Hallü!
also ich hätte das mal ne frage:
Ich spiele C-jugend und da ich nich so schlecht bin soll ich eventuell A-jugend mitspielen und da würde ich gern wissen ob ich das darf! Die A-jugend spielt Oberliga Niedersachsen!
danke im vorraus
Hallü!
also ich hätte das mal ne frage:
Ich spiele C-jugend und da ich nich so schlecht bin soll ich eventuell A-jugend mitspielen und da würde ich gern wissen ob ich das darf! Die A-jugend spielt Oberliga Niedersachsen!
danke im vorraus
Hallo Trundel..
Also wenn du 15 bist, darfst du das.. aber darfst halt dann auch nicht in der B-Jugend spielen.. oda gespielt haben.. quasi darfst höchstens in 2 mannschaften spielen.. ;)war bei mir genauso.. habe diese Saison auch C- und A-Jugend gespielt.. bis ich mich verletzt hatte.. abba nich beim Handball ![]()
GreeZz..
Hi trundel! Willkommen in der Handballecke!
Das Thema hatten wir schon mehrfach, such doch mal über die Suchfunktion nach "Altersklasse AND Überspringen". Hier mein Beitrag von vor zwei Jahren, als das Thema aktuell wurde:
ZitatAlles anzeigenMoin!
Zu dieser Saison gab es eine Regeländerung in der Spielordnung, die insbesondere für die weibliche Jugend interessant ist. Jetzt für die Rückrunde ist sie nicht mehr von Relevanz, aber es schadet nicht, die Details zu kennen.
Praxisbeispiel:
Zwei meiner E-Jugend Mädels haben in der Hinrunde bei der zweiten C-Jugend ausgeholfen. Geht das? (Edit: Dies ist eine rhetorische Frage.)
Die alte Spielordnung:
§ 37 Abs. 2
Dabei gelten folgende Altersklassen:
c) Jugend B 14 bis 16 Jahre
d) Jugend C 12 bis 14 Jahre
e) Jugend D 10 bis 12 Jahre
f) Jugend E 8 bis 10 Jahre§ 38 Altersklassen-Stichtag
(1) Stichtag für alle Altersklassen ist der 1. Januar.
(2) Den einzelnen Jugendaltersklassen gehören die Spieler an, die am Stichtag das nachstehend genannte Lebensjahr vollenden bzw. noch nicht vollendet haben...§ 22 Jugendschutzbestimmungen
(1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist in Bezug auf ihr Lebensalter nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.Nach dieser Fassung hätte ich die beiden Mädchen nicht in der C-Jugend einsetzen dürfen. Zwar waren beide bereits 10 Jahre alt und könnten damit nach § 37 sowohl E als auch D Jugendliche gelten (Doppelnennung von 10 Jahre), allerdings war der Stichtag aus § 38 noch nicht erreicht. Beide waren damit noch E-Jugend und dürfen nach § 22 nur in der D aushelfen.
Neue Spielordnung:
§ 22 Jugendschutzbestimmungen
(1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist in Bezug auf ihr Lebensalter unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.Der Stichtag ist nun beim Aushelfen in der höheren Altersklasse unerheblich, das heißt mit dem 10. Geburtstag konnten die Beiden als D-Jugendliche gelten und waren in der nächsthöheren Altersklasse C teilnahmeberechtigt. Man kann darüber streiten, ob dies wirklich eine Neuerung ist oder bloß eine Klarstellung der alten Regel. Aber die Mehrheit der Trainer wird nicht mal wissen, dass sie ihren älteren Jahrgang überhaupt in der "übernächsten" Altersklasse einsetzen kann.
Man beachte hierbei allerdings, dass pro Saison in nur zwei Altersklassen gespielt werden darf. Da wir keine wD haben, passte das ganz gut. Dass bei den Jungs mal so eben eine Altersklasse übersprungen werden kann, wäre eher ungewöhnlich. Aber bei Mädchen ist das häufiger kein Thema.
Du kannst als C-Jugendliche in der A-Jugend mitspielen wenn:
a.) Du Deinen 14. Geburtstag hinter Dich gebracht hast
und
b.) Du in derselben Saison nicht sowohl C als auch B Jugend gespielt hast.
Du darfst nicht zwischen drei Altersklassen wechseln! Das Knifflige dabei ist, die Quali-Spiele ab April gehören zur Saison 07/08. Spielst Du C-Jugend Landesliga-Quali, danach nur noch B und A-Jugend Punktspiele, gibt das Probleme (Punktabzug für die Mannschaft, in der Du als letztes einsteigst - jedenfalls für die Spiele mit Deiner Beteiligung).
P.S.: Falls Du in der Nähe von Hannover spielst, ich kenn da einen Trainer, der in der C-Jugend noch Verstärkung gebrauchen kann... ![]()
Also ich kenne das so, dass man 2 Altersstufen höher(also von C zu A) nur mit einem ärztlichen Atest spielen darf. Doch da das ärztliche Atest so gut wie nicht zu bekommen ist hat man die Regel gemacht dass man nicht 2 Jugenden höher spielen darf!
Aber kann auch sein dass sich das schon wieder geändert hat
Also bei mir ging das ohne Ärtzliches Atest.. ;)Mein Trainer hatte sich damals beim HHV informiert..
un sie hatten zugestimmt, dass ich in der A-Jugend spielen darf.. GreeZz
Ein ärztliches Attest ist immer dann erforderlich, wenn Jugendliche (U18) das Doppelspielrecht beantragen (also Spielrecht für Jugend und Senioren). Das gilt bundesweit.
Was das Spielen in der nächsten oder vermeintlich übernächsten Jugendaltersklasse angeht, können die Landesverbände ihre eigenen Regelungen treffen.
dankeschön na ja also ich werde dann wohl leider nicht mitspielen können da ich auch B spielen soll! na ja schade aber danke.
aus Hannover komm ich nich ich bin so ein Rand Niedersachse im süden! ![]()
sry das ich nich die SuFu benutzt hab
ZitatOriginal von HBR'ler
Also ich kenne das so, dass man 2 Altersstufen höher(also von C zu A) nur mit einem ärztlichen Atest spielen darf. Doch da das ärztliche Atest so gut wie nicht zu bekommen ist hat man die Regel gemacht dass man nicht 2 Jugenden höher spielen darf!
Aber kann auch sein dass sich das schon wieder geändert hat
wenn das so schwer zu bekommen wäre, wäre ich ja ein sportliches ausnahmetalent, und das bezweifle ich ![]()