Spaß mit dem Finanzminister!

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    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

    Einmal editiert, zuletzt von Sepp (6. März 2006 um 11:55)

  • Da haben sich ja genau die beiden Richtigen geäußert ... :lol: ... die Einzigen, die dieses Konvolut verstehen dürften ... :lol:

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

  • Zitat

    Original von Sepp
    Da haben sich ja genau die beiden Richtigen geäußert ... :lol: ... die Einzigen, die dieses Konvolut verstehen dürften ... :lol:


    Wo liegt das Problem ?( Das ist doch ganz normales, einfach zu verstehendes Beamtendeutsch. :baeh:

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Ok, dann bin ich offenbar der Einzige, dem sich beim Lesen dergleichen die Fußnägel rollen ... :wall:

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

  • Nein, mitnichten der einzige. Ich bin eigentlich glaub ich echt nich ganz doof, aber auf die Steuererklärung, die ich dieses Jahr zum ersten Mal abgeben muss, weil ich ein bisserl was selbstständig verdient hab letztes Jahr freu ich mich jetzt schon... :wall:

  • Zitat

    Original von Bilbo
    Nein, mitnichten der einzige. Ich bin eigentlich glaub ich echt nich ganz doof, aber auf die Steuererklärung, die ich dieses Jahr zum ersten Mal abgeben muss, weil ich ein bisserl was selbstständig verdient hab letztes Jahr freu ich mich jetzt schon... :wall:

    Dir kann sicher von Seiten der User geholfen werden. Poste einfach Deine ganzen Einkünfte, stell Deine ganzen Bescheinigungen als Bild mit rein und wir basteln Dir dann Deine spezielle Erklärung :lol:

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • *lol* mein Plan ist ja, die Jungs auf dem Finanzamt zur Verzweiflung zu treiben... ich verdien ja nicht viel, Steuern bekommen sie, wenn überhaupt, ein paar Mark fuffzich... also schnapp ich mir dat Zeugs, füll aus was ich kann, nehm mir ein paar Tage Zeit und lass mich von meinem Sachbearbeiter beraten :D

    ach ja, aber wenn hier Experten rumlaufen - was wollen die von mir für Belege sehen für selbstständig verdientes Geld? Reichen da meine Rechnungen? :rolleyes:

  • naja, auch egal, das Projekt "Finanzbeamte mit dussligen Fragen in den Wahnsinn treiben" steht nach wie vor :D

  • Eigentlich ist der § 2(3) EStG eigentlich noch ganz leicht, da es dazu ganz nette Richtlinien gibt. Viel schlimmer sind zB:

    Zitat

    § 4 (4a) <1>Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. <2>Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. <3>Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 vom Hundert der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen. <4>Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2.050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. <5>Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. <6>Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.

    Oder auch der alte, glücklicherweise weggefallene 32c. Mach(t)en mir zumindest mehr Schwierigkeiten.

  • Zitat

    Original von Bilbo
    *lol* mein Plan ist ja, die Jungs auf dem Finanzamt zur Verzweiflung zu treiben... ich verdien ja nicht viel, Steuern bekommen sie, wenn überhaupt, ein paar Mark fuffzich... also schnapp ich mir dat Zeugs, füll aus was ich kann, nehm mir ein paar Tage Zeit und lass mich von meinem Sachbearbeiter beraten :D

    ach ja, aber wenn hier Experten rumlaufen - was wollen die von mir für Belege sehen für selbstständig verdientes Geld? Reichen da meine Rechnungen? :rolleyes:

    Und ich darf leider keine kostenlosen Ratschläge geben, aber wenn ich Du wäre, würde ich die Erklärung schon ein wenig ernsthaft ausfüllen. Vielleicht kassierst Du sonst Zwangsmaßnahmen, Schätzungen, etc. Aber ich kann Dir noch folgende Weisheit mit auf den Weg geben:

    Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten ...

    @ UlfN

    § 4 (4a) haben wir auch Lafontaine zu verdanken. Das ist ein Rechtsprechung-Nichtanwendungsgesetz.

    Einmal editiert, zuletzt von Gottfried (8. März 2006 um 07:28)

  • Wunderschön zu lesen ist doch auch der § 25b UStG - das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft.

    Für die Nicht-Steuer-Chauvis: nein, das hat nichts mit europaübergreifenden Aktivitäten in Eurem Sinne zu tun ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bienchen
    Wunderschön zu lesen ist doch auch der § 25b UStG - das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft.

    Für die Nicht-Steuer-Chauvis: nein, das hat nichts mit europaübergreifenden Aktivitäten in Eurem Sinne zu tun ;)

    Wieso? Im Dienstleistungsgeschäft könnte man sicherlich einen attraktiven Fall konstruieren :D

  • najo, ernsthaft natürlich, nur wenn ich nicht verstehe was die von mir wollen, dann müssen die mir das halt sagen, ich les mich nicht in kiloweise Literatur ein um denen formvollendet ne Steuererklärung zu liefern, in der am Ende rauskommt, daß ich 50€ Steuern zahlen muss (oder halt nicht, ich kenn die Freibeträge und den ganzen Mist nicht genau)...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von UlfN
    Solange Du kein Familienmitglied bist, darf ich dir halbwegs noch nicht mal zeigen, wo Dein Name hinkommt. Könnte ein Berufsverbot mit sich ziehen. Bin kein Steuerberater und erst recht nicht selbstständig.
    Frag Gottfried :baeh:


    oh, sind wir Kollegen ???

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Lord Vader


    Ne geht nicht, Bei Dreiecksgeschäften geht es um Lieferungen.

    Das was Du meinst sind sonstige Leistungen

    Ist durchaus bekannt.

    Offiziell Lieferungen, inoffiziell Dienstleistungen. Ich erinnere an eBay, dort kann man auch Bierkästen (Lieferungen) ersteigern, das interessante sind aber die ausliefernden Damen.