Wir spielen mit Mannschaft 2 und 3 in einer Staffel- unterste Liga.Darf Spieler A von Mannschaft 3 nach Spieltag 1 und 2 und 4 wochen Pause zur Mannschaft 2 wechseln? Wenn ja ab wann ? und wenn nein warum nicht? steht doch nirgens eindeutig drin. SPO 55 Absatz 1 sagt eingeschränktes Spielrecht aus.Ist er damit für eine Saison festgespielt?
Schließlich kann ich bei Abmeldung der Mannschaft3 doch auch nach einer gewissen Wartefrist in Mannschaft 2 in der selben Staffel mitwirken.
Wer kann hier mich informieren?
Festspielen in der untersten Liga
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SpO §55 regelt alles! Vorausgsetzt du hast die neuste Version der SpO, dann sollte es sogar verständlich sein. Ist nämlich vom DHB überarbeitet worden.
Auch mit Hilfe der Suchfunktion würdest du hier eine Antwort bekommen.

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Die SPO des DHB ist vom 01.7.06 ist das die neueste ?Wenn nein wo finde ich die Neue?
In der jetzigen steht eingeschränkt heisst das das er nur unter bestimmten Bedingungen wechseln darf oder gar nicht wechseln darf.Festspielen für eine ganze Saison wo steht sowas ?
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Die aktuellste Version ist vom 01.01.07
http://files.handballpost.de/SpO_2005_aktuell_ab_01.01.2007.pdf
Im übrigen darf man immer in eine der höheren Mannschaften wechseln, außer in den ersten beiden Saisonspielen. Dazu muß er auch nicht 4 Wochen aussetzen.
Mannschaft 2 ist hier die höhere Mannschaft, auch wenn beide in der gleichen Spielklasse spielen.
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Bist du dir 100% sicher?
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1000%ig! Und ich kann lesen. Nämlich die SpO §55. Was ist das Problem???
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Wegen dieses Wechsels wurden uns Punkte aberkannt.Ich frag immer noch warum?Also nach deiner Meinung ist es möglich ,so aggumentiert mein Verein auch.Doch das Kreisgericht sieht dies anders.
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Das in den Sportgerichten keine juristischen Fachleute sitzen und die Vereinsmeierei dort genauso groß ist, ist doch allgemein bekannt. Recht haben und Recht bekommen ist bei Sportgerichten noch schwieriger als bei normalen Gerichten.
Vielleicht gibt es aber auch Punkte/Vereinbarungen, die du hier nicht nennst/die nicht allen bekannt sind. Auch läßt deine recht schwammige und undurchsichtige Formulierung des Sachverhaltes leider keine genaueren Aussagen zu.
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Am Spieltag 1 und 2 spielt Spieler A in Mannschaft 3 nach 4 wöchiger Spielpause also Spieltag 3,4,5,6 spielit Spieler A in Mannschaft 2 -unterste Liga selbe Staffel-nun fällt es den Staffelleiter auf und er reagiert mit Punktabzug nimmt den §55 zur Anwendung und sagt dieser Wechsel ist nicht korrekt das Spielrecht ist eingeschränkt.
Wir legen Protest ein weil im gesamten§55 nichts kongrretes und verständliches steht.Beschrieben wird doch nur von oben nach unten ein Wechsel innerhalb des Vereins.Doch über gleichstafflige Mannschaften eines Vereins heisst es ist eingeschränkt.Wer hat nun RICHTIG gehandelt wir als Verein oder der KFV. -
Zitat
Wir legen Protest ein weil im gesamten§55 nichts kongrretes und verständliches steht.
Nö, der §55 wurde ja extra geändert und ist jetzt einfacher und verständlicher.
ZitatBeschrieben wird doch nur von oben nach unten ein Wechsel innerhalb des Vereins.
Jein. Abs. 9 sagt, das man jederzeit in einer höheren Mannschaft spielen darf. Außerdem ist "Wechsel" das falsche Wort, "Mitwirken in verschiedenen Mannschaften" wäre besser. Wechseln tut man lt. Spielordnung zwischen 2 Vereinen
ZitatDoch über gleichstafflige Mannschaften eines Vereins heisst es ist eingeschränkt.
Mit "Gleichstaffligkeit" hat das Ganze nichts zu tun. Die ist völlig unerheblich. Es geht lediglich um das MItwirken in mehr als einer Mannschaft in einer ALTERSKLASSE.
Spielen 2 Mannschaften eines Vereines in einer Staffel (gerade in der untersten Spielklasse nicht unüblich), ist eine Mannschaft als die höhere Mannschaft definiert. I.d.R. ist das die Mannschaft mit der niedrigeren Nummer. Es kann allerdings auch abweichende Regelungen geben.
Theoretisch habt ihr richtig gehandelt, sofern die 2. Mannschaft die höhere Mannschaft ist.
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Vielen vielen Dank für diese verständlichen Hinweise.Bin halt nicht vom Fach haste super erklärt und hilft mir weiter Danke danke