ZitatHandballregeln vom 01.08.1997
18:15 Die schwarze Spielkleidung ist den Schiedsrichtern vorbehalten.
Diese Regelung verbot sowohl Mannschaften, schwarz zu tragen als auch den Schiedsrichtern farbige Trikots zu verwenden.
Ich erinnere mich noch an 1998, als es tierisch schwer war, an farbige Trikots heranzukommen, die gab es damals "nur" als Fußball-SR-Trikots (wo es damals schon erlaubt war).
Die Regelung wurde (quasi wie so oft als Fußball-Nachzügler) 2001 aufgeweicht, um beiden Seiten gerecht zu werden. Viele SR-Kollegen haben gesagt: Wow, solche bunten Trikots will ich auch haben. Mannschaften wollten mit schwarz auflaufen.
Und nebenbei: Vorrang heißt: Im Zweifelsfall hat der, der den Vorrang hat, Recht. Ist im Verkehr so, überall anders auch:
Zitat
Der Gesetzesvorrang besagt, dass staatliches Handeln nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen darf. Sollte es doch zu einem Verstoß kommen, so ist der staatliche Akt rechtswidrig.
Übertragen auf den Handball heißt das, dass wenn der SR schwarz anhat, dass die Mannschaft dann eben kein schwarz tragen darf.