Pädophilen Partei in Holland!

  • Diese Typen sind ja wohl geisteskrank! Da fehln mir die Worte! :nein:

    2 Mal editiert, zuletzt von Ché Guevara (31. Mai 2006 um 18:06)

  • :pillepalle: :pillepalle: In vielen Länder als Krankheit klassifiziert und bei unseren Nachbarn anscheindend sogar parlamentsfähig. Sorry, ich versteh das nicht :nein:

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Deren Forderungen klingen eher wie nen schlechter Scherz als ne ernsthaftes Parteiprogramm.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • Wirklich Holland, nicht Belgien?

    Lasst sie ihre Partei gründen, den ersten Parteitag abwarten, alle einsperren und den Namen ihrer Partei auf die Knastuniform sticken. Dann finden die Jungs schnell viele Freunde. Hinter Gittern kriegen sie dann den Sex, den sie brauchen...

    Andererseits ist die Diskussion immer auch etwas scheinheilig, wenn man ab und an die Statistiken über das Durchschnittsalter beim "ersten Mal" sieht. Es wird mehr oder minder achselzuckend hingenommen, wenn die Mädels immer frühreifer werden, andererseits wird beim Lover scharf zwischen U18 und Ü18 getrennt. Bei Ersterem ist es normal, der Volljährige soll dann pervers sein. Hmmmm....

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Es müssen Grenzen gesetzt werden - hat für mich nichts mit Scheinheiligkeit zu tun. 18 ist definitiv für mich die Grenze des legalen. Kinder müssen geschützt werden - grundsätzlich sind hier die Absprachen des Kindes (eher Jugendlichen) mit den Erziehungsberechtigten zu beachten - obenan steht jedoch immer noch das Gesetz, das sexuelle Kontakte mit Minderjährigen verbietet. Und das ist auch gut so.

    Pervers ist es, wenn ein 40jähriger sich an einer 16jährigen vergeht - bei einem Verhältnis 18 zu 16 ist es illegal, aber lange nicht pervers.

  • Zitat

    Original von Bienchen
    Pervers ist es, wenn ein 40jähriger sich an einer 16jährigen vergeht - bei einem Verhältnis 18 zu 16 ist es illegal, aber lange nicht pervers.


    Es geht der Pädophilenpartei glaube nicht um 16jährige... Allein schon der Gedanke, dass solche Leute ne Partei gründen dürfen, erzeugt bei mir das kalte Kotzen.

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Zitat

    Original von Felix0711


    Es geht der Pädophilenpartei glaube nicht um 16jährige... Allein schon der Gedanke, dass solche Leute ne Partei gründen dürfen, erzeugt bei mir das kalte Kotzen.

    Nein, es geht ihnen um 12jährige. Ich hab mich auf Zeebee bezogen und ein abstraktes Beispiel gewählt.

  • Zitat

    Original von Bienchen
    Es müssen Grenzen gesetzt werden - hat für mich nichts mit Scheinheiligkeit zu tun. 18 ist definitiv für mich die Grenze des legalen. Kinder müssen geschützt werden - grundsätzlich sind hier die Absprachen des Kindes (eher Jugendlichen) mit den Erziehungsberechtigten zu beachten - obenan steht jedoch immer noch das Gesetz, das sexuelle Kontakte mit Minderjährigen verbietet. Und das ist auch gut so.

    Pervers ist es, wenn ein 40jähriger sich an einer 16jährigen vergeht - bei einem Verhältnis 18 zu 16 ist es illegal, aber lange nicht pervers.

    Ab welchem genauen Altersunterschied ist es denn pervers? 5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre? Eine Freundin von mir ist verheiratet mit einem fünfzehn Jahre älteren Mann. Welches Alter musste sie erreicht haben, ab dem die Beziehung nicht pervers war? Ein Achtzehnjähriger "vergeht" sich an einer Sechzehnjährigen, zwei Jahre später hätte er bloß einfachen Sex? Fragen über Fragen.

    Über die Notwendigkeit von rechtlichen Grenzen sind wir uns völlig einig, ich hinterfrage nur die moralische Seite. Übrigens ist weder eine sexuelle Beziehung eines Vierzigjährigen mit einer Sechzehnjährigen noch die eines Achtzehnjährigen illegal (zumindest nicht in Deutschland). Das Gesetz zieht eine feste Grenze bei Kindern (U14) - was ich auch für unbedingt angemessen halte - und "weiche" Grenzen bei U16 und U18. Da geht es aber mehr um Ausübung psychischen Drucks und Ausnutzung.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bienchen
    bei einem Verhältnis 18 zu 16 ist es illegal

    Nein, ist es nicht ...

    In Deutschland sind lediglich sexuelle Kontakte mit Kindern unter 14 Jahren strikt untersagt (das führt übrigens zu dem leicht "perversen" Ergebnis, dass zwei 12 jährige Kinder, die miteinander Sex haben, den Tatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs nach § 176 StGB erfüllen, beide aber wegen des Unterschreitens der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren nicht bestraft werden können).

    Sex mit "Kindern" (in Anführungsstrichen deswegen, weil Menschen ab dem 14. Geburtstag strafrechtlich keine Kinder mehr sind) ist demnach in Deutschland ab dem 14. Geburtstag des Kindes grundsätzlich erlaubt. Dem steht "nur" § 174 StGB entgegen, der Sex mit Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren unter Strafe stellt, wenn dabei Abhängigkeitsverhältnisse ("zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut", "im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet", "unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit") ausgenutzt werden. Daneben gilt natürlich auch § 177 StGB - Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - bei Sexualkontakten zwischen volljährigen und minderjährigen Beteiligten.


    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Ein Achtzehnjähriger "vergeht" sich an einer Sechzehnjährigen, zwei Jahre später hätte er bloß einfachen Sex? Fragen über Fragen.


    Noch besser:

    1. Tag:
    Zwei 13jährige Kinder haben Sex. Beiden verwirklichen § 176 StGB, werden aber nicht bestraft, weil sie beide als unter-14jährige nicht bestraft werden können.

    2. Tag:
    Partner 1 wird 14. Beide haben Sex. Partner 1 verwirklicht § 176 StGB und kann deswegen bestraft werden.

    3. Tag:
    Partner 2 wird auch 14. Beide haben Sex. Ich wünsche viel Spass dabei, der Sex der Beiden ist jetzt legal.

  • Teddy: Ich sorge übrigens schon jetzt vor, dass es nie juristisch kompliziert wird. Alle Jugendspieler in der Umgebung meiner D-Jgd. habe ich schon vorgewarnt, dass bloßes Anbaggern Doppelgips an den Armen zur Folge haben wird. :D

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Ja, Entschuldigung! Beim Lesen des von agusta geposteten Artikels sind die Pferde mit mir durchgegangen und ich hab alle juristischen Feinheiten über Bord geworfen!

    Der moralische Aspekt ist mir auch klar... auch, dass immer einzelfallbezogen geurteilt werden sollte. Scheinheilig würd ich das Pochen auf Altersgrenzen dennoch nicht nennen. Grauzonen würden nur mehr Missbrauch verursachen.

    Das Programm der Partei bringt mich echt auf die Palme... Pornographie, Drogen, Sex - alles ab 12 Jahren straffrei stellen. Ebenso Sex mit Tieren. Dafür soll das Essen von Fleisch und Fisch verboten werden. Nochmal an die Juristen: kann man da tatsächlich nichts gegen machen?

  • Zitat

    Das Programm der Partei bringt mich echt auf die Palme... Pornographie, Drogen, Sex - alles ab 12 Jahren straffrei stellen. Ebenso Sex mit Tieren. Dafür soll das Essen von Fleisch und Fisch verboten werden. Nochmal an die Juristen: kann man da tatsächlich nichts gegen machen?

    Natürlich kann man da was machen. Den Verzehr von Sexualpartnern nicht verbieten. ;) Ganz wie bei einigen Spinnenarten. Wobei da die Weibchen das Männchen gleich zweimal vernaschen... :(

    Zitat

    Du hast ein merkwürdiges Verständnis von "juristisch nicht kompliziert"

    Hey, Du bist mit dem Drei-Tage-Beispiel angekommen! Damit sich meine Mädels gar nicht erst nach Geburtsdaten erkundigen müssen, sorge ich in ihrer Umgebung schon mal für ausbleibende Nachfrage. Das geht jetzt am Wochenende beim Turnier über drei Tage schon mal los... ;(

    P.S.: Wer bei mir mangelnde Ernsthaftigkeit bei diesem Thema vermutet, kennt mich nur nicht richtig.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (1. Juni 2006 um 11:23)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bienchen
    Nochmal an die Juristen: kann man da tatsächlich nichts gegen machen?

    Auf Deutschland bezogen:

    Parteiverbote sind ein extrem heikles Thema, die nur vom Bundesverfassungsgericht ausgeprochen werden können. Es hat auch bisher erst zwei parteiverbote in Deutschland gegeben.
    Voraussetzung für ein Parteiverbot ijn Deutschland wäre es nach Art. 21 Abs. 2 GG, dass eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will bzw. den Bestand der Bundesrepublik Deutschalnd gefährdet. Bei allem Respekt vor der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern - ich glaube nicht, dass man das dieser Partei anlasrten könnte.

    Die zweite Möglichkeit wäre es, dieser "Partei" den Parteistatus abzuerkennen und sie dann über vereinsrechtliche Vorschriften zu verbieten. Auch das ist schon gemacht worden.
    Vereine können nach § 3 VereinsG verboten werden - einmal unter den gleichen Voraussetzungen wie Parteien, zum anderen aber auch, wenn "seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen" .. .darüber könnte man hier reden, nur ist der eigentliche Zweck ja mehr auf die Änderung der Gesetze als auf "zuwiderhandeln" gerichtet.

    Die rechtlich sicherste Methode wäre es, die Vereins- oder Parteigrünbdung laufen zu lassen und sich dann "inhaltlich" mit diesem Verein auseinanderzusetzen und ihn in der Öffentlichkeit "niederzumachen" - ich denke, die Bild-Zeitung würde tatkräftig mithelfen ...

  • Zitat

    Original von Teddy
    Die rechtlich sicherste Methode wäre es, die Vereins- oder Parteigrünbdung laufen zu lassen und sich dann "inhaltlich" mit diesem Verein auseinanderzusetzen und ihn in der Öffentlichkeit "niederzumachen" - ich denke, die Bild-Zeitung würde tatkräftig mithelfen ...


    Rechtlich sicher vielleicht schon, kann ich nicht beurteilen. Aber Publicity wäre ja eigentlich genau das, was die sich wünschen...

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Die einfachste Möglichkeit lässt Du aus. Die Parteigründung ist erst angekündigt worden. Mit juristischen Mitteln lässt sich die Gründung sicher nicht aufhalten, aber wenn der Mob rechtzeitig vorbeugt.... Das wäre in einer demokratischen Gesellschaft allerdings nicht die feine Art. Die Gründung einer solchen Partei hätte aber sicher auch Vorteile. Die Mitglieder könnten dann einfacher in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Die Mitglieder könnten dann einfacher in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.

    Das ist übrigens ein durchaus nicht von der Hand zu weisendes praktisches Argument gegen Partei- und Vereinsverbote.

    Was erreicht man mit derartigen Verboten wirklich? Mit Sicherheit nicht, dass die Mitglieder die Positionen der verboten Organisation plötzlich nicht mehr vertreten ... sondern eher die "Flucht in den Untegrund". Deswegen kann es durchaus sinnvoll sein, solche Vereine bestehen zu lassen und zu beobachten ... der Zugriff auf die handelnden Personen ist dann jedenfalls einfacher.