Hi,
eine kleine Frage hätte ich:
und zwar, wer muss bzw. "darf" den Pass unterschreiben wenn ich den verein wechseln möchte ?
darf das nur der abteilungsleiter oder jedes X beliebige Vorstandsmitglied ?
Danke Peter
Hi,
eine kleine Frage hätte ich:
und zwar, wer muss bzw. "darf" den Pass unterschreiben wenn ich den verein wechseln möchte ?
darf das nur der abteilungsleiter oder jedes X beliebige Vorstandsmitglied ?
Danke Peter
Jeder, der für den Verein unterschriftsberechtigt ist.
und das ist ?^^
Diejenigen die im Vereinsregister eingetragen sind oder von denen die Vollmacht haben.
In aller Regel der erste Vorsitzende.
danke
Denk aber dran das der neue Verein eventuell Ablöse zahlen muss wenn du nur so den Verien wechselst..gab hier einen thread vor kurzem der das genau beschreibt
ZitatOriginal von blubbpeter
Hi,eine kleine Frage hätte ich:
und zwar, wer muss bzw. "darf" den Pass unterschreiben wenn ich den verein wechseln möchte ?
darf das nur der abteilungsleiter oder jedes X beliebige Vorstandsmitglied ?Danke Peter
In der Praxis wird da aber jemand aus der Handballsparte für zuständig sein. Bei uns macht das kein Vorstandsmitglied oder jemand aus dem Spartenvorstand. Stempel und Unterschrift, dann kräht da kein Hahn mehr nach.
es kommt sicher immer drauf an in welcher Liga man sich auch befindet ....
ZitatOriginal von Zickenbändiger
In der Praxis wird da aber jemand aus der Handballsparte für zuständig sein. Bei uns macht das kein Vorstandsmitglied oder jemand aus dem Spartenvorstand. Stempel und Unterschrift, dann kräht da kein Hahn mehr nach.
Ganz einfach erklärt: bei der Abmeldung (z. B. bei Vereinswechsel) muss der Spielausweis vom Verein mit Stempel und Unterschrift, sowie der Freigabeerklärung (Abmeldedatum, Zustimmung oder Ablehnung) versehen werden. Bei Freigabeverweigerung sind die Gründe separat zu benennen.
Wenn nun ein beliebiger Vereinsvertreter (der immerhin einen Stempel des Vereins haben muss) einfach unterschreibt und den Spielausweis weitergibt, dann kann sich hieraus folgende Konsequenz ergeben: eine Freigabe für den neuen Verein wird erteilt, dann sind keine weiteren Ansprüche des abgebenden Vereins an den aufnehmenden Verein mehr durchsetzbar (z. B. Ausbildungsvergütung). Der abgebende Verein kann ggf. nur noch beim Verband anzeigen, dass der Unterzeichner nicht zur Unterschriftsleistung berechtigt war und eine Freigabe verweigern (wenn´s noch rechtzeitig ist), sowie den Unterzeichner selbst für nicht mehr realisierbare Forderungen in Regress nehmen.
Welcher Hahn dann kräht, muss der Verein entscheiden, wenn das Kind im Brunnen liegt!
Seit dem 01. Juli hat sich das mit der Freigabeverweigerung erledigt!