Saisonsperre bei Wechsel mit Jarheswechsel?!

  • Hallo bin auf diese Forum hier gestoßen als ich eine Antwort auf meien Frage gesucht habe. Diese wäre folgende:

    Ich hatte vor diese Woche von meinen jetzigen Verein SG HF Schleswig zu HSG Tarp-Wanderup zu gehen. Nun meinte mein Trainer(SL) auf einmal das wenn ich alter Jahrgang bin (bin ich) und die 2-monatige Sperre über den Jahreswechsel geht ich dann in der B-Jugend die gesamt Saison nicht mehr spielen darf...
    Mir kommt das irgendwie absurd vor...

    Kennt sich hier jemand besser aus als ich ?(

    Mfg derdj

  • Blödsinn! Sperre ist 2 Monate, nicht mehr nicht weniger. Dann erhälst du eine Spielberechtigung für deinen neuen Verein. Der Jahreswechsel hat überhaupt nichts zu sagen.

    Eine Sperre für eine Altersklasse gibt's nicht.

    Nur die Ausbildungsvergütung könnte da noch...

    Einmal editiert, zuletzt von TLpz (28. November 2006 um 17:07)

  • Zitat

    Original von derdj
    Mir kommt das irgendwie absurd vor...
    Mfg derdj

    Dein Trainer hat Recht, und das ist nicht absurd.

    Siehe:

    www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/intern2006/B_DHB_SpO_01072006.pdf

    § 3 Altersklassen-Stichtag
    (1)
    (2)

    TLpz
    Blödsinn?
    Schön langsam mit Blödsinn. Für genau diesen Fall ist vor Jahren in Westfalen schon eine fast sichere Westfalenmeisterschaft verloren gegangen.

    Gruss
    Rolf

    Wer nur zurückschaut, sieht nicht, was auf ihn zukommt

  • Dann muß ich meinen Eintrag natürlich zurücknehmen. :wall:

    Ach waren das noch Zeiten, als die ALtersklassen den Schuljahren angepaßt waren...*träum* Dieser Wirrwar wird langsam unübersichtlich. Wenigstens kann ich noch mit meinem Steckenpferd FESTSPIELEN punkten :hi:

  • Danke für eure Antworten, aber in dem Regelwerk steht doch, dass ich spielberechtigt bin mit dem Eintritt in den anderen Verein und Gültigkeit meines Spielausweises oder? §9 (2)....

    Scheiß Regeln die sollen mich einfach spielen lassen :wall:

    Mfg derdj

  • Irgendwie bin ich jetzt total verwirrt. Kann er nicht nach der gezahlten Ausbildungsgebür gleich spielen?

    SV Post Schwerin

  • § 38 SpO DHB Altersklassen-Stichtag

    (1) Stichtag für alle Altersklassen ist der 1. Januar.

    (2) Den einzelnen Jugendaltersklassen gehören die Spieler an, die am Stichtag das nachstehend genannte Lebensjahr vollenden bzw. noch nicht vollendet haben, nämlich
    das 18. Lebensjahr bei Jugend A,
    das 16. Lebensjahr bei Jugend B,
    das 14. Lebensjahr bei Jugend C,
    das 12. Lebensjahr bei Jugend D,
    das 10. Lebensjahr bei Jugend E,
    das 8. Lebensjahr bei Jugend F.

    (3) Gehört ein Spieler nach dem Stichtag gemäß Abs. 1 einer älteren Altersklasse als bisher an, darf er ausnahmsweise bis zum Ende des Spieljahres weiterhin in der Altersklasse des Vereins mitwirken, in der er am 31. Dezember im Jugendbereich spielberechtigt war (s. auch § 9 Abs. 2).

    Moin derdj! Willkommen in der HE!

    Dein Trainer hat natürlich Recht. Die etwas verwirrende Regel ist die, dass Du dieses Kalenderjahr noch B-Jugendlicher bist, ab dem Stichtag 01.01. aber bereits A-Jugendlicher. In dem Verein, in dem Du bis Jahresende spielberechtigt warst, kannst Du die Saison aufgrund der oben genannten Ausnahmeregelung zu Ende spielen. Verwirrend deswegen, weil die "Ausnahme" für den Großteil aller Jugendspieler gilt, während die tatsächliche Ausnahme (Anfänger / Vereinswechsler mitten in der Saison) zum vermeintlichen Normalfall erklärt wird.

    Einzige Möglichkeit für Dich jetzt noch in die andere B-Jgd. zu wechseln: Entweder Dein Verein zieht noch seine B-Jgd. im Dezember zurück (und eine 2. oder 3. B auch noch) oder Deine Eltern ziehen um. Wenn Du dann die neue Spielberechtigung im Dezember beantragst, wäre die Sache gelöst (da keine Wartefrist).

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Und - weil es schon zwei mal in der Diskussion hier gefallen ist:
    Zusätzliche oder weniger Sperre bei Zahlung einer Ausbildungsentschädigung gibt es seit dem 1. Juli nicht mehr.