unsportliches Verhalten

  • heißt also auch 30min nach dem spiel auf dem parkplatz vor der halle ist nicht rechtsfreier raum.

  • bis nach dem verlassen der wettkampfstätte - und das bedeutet nicht nur bis zum verlassen der halle. das grundstück der halle zählt dazu.
    theoretisch also auch noch 2 stunden nach dem eigentlichen spiel.
    man sollte seinen unmut also unter kontrolle halten. warte am besten bis er irgendwo auf der straße ist - ist auch fairer, denn dann kann er sich wehren !!!! :D

  • Zitat

    Original von Legolas33

    Gilt diese automatische Strafe auch, wenn nichts auf dem Spielbogen steht, weil es nach dem Spiel war und der Schiedsrichter erst nachträglich einen Bericht verfasst? Denn dann kann der Spieler ja nichts von seine Strafe wissen oder?

    Bei uns wird wie folgt verfahren:
    Kein Automatismus der Sperre, wenn Strafe nach Spielende, dazu gehört auch das Beleidigen incl. Eintrag im Spielprotokoll.
    Bei Beleidigung nach Spielende und nach Unterzeichnung des Spielprotokolls wird im Einzelfall unterschieden, Anzeige kann ja dann nur auf einem gesonderten, nicht im Spielbericht angekündigten Bericht stehen.
    Urteilsfindung durch Verhandlung (Sportgericht)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von Legolas33
    Hallo, ich hätte eine Frage an die Schiedsrichter hier. Wie lange nachdem Spiel kann ein Spieler eine Sperre wegen Schiedsrichterbeleidigung bekommen?
    Danke

    Ich verstehe Deine Frage etwas anders als die Kollegen Schiedsrichter hier. Auf eine Schiedsrichterbeleidigung folgt eine automatische vorläufige Sperre. Sobald der Schieri die Beleidigung auf dem Spielprotokoll vermerkt hat, bist Du erst einmal für zwei Wochen gesperrt. Innerhalb dieser zwei Wochen nach dem Spiel muss sich die Spielleitende Stelle Gedanken machen (das beantwortet vielleicht schon einen Teil der Frage). Sie hat drei Möglichkeiten:

    1.) Nichtstun - nach zwei Wochen ist die Sperre endgültig vorbei
    2.) Strafe im gegebenen Strafrahmen aussprechen (Geldstrafe und/oder bis zu 4 Spiele Sperre)
    3.) Höhere Strafe beim Sportgericht beantragen

    Im Fall 2.) und 3.) muss die Spielleitende Stelle innerhalb der zwei Wochen die Entscheidung bekannt geben, sonst s. 1.).

    Kommt die Spielleitende Stelle also nicht in die Hufe, darf der Flegel u.U. nach zwei Wochen wieder Schieris beleidigen. :/:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger

    Ich verstehe Deine Frage etwas anders als die Kollegen Schiedsrichter hier. Auf eine Schiedsrichterbeleidigung folgt eine automatische vorläufige Sperre. Sobald der Schieri die Beleidigung auf dem Spielprotokoll vermerkt hat, bist Du erst einmal für zwei Wochen gesperrt. Innerhalb dieser zwei Wochen nach dem Spiel muss sich die Spielleitende Stelle Gedanken machen (das beantwortet vielleicht schon einen Teil der Frage). Sie hat drei Möglichkeiten:

    1.) Nichtstun - nach zwei Wochen ist die Sperre endgültig vorbei
    2.) Strafe im gegebenen Strafrahmen aussprechen (Geldstrafe und/oder bis zu 4 Spiele Sperre)
    3.) Höhere Strafe beim Sportgericht beantragen

    Im Fall 2.) und 3.) muss die Spielleitende Stelle innerhalb der zwei Wochen die Entscheidung bekannt geben, sonst s. 1.).

    Kommt die Spielleitende Stelle also nicht in die Hufe, darf der Flegel u.U. nach zwei Wochen wieder Schieris beleidigen. :/:

    Der Automatismus gilt meines Wissens aber nur für während dem Spiel ausgesprochene Disqualifikationen gem. Regel 16:6c), wenn der SR in seiner Sachverhaltsschilderung das ganze als Beleidigung oder Bedrohung bewertet hat (Oder nach DQ bzw. Auschluss wegen einer Tätlichkeit). Vorfälle nach Spielschluss, die vom SR noch ins Spielprotokoll eingetragen worden sind, führen nicht zu einer automatischen Sperre. Siehe Rechtsordnung §5

    Wenn nicht, wird mir der Schwaniwolli sicherlich demnächst widersprechen.

  • Hier wurde aber nichts ins Protokoll geschrieben, da es 2 Std. nach Spielende gewesen sein soll. Es wurde ein extra Bericht eingereicht. Der Spieler kann von der autom. Sperre ja gar nichts wissen.

  • die spielleitende stelle wird verein und damit auch spieler infornmieren, danach gilt die gleiche prozedur wie bei einer auf dem spielbericht eingetragenen disqualifikation.

    übrigens - wenn der besagte spieler gegenüber einem sr tatsächlich eine beleidigung losgelassen hat oder etwas vergleichbar unsportliches begangen hat, dann weiß er sehr wohl um die mögliche sanktion - es sei denn, er ist regelunkundig... ;)

  • Ja wenn er was gesagt hat. Wenn er aber nur im Pulk von vielen stand und das gebrüll riesig, er aber selbst nichts gesagt hat, dann nicht.
    Nur leider haben sich die SR dann ihn als Bauernopfer gewählt

    Einmal editiert, zuletzt von Legolas33 (3. März 2006 um 17:33)

  • Zitat

    Original von Legolas33
    Ja wenn er was gesagt hat. Wenn er aber nur im Pulk von vielen stand und das gebrüll riesig, er aber selbst nichts gesagt hat, dann nicht.
    Nur leider haben sich die SR dann ihn als Bauernopfer gewählt


    ......hmmmm. also wie immer !!! alle anderen haben gebrüllt, nur er nicht. alle anderen haben beleidigt, aber er doch nicht. und ausgerechnet ihn hat sich der sr ausgesucht.
    die welt ist echt ungerecht.

  • Also Jungs und Mädels, viele Halbwahrheiten tauchen hier auf.

    Sobald der Spielbericht unterschrieben ist, dann kann es keine automatische Sperre wg. Beleidigung mehr geben. Beleidigungen nach Spielende müssen durch die Spielleitende Stelle durch einen Bescheid geahndet werden, solange sie noch auf dem Spielbericht vermerkt sind.

    Wenn die Beleidigung danach erfolgte, dann kann die Spielleitende Stelle nur noch eine Bestrafung bei der Rechtsinstanz beantragen.

    Damit bleibt der Spieler bis zu dieser Entscheidung spielberechtigt.

    Aber für alle SR:

    Wenn ihr beim ALDI von einem Spieler beleidigt werdet und ihr könnt den Spieler benennen, dann kann auch da ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet werden, das wisen nur die wenigsten, also VORSICHT mit Beleidigungen.

  • @ aber Wolfgang,
    wenn schon mit Werbung dann bitte Feinkost Albrecht :lol: und die Mitwettbewerber nicht vergessen. ;)

    ;)

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Aber für alle SR:

    Wenn ihr beim ALDI von einem Spieler beleidigt werdet und ihr könnt den Spieler benennen, dann kann auch da ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet werden, das wisen nur die wenigsten, also VORSICHT mit Beleidigungen.

    Also für alle Spieler:

    Niemals ohne Begleitung einkaufen gehen, sonst steht ihr mit einem Bein auf der Tribüne. ;)

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Also Jungs und Mädels, viele Halbwahrheiten tauchen hier auf.

    Sobald der Spielbericht unterschrieben ist, dann kann es keine automatische Sperre wg. Beleidigung mehr geben. Beleidigungen nach Spielende müssen durch die Spielleitende Stelle durch einen Bescheid geahndet werden, solange sie noch auf dem Spielbericht vermerkt sind.

    Ich habe gerade genau diesen Fall und komme mit Hilfe der Rechtsordnung nicht wirklich weiter.

    Spielerin A sagt nach dem Spiel zum Trainer: "Bezahl Du die Schieris, ich kann das nach dieser Schieberei nicht." Schieri hört mit, vermerkt wohl ins Protokoll, dass eine Äußerung gefallen sei, er daraufhin die Spielerin disqualifiziert habe und alles übrige in einem gesonderten Bericht folgen würde (was ich schon mal merkwürdig finde). Der Spielerpass wird nicht eingezogen (was meines Erachtens rechtlich gesehen auch nicht wichtig ist, aber für die Spielerin die Rechtsfolgen verschleiert). Trainer unterschreibt.

    Die Spielerin erkundigt sich beim Schiedsrichteransetzer, ob sie gesperrt sei. Der sagt nein, sie könne spielen bis sie gespert würde. Sie spielt und die Punkte werden aberkannt und eine Sperre von zwei Spielen verhängt. :/:

    Einerseits verweist § 5 II a) RO DHB bei der Tätlichkeit ausdrücklich darauf, dass es hier nicht darauf ankommt, ob während oder außerhalb der Spielzeit. Bei grob unsportlichem Verhalten (II d) ) gibt es keinen Hinweis auf die Spielzeit. Das spricht meines Erachtens dafür, dass in meinem Fall eine automatische Sperre folgt und die Schieris den Pass hätten mitnehmen müssen, sprich die Spielerin automatisch gesperrt war.

    Die Handballregeln dagegen sprechen indirekt (16:6 ff.) nur von Disqualifikation, wenn unsportliches Verhalten vor dem Schlusspfiff stattgefunden hat ("gilt immer für den Rest der Spielzeit"). Das spricht gegen eine automatische Sperre (automatische Sperre... wenn... disqulalifiziert hat).

    Hat ein Einspruch auf die Spielwertung Aussicht auf Erfolg (mögliche Fehler der Schieris oder des Ansetzers mal ausgeklammert)?

    Edit: Die Lösung steht in 16:13 e) der Spielregeln, entschuldigt mein Geschwafel!

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (23. März 2006 um 11:25)

  • @ZeeBee

    Nach dem Schlußpfiff kann es keine Disqualifikation mehr geben... Und auf eine Aussage eines Schiedsrichteransetzers ob gesperrt oder nicht, würde ich auch nix geben. Dann können wir die Bundeskanzlerin auch nach dem Wetter von übermorgen fragen...

  • Zickenbändiger ja das mit der Disqualifikation ist falsch, der Sonderbericht und Vermerk im Protokoll hätte gereicht.

    Aber sich beim Schiedsrichteransetzer über sowas zu erkundigen ist komplett falsch, der hat damit überhaupt nichts am Hut, richtige Adresse ist der Staffelleiter. (Tip für die Zukunft)