- Offizieller Beitrag
Nun ja, scrollan. Wenn man will, kann man alles begründen.
In der Regelung steht "grundsätzlich".
Daraus hat man offenbar geschlossen, dass es Ausnahmen geben kann. Eine solche Ausnahme hat man hier angenommen. Allerdings ist es ansonsten so, dass solche Ausnahmen (wenn ich mal das Verwaltungsrecht zum Vergleich nehme) nur dann angenommen werden, wenn es um einen unverschuldeten, plötzlich eingetretenen "Härtefall" geht. Das ist hier offensichtlich nicht so.
Die Folge: Ein Präzidenzfall ist geschaffen. Am Ende der nächsten Saison werden alle Mannschaften, bei denen es voraussichtlich um nichts mehr geht, um Spielverlegung bitten. Die Halle ist ja schließlich belegt...