Abgelaufenes Doppelspielrecht

  • Vergangenen Samstag fand ein Seniorenspiel in der Landesliga statt. (Endstand 27-27)

    Auf Seiten der einen Mannschaft wurden die Spieler X und Y eingesetzt. Bei den Pässen handelt es sich um Jugendpässe mit eingetragenem Doppelspielrecht. Die beiden Spieler sind aber Jahrgang 1987.


    Spielberechtigt in Jugendklassen sind in der Saison 2006/2007 laut den Durchführungsbestimmungen unseres Verbandes, Punkt 4 Jugend- und Altersklassen für die A-Jugend nur noch die Jahrgänge 88/89.


    Laut Punkt 5. 2. der Durchführungsbestimmungen hätte mit Ablauf des 30.06 2006 durch den Verein das Spielrecht als Erwachsenenspieler beantragen müssen, dies ist offensichtlich nicht erfolgt. Die beiden Spieler waren also nicht Spiel-/Teilnahmeberechtigt.


    Laut § 50, Punkt f) der DHB Spielordnung gilt bei einem Einsatz eines Nichtspielberechtigtem/Nichtteilnahmeberechtigten das Spiel als verloren zu werten.

    Stimmen mir die hier anwesenden Schirikollegen bzw. Regelkenner meinen Ausführungen so zu oder habe ich irgend etwas vergessen bzw. nicht beachtet?

    Wenn mir als Schiedsrichter so etwas bei der Passkontrolle auffällt, ich muss betreffende Spieler spielen lassen und kann nur einen Vermerk auf dem Spielberichtsbogen bei "Passkontrolle, Beanstandungen" machen, oder?

    :ball:

    "Die Perfektion gehört den Göttern."
    (Sprichwort der HOPI-Indianer)

  • Zitat

    Stimmen mir die hier anwesenden Schirikollegen bzw. Regelkenner meinen Ausführungen so zu oder habe ich irgend etwas vergessen bzw. nicht beachtet?

    Teils, teils.

    Zitat

    Jugendpässe mit eingetragenem Doppelspielrecht

    Komischer Verband. Normal kenn ich das nur andersherum.

    Zitat

    Laut Punkt 5. 2. der Durchführungsbestimmungen hätte mit Ablauf des 30.06 2006 durch den Verein das Spielrecht als Erwachsenenspieler beantragen müssen, dies ist offensichtlich nicht erfolgt.

    korrekt.

    Zitat

    Die beiden Spieler waren also nicht Spiel-/Teilnahmeberechtigt.

    Falsch. Teilnahmeberechtigt waren sie sehrwohl wenn sie zu Spielbeginn anwesend und im Protokoll eingetragen waren. Spielberechtigt waren sie aufgrund des abgelaufenen Passes wahrscheinlich nicht.


    Zitat

    Wenn mir als Schiedsrichter so etwas bei der Passkontrolle auffällt, ich muss betreffende Spieler spielen lassen (...)

    Ja, du mußt sie spielen lassen (Hinweis an den MV sollte man allerdings geben). Über die Spielberechtigung kannst du als SR nicht entscheiden, betreffs Teilnahmeberechtigung siehe oben.

  • Um genau diesem Fall vorzubeugen wurde bei uns das Eintragen in den Jugendpass abgeschafft. Die Spieler erhalten einen aktiven-Pass mit eingetragener Jugendspielberechtigung. Nach ablauf der Jugendzeit muss also kein neuer Pass beantragt werden, außer natürlich in dem Fall, dass der Spieler einen Vertragspielerstatus erlangt.

  • Als bei uns im Verein war das auch mal der Fall und ich weiss dass die Manschaft am Ende der Saison eine rückwirkende Strafe erhalten hat. Wie hoch die ganu war, weiss ich nicht mehr. Ich weiss nur noch, dass nach der Saison eine gewisse Anzahl an Punkte aberkannt wurde.

  • Zitat

    Original von Ellob
    Um genau diesem Fall vorzubeugen wurde bei uns das Eintragen in den Jugendpass abgeschafft. Die Spieler erhalten einen aktiven-Pass mit eingetragener Jugendspielberechtigung. Nach ablauf der Jugendzeit muss also kein neuer Pass beantragt werden, außer natürlich in dem Fall, dass der Spieler einen Vertragspielerstatus erlangt.

    Genau deshalb, wurde das auch im Badischen Handballverband gehandhabt.
    Seit letztem Jahr gab es ein neues Aussehen der Pässe. Es wird nicht mehr unterscheiden zwischen Erwachsenenpass und Jugendpass, so dass Fehler bei der Umschreibung (von Jugend nach Erwachsenenspielrecht) gar nicht mehr möglich sind.

    Gell Ellob, da stimmst Du mir doch sicher widerspruchslos zu ? Bei den "ARGE-Verbänden" HVW / BHV / SHV war mal schon immer ein wenig cleverer :P

    Zitat

    Original von Linus
    Wenn mir als Schiedsrichter so etwas bei der Passkontrolle auffällt, ich muss betreffende Spieler spielen lassen und kann nur einen Vermerk auf dem Spielberichtsbogen bei "Passkontrolle, Beanstandungen" machen, oder?

    SR sollten so etwas eintragen, es gehört zum sportlichen Miteinander dazu, den MV der betreffenden Mannschaft auf das Problem hinzuweisen. Wenn der Spieler dann trotzdem aufläuft, ist das allein dessen Sache. Als SR kannst Du das Spielen nicht verhindern.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (5. März 2007 um 20:18)

  • Und schon wieder andere Verbände andere Sitten.

    Bei uns gibt es Pässe mit J D und E

    Doppelspielrecht ist dabei ein Pass für einen Jugendspieler, der gleichzeitig auch fürs Erwachsenenspielen berechtigt.

    Abgelaufener D-Pass = nicht spielberechtigt bei uns. Muss auch Erwachsenenpass umgetragen werden.

    Gab letzte Saison bei einer Mannschaft in der Oberliga nen ganz dicken Punktabzug, weil es erst dem fünften SR-Gespann aufgefallen ist. Von 8:2 auf 2:8 oder so ähnlich.

  • Zitat

    Original von Dickmann
    Gab letzte Saison bei einer Mannschaft in der Oberliga nen ganz dicken Punktabzug, weil es erst dem fünften SR-Gespann aufgefallen ist. Von 8:2 auf 2:8 oder so ähnlich.

    und genau deshalb ist die Handhabe aus Baden-Württemberg so idiotensicher, dass soetwas eigentlich nicht mehr passieren kann. (es sei denn, man vergisst die Doppelspielberechtigung zu beantragen)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)