Sehr ärgerliche Pokalentscheidung

  • Zitat

    Original von Sepp
    Denn nach meiner Rechtsauffassung widerspricht die automatische Sperre der Unschuldsvermutung - und ist damit rechtswidrig.

    Dummerweise gilt dann hier: Wem es nicht gefaellt, der braucht nicht mitzuspielen. Soll heissen, der DHB muss sich nicht an irgendwelche Gesetze halten.

  • Zitat

    Original von Lasse

    Dummerweise gilt dann hier: Wem es nicht gefaellt, der braucht nicht mitzuspielen. Soll heissen, der DHB muss sich nicht an irgendwelche Gesetze halten.

    Wenn das mein Anwalt hört ;)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von Lasse
    Dummerweise gilt dann hier: Wem es nicht gefaellt, der braucht nicht mitzuspielen. Soll heissen, der DHB muss sich nicht an irgendwelche Gesetze halten.

    Ist das wirklich so?

    Nach meiner Auffassung kann sich auch der DHB nicht allgemein gültigen Rechtsnormen entziehen - ebensowenig wie es jeder Kleingärtnerverein kann ...

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

  • ich glaube kaum, daß da was gegen die automatische Sperre zu machen ist, die gibts ja immerhin im Profifußball auch, und da hätte sicher schonmal jemand dagegen geklagt....

  • Zitat

    Original von Sepp

    Ist das wirklich so?

    Nach meiner Auffassung kann sich auch der DHB nicht allgemein gültigen Rechtsnormen entziehen - ebensowenig wie es jeder Kleingärtnerverein kann ...

    wo ist das problem? du kannst ja als unschuldslamm einspruch einlegen.

  • Erstens kann ich das nicht - weil die Strafe nicht mich, sondern meinen Mitspieler betrifft (der es übrigens getan hat).

    Und zweitens wird, selbst wenn dem Einspruch stattgegeben und die Sperre aufgehoben wird, die zweiwöchige Mindestsperre davon nicht berührt.

    Und genau das ist einer der beiden Punkte, von dem ich in Deutschland gültige Rechtsnormen verletzt sehe.

    Bilbo: Aber selbst oder gerade im Profifußball tagt doch meines Wissens bei derlei Entscheidungen das Sportgericht, wo dem fehlbaren Spieler die Gelegenheit gegeben wird, sich zu äußern.

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  • mindestens bei gelb-roten Karten nicht, da gibt es soweit ich weiß eine Vorschrift der FIFA, daß ein Spiel Spere Pflicht ist. Oder nehmen wir halt die Sperre nach der 5. gelben, da gibt es definitiv kein Sportgerichtsverfahren ;)

  • Zitat

    Original von Bilbo
    mindestens bei gelb-roten Karten nicht, da gibt es soweit ich weiß eine Vorschrift der FIFA, daß ein Spiel Spere Pflicht ist. Oder nehmen wir halt die Sperre nach der 5. gelben, da gibt es definitiv kein Sportgerichtsverfahren ;)

    Ja bei gelb-rot ist der betroffene Spieler automatisch ein Spiel gesperrt, diese Sperre könnte meines Wissens nur dann aufgehoben werden, wenn die Ampelkarte durch einen Regelverstoß des Schiris zustande kam.

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    Einmal editiert, zuletzt von Outsider81 (7. März 2006 um 19:07)

  • Also gibt es durchaus die Möglichkeit, die Sperre aufzuheben!

    Das sieht die DHB-Rechtsordnung beispielsweise nicht vor - zumindest nicht bei der Mindestsperre ...

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  • natürlich. wenn ein einspruch vorliegt und diesem statt gegeben wird, dann gibt es auch keine sperre. aus diesem grund läuft solch ein einspruch auch entsprechend "schnell".
    samstags am 1.1. vorfall und (zusatz-) bericht des srs. entweder kündigt der mv direkt auf dem spielbericht seinen einspruch an oder es kommt post / mail von der spielleitenden stelle. und in beiden fälllen kann dieser einspruch schon zum nächsten wochenende erledigt sein.

  • Mhm, das liest sich hier aber anders:

    DHB-Rechtsordnung

    Zitat

    § 5f

    Werden Sperren gegen einen Spieler aufgehoben, kann der betroffene Verein [...] innerhalb von zwei Wochen [...] die Neuansetzung der Spiele, die ohne [...] den Spieler verloren wurden [...] beantragen.

    [...]

    Die vorläufige Sperre von zwei Wochen bleibt davon unberührt. Selbst wenn durch Urteil eine [...] Bestrafung aufgehoben wird, kann für die Zeit der zweiwöchigen vorläufigen Sperre eine Spielwiederholung oder Neuansetzung nicht verlangt werden.


    ?(

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  • das bedeutet - denke ich - nur, daß WENN der Einspruch noch nicht verhandelt ist, die vorläufige Sperre eben gilt, und eben die Spielergebnisse, die ohne den betreffenden Spieler erzielt wurden, auch dann gelten, wenn er am Ende freigesprochen wird. Das scheint bei längeren Sperren,die dann aufgehoben werden, nicht der Fall zu sein.

    Wyrd bid ful aræd!

    Godes vrende unde al der werlt vyande

    Zebra vs. Löwe

    Einmal editiert, zuletzt von Bilbo (8. März 2006 um 11:29)

  • Dann waere es aber auch wieder interessant, wie es sich in dem Ursprungsfall verhaelt, also der Spieler mitgespielt hat, obwohl er eigentlich gesperrt waere, die Sperre aber aufgehoben wird.

  • :lol: ich finde da kriegen einfach beide Mannschaften keine Punkte... :D

    ne, keine Ahnung, dazu reicht die Quelle imho nicht aus, bezweifle auch, daß das in der Rechtsordnung klar geregelt ist....

  • Nun bin ich erst recht verwirrt ...

    Also, ich interpretiere das so, dass eine Aufhebung der Sperre nur dann in Frage kommt, wenn sie über die zweiwöchige Mindestsperre hinausgeht.

    An den zwei Wochen ist nicht zu rütteln - eben weil für die in dieser Zeit absolvierten Spiele keine Wiederholung beantragt werden kann.

    Das heißt im Umkehrschluss: Zwei Wochen mußt du auf der Tribüne sitzen - egal, ob in einer Verhandlung rauskommt, dass du unschuldig bist oder nicht.

    Und das ist ungerecht ... und kommt einer Vorverurteilung gleich.

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  • Also da läuft wohl einiges verkehrt:

    Wenn das Sportgericht entscheidet es liegt kein Fall von SR-Beleidigung vor, dann gilt natürlich auch die Mindestsperre nicht.

    Entscheidet aber das Sportgericht es liegt zwar eine SR-Beleidigung vor, die aber nicht so schlimm war, kann auch das Sportgericht nicht unter die Mindestsperre!

    So ist dies zu lesen.