    Das ist eher nichts Neues - abgesehen davon, dass jetzt Mudrow zuständig ist für die Überprüfung ob ein Fehler des Schiedsgerichts vorlag ;)

    Es sind sicher alle einig, dass bei einer beantragten Auszeit viiel früher unterbrochen werden sollte. Der Umkehrschluss es läge dann ein Fehler vor ist m.E. nicht zulässig.

    Aber mal sehen wie der Sachverhalt in der mdl. Verhandlung insgesamt dargestellt wird.

  • Wetzlarer Einspruch am 24. Mai beim DHB-Bundessportgericht

    Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) wird am 24. Mai die mündliche Verhandlung über einen Einspruch des Bundesligisten HSG Wetzlar gegen die Wertung der 30:33-Auswärtsniederlage beim Klassenkonkurrenten HBW Balingen-Weilstetten verhandeln. Wie die HSG am Montag mitteilte, sind die Schiedsrichter und auch das Kampfgericht vom Sportgericht zur Anwesenheit verpflichtet worden. Wegen eines "spielentscheidenden Regelverstoßes" kurz vor Ende der Bundesligapartie hatte die HSG Wetzlar am 7. Mai offiziell Protest eingelegt und auf Wiederholung des Spiels plädiert.

    Per Fax hat das Bundessportgericht des DHB den Verantwortlichen der HSG Wetzlar heute den Termin für mündliche Verhandlung im Fall "Balingen" mitgeteilt. Die Sitzung in den Räumen des Landessportbundes Hessen (lsbh) in Frankfurt/Main ist an dem Donnerstag für 18.00 Uhr angesetzt. Die Mittelhessen hatten vor etwa einer Woche offiziellen Protest gegen die Wertung der 30:33-Auswärtsniederlage bei HBW Balingen-Weilstetten eingereicht.

    Während es den Verantwortlichen der beiden Bundesliga-Vereine oder deren Bevollmächtigten überlassen wurde, ob sie an der Anhörung teilnehmen möchten, sind die Schiedsrichter und auch das Kampfgericht (Sekretär/Zeitnehmer) vom Sportgericht dazu verpflichtet worden zu erscheinen, um über die, aus Wetzlarer Sicht "spielentscheidende Auszeit-Entscheidung" zu berichten.

    "Laut Statuten des DHB muss an diesem Abend über unseren Protest entschieden werden", so HSG-Geschäftsführer Axel Geerken. "Das ist auch dringend notwenig, da sich im engen Bundesliga-Spielplan ansonsten kaum noch ein Zeitpunkt für das Wiederholungsspiel finden lässt."

    Die Gastgeber hatten aus dem Rückraum geworfen, doch HSG-Torhüter Valter Matosevic gelang es den Ball abzuwehren. Über Wetzlars Spielmacher Kresko Ivankovic gelangte das Leder zu Savas Karipidis, der per Tempogegenstoß den vermeintlichen 30:31-Anschlußtreffer markierte. "Da hätte das Spiel noch einmal zu unseren Gunsten kippen können", so der Sportliche Leiter der Wetzlarer Rainer Dotzauer, "denn es waren noch 1:16 Minuten zu spielen. Aber leider wurden wir dieser Chance vom Kampfgericht beraubt." Kurz bevor Savas Karipidis den langen Ball von Ivankovic gefangen hatte, ertönte in der Balinger Arena aber die "Time-out-Sirene". "Doch da waren die Gastgeber schon lange nicht mehr im Ballbesitz. Deshalb hätte Balingen diese Auszeit nicht gewährt werden dürfen", so Dotzauer. "Das Spiel hätte weiterlaufen und unser Treffer zum 30:31-Anschluß anerkannt werden müssen! Dann hätte für uns durchaus noch der Ausgleich- oder sogar der Siegtreffer fallen können!"

    Quelle: handball-world.com

  • Verhandlungstermin ist am 24. Mai?? Das sind ja keine 10 Tage vor dem letzten Spieltag. Ob das nicht etwas knapp bemessen ist? Mögliche Termine für ein Wiederholungsspiel wären dann nur noch der 29. oder 30. Mai.
    Gibt es eventuell eine Revisionsmöglichkeit gegen die Entscheidung des Bundessportgerichts? Oder ist die Entscheidung danach rechtsgültig, da das Bundessportgericht des DHB die höchste richterliche Instanz des DHB sein dürfte / ist?

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Was die Trommler im Spiel, ist Dotzauer in diesem Verfahren. Wenn er noch ein paar Mal seine Gebetsmühle dreht, glaube ich vielleicht auch noch, was er da sagt.

    Was man sich klarmachen muss ist, dass all das, was bis jetzt durch die Presse ging, nur die Sichtweise einer Partei ist; auch wenn der Ablauf sachlich logisch dargestellt erscheint, es ist ein individuelles Konstrukt der Wirklichkeit. Wer aber jemals mit Gerichtsverfahren zu tun hatte, weiß, dass die anderen das völlig anders sehen können, und dass sich hinterher hier oder dort das große Erwachen einstellen kann. Wäre das nicht so, wären unsere Gerichte plötzlich nicht mehr ausgelastet.

    Fazit: Dotzauer nicht alles glauben, cool bleiben, keine Hoffnungen verschwenden, abwarten!

    :schrei:H-B-W-----H-B-W-----H-B-W

  • naja, durch die presse gingen ja auch nur die pressemitteilungen der hsg wetzlar und balingen hat ja keinen grund sich dazu zu äussern bzw. hat in person von rolf brack ja schon getan.
    freitag 18.00 uhr ist eine gute zeit. vielleicht schaue ich mir das mal live an.

  • ist die Verhandlung nicht morgen ?(

    2003: Aufstieg in die 2. Bundesliga
    2004: Klassenerhalt 2. Bundesliga
    2005: einstelliger Tabellenplatz 2. Bundesliga
    2006: Aufstieg in die 1. Bundesliga
    2007: Klassenerhalt 1. Bundesliga !!! :klatschen:
    2008: dito