Abstandsvergehen bei 7m

  • Zitat


    14:8 Bei der Ausführung eines 7-m-Wurfs müssen sich die Spieler der gegnerischen Mannschaft außerhalb der Freiwurflinie befinden und mindestens 3 m von der 7-m-Linie entfernt sein, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat. Ansonsten ist der 7-m-Wurf zu wiederholen, wenn der Ball nicht in das Tor gelangt; eine persönliche Bestrafung erfolgt jedoch nicht.

    Wie oft muss ein Spieler ein Abstandsvergehen machen, damit ich ihn in dieser Situation bestrafen kann oder ist das Bestrafungsverbot generell aufgehoben?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • wieso willst du denn überhaupt bestrafen ?? wenn der ball nicht ins tor geht, wird der 7m-wurf wiederholt. damit hat er seiner mannschaft einen bärendienst erwiesen und wird im wiederholungsfall sicherlich der liebling seines vereins werden.

  • Okay, aber mir geht es ja darum, dass der Spieler immer wieder den Abstand nicht einhält und der SR den Wurf nicht nur einmal wiederholen muss (wenn kein Torerfolg).

    Bestrafung dann nicht wegen Abstandsvergehen sondern Unsportlichkeit?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Das würde ich wie beim FW handhaben. 2 bis 3 mal ermahnen und dann Gelb (solage bis dieses Kontigent ausgeschöpft ist) und danach 2 min. Irgendwann lernt dann das jeder ;).

  • Dein Eintrag erscheint mir sehr theoretisch: Ich habe in meiner langen Laufbahn nicht erlebt, daß ein Spieler mehrfach den Abstand verkürzt hat. Spätestens nach der ersten Wiederholung des 7-m-Wurfes tritt der heilenden Prozess ein.

  • Zitat

    Original von Dany
    Das würde ich wie beim FW handhaben. 2 bis 3 mal ermahnen und dann Gelb (solage bis dieses Kontigent ausgeschöpft ist) und danach 2 min. Irgendwann lernt dann das jeder ;).

    Da gibt es nur einen kleinen aber feinen Unterschied:

    Beim FW erwirkt die Abwehr durch Abstandsverkürzung einen Vorteil gegenüber dem Angriff, während beim 7-m ein Vorteil nur darin liegt, dass der Spieler den ausführenden Werfer irritiert. Stellt man fest, dass ein Spieler dieses Verhalten mehrfach gezielt einsetzt und eine Irritation des Werfers festzustellen ist, stimme ich unbesehen zu, diesen Spieler wegen unsportlichen Verhaltens in die Schranken zu weisen (VW, Zeitstrafe(n)) - ähnlich wie die Vorgehensweise bei unsportlichen Zurufen während der Ausführung.

    Aus der Praxis für die Praxis:

    In meiner SR-Tätigkeit ist ein solches wiederholtes Verhalten noch nie vorgekommen, denn spätestens bei der Wiederholung des Wurfes bei Nichterfolg kam eine Reaktion der Mitspieler und Offiziellen; und diese Wiederholung resultierte auch daraus, dass der Abwehrspieler vor Ausführung des Wurfes den Freiwurfraum betreten hatte.
    Tip: Vor Anpfiff des Wurfes korrekte Stellung aller Beteiligten beachten und notfalls korrigieren.

    Heiko

  • Zitat

    Regel 14:8
    Bei der Ausführung eines 7-m-Wurfs müssen sich die Spieler der gegnerischen Mannschaft außerhalb der Freiwurflinie befinden und mindestens 3 m von der 7-m-Linie entfernt sein, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat. Ansonsten ist der 7-m-Wurf zu wiederholen, wenn der Ball nicht in das Tor gelangt; eine persönliche Bestrafung erfolgt jedoch nicht.

    So... also bei einem 7m-Wurf darf es durch Abstandsverkürzung zu keiner persönlichen Strafe komme, weder gegen den Torhüter (Überschreitung Torwartgrenzlinie) noch den Abwehrspielern (nicheinhalten des 3m Abstandes zur 7m-Linie (nicht zum Spieler!). Im Zweifel wird der Strafwurf so lange wiederholt, wie die Abstandsvergehen auftreten und der Ball nicht in das Tor gelangt.
    Die Möglichkeit zur persönlichen Bestrafung gibt es jedoch, wenn man Erläuterung 5 betrachtet:

    Zitat

    Erläuterung 5:2
    a) Stören eines Gegners oder Mitspielers durch Worte oder Gesten in provozierender Weise (z.B. Anschreien eines Spielers bei der Ausführung eines 7-m-Wurfs)

    Wenn der ausführende Spieler also durch solche Gesten oder Worte gestört werden, dann kann eine persönliche Strafe ausgesprochen werden. Andernfalls begeht der Schiedsrichter eine Regelwidrigkeit! Und liefert damit einen Einspruchsgrund!

    So far,
    Frank

    Wer es genauer wissen will: http://www.handballregeln.de
    Danke allen, denen mein Fehler aufgefallen ist, und mich drauf hingewiesen haben!

  • Zitat

    Original von gratfireball

    Wenn der ausführende Spieler also durch solche Gesten oder Worte gestört werden, dann kann eine persönliche Strafe ausgesprochen werden. Andernfalls begeht der Schiedsrichter eine Regelwidrigkeit! Und liefert damit einen Einspruchsgrund!

    So far,
    Frank

    Nein. Es handelt sich dabei um eine Tatsachenentscheidung. Wurde hier aber schon tausendmal durchgekaut.

  • um mal wieder Korinthen zu kacken:

    Ein Schiedsrichter kann keine Regelwidrigkeit begehen, allenfalls einen Regelverstoß.

    Aber das nur am Rande.

    Ansonsten sind die Regelbezüge schon richtig benannt worden. Die Bestrafung erfolgt alerdings dann nach 16:1 c oder 16:3 e.

    :bier: Todde:ficken:

  • Lasst es doch mal gut sein mit den Bestrafungen und gehen wir mal von der Theorie in die Praxis:

    Wann kommt es vor, dass ein Spieler mehrfach den Abstand nicht einhält und der Werfer gleichzeitig mehrmals verwirft?

    Einmal unter Umständen; dann wird der Wurf eben wiederholt.

    Beim zweiten Mal hat sich der Spieler schon den Unmut der Fans und des eigenen Trainers zugezogen, so dass er es sich überlegen wird, dies nochmal zu tun(falls es Absicht war); und wenn es keine Absicht war, achtet er jetzt doppelt und dreifach darauf, wann der Wurf ausgeführt ist.
    Des Weiteren würde ich hier nicht bestrafen, weil man nicht genau sagen kann, ob der Spieler es mit Absicht macht (was sicherlich unsportlich wäre) oder ob er einfach nur zu dösig ist die Ausführung des 7m-Wurfs abzuwarten. Solange ich diesen Zweifel habe, wird nicht bestraft.


    MfG

    Die Männer würden den Frauen gerne das letzte Wort lassen, wenn sie sicher sein könnten, dass es wirklich das letzte ist.

    Sir Peter Ustinov (*1921), engl. Schriftsteller u. Schauspieler

  • Zitat

    Original von Christian1106
    Des Weiteren würde ich hier nicht bestrafen, weil man nicht genau sagen kann, ob der Spieler es mit Absicht macht (was sicherlich unsportlich wäre) oder ob er einfach nur zu dösig ist die Ausführung des 7m-Wurfs abzuwarten. Solange ich diesen Zweifel habe, wird nicht bestraft.

    Gut, spaetestens beim dritten Mal ist es mir aber wurscht, ob der Spieler dreist oder dumm ist, dann bekommt der von mir 2 Minuten.
    Wie du aber schon richtig geschrieben hast, ist es eher ein theoretischer Fall.

  • Zitat


    Wenn der ausführende Spieler also durch solche Gesten oder Worte gestört werden, dann kann eine persönliche Strafe ausgesprochen werden. Andernfalls begeht der Schiedsrichter eine Regelwidrigkeit! Und liefert damit einen Einspruchsgrund!

    Um Gottes Willen, nein!
    Schiedsrichter haben Ermessenspielräume und treffen Tatsachenentscheidungen. Insbesondere Unsportlichkeiten sind solche Ermessensfragen. Ob ein "was pfeifst du denn da für einen Scheiß?" eine Unsportlichkeit oder eine grobe Unsportlichkeit ist, liegt klar im Ermessen des SR. Und wenn er gar nix gibt und den Spieler böse anschaut, ist das auch in Ordnung. Zumindest regeltechnisch!

    Zur Frage: Einmal wiederholt, evtl. mit einer Ermahnung. Danach progressiv bestrafen wegen Unsportlichkeit, NICHT wegen Abstand!