• Das mit dem nachtragen der Spieler die sich verspäten werden bei uns vom Trainer aus der Mappe genommen, dieser wird dann vom betreffenden Spieler wenn er fertig ist beim Kampfgericht abgegeben den Rest hat der SR wenn er sie will.

    Dickmann
    Was machst du wenn der Trainer dir den Pass niocht geben will? Er hat dann immer noch die Möglcihkeit den Pass "verschwinden" zu lassen und kann deinem Verein so auch noch eine Strafe aufdrücken. Denn dann musst du erstmal beweisen das der Pass wirklich da war, und dies kannst du nur wenn du die Mappen zurückgegeben hast durch ein Foto. Den ansonsten hast du eben nichjt richtig kontrolliert. Zumindest kann es dir so ausgelegt werden.

  • Zitat

    Original von Dany
    Dickmann
    Was machst du wenn der Trainer dir den Pass niocht geben will? Er hat dann immer noch die Möglcihkeit den Pass "verschwinden" zu lassen und kann deinem Verein so auch noch eine Strafe aufdrücken. Denn dann musst du erstmal beweisen das der Pass wirklich da war, und dies kannst du nur wenn du die Mappen zurückgegeben hast durch ein Foto. Den ansonsten hast du eben nichjt richtig kontrolliert. Zumindest kann es dir so ausgelegt werden.

    Wenn der Pass nicht herausgegeben wird, schuetzt das den Spieler ganz bestimmt nicht vor einer Strafe. Und der MV unterschreibt vor dem Spiel fuer die Richtigkeit seiner Eintraege, er bestaetigt also, dass der Pass tatsaechlich vorhanden ist. Und wenn der Trainer dann hinterher behauptet, der Pass waere nicht dagewesen und der Verband glaubt ihm statt mir als SR, dann bin ich in dem Verband die laengste Zeit SR gewesen.

  • Zitat

    Original von Lasse
    Wenn der Pass nicht herausgegeben wird, schuetzt das den Spieler ganz bestimmt nicht vor einer Strafe. Und der MV unterschreibt vor dem Spiel fuer die Richtigkeit seiner Eintraege, er bestaetigt also, dass der Pass tatsaechlich vorhanden ist. Und wenn der Trainer dann hinterher behauptet, der Pass waere nicht dagewesen und der Verband glaubt ihm statt mir als SR, dann bin ich in dem Verband die laengste Zeit SR gewesen.

    Das halte ich aber für ein Gerücht. Er bestätigt höchstens, dass eingetragene Namen und Geburtsdaten zusammenpassen, und dass auch wirklich die eingetragenen Spieler und Offiziellen anwesend sind.

  • Zitat

    Original von Dany

    Dickmann
    Was machst du wenn der Trainer dir den Pass niocht geben will? Er hat dann immer noch die Möglcihkeit den Pass "verschwinden" zu lassen und kann deinem Verein so auch noch eine Strafe aufdrücken. Denn dann musst du erstmal beweisen das der Pass wirklich da war, und dies kannst du nur wenn du die Mappen zurückgegeben hast durch ein Foto. Den ansonsten hast du eben nichjt richtig kontrolliert. Zumindest kann es dir so ausgelegt werden.

    Was ich mache, wenn der ihn mir nicht geben will? Dann weise ich ihn darauf hin, dass dies für seinen Verein teuer werden könnte, wenn ich den Spielbericht eintrage, dass der Verein sich weigerte den Pass herauszugeben. (was ich auch dann tun würde).

    Es gilt Passkontrolle vor dem Spiel. Und die bestätigen wir durch ein Häckchen hinter dem Namen. Ansonsten kann ich Lasse nur zustimmen.

    Ist bei uns jedenfalls definitiv nicht Gang und Gebe die Pässe einzubehalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Dickmann (2. März 2007 um 09:45)

  • Die Spielerpässe werden i.d.R. den Schiedsrichtern mit dem Protokoll vor Spielbeginn übergeben und den MV's nach Ende des Spiels mit dem Protokolldurchschlag wieder ausgehändigt. Währenddessen verbleiben sie bei den SR oder aber beim Kampfgericht. Wenn man einen Spieler nachtragen möchte, nimmt man den Paß vorher raus und informiert vorher vielleicht den SR.

  • Zitat

    Original von T.N.T.

    Das halte ich aber für ein Gerücht. Er bestätigt höchstens, dass eingetragene Namen und Geburtsdaten zusammenpassen, und dass auch wirklich die eingetragenen Spieler und Offiziellen anwesend sind.

    Dazu sagen die Durchfuehrungsbestimmungen der Handballregion Hannover (Richtlinien, Punkt 17):

    Zitat

    Verantwortlich für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht ist der jeweilig eingetragene Mannschaftsverantwortliche.

    Desweiteren habe ich noch in der Rechtsordnung des DHB folgendes gefunden (§ 10):

    Zitat

    (1) Wer einen Spielausweis oder einen Spielbericht wissentlich fälschlich anfertigt oder verfälscht oder von einem gefälschten Spielausweis wissentlich Gebrauch macht, ist mit einer persönlichen Sperre von mindestens 6 Monaten zu bestrafen. Die Verhängung weiterer Strafen ist zulässig.

    Stellt sich natuerlich die Fraqe, ob der MV mit seiner Unterschrift tatsaechlich auch das Vorhandensein der Paesse bestaetigt, oder wirklich nur, dass die Daten irgendwie zuammenpassen, was gerade bei einigen Verbaenden anscheinend einfacher ist, wo die Passnummer nicht in das Spielformular mit eingetragen wird (wobei es auch in den anderen Verbaenden Leute gibt, die eine Liste der Passnummern immer dabei haben).

    Nichtsdestotrotz moechte ich das Sportgericht sehen, das dem MV glaubt, wenn der behauptet, der Pass waere gar nicht vorhanden, waehrend der SR beteuert, dass er ihn kontrolliert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Lasse (2. März 2007 um 15:27)

  • Lasse

    Der MV kann mit seiner Unterschrift gernicht das Vorhandensein der Pässe bestätigen. Dem steht nämlich Regel 4:3 Teilnahmeberechtigung entgegen. Der MV bestätigt mit der Unterschrift auch nicht die Spielberechtigung o.ä.

  • Zitat

    Original von TLpz
    Lasse

    Der MV kann mit seiner Unterschrift gernicht das Vorhandensein der Pässe bestätigen. Dem steht nämlich Regel 4:3 Teilnahmeberechtigung entgegen. Der MV bestätigt mit der Unterschrift auch nicht die Spielberechtigung o.ä.

    Ehrlich gesagt, verstehe ich jetzt den Zusammenhang nicht so ganz. Von Spielberechtigung habe ich nie was geschrieben. Ich habe lediglich in den Raum gestellt, ob eine Eintragung der Passnummer (in den Verbaenden, in denen die Passnummern ins Spielformular eingetragen werden) impliziert, dass der Pass vorhanden ist. Wenn ja, wuerde der MV durch seine Unterschrift eine Falscheintragung begehen, wenn der Pass nicht da ist, die Nummer aber trotzdem eingetragen ist.

    Ich persoenlich gehe allerdings davon aus, dass dies nicht der Fall ist, da es auch nirgendwo auf den Spielformularen (und meines Wissens nach auch nicht in den DFB oder SpO) erwaehnt wird.

  • Lasse
    bei uns unterschreibt er für die Richtigkeitseiner eintragungen, und nicht ob der Pass da ist. Denn sonst dürfte er nicht unterschreiben wenn ein Passfehlen sollte und dieser Spieler dann mit fehlendem Pass eingetragen wird.

    Klar die Strafe gibt es auch wenn der Pass nicht da sein sollte, aber bei uns bekommt eben der SR evtl. auch etwas zu hören wenn er den einzuziehenden Pass nicht mitliefert.
    Als Sr kann man nur beweisen das der Pass da war wenn er auch noch da ist.