TimeOut bei 7m bei laufender Zeitstrafe

  • Ganz früher, vor dem (wieder abgeschafften) Pflicht-TimeOut bei 7m, gab es die Anweisung, bei einer laufenden Zeitstrafe der (mit 7m) bestraften Mannschaft die Uhr anzuhalten. So sollte sicher gestellt werden, daß die Strafe auch komplett "genossen" wird.

    Sollte man das nun, nach Abschaffung des Pflicht-TimeOut, wieder aufnehmen?

    Hoffentlich habe ich das einigermassen verständlich dargestellt... ;)

  • Grundsätzlich nein... Die Regel spricht nur von Time-Out bei sichtlicher Spielverzögerung, wie Spieler- oder Werferwechsel. Unterstellst du dem Werfer, dass er das Spiel verzögert, weil seine Mannschaft in Unterzahl steht, dann kannst du die Zeit anhalten.

    Aber es besteht kein Grund in jedem Fall die Zeit anzuhalten.

    MfG Frank

    Wer es genauer wissen will: http://www.handballregeln.de
    Danke allen, denen mein Fehler aufgefallen ist, und mich drauf hingewiesen haben!

  • So hat jeder andere Anweisungen:

    Bei uns gibt es sehr wohl die Empfehlung, wenn ich mich recht erinnere, bei laufender Hinausstellung bei einem 7m TimeOut zu geben. Es spielt auch keine Rolle, welche Mannschaft in Unterzahl spielt oder ob beide mit einem Spieler weniger spielen. Mal abgesehen von klaren Verhältnissen gegen Ende gebe ich in so einer Situation immer TimeOut (wenn ich dran denke, mal fällts uns noch zu spät ein, weil das Bestreben da ist so wenig TimeOuts wie möglich zu geben :rolleyes:)
    Ich halte diese Regelung auch durchaus für sinnvoll.