Die armen Admins ....

  • Na Hurra..Man darf zwar noch eine eigene Meinung haben; Sie aber nicht in Foren vertreten weil sich sonst Leute auf den Schlips getreten fühlen könnten und den Forenbetreiber verklagen..
    Ganz klasse; Gute Nacht Deutschland.. :pillepalle:

    Oder verstehe ich das jetzt irgendwie falsch??

  • MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

    • Offizieller Beitrag

    Das Urteil findet sich im Wortlaut hier:

    http://www.r-archiv.de/article2379.html

    Ich schließe mich der Ansicht des law-blog an und halte dieses Urteil für auf der falschen Seite des rechtlichen vertretbaren.

    Das Teledienstegesetz enthält eine Haftungsprivilegierung für Forenbetreiber und erfordert von Ihnen keine Kontrolle der Forenbeiträge. Sie müssen nur bei Kenntnis bzw. nach Aufforderung rechtswidrige bzw. fragwürdige Beiträge löschen.

    Insofern halte ich das Urteil für NICHT überzeugend!

  • Hallo,
    vielleicht sollte man sich die Urteilsbegründung doch mal näher ansehen ?
    Da zeigt sich, dass die Dinge denn doch nicht ganz so einfach liegen, wie die reißerisch aufgemachte Berichterstattung suggeriert. Ich hab’s ja immer mit der Differenzierung zwecks Erkenntnis. Beispielsweise bezieht sich das Gericht explizit auf "Einrichtungen [...], über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden" und begründet, warum im verhandelten Fall die im "Mediendienstestaatsvertrag oder im Teledienstegesetz vorgesehenen Haftungsprivilegien für Internetauftritte" nicht gelten:

    "[...] eine Einschränkung der Verantwortlichkeit für denjenigen, der Äußerungen oder Angebote über das Internet verbreitet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Verbreiter aufgrund der Art seines Angebots selbst Anlass zu der Annahme haben muss, dass dieses von Nutzern zu Zwecken der Verletzung von Rechten Dritter gebraucht wird. [...]

    Denn die Antragsgegnerin [= heise.de] hatte zu ihrem Beitrag, in dem sie das Verhalten der Antragsteller beanstandet hatte, ein Forum eröffnet, und aufgrund der in ihrem eigen Beitrag geübten harten Kritik an dem Verhalten der Antragsteller musste sie jedenfalls damit rechnen, dass Nutzer, die Beiträge in dieses Forum einstellen würden, dabei "über die Stränge schlagen" und die Gelegenheit nutzen würden, gerade an dieser Stelle, die durch die Veröffentlichung der Antragsgegnerin einen hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen gegen die Antragsteller aufzurufen.

    Jedenfalls dann, wenn [...] der Verbreiter damit rechnen muss, dass das von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellte Angebot missbraucht werden wird, muss er wirksame Vorkehrungen treffen, um einen solchen Missbrauch zu vermeiden, und solche Vorkehrungen können hier nur darin bestehen, dass die eingehenden Beiträge vor ihrer Freischaltung geprüft werden."

    Dies berücksichtigt, sieht die Sache schon ganz anders aus, finde ich. Und ich kann momentan keine Gefährdung des Internets darin erkennen, wennn rechtlich festgestellt wird, dass ein "Verbreiter" Vorkehrungen treffen muss, wenn er (sinngemäß zitiert) "aufgrund der in seinem eigenen Beitrag geübten harten Kritik damit rechnen muss, dass Nutzer gerade an dieser Stelle, die hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen aufrufen".

    Denn was war geschehen? Auf heise.de erschien ein sehr kritischer Artikel zu den Geschäftspraktiken eines Unternehmens, an den ein Diskussionsforum angehängt wurde. In diesem haben User ein Script verbreitet, mit dessen massenhafter Ausführung der Server des kritisierten Unternehmens in die Knie gezwungen werden sollte. Das kann man auch Selbstjustiz nennen, geduldet von einem Presseverlag, der von seinem sehr kritischen Artikel sehr wohl wusste. Ich denke, gewisse Sorgfaltspflichten existieren auch auf Seiten der "Verbreiter". Und ich verstehe das Urteil in keiner Weise so, dass hier jeder x-beliebige Forenbetreiber jetzt sofort dran ist. Außerdem wird heise.de das Urteil ohnehin anfechten.
    Vorlaut