Team A spielt gegen Team B . Mannschaft B reist nicht an.Das Spiel wird 0:0 2:0 gewertet.Das Rückspiel gewinnt Mannschaft B deutlich mit 11 Toren unterschied. Wie verhält es sich dann in der Endabrechnung wenn beide punktgleich sind. Wird Mannschaft B nun hinter Mannschaft A gesetzt?
Punktgleichheit bei 0:0 2:0 Wertung
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wieso den Mannschaft B hat doch das 2. Spiel mit +11 gewonnen, also ist sie vor A
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Na weil sie schulhaft nicht angetreten ist
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Wenn die Platzierungen relevant für Aufstieg oder Abstieg sind, so werden bei Punktgleichheit zwischen Mannschaften, die Punkte am grünen Tisch bekommen oder auch aberkannt bekommen haben, evtl. Entscheidungsspiele angesetzt.
Genaueres regelt die Spielordnung des DHB im §43 Absatz (2)
Der hier erwähnte Fall ist darin auch eindeutig geregelt:
Zitat(2) Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele zwischen den betreffenden Mannschaften ohne Torverhältnis gewertet wurden. Ist hierbei jedoch eines der Spiele für eine Mannschaft als verloren gewertet worden, weil sie nicht angetreten ist, gilt sie als nachrangig platziert.
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o.k. hab ich verstanden !
Jetzt noch was anderes: Wertung des Spiels mit 0:0 2:0 wegen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers .Mannschaften sind angetreten
Mannschaften sind am Ende Punktgleich zählen nun die Spiele(Hinspiel : 0:0, Rückspiel 31:20) gegeneinander und dann die Tordifferenz. -
In diesem Fall wird ein drittes Spiel notwendig, also das berühmte Entscheidungsspiel, wie bei berndo beschrieben.
In diesem Fall hatte ja Mannschaft A keine Möglichkeit , etwas für ihr eigenes Torverhältnis zu tun, damit wird ein drittes Spiel notwendig und dieses muss in einer neutralen Halle statt finden.
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Was mir nicht ganz klar ist, ist die Regelung für den Fall, dass Mannschaft A und B im Kampf um den Aufstieg punktgleich sind, A jedoch ein z.B. lediglich um 1 Tor besseres Torverhaltnis hat und B für das Spiel gegen den Tabellenletzten C zwei Punkte mit 0:0 Toren am grünen Tisch bekommen hat (egal warum).
Kann man jetzt auch davon ausgehen, dass B keine Möglichkeit hatte hier was für sein TV zu tun, und dass deshalb ein Entscheidungsspiel angesetzt wird? Wo ist denn das geregelt?
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Nein!
Bei Punktgleichheit zwischen A und B zählt ja der direkte Vergleich dieser beiden Mannschaften gegeneinander, also zuerst die Punkte, dann das Torverhältnis aus diesen beiden Spielen. Das gesamte Torverhältnis wird für diese Entscheidung nicht herangezogen (siehe DHB-Spielordnung §43). -
Zitat
Original von berndo
Wenn die Platzierungen relevant für Aufstieg oder Abstieg sind, so werden bei Punktgleichheit zwischen Mannschaften, die Punkte am grünen Tisch bekommen oder auch aberkannt bekommen haben, evtl. Entscheidungsspiele angesetzt.Genaueres regelt die Spielordnung des DHB im §43 Absatz (2)
Der hier erwähnte Fall ist darin auch eindeutig geregelt:
Also kein Entscheidungsspiel, da Mannschaft B ja im ersten Spiel nicht angetreten ist und damit als nachrangig platziert gilt (siehe Satz 2).
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Da kann es mWn auch Abweichungen in den Verbänden geben.
In Westfalen zählt das TV nur innerhalb direkter Vergleiche, ansonsten immer eben der direkte Vergleich.
So kann man auch solchen Situationen wie dem TV wenn mal wer mit 0:0 gewonnen/verloren hat aus dem Problem gehen.
Ich meine auch, der Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers ist mit nicht antreten gleichzusetzen.
Aber alles eben nur auf Westfalenebene, also keine Gewähr für irgendwas. -
goalie: Die ganze Diskussion macht doch nur dann Sinn, wenn eben als Entscheidungskriterium NICHT der direkte Vergleich, sondern das TV herangezogen wird. Dies können doch die einzelnen Verbände für ihre Ligen abweichend von der DHB Spielordnung festlegen.
Also nochmal die Frage:
ZitatOriginal von berndo
Was mir nicht ganz klar ist, ist die Regelung für den Fall, dass Mannschaft A und B im Kampf um den Aufstieg punktgleich sind, A jedoch ein z.B. lediglich um 1 Tor besseres Torverhaltnis hat und B für das Spiel gegen den Tabellenletzten C zwei Punkte mit 0:0 Toren am grünen Tisch bekommen hat (egal warum).Kann man jetzt auch davon ausgehen, dass B keine Möglichkeit hatte hier was für sein TV zu tun, und dass deshalb ein Entscheidungsspiel angesetzt wird? Wo ist denn das geregelt?
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Die Antwort hast du doch selber gegeben.
Das legt halt der entsprechende Verband fest.
Jetzt kann doch jeder in den Durchführungsbestimmungen seines Verbandes nachlesen. Im Zweifel wird da immer an die übergeordnete Stelle verwiesen.