Vergangenen Samstag fand ein Seniorenspiel in der Landesliga statt. (Endstand 27-27)
Auf Seiten der einen Mannschaft wurden die Spieler X und Y eingesetzt. Bei den Pässen handelt es sich um Jugendpässe mit eingetragenem Doppelspielrecht. Die beiden Spieler sind aber Jahrgang 1987.
Spielberechtigt in Jugendklassen sind in der Saison 2006/2007 laut den Durchführungsbestimmungen unseres Verbandes, Punkt 4 Jugend- und Altersklassen für die A-Jugend nur noch die Jahrgänge 88/89.
Laut Punkt 5. 2. der Durchführungsbestimmungen hätte mit Ablauf des 30.06 2006 durch den Verein das Spielrecht als Erwachsenenspieler beantragen müssen, dies ist offensichtlich nicht erfolgt. Die beiden Spieler waren also nicht Spiel-/Teilnahmeberechtigt.
Laut § 50, Punkt f) der DHB Spielordnung gilt bei einem Einsatz eines Nichtspielberechtigtem/Nichtteilnahmeberechtigten das Spiel als verloren zu werten.
Stimmen mir die hier anwesenden Schirikollegen bzw. Regelkenner meinen Ausführungen so zu oder habe ich irgend etwas vergessen bzw. nicht beachtet?
Wenn mir als Schiedsrichter so etwas bei der Passkontrolle auffällt, ich muss betreffende Spieler spielen lassen und kann nur einen Vermerk auf dem Spielberichtsbogen bei "Passkontrolle, Beanstandungen" machen, oder?
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