ZitatOriginal von NauruDas Merkmal Republik dient dabei der Abgrenzung zur Monarchie und steht somit der Berufung eines Staatsoberhauptes auf dynastischer Grundlage oder Lebenszeit entgegen (ganz h.M).
Monarchie und Republik schließen einander aus, Monarchie und Demokratie dagegen nicht!
Eine Abgrenzung zwischen Monarchie und Demokratie ist daher also nicht möglich, da eine Einordnung der Monarchie in den demokratischen Staat möglich ist und diese der Demokratie gute Dienste leistet; denn nur durch den Zufall der Geburt und damit der Erbfolge kann eine (größtmögliche) Neutralität des Staatsoberhauptes möglich, und diese Neutralität des Staatsoberhauptes ist wiederum nötig in einer Demokratie, um die demokratischen Grundrechte erhalten, ihre Beschneidung verhindern zu können. Mehr zur Sichtweise von uns Monarchisten findest du hier, hier und hier (v. a. die Beiträge "Die Monarchie" und "Die Republik")!
ZitatOriginal von NauruWas für mich die interesante Frage darstellt, ist, ob gegen den Verein nicht ein Vereinsverbot nach § 3 VereinsG möglich wäre.
Eben aufgrund der angesprochenen Tatsache, dass Monarchie und Demokratie vereinbar sind, sind wir Monarchisten nicht gegen das Grundgesetz; ein Verbot des Vereins wäre also unlogisch und schwachsinnig!