Versteuerung der Schiedsrichtergelder

  • Zitat

    Original von Gottfried

    Das kann nicht das Problem sein. Wieso sollte es einen Unterschied machen, wenn ich ein oder zwei Spiele pfeife? Ist die Dame vielleicht Putzfrau im Gebäude der Steuerfahndung?

    Könnte es vllt sein, dass die SR (bei 2 Einsätzen an einem Ort hintereinander) das Fahrgeld bei Euch bis jetzt zweimal berechnen dürfen? :D

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer (31. Januar 2006 um 13:53)

  • Zitat

    Original von eisbeer

    Könnte es vllt sein, dass die SR (bei 2 Einsätzen an einem Ort hintereinander) das Fahrgeld bei Euch bis jetzt zweimal berechnen dürfen? :D

    Genau das sollen sie nicht machen, das war ja ein Grund, die "Hintereinander-Ansetznungen" zu machen, damit die Vereine Geld sparen (Fahrgeld).

  • Zitat

    Original von Gottfried

    :hi:

    Ich habe so das Gefühl, daß Gottfried oben schon etwas sehr Pragmatisches geschrieben hat. Vielleicht schreibt Bienchen auch noch etwas unter dem Gesichtspunkt der weiblichen Steuerplicht.

    Die weibliche Steuerpflicht kommt zu keinem anderen Ergebnis als Chauvi-Steuergott-fried.

    Dieser Hinweis auf "2 Spiele pro Tag = Steuerpflicht" ist mir völlig unbekannt (was nichts heisst, da ich ja noch "unwissend" bin).

    Einmal editiert, zuletzt von BrittaF (8. Februar 2006 um 10:10)

    • Offizieller Beitrag

    Zunächst mal kurz der Gesetzestext

    Zitat

    Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1.848 Euro im Jahr.2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

    Die Darstellung von Gottfried und Bienchen waren vielleicht nicht für alle einfach verständlich.

    § 3 Nr 26 stellt Einnahmen in Höhe von 1848 Euro steuerfrei - dazu gehören jedoch auch die gezahlten Fahrtkosten. So kann es bei einem "Vielpfeifer" mit entfernteren Spielen sehr schnell zur Steuerpflicht kommen.

    Bsp: Fahrtkostenersatz 1500 Euro, Spielentschädigung 500 Euro

    Ergibt Einnahmen von 2000 Euro, davon sind jedoch nur 1848 Euro steuerfrei, d.h. 152 Euro werden steuerpflichtig.

    Ein weiteres Problem kann auftauchen, wenn das Fahrzeug mi dem die Fahrten durchgeführt werden vom Arbeitgeber überlassen wird oder sich im Betriebsvermögen befindet und für den Ansatz der Privatfahrten die 1 % -Regel angesetzt wird. Dann ist hierfür nämlich ein weiterer Eigenverbrauch bzw Arbeitslohn anzusetzen.

    Um aber auf die Ausgangsfrage zurückzukehren: Wie Gottfried schon erwähnte: An den 2 Spielen an einem Tag kann es nicht liegen

  • Interessante Diskussion und einmal mehr stell ich fest, wie gut es uns doch im Königreich Bayern geht :D

    Bei uns hier sind Doppelansetzungen überhaupt kein Problem und durchaus gewünscht.

    Bei uns wird allerdings in Fahrtkosten, Spesen und Aufwandsentschädigung für Spielleitung getrennt...

    Fahrtkosten: 27Cent/km bzw 30Cent/Km bei Team.
    Spesen bis 8 Stunden abwesend vom Wohnort 5€ (das steigert sich dann bis 17€ für 24 Stunden)
    Aufwandsentschädigung unterste Jugendklasse 7€ bis Oberliga Männer 30€.

    Leitet nun ein SR zwei Spiele hintereinander, werden die Fahrtkosten und die Spesen halbiert und bei jedem der 2 Spiele die HÄlfte abgerechnet. Aufwandsentschädigung für jedes Spiel extra.
    Muss auf Bogen vermerkt werden, dass das ein Doppeleinsatz war.

    Somit sind doppelte Abrechnungen ausgeschlossen.

    Laut meines Wissens fällt unten den Freibetrag von rund 1500€ nur die Aufwandsentschädigung, nicht aber Spesen und Fahrtkosten.
    Somit war das bei uns noch nie ein Problem. Diese Summe erreichst Du dann nicht...

    Wie ist das in anderen Bundesländern geregelt?

    wünsch Euch nen schönen Feiertag.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von flori78

    Laut meines Wissens fällt unten den Freibetrag von rund 1500€ nur die Aufwandsentschädigung, nicht aber Spesen und Fahrtkosten.
    Somit war das bei uns noch nie ein Problem. Diese Summe erreichst Du dann nicht...

    Erstens: Der Freibetrag ist zur Zeit 1848 Euro (vgl. Gesetzestext oben)

    Zweitens: Sämtliche Zuwendungen - also auch Fahrtkosten und Spesen - fallen darunter (gilt seit der Gesetzesänderung für Zeiträume ab 2000). Der Gesetzestext ist da eindeutig: Einnahmen, also alles was aus der Betätigung zufließt.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Moin!

    Wir haben in Hannover ein kleines Problem. O.k., wir haben mehr Probleme, aber ich beschränke mich auf eins.


    Hier die Fakten:

    € 14,00 pro Spiel und angesetztem Schieri
    € 0,25 pro Kilometer
    Auf den Spielprotokollen gibt es keinen Hinweis auf die Steuerpflicht der Schieris.

    Moin Moin,

    wie schon an anderer Stelle erwähnt, ist bei uns folgender Zusatz in den Durchführungsbestimmungen und auf den Quittungen versehen:
    Wir versichern die Richtigkeit der vorgenannten Angaben und erklären, dass wir erforderliche Steuererklärungen selbst veranlassen. Die notwendigen Belege sind beigefügt bzw. lagen dem Verein zur Einsichtnahme vor.

    Gruß,
    Schmiddy

    Einmal editiert, zuletzt von Schmiddy (1. November 2007 um 11:42)

  • Im übrigen sind die 1.848,-- € schnelll ereicht und ausgeschöpft, da hier auch Zahlungen von Vereinen an Trainer/Betreuer fallen und ich habe mir sagen lassen, dass es Experten gibt, die sowohl als Trainer/Betreuer, als auch als Schiedsrichter tätig sein sollen.

  • Mal eine kleine Exkursion was Einnahmen im Sinne des Steuerrechtes sind.


    § 8 EStG, Einnahmen

    (1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 zufließen.

    § 2 EStG, Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

    (1) 1 Der Einkommensteuer unterliegen

    1.
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
    2.
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
    3.
    Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
    4.
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
    5.
    Einkünfte aus Kapitalvermögen,
    6.
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
    7.
    sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

    die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.2 Zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt sich nach den §§ 13 bis 24.

    (2) Einkünfte sind

    1.
    bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k),
    2.
    bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).

    (3) Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.

    (4) Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, ist das Einkommen.

    § 22 EStG, Arten der sonstigen Einkünfte

    Sonstige Einkünfte sind

    1.
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,

    denh Rest von 22 kann man sich sparen.


    Daraus ergibt sich, dass eierseite Fahrtkosten, andererseits Spesen für Abwesenheit von zu Hause keine einnahmen im Sinne des EStG sind. Die reine Spielleitungsentschädigung schon.

    • Offizieller Beitrag

    @ sunny

    schön geschrieben - aber leider falsch


    Einnahmen sind alles was aus einer Betätigung zufließt - außer es handelt sich um einen durchlaufenden Posten - auch wenn Du das Gegenteil behauptest.

    Insbesondere die Zahlung von Reisekosten und sonstigen Spesen.

  • ähm, Fahrtkostenersatz ist steuerpflichtig? Welche *piep* *piep* *piep* denken sich denn sowas aus? naja, deutsches Steuerrecht, das haben eh von vorne bis hinten Leute verbrochen, die in die Klapse gehören, aber nicht in irgendeine Position, die irgendwas zu sagen hat. :rolleyes:

    Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz, daß Ausgaben, die zur Erzielung von Einkommen aufgebracht werden müssen, abzugsfähig sind? Wenn ich arbeiten gehe (also nur meinen Arbeitslohn bekomme), dann kann ich die Fahrtkosten absetzen (über ziemlich sicher verfassungswidrige Einschränkungen ab 2007 red ich jetzt mal nicht ^^), und wenn ich ehrenamtlich tätig bin, aber Fahrtkosten und eine Auwandsentschädigung bekomme, dann ist sogar der Fahrtkostenersatz steuerpflichtig? Oder kann man die, nachdem ich die Einnahmen brav berechnet und eingetragen hab, dann wieder absetzen? (Falls man es nicht kann, sollte den zuständigen Personen eventuell mal wieder der Gleichheitsgrundsatz an den Kopf geworfen werden...) Nicht daß es mich betrifft, auf 1800€ im Jahr als SR komm ich eh niemals. Aber das ist doch mal wieder Schilda pur. :wall:

    Wyrd bid ful aræd!

    Godes vrende unde al der werlt vyande

    Zebra vs. Löwe

    Einmal editiert, zuletzt von Bilbo (2. November 2007 um 09:12)

  • Die Meinung der Verbände geht meines Wissens nach dahin, dass Fahrtgeld nicht zu den Einnahmen zählt.

    Vader, hast du den genauen Gesetzestext oder nen Link zu einem Urteil, der deine Meinung belegt?

  • Hallo Mods!

    Diesen Thread, bzw. lieber einen neuen Start mit Auszug der wesentlichen Beiträge der Leute mit Ahnung (in Sachen Steuern gehöre ich jedenfalls nicht dazu) vielleicht eine Prioritätsstufe (wichtig) hochsetzen?

    Ich denke, das hier könnte einen Haufen Schieris und Trainer interessieren. Dann hätten wir den Thread immer sichtbar und unsere Steuerexperten könnten ab und an ergänzen.


    Dasselbe würde ich für einen Festspielthread vorschlagen, den ich die Tage mal erstellen würde.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • :Hail: Wenn es nicht längst zu spät wäre, würde ich vorschlagen, Du bewirbst Dich beim Bafög Amt (ich meine sogar Flensburg) für Auslandsbafög Skandinavien. Ein halbes Jahr nachdem ich von dem Auslandsjahr zurück war, hatte ich dann auch die Kohle bekomme. (Nun räche ich mich bei der Rückzahlung. :devil: )

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bilbo
    ähm, Fahrtkostenersatz ist steuerpflichtig? Welche *piep* *piep* *piep* denken sich denn sowas aus? naja, deutsches Steuerrecht, das haben eh von vorne bis hinten Leute verbrochen, die in die Klapse gehören, aber nicht in irgendeine Position, die irgendwas zu sagen hat. :rolleyes:

    Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz, daß Ausgaben, die zur Erzielung von Einkommen aufgebracht werden müssen, abzugsfähig sind? Wenn ich arbeiten gehe (also nur meinen Arbeitslohn bekomme), dann kann ich die Fahrtkosten absetzen (über ziemlich sicher verfassungswidrige Einschränkungen ab 2007 red ich jetzt mal nicht ^^), und wenn ich ehrenamtlich tätig bin, aber Fahrtkosten und eine Auwandsentschädigung bekomme, dann ist sogar der Fahrtkostenersatz steuerpflichtig? Oder kann man die, nachdem ich die Einnahmen brav berechnet und eingetragen hab, dann wieder absetzen? (Falls man es nicht kann, sollte den zuständigen Personen eventuell mal wieder der Gleichheitsgrundsatz an den Kopf geworfen werden...) Nicht daß es mich betrifft, auf 1800€ im Jahr als SR komm ich eh niemals. Aber das ist doch mal wieder Schilda pur. :wall:

    Nein nicht Schilda, nur sehr umständlich formuliert.

    Grundsätzlich ergibt der Fahrtkostenersatz natürlich eine Nullnummer, da in aller Regel den erhaltenen Zahlungen ja gleich hohe Aufwendungen entgegenstehen - Einnahmen und Ausgaben halten sich die Waage.

    Die Besonderheit liegt in § 3c EStG bzw. dessen Ausformulierung im § 3 Nr. 26 EStG. Es sollen grundsätzlich keine Ausgaben abzugsfähig sein, wenn die dazugehörigen Einnahmen steuerfrei sind - also keine Doppelbegünstigung. Dies wurde im § 3 Nr. 26 dann so geregelt, dass Ausgaben erst abgezogen werden dürfen soweit sie die Grenze des § 3 Nr. 26 übersteigen. Ob das im Ergebnis je so gedacht war ist natürlich was anderes, aber die Rechtslage ist so. Die Masse der Schiris trifft dies sicher nicht, aber ab der Regionalliga besteht sicher die Gefahr, dass man in den steuerpflichtigen Bereich kommt.

    Nochmals 3 kurze Beispiele

    a) Spielentschädigung 300 Euro, Fahrtkosten 800 Euro
    ---> alles bleibt steuerfrei

    b) Spielentschädigung 500 Euro, Fahrtkosten 1.500 Euro
    , tatsächliche Aufwendungen: Fahrtkosten 1.500 Euro

    ---> Einnahmen 2.000 Euro, steuerpflichtig davon 152 Euro

    c) Spielentschädigung 600 Euro, Fahrtkosten 1.800 Euro
    , tatsächliche Aufwendungen: Fahrtkosten 1800 Euro, Verpflegungsmehraufwendungen 200 Euro
    ---> Einnahmen 2.400 Euro - Freibetrag 1.848 Euro - übersteigende Aufwendungen 152 Euro ergibt steuerpflichtige Einkünfte iHv 400 Euro

  • Also mir war bis jetzt bekannt das nur die Spielleiterentschädigung versteuert werden müsste, da die Fahrkosten ja gleich wieder für z.B. Sprit ausgegeben werden (wovon der Staat ja schon genug an Steuern bekommt), somit dürfte es eigentlich keinen unterhalb der Bundesliga treffen, den auch RL-SR kommen mit der Spielleiterentschädigung glaube nicht über die 1848€

  • Lord Vader

    bist du Steuerberater oder Finanzbeamter?

    Dann kann ich mir ein ausführliches Gespräch mit meiner Cousine Ersparen. Fehlt mir auch eigentlich im Moment die Zeit.Diese ist Steuerberaterin mit einem großen Büro. Die Infos die ich hier gepostet habe, kamen durch ein kurzes Telefonat mit Ihr zustande.

    Sie hat aber auch nicht ganz ausgeschlossen, das noch andere Aspekte zu berücksichtigen seien, die Ihr im Rahmen dieses Sonderfalles nicht aufgefallen sind.

    Insofern kurze Info, dann kann ich mir das eventuell ersparen.

  • Spar dir das - der LORD weis wovon er schreibt - ein gaaaannnnnz hohes "Tier" ;) und dann macht er es auch immer so kompliziert ;)

    MsG
    ATOM

    Einmal editiert, zuletzt von ATOM (3. November 2007 um 08:31)