• Coco: Du hast das "Dawn of the dead" Remake gesehen, versuch es mal mit dem Orginial

    felix: Was hat das Interesse an Splatterfilmen bitteschön mit Alter zu tun?

    Ulf: Ich beschäftige mich momentan sehr intensiv mit der Frage inwiefern Filme mit gewalttätigen Inhalten zur Gewaltaussführung führen, und finde in der Fachliteratur meine eigene Meinund, dass ausschlißelich das betrachten von Filmen mit gewalttätigen Inhalten niemals zu Nachahmungstaten führt

    Kai: Muss ein Film den immer Kunst sein? und wie definierst Du persönlich Kunst? Beuys?

    An Alle Gegner des Splatterfilmes, wieviel Splatterfilme habt Ihr überhaupt bisher geschaut um über Splatter negativ urteilen zu können?

    An der Kölner Universität wurde mehreren Zuschauern einmal ein Splatterfilm vorgeführt welchen man eher zu den schlechtesten "Machwerken" des Splatterfilmes zählen kann. Das interessante dabei war dass die Zuschauer auf Fragebögen wie sie den Film fanden durchwegs "abstoßend und ekelregend " schrieben, in Interviews mit den Versuchsaleitern der Großteil jedoch zugaben musste dass er auch eine gewisse Faszination beim Betrachten der Streifen empfand. Eine Erklärung für diese Ambivalenz dürfte der Grund sein dass Splatter- und Horrorfilme nicht selten unterdrückte, weil gesellschaftlich nicht akzeptierte Wünsche und Triebe, visualisieren.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

    2 Mal editiert, zuletzt von Outsider81 (11. November 2006 um 13:13)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Outsider81
    An Alle Gegner des Splatterfilmes, wieviel Splatterfilme habt Ihr überhaupt bisher geschaut um über Splatter negativ urteilen zu können?

    Ich denke nicht, dass man Splatter-Filme gesehen haben muss. Wer zB weiß, dass er ein Problem mit Blut hat, weil er schon umkippt, wenn sich der Nachbar ind er Schule den Zeigefinger angeritzt hat, der muss keine Splatter-Filme sehen, um beurteilen zu können, dass er sie ekerlerregend finden wird (und vermutlich nicht wird anschauen können.

    Und ich finde auch nicht, dass jeder sich dafür rechtfertigen muss, wen oder was er toll findet. Ich finde vieles ganz furchtbar, was andere toll finden und nicht verstehen können,wieso ich das furchtbar finde ... aber ich würde nie auf die Idee kommen, mich zu rechtfertigen, weil ich einen anderen Geschmack habe als andere ...

  • Teddy: Ich kann auch kein reales Blut sehen, bei Filmen habe ich jedoch damit keine Probs was wohl daran liegt dass ich weiß dass dies kein echtes ist. Zu sagen ich möchte derartige Filme nicht schauen , aus welchen Gründen auch immer , finde ich ja ok. Mich stört es eben nur wenn man derartige Filme runter" macht ohne sie gesehen zu haben


    Nochmal ne Ergänzung zu meinem letzten Beitrag.

    Coco: Ich persönlich fand das "dawn of the dead" remake nicht schlecht. Sind dir die gesellschaftskritischen Elemente des Streifens aufgefallen

    Kai: Es gibt einige Splatterstreifen welche im Archiv des New York "Museum of modern art " archiviert sind, soviel zum Thema Kunst!

    Splatterstreifen enthalten häufig gesellschaftskritische und psychoanalytische Elemente, Desweiteren finde ich es interessant zu erwähnen das die ersten Splatterfilme in den 60 ´ern der USA entstanden sind, in einer Zeit also in der der Vietnamkrieg "wütete" und die die Bürgerechtsbewegung in den USA sich heftigsten Atttacken der Polizei erwehren musste. Man kann Rückblickend die Entstehung des Splatterfilms als eine Allegorie auf Vietnam betrachten.

    Der Splatterfilm ist desweiteren ja auch nicht die erste Kunstform welche aufgrund explizierter Gewaltdarstellung auffällt. ich möchte nur exemplarisch Märchen ,"Grand Guignol" und Artauds "Theater der Grausamkeit" als weitaus ältere Kunstformen erwähnen welche bekannt sind für Ihre deutlichen Gewaltdarstellungen.

    Ich selbst bin im übrigen kein Splatterfan oder gar Freak, sondern interssiere mich vielmehr für die Szene, die Macher und ihre Schwierigkeiten bei der Produktion Ihreer Filme, die Gewaltdebatte, und des leidigen Themas Zensur, welche in Deutschland trotz Verbot , nach wievor durchgeführt wird.

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    Einmal editiert, zuletzt von Outsider81 (11. November 2006 um 13:12)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Outsider81
    und des leidigen Themas Zensur, welche in Deutschland trotz Verbot , nach wievor durchgeführt wird.

    Was ist Zensur in dem zusammenhang?

    Wenn man einen Film schneidet, weil er sonst nicht die FSK16-Freigabe bekommt - ist das "Zensur"?

    Findest du, dass jeder Splatter-Streifen im Nachmittags-Programm laufen sollte, wo ihn sich kleine Kinder anschauen können?

  • Zitat

    Original von UlfN
    Ich denke, da geht es eher darum, dass gewisse Streifen komplett verboten worden sind, z.B. Tanz der Teufel, wobei dieses Verbot ja inzwischen in ein Limit ab 18 geändert wurde.

    Yapp genau, das generelle Verbot meine ich. Wobei dies immer noch besteht ulle. Wie kommstn da drauf dass des nicht mehr existent wäre?

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

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    ( Theodor W. Adorno )

  • Zitat

    Original von UlfN
    Das für TdT ist schon aufgehoben worden.

    Nebenbei bin ich kein genereller Zensurgegner, denn alles was gegen unsere Verfassung inkl. Menschenrechte verstößt, gehört verboten.

    Jedoch ist tdt soweit ich weiß nur in einer um 2 min. gekürzten Fassung erhältlich.

    der Paragraf welcher das Verbot von Regeln gilt, ist im übrigen laut oberstem Verfassungsgericht gar Verfassungswidrig, und trotzdem wird immernoch reichlich gebrauch von gemacht :nein:

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  • Zitat

    Original von Outsider81
    der Paragraf welcher das Verbot von Regeln gilt, ist im übrigen laut oberstem Verfassungsgericht gar Verfassungswidrig, und trotzdem wird immernoch reichlich gebrauch von gemacht :nein:


    HÄ?! Nix verstehen...

    Um meine Antwort auf deine Frage (s.o.) auch hier im Thread zur Diskussion zu stellen: Ich denke, dass einige männliche Jugendliche deswegen Splatterfilme gucken, weil sie bei ihren Freunden "cool rüberkommen" wollen. Und nein, ich will damit nicht ausdrücken, dass Jugendliche ausschließlich(!) deswegen Splatterfilme gucken. Allerdings finden derartige Filme oft ein eher junges Publikum.

    Ich gucke mir solche Filme nur an, wenn sie eine gewisse "Ästhetik" haben. Auch wenn es Leute geben mag, die diesen Filmen selbige absprechen.

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

    • Offizieller Beitrag

    So, ich habe mir mal die Mühe gemacht ...

    Beschluß über die Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Tanz der Teufel" - 1. Senat unter Öeitung des späteren Bundespräsideten Roman Herzog
    http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html


    Daraus folgt:
    § 131 StGB - http://bundesrecht.juris.de/stgb/__131.html - ist NICHT verfassungswidrig. Insofern sind Darstellungen grausamer Gewalt gegen Menschen und menschenähnliche Wesen nach wie vor strafbar.

    Die Einziehung von Filmen, die gegen § 131 StGB verstoßen, ist zulässig.

    Verboten ist eine Zensur VOR Verbreitung eines Films als präventive Zulassungskontrolle. Ein repressives, nachträgliches Verbot eines Films wegen Verstoß gegen § 131 StGB ist zulässig.


    Rechtstechnisch:
    - nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG ist (präventive) Zensur untersagt
    - nach Art. 5 Abs. 2 GG findet das Verbot der zensur seine Grenze in den allgemeinen gesetzen. Durch allgemeine Gesetze kann also ohne Verfassungsverstoß eine Zensur eingeführt werden, wenn das verhältnismäßig ist.
    - das StGB ist ein allgemeines Gesetz i.S. des Art. 5 Abs. 2 GG
    - das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass eine "Zensur" unter den Voraussetzungen des § 131 StGB verhältnismäßig ist

    folglich ist das Verbot des Filmes nicht zu beanstanden. Das Verfassungsgericht hatte auch nichts gegen das Verbot des Filmes an sich, das Verfassungsgericht hatte nur etwas gegen das "präventive Verbot" des Filmes.
    Deswegen ist der Film ja auch später in einer gekürzten Fassung veröffentlicht worden, weil ein Verbot des ungekürzten Films zulässig und möglich gewesen wäre.

  • Teddy: OK dann wurde der Sachverhalt in meiner Quelle nicht korrekt wiedergegeben. Ich finde es trotzdem nach wie vor traurig dass in einem demokratischen Staat das Verbot eines Filmes und damit ein EINDEUTIGER Eingriff in die künstlerische Freiheit von Seiten des Staates möglich ist. Besonders interessant finde ich das Verbot des Filmes "Tanz der Teufel" da dieser Film in anderen Ländern Filmpreise gewinnen konnte, während er in Deutschland verboten wird.

    felix: Ich denke das mehr Jugendliche sich Splatterfilme anschauen da diese eine Art Verweigerungshaltung gegenüber der Masse und dem mainstreamgeschmack darstellen und in Verbindung mit den in einigen Splatterfilmen vorkommenden apokalyptischen Visionen, in meinen Augen Punk sind, als aufgrund des "coolnessfaktors".

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Outsider81
    Ich finde es trotzdem nach wie vor traurig dass in einem demokratischen Staat das Verbot eines Filmes und damit ein EINDEUTIGER Eingriff in die künstlerische Freiheit von Seiten des Staates möglich ist.

    Da ist dann die Frage, welches Schutzgut höher gewertet wird ... die künstlerische Freiheit oder die Menschenwürde, die durch die Darstellung menschenverachtender Gewalt beeinträchtigt/ verletzt wird.

    Ich will das gar nicht anhand dieses Filmes debattieren, da ich ihn nicht kenne und deswegen nicht beurteilen kann. Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass es in einem demokratischen Land möglich sein muss, auch Filme zu verbieten.

    Ich hatte jetzt hier eigentlich noch ein paar sehr provokante Beispiele geschrieben - aber auf die verzichte ich lieber. Ich denke aber, dass es in einer demokratischen Gesellschaft möglich sein muss, Filme zu verbieten - Kunstfreiheit hin oder her.
    Und genau diese Entscheidung hat der Verfassungsgesetzgeber getroffen, als er die Kunstfreiheit unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt hat.

  • Ich habe noch einmal nachgeschaut, laut dem BVerfG-Urteil vom 20.10.1992 betont das Verfassungsgericht" Gewaltätigkeit in Filmen verletzt für sich genommen die Menschenwürde nicht" und dieses Urteil wiederspricht der Praxis das Filme aufgrund des Paragrafen 131 verboten werden.

    Quelle: Splatter Movies, Essays zum modernen Horrorfilm,Bertz&Fischer Verlag

    Welche Filme meinst Du Teddy, das interessiert mich nämlich schon.

    Ich persönlich finde die Praxis bestimmte Filme wie den Nazi-Antisemetismusfilm "Jud Süß" nach einer vorherigen Einführung zu zeigen, weitaus besser als das Verbot dieses und jeglichen Filmes.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Outsider81 (11. November 2006 um 21:44)

  • Zitat

    Original von Outsider81
    Ich persönlich finde die Praxis bestimmte Filme wie den Nazi-Antisemetismusfilm "Jud Süß" nach einer vorherigen Einführung zu zeigen, weitaus besser als das Verbot dieses und jeglichen Filmes.

    Die Vergleichbarkeit ist schon etwas schwierig. "Jud Süß" ist ein zeitgeschichtlich/geschichtlich relevanter Film. Nur als solcher wird er gezeigt, es wird versucht ihm diesbezüglich der Unterhaltungswert, den er vielleicht haben mag, erst mal abzusprechen. Eine Darstellung außerhalb dieses Kontextes wü rde ich als schlimm finden (ohne den Film gesehen zu haben), denn ich denke, er wäre ein persönlicher Angriff gegen jeden Juden in- und außerhalb Deutschlands.
    Nur um was persönliches einzubringen, wenn ich mir vorstellen würde, es würden die NSDAP Filme bezüglich Behinderter gezeigt werden ohne Vorkommenare wäre ich wohl verständlicherweise sofort auf der Straße. Bei einer Beleidigung der Dithmarscher würde es schon länger dauern, aber sollen hier persönliche Grenzen gezogen werden, oder doch eher staatliche, die es nicht verlangen, das man auf die Straße geht, damit siene Persönlichkeitsrechte nachträglich gesichert werden.
    Und nur um aus der NSDAP Schiene raus zu kommen, bei TdT geht es zB bei der Wiederveröffemtlichung nicht darum, zu zeigen, was an dem Film falsch ist, bei "J.s." schon.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Outsider81
    Ich habe noch einmal nachgeschaut, laut dem BVerfG-Urteil vom 20.10.1992 betont das Verfassungsgericht" Gewaltätigkeit in Filmen verletzt für sich genommen die Menschenwürde nicht" und dieses Urteil wiederspricht der Praxis das Filme aufgrund des Paragrafen 131 verboten werden.

    Stimmt, das steht da:
    Gewalttätigkeit in Filmen verletzt für sich genommen die Menschenwürde nicht. Das ergibt sich schon daraus, daß die Darstellung in einer die Menschenwürde verletzenden Weise im Tatbestand als besonderes Merkmal genannt ist, das zusätzlich zur Schilderung der Gewalttätigkeit erfüllt sein muß. - aus dem Urteil ...

    Das ändert aber nichts daran, dass es in Ordnung ist, dass Filme nach § 131 StGB verboten werden. Der Tatbestand des § 131 ist klar und deutlich - und wenn ein Film Gewaltdarstellungen zeigen, die die Menschenwürde verletzen, dann ist es okay, den Film zu verbieten.

    Insofern ist es eine Tatsachenfrage, ob man bei der Beurteilung eines Filmes dazu kommt, dass die Gewaltdarstelllungen die Menschenwürde verletzen oder nicht ... DAS ist die Frage bei einem Filmverbot. es steht nicht in Frage, OB Filme verboten werden dürfen, sondern welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

    Das steht ebenfalls in dem Urteil drin:
    Jedoch verstößt die Auslegung und Anwendung des § 131 Abs. 1 Nr. 4 StGB durch Amts- und Landgericht bei der Einziehung des Films in der von der Beschwerdeführerin vorgelegten geschnittenen Fassung gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil sie den Wortlaut der Norm in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ausdehnt.
    Die Einziehung des Filmes ist hier rechtswidrig erfolgt, weil die Rechtsanwendung durch die Strafgerichte falsch war - nicht deswegen, weil die Norm verfassungswidrig ist.

  • Gegen solche klamaukhaften Splattereinlagen wie in From Dusk Till Dawn, Braindead, Armee der Finsternis oder Staplerfahrer Klaus (sehr geil!) ist meiner Ansicht nach nichts einzuwenden, ich finde das auch teilweise recht amüsant.

    Bei der Kategorie der Gore-Filme nach der Definition bei Wikipedia sieht es schon etwas anders aus. Hier der Link zum ganzen Artikel:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gore

    Von Filmen dieser Sorte habe ich, wie ich glaube, noch keinen gesehen und will es auch gar nicht. Filme wie die der japanischen Guinea-Pig-Reihe (wo dann mal 45 min. am Stück so realistisch gezeigt wird, wie eine Frau brutal gefoltert wird, dass die Aufnahmen von manchem für echt gehalten wurden; in Japan übrigens ebenfalls verboten), rechtfertigen aus meiner Sicht durchaus ein Verbot. Übrigens sehe ich mich auch durchaus in der Position, diese Filme so zu beurteilen, ohne sie jemals gesehen zu haben. Das ist einfach nur noch pervers. Oder diese im Artikel erwähnten Kannibalenfilme... :kotzen:

    Edit: Irgendwo müssen einfach Grenzen gezogen werden, spätestens bei echten Snuff-Filmen sollte dies geschehen, wenn es nach mir geht aber auch schon bei anderen Machwerken (s.o.).

    Nochmal Edit: Ich sehe gerade, dass die von mir genannten Gore-Filme auch im Artikel über Splatter-Filme bei Wikipedia auftauchen. Scheint doch eine sehr schwammige Kategorisierung zu sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tester (12. November 2006 um 14:03)

  • Für mich ist immer noch nicht so richtig klar, was Splatterfilme genau sind? Gehört "Premutos" auch dazu (wird der so geschrieben?) Kennt den jemand, kommt glaub aus Skandinavien? Habe ich damals in meinem jugendlichen bzw. fast kindlichen Leichtsinn mir angeschaut, 5 Minuten haben gereicht. Vom Gefühl würde ich sagen, dass dieser Film in Deutschalnd verboten ist.

    Horrorfilme und so ein zeug wie Vampire usw. sind sowieso nichts für mich. Allerdings ist einer meiner Lieblingsfilme Blade.

  • Tester: Armee der Finsternisas ist der dritte Teil der "Tanz der Teufel" (evil dead Triologie)

    @misterbösi: Bezüglich der definition von Splatter, schau Ddir die bei Wikipedia an, die finde ich treffend.

    Glaubt Ihr an die Existens echter Snufffilme?

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    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • Zitat

    Original von Outsider81
    Glaubt Ihr an die Existens echter Snufffilme?


    Auf jeden Fall.
    In den Staaten laufen doch massenhaft Psychopaten rum.
    Habe erst gestern Abend auf RTL2 Autopsie ... (ihr wisst schon) gekuckt, was da für Psychos rum laufen.