TV Großwallstadt - SG Kronau/Östringen

  • Es ist schon lustig zu sehen mit welcher Sicherheit hier einige argumentieren. Sorry, aber so eindeutig wie es hier dargestellt wird ist die Sache noch lange nicht. Auf keinen Fall ist es so, dass ein Einspruch keine Chance hätte.

    Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

  • Lieber Krösti-Bull ,

    die Sache ist leider doch ganz eindeutig. Alles andere hier zu behaupten, zeugt von absoluter Unkenntnis der Paragraphen 55 und 69/70.

    Immer wieder wird verscuht, in den § 55 irgend etwas hinein zu interpretieren, was nicht drin steht.

  • Also ich würde auch sagen ENDE der Diskussion, sollte sich die SG dazu entschlossen haben den Sachverhalt juristisch klären zu lassen, werden wir es sicher erfahren.
    @Wolli
    Der BULL kennt sich aus - mit dem (pfei) FF (en) ;)

    MsG
    ATOM

    Einmal editiert, zuletzt von ATOM (20. September 2006 um 16:01)

  • Zitat

    Löwen haben Protest eingelegt

    Kronau/Östringen (22.09.2006) - Die Rhein-Neckar Löwen haben gegen die Spielwertung der Partie TV Großwallstadt gegen SG Kronau/Östringen vom 13.
    September Einspruch eingelegt. Auslöser war der Einsatz von Großwallstadts Marco Hauk beim 27:26-Sieg der Mainfranken. Der TVG-Akteur besitzt ein Zweifachspielrecht für den TV Kirchzell und hat für diesen Club in der aktuellen Saison das erste Zweitbundesliga-Spiel gegen Dormagen absolviert. In der Spielordnung steht gem. § 55 Abs. 2 SpO, dass dieser Spieler für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt ist, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die in Absatz 12 genannten Spieler und damit auch für Spieler mit Zweifachspielrecht. Die Rhein-Neckar Löwen haben den Einspruch beim Deutschen Handball-Bund eingereicht.

    Ein anschauliches Beispiel für eine krasse Benachteiligung bietet der für die SG Kronau/Östringen spielende Tobias Scholtes, der gleichermaßen die Anforderungen für ein Zweifachspielrecht erfüllen würde. Er durfte nicht seine eigentliche Mannschaft (SG II) in der Regionalliga verstärken, da er
    - wenn auch nur wenige Minuten - in der ersten Mannschaft in der Bundesliga gespielt hatte. Es wäre aus keinem vernünftigen Grund gerechtfertigt, den Spieler Hauk gegenüber dem Spieler Scholtes nur wegen des bestehenden Zweifachspielrechts vom Hauk derart zu bevorzugen, wie dies geschehen würde, wenn man es bei der Wertung des Spieles belassen würde. Im Falle Scholtes wären die Punkte definitiv weg gewesen.

    „Unser Verein und unsere Sponsoren investieren sehr viel Zeit und Geld in die Jugendförderung und -ausbildung. Die eigens neu fertig gestellte Trainingshalle in Kronau ist die künftige Basis für eine optimale Ausbildung von jungen Talenten. Ab 01.10.2006 haben einen hauptamtlichen Jugendtrainer eingestellt. Des Weiteren planen wir momentan ein Jugendförderzentrum, um die Infrastruktur weiter zu verbessern. Von Verbandsseite wird Jugendförderung verlangt, aber wenn ein externer Unterbau besser gestellt wird als ein interner, dann frage ich mich, warum wir diesen Aufwand betreiben sollen“, so Schuppler.

    (c) Rhein-Neckar Löwen

  • Wenn die Löwen Beispiele anbringen, dann sollten sie aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es wird ja hier der Eindruck erweckt, als ob es keinen Unterschied macht, ob man in der ersten und zweiten Mannschaft eines Vereins oder in den beiden ersten Mannschaften von 2 Vereinen zum Einsatz kommt.

    Man wird sehen, inwiefern man dieser doch recht wackeligen Argumentationskette folgen wird. Zumal der Spieler meines Erachtens wenn überhaupt, dann für Kirchzell gesperrt gewesen wäre, weil er ja schon 2 TVG Spiele absolviert hatte ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von ATOM
    @meteo
    also die Argumente sind, wenn man die SpO parallel liest schon schlüssig. Jetzt warten wir eben mal ab was da raus kommt.


    :lol: Nix. Außer Kosten für den Anwalt.

  • Also bei uns hatte "damals" Benjamin Matschke ein Zweitspielrecht vom TV Kornwestheim bekommen um auch beim VfL in der BuLi mitspielen zu können.
    Und wenn ich mich richtig erinnere hat er, nachdem er Freitag Abends am ersten Spieltag für den VfL in Wetzlar aufgelaufen ist, am Tag drauf für den TVK gespielt.
    Da gab's hinterher auch keinen Ärger oder so...

    Von dem her glaube ich nicht, dass der Einspruch der Kronauer Erfolg hat. Aber man wird sehen..

  • Zitat

    Original von OsloStar

    .....Ein anschauliches Beispiel für eine krasse Benachteiligung bietet der für die SG Kronau/Östringen spielende Tobias Scholtes, der gleichermaßen die Anforderungen für ein Zweifachspielrecht erfüllen würde. Er durfte nicht seine eigentliche Mannschaft (SG II) in der Regionalliga verstärken, da er - wenn auch nur wenige Minuten - in der ersten Mannschaft in der Bundesliga gespielt hatte. Es wäre aus keinem vernünftigen Grund gerechtfertigt, den Spieler Hauk gegenüber dem Spieler Scholtes nur wegen des bestehenden Zweifachspielrechts vom Hauk derart zu bevorzugen, wie dies geschehen würde, wenn man es bei der Wertung des Spieles belassen würde. Im Falle Scholtes wären die Punkte definitiv weg gewesen.

    (c) Rhein-Neckar Löwen

    ungeachtet dessen, dass m.E. und das haben sowohl Schawaniwolli als auch ich schon deutlich geschrieben, hier zwei verschiedene § durcheinandergeworfen wurden, werfe ich hier noch einen ganz anderen Passus ins Getümmel der Diskussion:

    im Absatz 12 des §55 SpO DHB ist geschrieben:

    Zitat

    ...Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen.....


    was soviel bedeutet, Tobi Scholtes ist 1984 geboren, also noch keine 23 und hätte somit trotz seines Einsatzes in der Buli-Mannschaft gleich am ersten Tag in der Regionalliga-Mannschaft mitspielen können....


    wer lesen kann ist eben doch im Vorteil (oder man hätte auch jemanden Fragen können, der sich damit auskennt....)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (22. September 2006 um 21:55)

  • hasenhirn :

    lesen ist schon von Vorteil, aber man muss auch den § 55 richtig und von Anfang an lesen.

    Im Absatz , in welchem es um das "Spielverbot" in zwei oder mehr Mannschaften an den ersten beiden Spieltagen geht, steht ausdrücklich, dass dieses Verbot auch für Spieler gilt, die unter § 55, Abs, 12 aufgeführt werden.

    Somit ist Tobias Scholtes bis zum 3. Spiel der Regio für diese Mannschaft nicht spielberechtigt.

  • Egal was nachher rauskommt, auf jeden Fall ist der Sachverhalt damit dann einmal geregelt.

    Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

  • Ich denke, hier geht es eher darum, die aktuellen Regeln noch einmal auf Logik zu überprüfen. Von meinem Verständnis her kann ich ehrlich gesagt nicht unbedingt nachvollziehen, warum es aktuell einen Unterschied macht, ob die niederklassige Mannschaft aus dem gleichen Verein oder nicht kommt. Aberdie Regeln sind aktuell nun mal so....

  • Sehe es genauso wie Meikel. Der Einspruch der Kröstis wird keine Chance haben, da die Regel ein Festspielen bei einem Spieler mit Zweitspielrecht für einen anderen Verein nicht vorsieht. Gleichzeitig ist dies - wie im Falle der Kröstis - wenig logisch. Schließlich wird durch die aktuelle Regel ein Verein bestraft, der mit seiner zweiten Mannschaft selbst hoch spielt. Wenn es den Kröstis - und so habe ich es in Schupplers Aussage zwischen den Zeilen gelesen - hier um eine Kritik an der bestehenden Spielordnung geht, dann kann ich den Gang der SG nachvollziehen und absolut unterstützen.
    Nochmal: Der Einspruch hat sicherlich keine Aussichten auf Erfolg. Es ist aber ein Ungleichbehandlung und eine Missachtung der eigenen guten Arbeit, wenn beispielsweise Scholtes bei einem anderen Regionalligisten von Beginn an mitwirken dürfte (wenn er Zweitspielrecht hätte), aber nicht in der eigenen zweiten Mannschaft auflaufen darf. Da müssen die Herren beim DHB mal ihre eigenen Statuten überdenken.

  • Ich finde das absolut logisch,da der Spieler ja schließlich für zwei verschiedene Vereine spielt in den jeweiligen ersten Mannschaften. Sonst müsste man ja überhaupt über das Zweitspielrecht diskutieren und man bräuchte es gar nicht, wenn man sich da bei den ersten Spielen festspielen könnte.

    Der Einspruch der Rhein-Neckar-Löwen wird nichts bezwecken.

  • Ja, allerdings ist es echt nicht fair gegenüber den Vereinen, die es eben geschafft haben gleich zwei Mannschaften recht hochklassig zu platzieren. Sollen die einen nachteil daraus haben und ihre Spieler in den ersten beiden Spielen nicht einsetzen können, nur weil die zweite Mannschaft eben auch gut ist und nicht "nur" ein Verein aus der unmittelbaren Umgebung?

    Ich habe das mit dem für die ersten Spiele gesperrt sein mal so beigebracht bekommen, dass es dabei darum geht, dass ein Verein nicht eine Mannschaft meldet, für die ihm eigentlich die Spieler fehlen, die aber vom Einsatz höherklassiger Spieler aus dem eigenen Verein profitieren. Mit diesen Paragraohen soll also eigentlich nur bewirkt werden, dass jede Mannschaft am Beginn einer Saison selbstständig spielfähig ist.

    Der Einspruch der Kröstis wird also wohl im Fall Hauk an sich nichts bringen, aber langfristig vielleicht eine Regeländerung bewirken, die dann meinetwegen heißt: Paragraph xy "Ein Spieler darf innerhalb eines Vereines auch während der ersten beiden Meisterschaftsspiele in zwei Mannschaften eingesetzt werden, wenn es sich um einen Verein handelt, dessen erste beide Mannschaften in den vier höchsten Spielklassen vertreten ist"

  • Zitat

    Original von MiniDer Einspruch der Kröstis wird also wohl im Fall Hauk an sich nichts bringen, aber langfristig vielleicht eine Regeländerung bewirken, die dann meinetwegen heißt: Paragraph xy "Ein Spieler darf innerhalb eines Vereines auch während der ersten beiden Meisterschaftsspiele in zwei Mannschaften eingesetzt werden, wenn es sich um einen Verein handelt, dessen erste beide Mannschaften in den vier höchsten Spielklassen vertreten ist"

    So sehe ich das auch. Naja, mal sehen was kommt. :/:

    jung-löwen.de *** sg-kronau-östringen.de

  • Warum diese Regelung (Zweitspielrecht)nicht ganz abschaffen, sie sorgt doch nur für Verwirrung? Ganz abgesehen davon, dass es in der Thematik "Identifikation mit dem Verein" für Spieler und Fans schwierig ist, wenn man in einer Saison für zwei verschiedene Vereine (und das noch abwechselnd) auflaufen kann.
    Beim Fußball beispielsweise gibt es kein Zweitspielrecht, wenn man einem Talent Spieler Spielpraxis verschaffen will, leiht man ihn halt eine Saison oder eine halbe an einen unterklassigen Verein aus. Da entsteht kein Kudellmudell, für wen ist er jetzt gerade gesperrt und für wen spielberechtigt?