• sorry Schwaniwolli da muß ich dir wiedersprechen

    Was issen mit den harten Fouls z.B. vor Spielende wo bewußt eine rote Karte hingenomm wird nur um den Gegenspieler am Torwurf zum Ausgleich oder gar Siegtreffer zu hindern, nach Schilderung des SR kann/soll/muß der Staffelleiter eine Strafe für den Rotsünder verhängen

  • Das ist doch das ganze Dilemma an dieser SR-Anweisung.
    Es gibt in der derzeit gültigen RO DHB keine Möglichkeit, solch eine Vergehen nach einer D zu bestrafen.

    Der Staffelleiter DARF KEINE Strafe verhängen, weil er sonst gegen die RO DHB verstößt.

    Daher ist diese Regelung der IHF für uns Staffelleiter nicht umsetzbar, erst wenn die RO dementsprechend geändert wird.

    Wenn du noch immer anderer Meinung bist, dann suche mir in der RO die § heraus, nach denen ich solche Vergehen ahnden darf ???!!!!

  • Aber darf bei so einer Szene nicht auch Ausschluss gegeben werden ? Ich erinnere da an den Ausschluss gegen Hasan Bekyigit von der TSG Wiesloch beim Spiel gegen Nussloch anfang diesen Kalenderjahres.

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

  • Schwaniwolli ach ne das is jetzt ni dein ernst und wieso wird uns dann gebrettigt jede rote Karte (außer 3x2Min) akribsich zu begründen, damit der Staffelleiter weitreichende Bestrafungsmöglichkeiten hat? Was issen der DHB in dieser Hinsicht für ne Schlafmütze und hat das noch ni geändert?

    Also muß ich meine Wiedersprechung zurücknehm :) hat mich eh schon gewundert das du davon noch nix gewußt haben solltest ...

  • @ Schwaniwolli: Danke, zumindest stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine.

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Das ist doch das ganze Dilemma an dieser SR-Anweisung.
    Es gibt in der derzeit gültigen RO DHB keine Möglichkeit, solch eine Vergehen nach einer D zu bestrafen.

    Der Staffelleiter DARF KEINE Strafe verhängen, weil er sonst gegen die RO DHB verstößt.

    Daher ist diese Regelung der IHF für uns Staffelleiter nicht umsetzbar, erst wenn die RO dementsprechend geändert wird.

    Wenn du noch immer anderer Meinung bist, dann suche mir in der RO die § heraus, nach denen ich solche Vergehen ahnden darf ???!!!!

    leider lernt man ja nie aus. und gerade hier fällt mir nichts mehr ein. das darf nun wirklich nicht wahr sein. wegen jedem kleinem pfiffischeiß werden vereine zur kasse gebeten, aber diese regeländerung - mit großem brimborium angekündigt - ist nicht realisierbar?
    lächerlich.