Es ist eine Farce die die HBL veranstaltet. Klar war es ja, dass man das Event F4 nicht "beschmutzen" möchte.
Aber,es gibt ja noch das Bundessportgericht.
Dies entschied bei ja bei einem anderen Phantomtor auf Wiederholungsspiel. Wenn die SG konsequenter Weise auch dort Einspruch einlegen würde, müsste man meiner Meinung nach auf Wiederholungsspiel oder Verlängerung entscheiden, da man ja den Präzidenzfall Kronau-Düsseldorf hat, bei dem ja bekannter Weise ein nicht erzieltes Tor für Kronau gegeben wurde, wie hier für Kiel.
Regel 9:1 Ein Tor ist erzielt, wenn der Ball die Torlinie vollständig überquert hat (Abb. 4), sofern vor dem oder beim Wurf der Werfer, seine Mitspieler oder Offizielle sich nicht regelwidrig verhalten haben.
Regel 17:11 Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar.
Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, kann Einspruch erhoben werden.