Gut, dann habe ich ja doch mal was richtig verstanden ![]()
war mir da nur nicht mehr so sicher...
dankeschön
Gruß
Max
Gut, dann habe ich ja doch mal was richtig verstanden ![]()
war mir da nur nicht mehr so sicher...
dankeschön
Gruß
Max
Also ich bin Jahrgang 94... Spiele eigentlich weibl. B-Jugend und soll jetzt 1. Damen spielen... Geht das. Ob stand irgendwas von nur in der nächsthöheren Altersklasse.
Danke für Antworten ![]()
ZitatOriginal von TuSKirn_94
Also ich bin Jahrgang 94... Spiele eigentlich weibl. B-Jugend und soll jetzt 1. Damen spielen... Geht das. Ob stand irgendwas von nur in der nächsthöheren Altersklasse.
Danke für Antworten
Die Spielordnung sagt:
§ 22 Jugendschutzbestimmungen
(1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht.
Der Einsatz Jugendlicher ist nur bis in die nächst höhere Jugendaltersklasse zulässig.
In einer Spielsaison darf der Einsatz (vgl. a. § 19 Abs. 1) jedoch in höchstens
zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 und 3 erfolgen; der Einsatz in Jugendqualifikationsspielen
wird hierauf nicht angerechnet.
das heißt:
Wenn du B-Jugend spielst und Doppelspielrecht hast, darfst du bei den Frauen spielen, dann aber nicht mehr in der A-Jugend.
und wichtig dabei, du darfst diese Saison auch noch keine weibliche A-Jugend gespielt haben! Sonst ist der Damenbereich für diese Saison ohnehin kein Thema mehr für dich.
handballboss, Dickmann
Ich glaube ihr habt die Fragestellung nicht erkannt. M.E. ging es darum, ob man als B- Jugendliche bei den Damen spielen darf, da ja eigentlich nur die nächsthöere Altersklasse in Frage kommen dürfte.
TuSKirn_94
Antwort auf deine Frage: Ja, du darfst als B- Jugendliche bei den Damen spielen (§19 Spielordnung), wenn das Doppelspielrecht beantragt wurde. Die Antworten von handballboss und Dickmann sind dann bezüglich des Einsatzes natürlich zu beachten...
ZitatOriginal von TLpz
.....wenn das Doppelspielrecht beantragt wurde....
erst wenn es auch genehmigt wurde! ![]()
Gruß
ZitatOriginal von meba ideen
erst wenn es auch genehmigt wurde!
Gruß
Auf den neuen Pässen ist ein Datum drauf ab dem man direkt ohen Beantragung im Aktiven Bereich spielen kann. Dieses Datum ist der 18. Geburtstag.
Alles was drunter ist muss man beantragen.
Im weiblichen Bereich darf man das Doppelspielrecht mit 16 Beantragen, im männlichen erst ab 17.