Schließt ein Profivertrag in der BL ein Zweitspielrecht in der Jugend aus?

  • Ein Thema für Sportrechts-Cracks:
    Nachdem ja nun wieder einige Talente das 16. bzw. 17. LJ vollenden, tauchen unterschiedlichste Ansichten zum Spielrecht auf.

    Bislang bin ich davon ausgegangen, dass man in zwei Spielklassen eingesetzt werden darf, und eben ab einem bestimmten Alter auch in einer Jugendmannschaft und einer Aktiven, unabhängig von der Spielklasse.

    Jetzt vertreten Einige die These: Zweitspielrechte wären nur möglich in der Aktivenklasse in BL kombiniert mit mindestens Regionalliga, aber nicht z.B. in der Bundesliga und dann auch noch in einer (Amateur)-Jugendmannschaft!

    Wer kann da Klarheit schaffen?

  • Meiner Meinung nach - so war es zumindest früher mal - kann eine Spielerin ab dem 16. Geburtstag Jugend und Bundesliga (oder auch jede andere Aktivenklasse) spielen. Einzige Voraussetzung ist der Stempel im Paß. Bei Jugendlichen in der BuLi muss man nur darauf achten, dass sie nach dem 18. Geburtstag nur noch drei Spiele absolvieren dürfen und dann einen BuLi-Pass brauchen.

  • Danke für die Antwort, ich sehe das auch so!

    Evtl. wird bei den gegensätzlichen Auffassungen ein Zweitspielrecht bei einem anderen Verein in der Jugend gemeint sein.

    Aber solange sich der Jugendspieler in zwei Altersklassen innerhalb des Vereines bewegt, dürfte doch der "Profivertrag" kein Ausschlussgrund für das Spielen in der Jugend sein.

    Einmal editiert, zuletzt von h4e (1. Februar 2006 um 06:19)

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    was soll denn ein "profivertrag" sein?

    härter_schneller:
    sorry, wenn ich nicht den richtigen "Fachbegriff" gewählt haben sollte! Das war die Bezeichnung, die bei den meisten Stammtischgesprächen genannt wurde!

    Da ich mich in diesen Gefilden nicht so auskenne (daher auch die Frage) sieht man mir das hoffentlich nach! ;) Gemeint ist wohl die "vertragliche Bindung" des Jugendspielers an eine Bundesligamannschaft!

    Und was ich nicht nachvollziehen kann, sind die Thesen, die meinen, sobald man einen solchen Vertrag unterschrieben habe, dürfe man nciht mehr in der Jugend, selbst wenn es Oberliga oder Regionalliga wäre, spielen!

    Gruß
    h4e

  • Zitat

    sorry, wenn ich nicht den richtigen "Fachbegriff" gewählt haben sollte! (...) sieht man mir das hoffentlich nach

    Eher nicht, denn an den Begrifflichkeiten scheiterts manchmal. :D

    Mathildas Antwort bezieht sich nämlich auf das Doppelspielrecht. Also müßtest du erstmal erklären, ob du nun das Doppel- oder das Zweitspielrecht gemeint ist. Ebenso, wie von härter_schneller gefragt (und von dir schon korrigiert), was den ein Profivertrag ist.

    In einigen Vereinen (nicht nur auf dich bezogen, ich kenne da etliche) sollten die Getränkekarten des Stammtisches ab und zu mal gegen die Spiel- und Rechtsordnungen und Regeln ausgetauscht werden. Dann klären sich 90% aller fragen durch alleiniges lesen dieser. Für die anderen 10% ist das Forum gerne da, aber leider muß man hier als Wissender (zu)oft mehrmals wiederholend erklären, was eigentlich überall geschrieben steht.

    Kleine Anekdote vom WE, als ich als SR aktiv war: In einem Bezirksligaspiel der wJA war auf dem Spielprotokoll eine Spielerin mit falscher Nummer eingetragen. Als das vom KG bemerkt wurde, klärten wir den Sachverhalt entsprechend. Die Bank der anderen Mannschaft, allen voran die Trainerin, meinten daraufhin mit der Inbrunst Ihrer gesamten Regelkenntnis, daß der Gegner doch jetzt eine 2min- Strafe erhalten müsse. Helle Aufregung, als ich das Spiel ohne eine Strafe wieder anpfiff. Und am Ende heißt es dann wieder (hier zum Glück nicht so, das Spiel ging zu deutlich gegen sie aus), wir SR hätten keine Ahnung von den Regeln. :wall:

    Einmal editiert, zuletzt von TLpz (1. Februar 2006 um 14:25)

  • Mir geht´s dann wohl um das Doppelspielrecht!

    Und bislang habe ich noch nichts gefunden, was dagegen spricht, dass z.B: eine B-Jugendliche (vollendetes 16. Lj) sowohl in ihrer Jugend, als auch bei den Damen mitspielt, egal in welcher Klasse die Aktiven spielen.

    Die "Stammtischparolen" lauten da aber meist anders: "vertragliche Bindung" an BL bedeute, kein Spielrecht mehr in der Jugend!

    Was ist denn nun korrekt, Herr Regelkundler? ;)

  • Bei Jugendlichen, die im Erwachsenenbereich eingesetzt werden, muss meines Wissens vorallem §55 beachtet werden, wobei es noch einmal Unterschiede zwischen den höchsten vier und darunterliegenden Klassen gibt. Zweitspielrecht mit einem anderen Verein gilt für Spieler auch über 18 Jahren. Dort gibt es Einschränkungen.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Zitat

    Und was ich nicht nachvollziehen kann, sind die Thesen, die meinen, sobald man einen solchen Vertrag unterschrieben habe, dürfe man nciht mehr in der Jugend, selbst wenn es Oberliga oder Regionalliga wäre, spielen!


    Guck dir Blomberg an, dann hast du die Antwort! Dort spielen Jugendliche in der 2. Bundesliga und der A-Jugend-Oberliga.

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  • Danke für die Antworten, lag ja dann mit meiner Vermutung von an Anfang an richtig, das Beispiel Blomberg und Nadja N. bzw. jetzt auch Erfurt Julia Wenzl am Wochenende Einsatz 1. BuLi Spiel und vorher WJB gegen Eisenach (Soviel zu "steht nicht mehr zur Verfügung" ;)) zeigen das ja auch.

    Denke mal, das einzige was Vereine hier noch beachten müssen, ist die Jugendschutzvorschrift nach § 22.