Handball-Sitten verfallen, Nerven liegen blank

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    wow. spannende meinungen hier.
    wenn jemand vor mir steht und mir mit der faust bedrohend vor dem gesicht herumfuchtelt, ist das für mich eine(Bedrohung!!)tätlichkeit. ganz zu schweigen davon, das er tatsächlich hand anlegt(jetzt Tätlichkeit) und meine physische unversehrtheit angeht. was er zweifellos tut, wenn er mir die pfeife aus dem mund holt. da hat keine hand was zu suchen.

    alle weiteren beispiele sind für mich nur der versuch, ein verhalten, welches wir hoffentlich alle nicht sehen und erleben wollen, mit einer möglichst schweren sanktion zu belegen. auch wenn das - leider - in der regel so nicht möglich ist. dieser kampf-um-und-mit-dem-ball reduziert den spielraum gewaltig.

    Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

    ;)

  • spieler blau 10 holt mit der faust aus und droht rot 5 einen schlag an.
    ist das kein angriff? von körperlicher wirkung im sinne blauer augen oder ähnlichem lese ich als voraussetzung für das vorliegen einer tätlichkeit in der regel erstmal nichts. auch anspucken versehrt in diesem sinne nicht deine körperliche unversehrtheit, gilt aber völlig zu recht als tätlichkeit.

  • Zitat

    Original von Dany

    Anderes Beispiel: Es steht kurz vor Ende Unentschieden. Es ist ein Torgefallen. Es stehen schon zwei Spielr an der Mittellinie zum anspiel bereit (regelgerecht). Es kommt ein Gegenspieler der noch auf der Seite seines Gegners war und haut den einen mit nem sehr starken Stoß in den Rücken um, so das er den Ball nicht bekommen kann. Ist das dann auch ein Abwehr versuch?
    Bei uns gab es Ausschluß und er gng auch durch.

    gab es einen Einspruch gegen den Ausschluß? In meinen Augen ist auch das nur rot, allerdings, da der der gefoulte nicht am Ball war, kann man sich den Ausschluß wohl durchaus aus den regeln zurechtinterpretieren... ^^

    @h_s: Die Regel samt Kommentar wurde hier doch schon zitiert, aber gerne wieder:

    Zitat

    8:7 Bei einer "Tätlichkeit" während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler auszuschließen (16:9-11). Eine Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit (16:13) führt zu einer Disqualifikation (16:6d; 16:14b). Ein Mannschaftsoffizieller, der sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt, wird disqualifiziert (16:6e).
    · Kommentar:

    Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken ist, sofern das Opfer getroffen wird, eindeutig eine Tätlichkeit.

    Eine Drohung ist nun aber mit absoluter Sicherheit kein besonders starker Angriff auf den Körper... Da kannst du Rot geben, grob unsportlich ist es nämlich sicherlich, aber niemals einen Ausschluß... Spucken ist eine Ausnahme, und daher ja auch ganz präzise im Kommentar definiert.

    Wyrd bid ful aræd!

    Godes vrende unde al der werlt vyande

    Zebra vs. Löwe

    Einmal editiert, zuletzt von Bilbo (14. Oktober 2006 um 13:38)

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    spieler blau 10 holt mit der faust aus und droht rot 5 einen schlag an.
    ist das kein angriff? von körperlicher wirkung im sinne blauer augen oder ähnlichem lese ich als voraussetzung für das vorliegen einer tätlichkeit in der regel erstmal nichts. auch anspucken versehrt in diesem sinne nicht deine körperliche unversehrtheit, gilt aber völlig zu recht als tätlichkeit.

    nur Ausschluss bei Treffer !!
    ohne getroffen zu werden = Disqualifikation.

    ;)

  • akzeptiert. trotzdem habe ich sowohl mit der vermeintlichen bedrohung (die ich in der regel immer noch nicht finde) wie auch dem treffer beim anspucken andere erfahrungen gemacht. und auch weiter eine andere regelinterpretation. die nicht nur alleine meine ist, wenn ich auf meinen erfahrungen zurückblicke.

  • Zitat

    Original von Bilbo

    gab es einen Einspruch gegen den Ausschluß? In meinen Augen ist auch das nur rot, allerdings, da der der gefoulte nicht am Ball war, kann man sich den Ausschluß wohl durchaus aus den regeln zurechtinterpretieren... ^^

    @h_s: Die Regel samt Kommentar wurde hier doch schon zitiert, aber gerne wieder:


    Eine Drohung ist nun aber mit absoluter Sicherheit kein besonders starker Angriff auf den Körper... Da kannst du Rot geben, grob unsportlich ist es nämlich sicherlich, aber niemals einen Ausschluß... Spucken ist eine Ausnahme, und daher ja auch ganz präzise im Kommentar definiert.

    Es gab soweit ich weiß keinen, aber ich denke das man da als SR schon öfter härter durchgreift. Sonst greift es irgend wann durch das man jeden "umhauen" kann ohne Strafe

  • also für mich ist ne Rote Karte ne Strafe. Und wie gesagt ist es einfach nicht Sache der Schiedsrichter zu beurteilen, ob für ein Foul eine Sperre angemessen ist.

  • Ja das die Spieler dieses Spiel geschützt sind. Und am Nächsten Tag wird er wieder auf die Mennschheit losgelassen?
    Und wenn es eine DQ gibt entscheidet niemand mehr auf eine Sperre, weil es nicht geht, also entscheidet der SR doch ob es Sperren gibt oder nicht.

  • es steht dem Schiedsrichter nicht zu, das zu entscheiden, ganz einfach. Die Regel sagt sehr, sehr klar, wann es einen Ausschluß geben darf. Wenn es nach Regel "nur" eine DQ gibt, dann geb ich die halt, egal, wie hart das Foul war, ein egal wie hartes Foul mit Ballbezug ist nämlich eben ganz klar keine Tätlichkeit. Daß solche Leute dann nicht gesperrt werden - bescheuert, aber Sache der Verbände, nicht der SR. Und ist ja wie gesagt nicht in jedem Verband so geregelt...

  • Oder fällt das schon unter "Alltag" ?

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Mich wuerde ja die Begruendung fuer den Einspruch interessieren... "Der Werfer hat die Linie nicht uebertreten, das koennen 200 Zuschauer bezeugen." :D
    Aber eigentilich waere das jetzt auch wieder ein anderes Thema.

    Um noch mal auf das letzte Thema zurueck zu kommen: Grundsaetzlich ist sicher die Frage, wie man "Abwehrsituation" interpretiert.
    Um mal folgendes Beispiel zu bringen (ich meine, diese Situation wurde auch von Dany beschrieben): Spieler A laeuft TG, Spieler B kommt von hinten und schlaegt in den Ruecken. Wenn man dies als Abwehraktion auslegt, nur weil Spieler A den Ball hat, dann muesste man es genauso sehen, wenn in der gleichen Szene Torwart B herauskommt und Spieler A mit beiden Beinen voran ins Gesicht springt. Und mal ganz im Ernst: Wuerde hier auch nur ein SR daran denken, nur Rot zu geben?

  • [Ironie]Klar nur Rot ist doch nur ne übertriebene Abwehrreaktion[/Ironie]

    Ne im Ernst das ist ein klarer Ausschluß! Deswegen kapier ich auch nicht warum man bei dem wie Lasse und ich schon beschriebenen Schlag in den Rücken keiner gegeben werden darf.

  • Hoffentlich passiert das im Handball nicht...

    Zitat


    Jugendspieler schlägt Referee bewusstlos

    nn. WÖRSDORF Erschütternde Szene auf dem Fußballplatz: Beim A-Jugend-Match zwischen der TSG Wörsdorf und Germania Rüdesheim rastete ein 18-jähriger Gäste-Spieler nach Erhalt der Roten Karte durch den aus Weilburg stammenden Schiedsrichter aus. "So schnell konnte man gar nicht schauen, da schlug der Rüdesheimer dem Spielleiter von hinten mit der Faust an den Kopf. Der Schiedsrichter ging zu Boden und blieb benommen liegen. Wir haben sofort Notarzt und Polizei alarmiert", schildert TSG-Vorsitzender Johannes Eschenbauer die Eskalation nach einem "zuvor ruhigen Spiel." Nach erkennungsdienstlicher Behandlung durch die Beamten wurde der Schläger wieder auf freien Fuß gesetzt. Zivilrechtliche und sportgerichtliche Nachspiele werden folgen.

    http://www.main-rheiner.de/region/objekt.…ikel_id=2620759

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Vorsicht, Satire. Herr Beckstein hat das nie erklärt. Auch Herr Mayer hat nie soetwas gesagt, dies ist eine humoristische Überhöhung, die keinen inhaltlichen Wahrheitsgehalt hat. Sie soll wirklich nur zum Schmunzeln anregen.


    Berlin (ots) - Zum Vorschlag des bayerischen Innenministers, Dr.
    Günther Beckstein, den Straftatbestand der Gewaltverherrlichung im
    Hinblick auf das Fussballspiel zu präzisieren, erklärt der
    innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
    Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

    Ballspiele, in denen auf eine erschreckend realitätsnahe und
    häufig besonders brutale Art und Weise das massenhafte Verletzen von
    Menschen gezeigt wird, sind absolut inakzeptabel. Derartige
    Machwerke stellen die körperliche Integrität als praktisch wertlos und
    beliebig verletzbar dar. Der Staat sollte ein klares Zeichen setzen,
    dass dies mit unserer Werteordnung nicht vereinbar ist: Kinder und
    Jugendliche müssen vor derartigen Darstellungen geschützt werden. Wir
    brauchen zügig konkrete Vorschläge, um den Schutz vor Fußballspielen
    zu verbessern. Ich verweise auf den Koalitionsvertrag, der die
    Notwendigkeit der Abstimmung von Bund und Ländern im Hinblick auf ein
    Verbot von aggressiven Ballspielen anspricht.

    Natürlich wird nicht jeder, der derartige Spiele spielt, dadurch
    zum Straftäter. Bei den Körperverletzungen der letzten Jahre war es jedoch
    häufig so, dass die Täter in großem Ausmaß brutale Ballspiele
    konsumierten. Aufgrund dessen ist festzustellen: Wenn bestimmte
    weitere Faktoren, etwa eine labile psychische Verfassung,
    hinzukommen, können solche Spiele offenbar als verhängnisvolle
    Initialzünder wirken.

    Ich begrüße den vom bayerischen Innenminister vorgelegten
    Diskussionsvorschlag, den Straftatbestand der Gewaltverherrlichung zu
    präzisieren. Das Strafrecht ist die Materie, mit der der Gesetzgeber
    dort, wo es der Schutz wichtiger Rechtsgüter gebietet,
    Abschreckungswirkung erzeugen kann. Es sollte daher geprüft werden,
    ob der derzeit geltende Tatbestand, der maßgeblich an die
    Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttätigkeiten in
    Trägermedien anknüpft, tatsächlich ausreicht, um menschenverachtende
    Ballspiele hinreichend zu erfassen.

    Satire off.

    -|-

  • Nein, nicht die Gästebücher schließen oder zensieren !

    Ich freu mich jeden Montag darauf, den dortigen Blödsinn zu lesen, das ist besser als jede Comedy-Show.

    Denn frei nach Einstein gilt: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit von Zuschauern. Bei ersterem bin ich mir aber nicht sicher.

  • Naja, mit der Schliessung von Gaestebuechern wuerde man zumindest sicher Beschimpfungen auf offiziellen Seiten unterbinden koennen. Die Frage ist nur, was die Verbaende dann gegen inoffizielle Seiten unternehmen wollen, so eine Website muss ja nur von einer Privatperson gefuehrt werden und schon kann der Verband sich seine Schliessungs"empfehlungen" schenken.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von härter_schneller


    Das alte Problem...

    1. Es bedarf keiner Änderung der Rechtsodnung des DHB oder irgendeines Verbandes bzgl. der Löschung beleidigender Einträge in Gästebüchern, denn der Betroffene kann dies nach geltendem übergeordneten Recht ohnehin einfordern, wenn er will.

    2. Wenn Gästebücher geschlossen werden, erscheinen diese Einträge gehäuft woanders (Erfahrungswert), möglicherweise dort, wo es keinerlei Möglichkeit der Einflussnahme mehr gibt.

    3. Beleidigungen haben generell nichts in Foren zu suchen. Ob sie nun gegen Zuschauer, Spieler, Manager oder Schiedsrichter gerichtet sind. Allerdings ist auch festzuhalten, dass viele solcher Einträge, die subjektiv als Beleidigung empfunden werden, objektiv keine sind. Manchmal muss man eben über den Dingen stehen.