- Offizieller Beitrag
Spannend dürfte sein, dass es innerhalb der L-Richtlinien - so wie ich das lese - nicht sehr eindeutige bzw. sich möglicherweise widersprechende Konsequenzen für Fristüberschreitungen gibt.
Für ein und dasselbe "Vergehen" ist an einer Stelle der Verlust des Anspruchs auf die Lizenz festgeschrieben, an anderer Stelle eine Geldstrafe von 1250 €. Das würde bedeuten, dass der Verein, der die Lizenz entzogen bekommt, zusätzlich noch eine Geldstrafe zahlen muss... Ob das wirklich so gemeint und beasichtigt war oder ob das ein Widerspruch in den Richtlinien ist ... ???
Auch ist in meinen Augen aus oben genanntem Punkt nicht eindeutig, welche Konsequenz droht, wenn der "neue" wirtschaftliche Träger erst nach dem 1. Februar ins Rennen geschickt wird. Hier könnte was für Wallau drin sein. Habe jetzt aber keinen Bock, ins Detail zu gehen. Es ist ziemlich verworren.
Dass Gläubiger besser gestellt werden, wenn es in der ersten Liga weitergeht, dürfte für das Gericht völlig unerheblich sein. Es ist nicht das Insolvenzgericht.
Dieses Gericht prüft nur, ob die HBL bei der Entscheidung ihre eigenen Spielregeln eingehalten hat und ob diese möglicherweise rechtsfehlerhaft sind.