Ein Thema für Sportrechts-Cracks:
Nachdem ja nun wieder einige Talente das 16. bzw. 17. LJ vollenden, tauchen unterschiedlichste Ansichten zum Spielrecht auf.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass man in zwei Spielklassen eingesetzt werden darf, und eben ab einem bestimmten Alter auch in einer Jugendmannschaft und einer Aktiven, unabhängig von der Spielklasse.
Jetzt vertreten Einige die These: Zweitspielrechte wären nur möglich in der Aktivenklasse in BL kombiniert mit mindestens Regionalliga, aber nicht z.B. in der Bundesliga und dann auch noch in einer (Amateur)-Jugendmannschaft!
Wer kann da Klarheit schaffen?