Ganz früher, vor dem (wieder abgeschafften) Pflicht-TimeOut bei 7m, gab es die Anweisung, bei einer laufenden Zeitstrafe der (mit 7m) bestraften Mannschaft die Uhr anzuhalten. So sollte sicher gestellt werden, daß die Strafe auch komplett "genossen" wird.
Sollte man das nun, nach Abschaffung des Pflicht-TimeOut, wieder aufnehmen?
Hoffentlich habe ich das einigermassen verständlich dargestellt... ![]()