Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße ist der normale Alltag in der Strafverfolgung, das gilt für die Kleinen und die Großen.
Mag ja sein, dass das Verhalten vom ethischen Standpunkt her verwerflich ist, aber strafrechtlich ist das jetzige Ergebnis völlig in Ordnung.
Recht und Gerechtigkeit sind nun einmal zwei verschiedene Dinge und wer Gerechtigkeit will, muss bis zum jüngsten Tag warten. Vor Gericht gibt es nämlich nur ein Urteil.
Ich finde es viel schlimmer, dass Leute besoffen jemanden über den Haufen fahren und dann mit 90 Tagessätzen davonkommen.
Im Endeffekt ist das Ziel doch erreicht, solche Abfindungen werden künftig wohl nicht mehr fließen.
Der Anspruch wird wohl eher nicht geltend gemacht werden und wenn, müsste hier § 817 BGB Beachtung finden.
Wirklich eine Strafe wäre, wenn alle Vodafone-Kunden ihre Verträge kündigen würden, das täte richtig weh. Nur wem ist damit geholfen ? Niemandem, denn ausbaden müssen das wieder die Arbeitnehmer, die dann auf der Straße stehen.
Also, Zähne zusammenbeißen und Ende.