ich check die Doppelspielberechtigung nicht

  • Gut, dann habe ich ja doch mal was richtig verstanden :D
    war mir da nur nicht mehr so sicher...

    dankeschön

    Gruß
    Max

    Wenn du tot bist,
    dann weisst du nicht,
    dass du tot bist.

    ES IST NUR SCHWERER FÜR DIE ANDEREN.

    Genauso ist es,
    wenn du blöd bist.

  • Also ich bin Jahrgang 94... Spiele eigentlich weibl. B-Jugend und soll jetzt 1. Damen spielen... Geht das. Ob stand irgendwas von nur in der nächsthöheren Altersklasse.
    Danke für Antworten :)

  • Zitat

    Original von TuSKirn_94
    Also ich bin Jahrgang 94... Spiele eigentlich weibl. B-Jugend und soll jetzt 1. Damen spielen... Geht das. Ob stand irgendwas von nur in der nächsthöheren Altersklasse.
    Danke für Antworten :)

    Die Spielordnung sagt:
    § 22 Jugendschutzbestimmungen
    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht.
    Der Einsatz Jugendlicher ist nur bis in die nächst höhere Jugendaltersklasse zulässig.
    In einer Spielsaison darf der Einsatz (vgl. a. § 19 Abs. 1) jedoch in höchstens
    zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 und 3 erfolgen; der Einsatz in Jugendqualifikationsspielen
    wird hierauf nicht angerechnet.

    das heißt:
    Wenn du B-Jugend spielst und Doppelspielrecht hast, darfst du bei den Frauen spielen, dann aber nicht mehr in der A-Jugend.

  • handballboss, Dickmann

    Ich glaube ihr habt die Fragestellung nicht erkannt. M.E. ging es darum, ob man als B- Jugendliche bei den Damen spielen darf, da ja eigentlich nur die nächsthöere Altersklasse in Frage kommen dürfte.

    TuSKirn_94
    Antwort auf deine Frage: Ja, du darfst als B- Jugendliche bei den Damen spielen (§19 Spielordnung), wenn das Doppelspielrecht beantragt wurde. Die Antworten von handballboss und Dickmann sind dann bezüglich des Einsatzes natürlich zu beachten...

  • Zitat

    Original von TLpz
    .....wenn das Doppelspielrecht beantragt wurde....

    erst wenn es auch genehmigt wurde! ;)


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Zitat

    Original von meba ideen

    erst wenn es auch genehmigt wurde! ;)
    Gruß

    Auf den neuen Pässen ist ein Datum drauf ab dem man direkt ohen Beantragung im Aktiven Bereich spielen kann. Dieses Datum ist der 18. Geburtstag.

    Alles was drunter ist muss man beantragen.

    Im weiblichen Bereich darf man das Doppelspielrecht mit 16 Beantragen, im männlichen erst ab 17.