ich check die Doppelspielberechtigung nicht

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Riesenproblem was die Doppelspielberechtigung betrifft. In meinem Regelheft für Schiris steht da nicht viel drin. Vielleicht kann mir das ja jemand mit einfachen Worten erklären.

    Folgender Fall:

    2 A-Jugendliche spielen in der A-Jugend Landesliga, z.T. in der 1. Damenmannschaft Bayernliga und auch z.T. in der 2. Damenmannschaft Bezirksliga.
    Die eine ist am 6.9.88 geboren die andere am 1.4.89

    SO: Wann darf die A-Jugendlich in der 2. Mannschaft eingesetzt werden und wann nicht mehr?

    Darf sie an einem Wochenende 2 mal spielen oder sogar 3 mal??

    Wie gesagt bitte in einfachen Worten und wenn es einen Bezug dazu gibt, als § oder so, wäre ich schon dankbar!!

    TSD DANK

    :spring: Laufen ist schön, andere laufen lassen noch viel schöner :D

  • Hi Lika!

    Doppelspielrecht für Mädchen ab dem 16. Geburtstag:

    § 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern SpO DHB

    (1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Ju-gendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppel-spielrecht für den im Spielausweis einzutragenden Stammverein (s. § 12 Abs. 3). Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwach-senenspielgemeinschaft angehört.

    (2) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.

    Einsatz nur in zwei Altersklasse pro Saison (Vorsicht bei Quali-Spielen oder Relegation!)

    § 22 Jugendschutzbestimmungen

    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist -in bezug auf ihr Lebensalter- unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz (vgl. a. § 19 Abs. 1) jedoch in höchstens zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 erfolgen.

    Nur zwei Spiele pro Kalendertag:

    § 22 Jugendschutzbestimmungen

    (2) Jugendliche dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. Bei einem Verstoß gegen vorgenannte Bestimmung gilt der Jugendspieler für alle weiteren Spiele des Tages als nichtspielberechtigt.

    Festspielen geht genau wie bei Deinen volljährigen Spielerinnen auch:

    § 55 Festspielen

    (3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.

    Einzige Ausnahme:

    (12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der vierthöchsten Spielklasse zulässig. Für Spieler mit Zweifachspielrecht gilt dies auch für untere Mannschaften ihres Stammvereins, sofern diese nicht mit der Mannschaft an die der Spieler ausgeliehen wurde, in derselben Staffel spielen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (28. November 2006 um 13:23)

  • Um's mal konkret zu sagen:

    Spielen deine A-Jugend-Spielerinnen 1. und 2. Damen, muß §55(3) beachtet werden. Sie können sich also in der 1.Damen entsprechend festspielen und müssen dann erst wieder für die 2.Damen "frei werden".

  • hallo Zickenbändiger

    danke für Deine ausführliche Antwort allerdings hapert es an der Verstndlichket, was weniger an Deiner Art und Weise liegt eher an meiner Gehirn und Verständniskapazittät :lol:

    1. an mehr als an einem Spiel heißt? wenn sie einmal gespielt hat, dann zwei Mal nicht dann wieder einmal was ist dann? Sagen wir a:) innerhalb der 4 Wochen, b) außerhalb der 4 Wochen??

    2. Kalendertag ist Tag nicht Wochenende oder? Oder heißt das 24 Stunden? Wenn das Mädel am Samstag um 19:30 Uhr das 1. Mal in der Bayernliga gespielt hat, darf sie dann am Sonntag um 17:00 Uhr eingesetzt werden???

    3. was das Festspielen an sich bedeutet habe ich dann glaube ich begriffen. Wie lange muss aber dann das Mädel sozusagen in der Bayernliga aussetzen damit es wieder "frei" ist??

    TSD Dank auf jeden Fall, mir ist das Ganze schon ein wenig klarer, wobei ich jetzt echt nen Koller kriege, denn das bedeutet, dass eine der beiden Spielerinnen am WE hätte spielen können, wenn nicht 2!!! ganz erfahrene Schiris und 1 BHV Landestrainer gesagt hätten, dass das nicht geht.... :wall:
    so saß da arme Mädel auf der Bank und war den Tränen nah....

    Danke noch mal für die Infos!!

    Grüße

    :spring: Laufen ist schön, andere laufen lassen noch viel schöner :D

  • Sorry Maleikalika, gib bitte den SR bzw. dem Landestrainer nicht ganz die Schuld.
    1. Haben die SR nicht zu entscheiden, wer festgespielt ist und wer nicht (die wenigsten kennen den Festspielparagraphen und die Jugendschutzbestimmungen). Wenn Du sie einträgst, dann müssen die SR sie auch spielen lassen. Sollte DEIN Eintrag der Spielerin in den Spielberichtsbogen falsch sein, dann wird sich die Spielleitende Stelle damit befassen und sonst keiner.
    2. Wer als Trainer vorhat, eine Jugendspielerin zusätzlich noch in 2 aktiven Mannschaften einzusetzen, sollte sich vorher darüber informieren, wann welche der o.g. Bestimmungen greifen, damit das Mädel nicht als Offizielle auf der Bank versauern muss.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Hey Lika,

    machs doch mal nicht komplizierter als es ist und nimm den Wortlaut der Paragraphen!

    Kalendertag bedeutet Kalendertag. Nimm einen Abreiskalender mit einem Blatt pro Tag, dann ist die Bedeutung klar, oder???

    An "An mehr als einem Spiel innerhalb von 4 Wochen" sollte es auch nichts zu deuteln geben.

    Das Aussetzen ist in §55 (5) geregelt: 2 Meisterschaftsspiele aussetzen in der Mannschaft, in der sie festgespielt sind.


    Ansonsten stimme ich zu 1000% Punkt 2 von Eisbeer zu.

  • Zitat

    Original von Ness
    Festspielen zum 300000x.... :nein:

    Ich fürchte Wolfgang wird gleich wieder müde :lol::baeh:

    Waere es nicht eine sinnvolle Idee, sowas quasi als FAQ in diesem Forum festzupinnen? Ich meine, mit Zickenbaendigers Beitrag ist doch prinzipiell das wichtigste gesagt und Ergaenzungen kaemen dann durch die Diskussion zustande.

    Ich meine, nicht, dass wir nicht gerne diskutieren wuerden, aber es stimmt schon, gerade dieses Thema wird hier auffallend oft behandelt.

    Nur so als Idee...

  • @Lika: Das mit dem Kalendertag überlese ich lieber, sonst widme ich Dir noch einen Tagebucheintrag. :D

    Und das mit den vier Wochen ist auch recht einfach:

    Samstag - vier Wochen dazwischen - Samstag: nicht festgespielt
    Gleiches gilt für Sonntag/Sonntag

    Samstag - vier Wochen - Sonntag: erst recht nicht festgespielt

    Sonntag - (fast) vier Wochen - Samstag: festgespielt!

    Einschub: Und lass Dir von niemandem erzählen, durch eine Pause von vier Wochen in der oberen Mannschaft sei man wieder "frei". Das ist der unzulässige Umkehrschluss aus der Festspielregel. Zwei Spiel "oben" aussetzen, dann geht es - wie beim Saisonstart - wieder von vorne los.

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    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (28. November 2006 um 22:46)

  • Das hier?

    § 22 Jugendschutzbestimmungen

    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist -in bezug auf ihr Lebensalter- unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz (vgl. a. § 19 Abs. 1) jedoch in höchstens zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 erfolgen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Also die TuS Metzingen hat im Glauben, dass eine Jugendspielerin sich nicht im Damenbereich festspielen kann eine Spielerin eingesetzt in der 2. BL und ohne auf Festspielen zu achten auch in der 2. Mannschaft (Württembergliga)

    Der Verband hat es gemerkt und Metzingen 3 Punkte abgezogen. zzgl Strafe.

    Sehr ärgerlich wie ich finde. Hätte man sich mal besser informiert.

  • Zitat

    Original von TLpz
    Das kommt halt davon wenn man nur die Hälfte der Paragraphen liest.

    Was war den der Fehler? ISt die Würtembergliga nicht die 4. Liga oder war die Spielerin schon zu alt?

    Ich geh mal davon aus, dass es sich um dieses Spiel handelt:
    F-WL-N 6015 So, 08.10.06, 17:00h 6039 TuS Metzingen 2 - TSG LB-Oßweil 2 0 : 0 (0:2) Punkte

    Die Württembergliga ist "nur" die 5. Liga. Die Verbände Südbaden, Baden und Württemberg haben zwischen die Regionalliga noch die BWOL (Baden-Württemberg-OBER-liga) zwischengeschaltet.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zu alt kann eine Jugendspielerin auch kaum sein. Diese müsste immer unter 23 sein :)

    Ordnung ist, wenn man jederzeit weiß, wo man gar nicht erst zu suchen braucht. (Netty Neuthal)

  • ... einen hab ich noch zum Thema "Festspielen", (bzw. im Forum noch nicht gefunden) auch wenn´s mir fast peinlich ist:

    Annahme: Spieler X ist z.B. in der Landesliga festgespielt, macht sein letzes Spiel in der Landesliga am Sonntag, 7.1., setzt zwei Spiele aus (14.1. und 21.1.), ist dann frei z.B. für Kreisliga; dann spielt X wieder am Samstag, 27.1. in der Landesliga und macht damit sein 2. Spiel innerhalb von 4 Wochen in der höheren Klasse. Kann er am 28.1. wieder Kreisliga spielen oder Ist er damit wieder oben festgespielt bzw. fängt wie oben zitiert die Zählung von vorne an??? (Spielordnung hab ich gelesen ...)

  • Erst wenn er für untere Mannschaften frei ist, fängt die 4 Wochen- Frist wieder an zu zählen (§55 Abs. 5). Er darf dann also also am 28.1. in der unteren Mannschaft spielen.

    Spielordnung doch nicht (so genau) gelesn ? :hi:

  • Zitat

    Original von TLpz
    Erst wenn er für untere Mannschaften frei ist, fängt die 4 Wochen- Frist wieder an zu zählen (§55 Abs. 5). Er darf dann also also am 28.1. in der unteren Mannschaft spielen.

    Spielordnung doch nicht (so genau) gelesn ? :hi:

    ganz frech bzw. deutlich wird es:

    Montag: Einsatz in 1. Mannschaft
    Dienstag: Einsatz in 1. Mannschaft, somit in 1. Mannschaft festgespielt
    Mittwoch: Kein Einsatz, aber 1. Mannschaft spielt
    Donnerstag: Kein Einsatz, aber 1. Mannschaft spielt, Spieler ist nicht mehr festgespielt
    Freitag: Einsatz in 1. Mannschaft
    Samstag: Einsatz in 2. Mannschaft möglich

    Korrigiert mich ;)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land