Ich weiß, der Artikel aus dem Sport-Kurier behandelt ein Thema der 1. Liga, kann aber durchaus Auswirkungen auf die Wertung des Spieles Kirchzell - Dormagen haben, da bei Anwendung von § 55 (s.u.) oft die niederrangige Mannschaft ins Gras beißt, sprich die Punkte am grünen tisch verliert.
Löwen prüfen Einspruchsrecht
(heka) Die Rhein-Neckar Löwen haben nach dem Handball-Bundesligaspiel beim TV Großwallstadt (Endstand 26:27) die Möglichkeit eines Einspruches wegen Einsatzes eines nicht berechtigen Spielers in Erwägung gezogen. Derzeit wird aber seitens des Vereins noch geprüft, ob dieser Schritt aufgrund der für diesen Fall undurchsichtigen Rechtslage gewählt wird. Auslöser war der Einsatz von Großwallstadts Marco Hauk beim Spiel am Mittwochabend.
Der TVG-Akteur besitzt ein Zweifachspielrecht für den TV Kirchzell und hat für diesen Club in der aktuellen Saison das erste Bundesliga-Spiel gegen Dormagen absolviert. In der Spielordnung sieht § 55 (Festspielen) Abs. 2 in Verbindung mit Abs. (12) vor, dass dieser Spieler für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt ist, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben.
Uli Schuppler, Geschäftsführer der Rhein-Neckar Löwen, zur aktuellen Situation: "Die Rechtslage ist nicht eindeutig, da sich der § 55 (Festspielen) Abs. 1 und 2 nur auf Mannschaften eines Vereines bezieht, sprich unserer 1. und 2. Mannschaft. Allerdings wird in Abs. (2) diese Regelung auch für Spieler in Abs. (12) erweitert. Und hier werden Spieler mit Zweifachspielrecht ausdrücklich genannt. Wir werden diese Sachlage einem Rechtsanwalt übergeben und dann entscheiden, ob wir den Einspruch wahrnehmen oder nicht."
sport-kurier
§ 55 Festspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
(2) In den ersten beiden Meisterschaftsspielen bei Saisonbeginn — Austragungs-tag und -zeit dieser Spiele sind ohne Belang — darf kein Spieler in mehr als ei-ner Mannschaft (derselben Altersklasse) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höhe-ren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
(4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Ver-hältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spielklasse aus zu berücksichtigen.
(5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meister-schaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
(6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mann-schaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler festspielte, als auch für die untere Mannschaft, in welcher der Spieler eingesetzt werden soll, noch je min-destens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
(7) Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, werden die zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgespielten Spieler 1 Monat nach ihrem letzten Einsatz in dieser Mannschaft für untere Mannschaften spielberechtigt, soweit nicht Abs. 6 anzuwenden ist.
(8) Verstöße gegen die Bestimmungen der Abs. 2 bis 7 bewirken Spielverlust für die Mannschaft, in der der Spieler fehlbar wurde, und Geldstrafen.
(9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in einer höhe-ren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist.
(10) Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler kann verlangt wer-den. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst verant-wortlich.
(11) Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen (gilt nur für den Erwachse-nenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der vierthöchsten Spielklasse zulässig. Für Spieler mit Zweifachspielrecht gilt dies auch für untere Mannschaften ihres Stammvereins, sofern diese nicht mit der Mannschaft, an die der Spieler ausgeliehen wurde, in derselben Staffel spielen.
Bei der Interpretation sind die Profis gefordert. Das Thema wird auch unter dem 5. Spieltag/1. Liga schon heiß diskutiert.