Ablöse bei Jugendspieler?

  • Also ich überlege mir den Verein zu wechseln um vielleicht nochmal in der Jugend Oberliga spielen zu können.
    Nun meinte der President von meinem Verein, dass der andere Club dann aber ablöse zahlen müsste.
    Nun is meine Frage; ist es überhaupt möglich für einen jugendspieler, ich spiel nächstes Jahr nochmal A-jugend, ablöse zu verlangen, zumahl ich kein Vertrag oder so hab....?!

    MfG

  • Ablöse ist ein wenig übertrieben. Aber man muss eine Ausbildungsvergütung zahlen. Das hat aber nichts mit der Ablöse im eigentlichen Sinne zu tun. Das ist nur, um den sog. kleinen Vereinen zu helfen, damit die Spieler nicht alle einfach so gehen.

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  • Das kommt darauf an, wie lange du schon in dem Verein spielst, etc. Gib das Thema mal in die Suche ein - wir haben da schon mal drüber diskutiert.

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.

  • Ich hab jetzt grad ein paar mal nachgeschaut, aber ich finde auch mit der Suche das Thema nicht mehr. Ich weiß auch nicht, was ich noch als Suchbegriff eingeben soll. Ich schau aber mal weiter...

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  • es hängt im wesentlichen Sinne damit zusammen, wie lange du spielst und ob du in irgendwelchen Auswahlmannschaften warst. Kreinsauswahl, Landesauswahl, DHB etc..... dann mit dem Alter. Und dann, ob es in deiner Altersklasse bei euch im Verein eine Mannschaft gibt, in der du spielen kannst, weil wenn nicht ist das ganze hinfällig.

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Moin
    ich sag ma..wenn du z.B. 4 Jahre bei deinen alten verein gespielt hast,dann kostet den anderen verein das 1000€ zumindest ist das so im HVN soviel ich weiss..musste leider schon selber erfahrung damit machen..für ein Jahr kostet den anderen verein das 250€..also jedes zusätzliche jahr 250€ mehr..

  • @Da Kid: Schau mal auf der Homepage Deines Landesverbands unter Downloads nach. In der Spielordnung findest Du die Antworten in § 29. Wenn Dein Landesverband abweichende Bestimmungen erlassen hat, dann müsstest Du das ebenfalls dort finden. In Niedersachsen ist direkt hinter § 29 der § 29 / I als Ergänzung eingefügt. Demnach kann man bei uns etwas günstiger wechseln als vom DHB vorgesehen. Solltest Du in der Bezirksauswahl oder höher gewesen sein, muss der neue Verein noch etwas drauflegen. Sollte Dein neuer Verein nicht zahlen wollen, solltest Du Dich schnellstmöglich bei Deiner Handballsparte schriftlich als Handballer abmelden. Die dann folgende Wartefrist von 6 statt 2 Monaten würde ich an Deiner Stelle so früh wie nur möglich beginnen lassen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Ok, hab nachgeschaut. Es sind 250€ pro Jahr. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahr.
    ich bin jetzt 17 (28.07.88 ) also werden dann 750 oder 1000 € fällig?

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Da Kid #21 (14. März 2006 um 02:23)

  • Die Regel ist etwas blöd formuliert. Ich vermute, es zählt jedes vollendete Jahr im Verein ab Deinem 14. Geburtstag. Also in Deinem Fall 3 Jahre.

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  • Es zählen nicht nur vollendete Jahre, sondern es zählt genau ab deinem 14.Geburtstag ! Zumidnest wollte man bei mir Geld für 4 Jahre und 7 Monate !

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

  • Ist jetzt gerade, bzw Februar! Bin 18 (also geboren 25.7.87) also seit 4 Jahren und 7 Monaten 14 !

    Seit wann spielst du dnen bei deinem Verein ? Schon seit du 14 bist ?

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  • Pawelfan: Die Spielordnung des DHB gibt es nicht her, dass auch für zusätzliche Monate gezahlt werden muss. Das wäre zwar eine gerechtere Lösung, steht aber so nicht drin. Die aktuelle Formulierung ist allerdings so unglücklich gewählt, dass auch angefangene Jahre als volle Jahre gerechnet werden könnten. Mag aber sein, dass Dein Landesverband da eine bessere Forumulierung gefunden hat.

    Achtung: Entscheidend ist die Regelung Eurer Landesverbände. § 29 I Nr. 7 SpO DHB sieht vor, dass diese völlig andere Regelungen treffen können. Was hier geschrieben wird, gilt möglicherweise nicht in Eurem Verband.

    Beispiel: Der DHB sieht vor, dass die Ausbildungskosten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr pro Jahr berechnet wird. Niedersachsen weicht davon ab und verlagert den Fristbeginn ein Jahr zurück (ab dem 14. Lebensjahr - sprich ab dem 13. Geburtstag). Dafür kostet der Spieler nur ein Fünftel der Pauschale.

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  • aus dem bezirk wiesbaden des hhv - habe ich da bezgl. einer neuen dhb-regelung was verpasst?

    Zitat


    Abgeschafft worden ist die Ausbildungsentschädigung für Jugendliche, die zukünftig bei einem Vereinswechsel sofort spielberechtigt sind. Der Erstattungsanspruch auf die ab 1. Juli neu gefassten Ausbildungskosten bleibt aber erhalten. "Wer die dann nicht bezahlt, dessen oberste Mannschaft wird gesperrt", formulierte Verbands-Präsident und Jurist Wolfgang Faß die neue Regelung, nicht ohne hinzuzufügen: "Rechtlich haltbar ist das nicht. Wenn einer vor Gericht geht, kippt die vom DHB beschlossene Lösung."

    Karl-Heinz Jacob hatte nicht viel Trost parat für Vereine, die ihre Talente ziehen lassen müssen: "Wenn Spieler aus freien Stücken den Verein wechseln, können wir sie nicht zurückhalten, zumal die Eltern oftmals den Wunsch ihrer Kinder unterstützen."
    quelle

  • Ähm, das verstehe ich nicht so ganz. Für die Vereine ändert sich doch durch die neue Regel nicht. D.h. doch nur, dass die Spieler keine Sperre mehr bekommen (fallen auch die zwei Monate außerhalb des Wechselfensters im Fürhjahr weg?). Die Ausbildungsvergütung bleibt doch nach dem Bericht ansonsten bestehen wie bisher, oder??? ?( ?(

  • Bei uns in Brandenburg geht der Text der SpO so:

    Zitat

    § 29 Ersatz der Ausbildungskosten

    1. An Ausbildungskosten können pro Monat bei unvollendeten Jahren 1/12 des sich aus §29 Abs. 1 Ziff. 2a), b) der Spo/DHB ergebenen Betrages durch den abgebenden Verein vom aufnehmenden Verein gefordert werden.

    Wie ist das bitte zu verstehen? ?(

    Bei uns wird also jeder Monat ab dem 14. Geburtstag mit 1/12 von 250 Euro vergütet?

    Dieses Gesetztespalawer macht einen ja ganz wirrisch. :/:

    Handball aktiviert Abwehrkräfte!

  • Also oft kann man auch mit dem Vereinsvorstand sprechen. Meist sind die Gründe für einen Wechsel ausschlaggebend.
    Die "ausbildungsvergütung" ist eine "Kann" Regel keine zwingende Vorschrift.
    Wenn deine Mannschaft jetzt Kreis spielt und du das Zeug zur Oberliga hast, wird dein Präses dir wohl keine steine in den Weg legen.