• Hallo, Ich spiele im HVW und hätte mal ne Frage zum Thema festspielen:

    Die Frage bezieht sich auf das Festspielen innerhalb eines Vereins. Wenn ein Spieler 2 mal hintereinander (bzw. ohne 2 mal auszusetzen) in einer höherklassigen Mannschaft des Vereins gespielt hat ist er ja für die niederklassigen Mannschaften des Vereins gesperrt. Diese Sperre dauert ja, soweit ich weiss, 2 Spiele der oberen Mannschaft oder 4 Wochen im Allgemeinen.

    Jetzt zur Frage: Wenn sich der Spieler am Samstag, den 17.12. festgespielt hat, wann darf er wieder eingesetzt werden?
    Am Samstag, den 15.Januar oder bereits am Freitag, 14.Januar? Wie sind hier die 4 Wochen auszulegen?

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten

    Gruß

  • Das spielt überhaupt keine Rolle, da ein "Freiwerden" nur nach zweimaligem Aussetzen möglich ist. Hat mir vier Wochen nichts zu tun.

    Die vier Wochen, die hier immer wieder rumgeistern beziehen sich nur auf das Festspielen, heisst, der /die SpielerIn ist festgespielt, wenn er binnen vier Wochen zweimal in einer höheren Mannschaft mitgespielt hat. Hier gehört der Tag des ersten Spieles in die Frist mit eingerechnet.

    Ausnahmen sind die ersten beiden und die letzten beiden Spieltage der laufenden Runde ( nur erwaähnt, falls wieder ein Klugschieter darauf aufmerksam macht )

  • jährlich grüßt das murmeltier :)
    die sache mit das spieler "oben" "unten" aushelfen ist ja klar.

    nun haben wir dieses jahr folgenden fall:
    die 2te mannschaft hat zu saisonbeginn 5 meisterschaftsspiele, bevor die 3te mannschaft spielt. zeitraum 5 wochen.
    wenn nun spieler der 3ten in den ersten beiden saisonspielen der 2ten mitspielen, sind sie dann beim ersten meisterschaftsspiel der 3ten spielberechtigt?

  • Zitat

    Original von Homer
    wenn nun spieler der 3ten in den ersten beiden saisonspielen der 2ten mitspielen, sind sie dann beim ersten meisterschaftsspiel der 3ten spielberechtigt?


    Nein, beide müssen 2 Meisterschaftsspiele absolviert haben.

    SV Post Schwerin

  • Ist denn das so schwer?

    § 55 SpO DHB (Festspielen)
    (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.

    (2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.