TV Großwallstadt - SG Kronau/Östringen

  • Ich sags jetzt mal aus meiner Sicht,ohne irgendwelche beschränkten
    Paragraphen und sonstigem Schotter:

    Wenn ein Spieler ein Zweitspielrecht hat,sollte es auch keinerlei
    beschränkungen geben.
    Ansonsten kann man das Zweitspielrecht ganz vergessen,wenn dann
    wegen einem Einsatz mit Rechtsanwälten gedroht wird.

    Typisch Deutsch,irgendwo wird immer rumgesucht und sei es noch
    im allerkleinsten Detail :wall:

    HELDEN MÜSSEN STERBEN-LEGENDEN LEBEN EWIG

  • SG 07 Hallensprecher
    Blöde Frage - bist Du eine Frau?

    wolfgang: Bist du Dir sicher? §2 schließt § 12 eigentlich aus.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Jetzt mal Paragraph für Paragraph :

    Im Absatz 1 heisst es :
    für Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse wird das Spielrecht in Meisterschaftsspielen des Vereines eingeschränkt

    wichtig ist die Aussage "Vereine mit mehreren Mannschaften", heisst, es geht im §55 um das eingeschränkte Spielrecht für ein und denselben Verein

    im Absatz 2 ist der Einsatz in den ersten beiden Spieltagen in Mannschaften des ein und desselben Vereines geregelt. Es werden im Absatz 2 sämtliche SpielerInnen jeglicher Altersklassen mit einbezogen. unter anderem auch SpielerInnen , die unter den Absatz 12 fallen.

    da im Absatz 12 das Zweitspielrecht für SpielerInnen erläutert wird und darauf hingewiesen wird, dass sich Spielerinnen unter 23 Jahren mit Zweitspielrecht festspielen können, muss der Absatz 2 auch auf den Absatz 12 ausgeweitet werden, um nicht den Absatz 2 mit dem Absatz 12 umgehen zu können

    in keinem Absatz wird auch nur andeutungsweise ein Zweitspielrecht in einem zweiten Verein erwähnt, daher ist der Einsatz als BuLi - Spieler unter 23 Jahren in einem anderen Verein auch in den ersten beiden Spieltagen möglich.

    Bitte macht nicht den üblichen Fehler, irgendwelche Sachverhalte in den § 55 hinein zu interpretieren. Es steht kein Verbot für den zweiten Verein im §55 und damit ist der Einsatz auch erlaubt.

    Zudem sei noch einmal der Hinweis erlaubt, dass es sich im Absatz 2 eigentlich nur um ein Spielverbot und nicht um einen Fall des Festspielens handelt.

    Liebe Rhein Neckar Löwen, spart euch das Geld.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (15. September 2006 um 01:43)

  • Zitat

    Original von mikato
    Jou - zermürbt euch nur die Köpfe darüber, ob Ihr Einspruch einlegt - wenn man es spielerisch nicht schafft, kommen solche Argumente - echt peinlich !!

    Du gehörst bestimmt zu den Menschen, die am lautesten schreien werden, wenn ihr Mannschaft verliert und man danach eine Möglichkeit hat, das Spiel am grünen Tisch zu gewinnen.

    La bella vita

    It’s a beautiful life, so let it in your heart

    My bella vita

    It’s a beautiful life, no matter who you are

  • Na ob ich anstelle der RNL jetzt selbst daraus noch eine Pressemitteilung gemacht hätte. So etwas machen andere Vereine still im Hintergrund.... ?(

  • Zu die kleine:

    Also jedesmal wenn ein Kommentar von dir kommt ist es gegen die Leute die diese Einspruchgeschichte kritisch sehen.

    Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde ist es nun mal Fakt das ein Spieler der ein Zweitspielrecht hat, noch nicht zu 100 % reif für eine Bulimannschaft. Somit ist ja keine Verstärkung im eigentlichen Sinne. Es ist eine Alternative ja. Und dann kam Hauk rein veursacht einen Siebenmeter und bekommt 2 Minuten. Und das wie ich hier schon mehrfach gesagt habe spielentscheidenden Phase. Also hat er doch mehr euch geholfen als uns. Und es tut mir wie gesagt ziemlich leid, das er ausgerechnet bei seinem Exverein einen solchen Auftritt hatte. Ich hätte mir gewünscht das er endlich mal vor seinem Ex-Verein Ruhe bekommt.

    Und mal was ganz anderes, was regt Ihr euch überhaupt über einen Spieler auf der die gesamte letzte Saison nur bei euch auf der Bank verbracht hat. Ihr hattet es doch gar nicht in Erwägung gezogen ihn einzusetzen. Und jetzt soll er das Zündlein an der Waage sein??? :pillepalle:

    Wie gesagt wenn Ihr es halt spielerisch nicht pakt den TVG zu schlagen, müssen wir in den dicksten Regelwerken stöbern um irgendeinen Paragraphen rauszukramen der einfach nur sinnlos ist. Man parkt die jungen Spieler bei einem Zweitligisten um Sie langsam an die Herausforderung Bundesliga zu gewöhnen.

    Also ich finde es nach wie vor armseelig von einem Verein wie den RNL die ich eigentlich vorher sehr symphatisch fand, weil Sie gute Fans haben. Und uns vorzuwerfen, dass wir genauso gehandelt hätten ist einfach mal eine Unterstellung um sich besser zu fühlen.

    Evtl. hätte der TVG auch die Sachlage geprüft, aber ich denke niemals in der Presse mitgeteilt. Und ausserdem ist der ganze Stress viel zu hoch. Wenn man verloren hat, sollte man es halt einsehen. So schade das auch für die unterlegene Mannschaft ist. Ich sage nichts dagegen, wenn Hauk in diesem Spiel in der entscheidenden Phase 4-5 Dinger gemacht hätte. Aber er hat ja leider mehr dem Gegner geholfen als uns.

    Und das sollte eigentlich jeder Fan seiner eigenen Mannschaft selbst wissen, aber egal.

    Am liebsten wäre mir einfach von der TVG Seite ein Angebot auf ein Wiederholungspiel. Auch wenn wir uns evtl. sogar rein rechtlich richtig verhalten haben sollten. Dann hauen wir die Krösis halt richtig weg. :D
    Ich würde mir für dieses Spiel auch eine Trommel kaufen und wg. mir 5 Tage Muskelkater riskieren, nur um diese blöde Diskussion hier zu beenden.

    Also warten wir es ab, ob Ihr unseren Trainer und Verein als nichtswissend hinstellt.

    Liebe Grüsse aus Aschaffenburg

    In dieser Saison greifen wir voll an in Richtung Europa - Dank unseres neuen Dänenbombers Oechsler und der eingespielten Mannschaft. Sofern wir von grösseren Verletzungen verschont bleiben.

    EUROPA WIR KOMMEN - NEHMT EUCH IN ACHT VORM TVG :D :D :D

  • Tja, die Diskussion kann man auch ewig weiterführen. Die Argumente sind ausgetauscht. Es dürfte auch klar sein, dass bei einer Urteilsfindung nicht entscheidend ist, ob der Spieler spielentscheidend oder nicht.

    Einfach abwarten, wobei ich Schwaniwolli da vertraue. Hat doch auch den schönen Nebeneffekt, dass der TVG sich zweimal über den Sieg freuen darf. Und das Rückspiel bietet doch auch etliches an Zündstoff....

  • @ Meikel: Wenn etliche Zeitungen anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen, ist es einfacher den Stand der Dinge einfach mitzuteilen, oder?

    Aus Vereinssicht (egal welcher Verein) muss man sich die Option einfach offen halten. In der Handballecke gibt es etliche „Experten“, und selbst 48 Stunden nach dem Spiel kann man scheinbar noch keine Aussage treffen, ob der Einsatz von Marco Hauk rechtens war oder nicht. Dem DHB wird es vermutlich nicht anders gehen, was schon ein wenig bedenklich ist, denn ich gehe davon aus, dass man keine Info von Stemberg und Co. Bekommen hat, sonst hätte man den Text doch so nicht veröffentlicht.

    Hier geht es auch nicht um schlechte Verliere oder ähnliches! Wenn Hauk laut Statuten nicht eingesetzt werden durfte (und hier ist es egal ob er 10 Sekunden gespielt hat oder nicht), dann ist es ein Regelverstoß, wie einst bei Bayern München, wo man den vierten nicht EU-Ausländer bzw. Amateur eingewechselt hat. Er hat doch auch nur einmal an den Ball getreten, ehe dem Trainer ganz anders geworden ist. Hier spricht keiner von schlechtem Verlierer ect.!

    Zudem steht auch in dem Artikel, dass man die juristischen Schritte in Erwägung zieht, wenn die Prüfung der Sachlage abgeschlossen ist. Würde dies der Geschäftsführer nicht machen, und am Ende ein oder zwei Punkte fehlen, könnte er seinen Hut nehmen und gehen, wenn er nicht alles mögliche versucht hätte.

    Das es natürlich auch sportliche Aspekte gibt, steht außer Frage und hier habe ich die gleiche Meinung wie viele andere.

  • @SG 07: Weil Du auch nichts kapierst.

    Schwaniwolli: Danke für die Erläuterung.

    einargehtnochrein: Du hast vermutlich nicht viel mit Handball zu tun, sonst wüßtest Du, das dieser Paragraph in all seinen Einzelpunkten die meisten Vereine schon böse erwischt hat, wohl am häufigsten mitbemüht wird und deshalb den meisten Bank-/Teamverantwortlich gut bekannt ist, auch wenn sein Auslegung schon zu viel Verwirrung geführt hat. Der spielerische Wert eines Akteurs, ob Verstärkung oder Schwächung, selbst 60-minütiges Bankwärmen ist dabei völlig irrelevant.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • [quote]Original von pko
    @SG 07: Weil Du auch nichts kapierst.

    Was kapier ich nicht?? Die Eishockeyregeln -> ja, aber die interessieren mich auch nicht. Ich denke im Handball kenne ich mich gut aus. Aber lassen wir das :)

  • Zitat


    TVG sieht die Einspruchsabsichten von Kronau gelassen

    Die Überlegungen von der SG Kronau/Östringen einen Einspruch gegen die Spielwertung zu prüfen, bereitet den Verantwortlichen des TV Grosswallstadt kein Kopfzerbrechen. "Es ist zwar nicht unser Stil sich zu schwebenden Verfahren zu äußern, aber so viel können wir sagen, dass wir einem Einspruch sehr gelassen entgegensehen. Die Spielordnung regelt den Einsatz von Spielern mit Zweitspielrecht sehr genau und steht nicht im Widerspruch mit dem Einsatz von Marco Hauk", so TVG-Vorstand Georg Ballmann. Auch TVG-Trainer Michael Roth sieht die Sachlage genauso: "Wir haben die Punkte sportlich auf dem Parkett errungen und würden diese auch vor dem Sportgericht erringen. Ich gehe aber davon aus, dass es dort klarer sein wird als bei dem Spiel am Mittwoch". Eine Entscheidung ob die SG Kronau/Östringen Einspruch einlegt oder nicht muss bis Montag fallen.

    Quelle: TVG-Homepage

  • Zitat

    Original von OsloStar
    @ Meikel: Wenn etliche Zeitungen anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen, ist es einfacher den Stand der Dinge einfach mitzuteilen, oder?

    Ja, das stimmt! Ziehe hiermit meine Kritik zurück!

  • In einem hat pko natürlich recht. Alleine, wenn man die Zahl der Anrufe an den ersten und an den letzten beiden SPieltagen zählt, die in JEDER Saison zu diesem Thema bei mir eingehen, zeigt die große Unsicherheit bei den Vereinen.

    Auch dass von Stemberg in dieser Sache nichts kommt, ist ganz einfach, zu häufig hatte Herr Stemberg in Fragen der Spielordnung völlig daneben gelegen ( BSp. Einsatz von TW Kevin Klier beim F4 in Hamburg) Er hat daraus gelernt und wird sich nicht mehr in solche Fragen einmischen.

  • Schon lustig, wie hier beide Seiten versuchen ihre Geschichte glaubhaft zu machen und versuchen mit allen Tricks auf Stimmenfang zu gehen.

    Alle wollen sich raushalten, alle wollen sich auf dem Boden der Objektivität bewegen doch keiner tut es. Schwanger oder nicht schwanger? Ein bisschen schwanger gibt es nun mal nicht, deshalb gibt es für beide Seiten die Funktion eines Rechtsanwaltes der hoffentlich die Rechtsfindung für uns übernehmen kann. Bei den vorrauseilenden Urteilen hier wird man ja an die Hexenverbrennungen erinnert, obwohl das „Sündenregister“ in der Bulli, den Paragraphen 55 betreffend, wohl am größten sein dürfte und das Geschrei selten so groß war.

    In der Tat entlarvt es den, der die Sache wieder mal ins Rollen bringt als finsteren Gesellen, weniger den der ins Visier gerät, aber den schwarzen Peter dabei den Kröstis zu zuschieben geht einfach zu weit. Es wird doch bisher lediglich geprüft ob ein Verstoß vorliegt, mehr nicht!

    Müssen die Spielordnungen eigentlich immer so reichhaltig und kompliziert sein, dass beim kleinsten Mückenschiss keiner mehr durchblickt und jeder gleich einen Rechtsbeistand braucht?

    Ein Tag, an dem sich alle Anwesenden völlig einig sind, ist ein verlorener Tag. Albert Einstein

  • Tja, mit ihren Argumenten bewegen sich die RNL hier leider auf sehr dünnem Eis. Der §55 ist zum 01.07.06 entsprechend umformuliert und angepaßt worden. In der aktuellen Formulierung dürfte dieser Parapgrah eigentlich für jeden sehr eindeutig sein (Bitte prüft vor euren Posts, ob ihr die korrekte Version der SpO habt!).

    In §55 dreht es sich ausschließlich um das Spielen in mehreren Mannschaften EINES Vereines in einer Altersklasse. Abs. 1 ist da maßgeblich (deshalb Abs. 1), Abs. 2 konkretisiert.

    Die RNL beziehen sich in ihrer Argumentation auf Abs. 12, überlesen dort aber das wichtigste Wort: STAMMVEREIN. Damit wird nochmal deutlich herausgestellt, das sich der §55 nur auf einen Verein bezieht (nämlich beim spielen in z.B. 1. und 2. Mannschaft). Man müßte also demnach schauen, ob der betreffenden Spieler in seinem Stammverein in den ersten beiden Spielen bei mehr als einer Mannschaft mitgewirkt hat!

    Eine andere Auslegung kann es nach der Neuformulierung nicht geben.

    Im übrigen regelt §70 Abs.1 die parallele Spielmöglichkeit bei Spielern mit Zweitspielrecht.

    MfG


  • endlich ma jemand der objektiv beurteilt
    danke

  • Wahrscheinlich hat auch der Letzte bei Kronau/Östringen mittlerweile kapiert, dass Festspielen (in mehreren Mannschaften eine Vereins = §55) und Ausleihe (zwei Vereine = §69/70) eventuell doch zu unterscheiden sind.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)