• Offizieller Beitrag

    Spannend dürfte sein, dass es innerhalb der L-Richtlinien - so wie ich das lese - nicht sehr eindeutige bzw. sich möglicherweise widersprechende Konsequenzen für Fristüberschreitungen gibt.

    Für ein und dasselbe "Vergehen" ist an einer Stelle der Verlust des Anspruchs auf die Lizenz festgeschrieben, an anderer Stelle eine Geldstrafe von 1250 €. Das würde bedeuten, dass der Verein, der die Lizenz entzogen bekommt, zusätzlich noch eine Geldstrafe zahlen muss... Ob das wirklich so gemeint und beasichtigt war oder ob das ein Widerspruch in den Richtlinien ist ... ???

    Auch ist in meinen Augen aus oben genanntem Punkt nicht eindeutig, welche Konsequenz droht, wenn der "neue" wirtschaftliche Träger erst nach dem 1. Februar ins Rennen geschickt wird. Hier könnte was für Wallau drin sein. Habe jetzt aber keinen Bock, ins Detail zu gehen. Es ist ziemlich verworren.

    Dass Gläubiger besser gestellt werden, wenn es in der ersten Liga weitergeht, dürfte für das Gericht völlig unerheblich sein. Es ist nicht das Insolvenzgericht.

    Dieses Gericht prüft nur, ob die HBL bei der Entscheidung ihre eigenen Spielregeln eingehalten hat und ob diese möglicherweise rechtsfehlerhaft sind.

  • Zitat

    Original von Waldorf
    [...]
    Dieses Gericht prüft nur, ob die HBL bei der Entscheidung ihre eigenen Spielregeln eingehalten hat und ob diese möglicherweise rechtsfehlerhaft sind.

    Und so professionell wie sich die HBL präsentiert würde mich in keinster Weise wundern, wenn mindestens eins von beidem der Fall wäre...

  • Hi,

    Zitat

    Original von TusemFan
    "Jeder der HBL-Gesellschafter denkt nur an sich. Es ist unfassbar."


    Immerhin: ein Hauch von Selbstkritik? ;)

    Bis dann
    Carsten

    Ceterum censeo GEZ esse delendam!

  • Ronaldo

    Die Ankündigung Thiels, vor das OLG zu ziehen, bezieht sich auf die einstweilige Anordnung durch das LG. Diese kann mit dem Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde angegriffen werden. Das ist nur der Instanzenzug im vorläufigen Rechtsschutz, das hat mit den Instanzen in der Hauptsache nichts zu tun. Entscheidet das Schiedsgericht vorher, ist es nichts mehr mit dem OLG.

    Meine Einschätzung basiert zugegebenermaßen auf den Mitteilungen und Berichten, die hier in der HE gepostet wurden. Von daher habe ich mir ein Bild von den Wallauer Plänen versucht zu machen. Die erscheinen mir ziemlich konkret und durchdacht, während auf Essener Seite lediglich der Brief von Herrn Gaißmaier und eine 160-seitige Broschüre unbekannten Inhalts vorliegen (160 Seiten im vorläufigen Rechtsschutz !!!). Insofern sind konkrete Pläne des Herrn Schorn nicht bekannt.

    Meine Einschätzung spiegelt nur meine Eindrücke wider.


    Sehe ich das richtig, dass das LG Dortmund zum OLG Hamm gehört ?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von HVS-SR

    Sehe ich das richtig, dass das LG Dortmund zum OLG Hamm gehört ?

    So ist es.


    Ich sehe die Sache genau so wie HVS-SR und Teddy. Das Hauptsacheverfahren vor dem LG wäre nur dann ein Thema, wenn die Schiedsvereinbarung nichtig wäre oder es die HBL versäumen würde, die Zuständigkeit zu rügen.

  • Die Vereine müssten gegen die HBL auf Erteilung der Lizenz klagen. Das wäre der Streitgegenstand. Dann macht die HBL die Unzuständigkeit des LG geltend und die Vereine rügen die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung. Dann wird erstmal geprüft, ob die Schiedsvereinbarung in Ordnung ist. Ist dem der Fall wird die Klage als unzulässig zurückgewiesen. Dann kann Berufung zum OLG eingelegt werden. Das entscheidet dann ebenfalls über die Wirksamkeit der Vereinbarung. ich könnte mir vorstellen, dass dieser Frage grundsätzliche Bedeutung zugemessen werden kann und dann sind wir beim BGH. Verfahrensdauer etwa 2-3 Jahre.

    Andere Variante: Vereinbarung ist nichtig. Damit haben die Vereine noch nicht die Lizenz, es ist nur die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts geklärt. Jetzt müssen die Vereine darlegen, dass sie die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung erfüllen. Nach dem Urteil des LG geht es dann zum OLG etc. etc. etc.

    Der Hammer wäre, wenn die Vereine für den Gang vors Gericht aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auch noch Prozesskostenhilfe kriegen würden.

  • Es ist echt interessant Euch Rechtsexperten zu lauschen :) Und ich bin sehr gespannt auf den morgigen Tag, wenn es dann mal wieder neue Fakten geben wird.

    Ich persönlich hoffe darauf, dass die Zuständigkeit des Schiedsgerichts anerkannt wird, dass die einstweilige Verfügung zurückgewiesen wird und letztendlich wirklich das Schiedsgericht die Entscheidung trifft, in welche Richtung auch immer.

  • Das ordentliche Gericht wird aber erst mal entscheiden müssen, ob das Schiedsgericht anzuerkennen ist. Ohne diese Entscheidung tut sich nichts. Folglich kann das Schiedsgericht das ordentliche Gericht nicht einfach überstimmen wenn es in der kommenden Woche eine abschlägige Entscheidung treffen sollte. Die Einstweilige Verfügung ist über jede Entscheidung erhaben bis in einem ordentlichen Verfahren die Rechtslage geklärt ist. Erst dann kann die Entscheidung des Schiedsgerichtes ggf. wirksam werden.

  • Also hört sich hier echt alles gut an...
    Ich stimme den einem mal mehr zu und dem anderen mal weniger. Ich warte auch den morgigen Tag ab, denn neues kann ich auch nicht liefern an Infos oder Gesprächsstoff, denn das geht doch hier schon ziemlich ins Detail und obwohl ich (fast) alles soweit verestehe und nachvollziehe, les ich die Sache doch lieber nur...;)

    Ich bin schon gespannt auf morgen... hab schon überlegt mich wegen einews Artikels in Deutsch, den ich über Tusem und die Lizenz schreibe, für eine örtliche Recherche im Gericht freistellen lasse! :D

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TusemFan

    Das ordentliche Gericht wird aber erst mal entscheiden müssen, ob das Schiedsgericht anzuerkennen ist. Ohne diese Entscheidung tut sich nichts. Folglich kann das Schiedsgericht das ordentliche Gericht nicht einfach überstimmen wenn es in der kommenden Woche eine abschlägige Entscheidung treffen sollte. Die Einstweilige Verfügung ist über jede Entscheidung erhaben bis in einem ordentlichen Verfahren die Rechtslage geklärt ist. Erst dann kann die Entscheidung des Schiedsgerichtes ggf. wirksam werden.


    Das kann ich nicht nachvollziehen! Siehe oben.

    Die Vereine haben das Schiedsgericht einstimmig gewählt. Somit auch Klaus Schorn bzw. dessen Vertreter. Das Gremium an sich ist somit anerkannt.

    Die Schiedsvereinbarung ist, wie HVS-SR schon sagte, nicht Gegenstand des morgigen Verfahrens.

    Das Hauptsacheverfahren liegt ausschließlich beim Schiedsgericht. Das LG Dortmund übernimmt lediglich den einstweiligen Rechttschutz für das Schiedsgericht, weil dieses aufgrund dessen "Nebentätigkeit" nicht sofort entscheiden kann.

    Sollte es morgen eine positive Entscheidung für den TuSEM geben, könnte diese am 30.6. vom für die Hauptsache zuständigen Schiedsgericht aufgehoben oder auch bestätigt werden.

    Fällt das Urteil negativ aus, ist "Ende Gelände"! Es sei denn, die Schiedsvereinabrung ist nicht okay oder die HBL rügt nicht (was nicht zu erwarten ist). Dann ginge es vor den ordentlichen Gerichten weiter.

  • Zitat

    Original von Waldorf
    Das kann ich nicht nachvollziehen! Siehe oben.

    Die Vereine haben das Schiedsgericht einstimmig gewählt. Somit auch Klaus Schorn bzw. dessen Vertreter. Das Gremium an sich ist somit anerkannt.

    Aber Helge, einfach mal so in den Raum geworfen:
    Woher willst du wissen, dass Klaus Schorn das Gremium gewählt hat!? ?(

  • Weil da ALLE Vereine die unter die Zugehörigkeit der HBL fallen zugestimmt haben.

    STEH AUF WENN DU AM BODEN BIST!!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TusemNina

    Aber Helge, einfach mal so in den Raum geworfen:
    Woher willst du wissen, dass Klaus Schorn das Gremium gewählt hat!? ?(

    Weil ich jetzt einfach mal davon ausgehe, dass entsprechende Presseveröffentlichungen, denen zu entnehmen war, dass das Schiedsgericht EINSTIMMIG (d.h. incl TuSEM) gewählt wurde, der Wahrheit entsprechen.

  • TusemFan

    Das LG entscheidet morgen in keinster Weise über die Schiedsvereinbarung, sorry, da liegst Du falsch.

    Eine Schiedsvereinbarung hat den Sinn und Zweck, einen anderen als den üblichen Gerichtsstand zu vereinbaren. Im vorläufigen Rechtsschutz geht es darum, einen bestehenden Status quo entweder zu sichern (Sicherungsanordnung) oder bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache eine Regelung zu treffen (Regelungsanordnung), die Unterschiede sind fliessend. Das und nichts anderes macht das LG.

    Wie bereits beschrieben wird die Frage der Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung erst dann relevant, wenn Klage vor dem LG, das ja eigentlich ausgeschlossen ist, erhoben werden soll.

    Das wird sehr schwierig, zum einen gibt es einen der HBL-GmbH zugrundeliegenden Gesellschaftervertrag, in dem die entsprechende Regel drin ist. Diesen Vertrag haben ja die Vereine als Gesellschafter der HBL geschlossen, wozu sie niemand gezwungen hat. Zum anderen gibt es diese Schiedsvereinbarung schon länger. Wenn jemand was dagegen gehabt hätte, hätte er diese längst überprüfen lassen müssen im Wege der Feststellungsklage. Hinschauen und Abwarten, bis was passiert, d.h. solange es gutgeht, macht man nix, stehen einem Rechtsschutzbedürfnis ganz entschieden entgegen. Eine Vereinbarung, an der man Zweifel hat, muss direkt angegangen werden, nicht erst, wennn sie sich als nachteilig für einen selbst erweist.

  • Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag

    Etwas oberflächlich, der Artikel.

    Zitat

    Original von meteokoebes
    Dagegen wehrt sich HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann. Er sagte Sport1.de am Sonntag: "Diese Kritik geht an der Sache vorbei. Die Termine setzt allein das Ständige Schiedsgericht fest. Auch wir sind an einer schnellen Lösung interessiert."

    Fakt ist aber, dass das zu lange dauert.

    Zitat

    Wallau sowie Essen hatten sich im Lizenzvertrag verpflichtet, das Ständige Schiedsgericht als letzte Instanz anzuerkennen.

    Daran ändert der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung nichts. Der Weg für den Einstweiligen Rechtsschutz vor das staatliche Gericht ist in der ZPO ausdrücklich vorgesehen.

    Zitat

    Derweil sind die Konsequenzen nicht abzusehen, sollten sich die Klubs vor dem Zivilgericht durchsetzen.

    Das würde bedeuten, dass das Lizenzierungsverfahren rechtswidrig wäre.

    Diesen Gedankenschritt kann ich so nicht nachvollziehen. Es ist eine (vage) Möglichkeit von vielen. Es kommt darauf an, was vorgetragen wird.

    Zitat

    Darüber hinaus ist die Solidargemeinschaft der Bundesliga-Klubs aufs Äußerste belastet.

    Eine zwangsläufige Folge der (so gewollten und gewählten) Zusammensetzung der Gremien.

    Wobei nochmals darauf hingewiesen sei, dass der HBL-Vorstand, den Schorn immer angegriffen hat, weil dieser angeblich nur eigene Interessen sehe, an die Entscheidung des Gutachterausschusses hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ZWINGEND GEBUNDEN ist. Das dürfte für Essen nach all dem, was wir wissen, maßgeblich sein.

    Anders liegt es bei Entscheidungen über Lizenzverweigerungen, bei denen sich ausschließlich auf Fristversäumnis berufen wird. Da ist der Vorstand zuständig.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Waldorf
    Wobei nochmals darauf hingewiesen sei, dass der HBL-Vorstand, den Schorn immer angegriffen hat, weil dieser angeblich nur eigene Interessen sehe, an die Entscheidung des Gutachterausschusses hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ZWINGEND GEBUNDEN ist. Das dürfte für Essen nach all dem, was wir wissen, maßgeblich sein.

    Der HBL-Vorstand ist "zwingend" an die Beurteilung des Gutachterausschusses gebunden? Das wäre mir neu. Meines Wissens entscheidet der HBL-Vorstand frei und selbstständig. Gerade letztes Jahr hat man da wohl Empfehlungen des Gutachterausschusses ignoriert. Es ist aber auch so, und in so weit stimmt es wieder, dass man dieses Jahr nach einhelliger Aussage den Empfehlungen gefolgt ist.

    Die Aussage zu Essen kann ich dagegen nicht ganz teilen. Auch bei TuSEM steht im Raum, dass Fristversäumnisse als Begründung für die Nichterteilung der Lizenz genannt wurden. In diese Richtung weißt auch ein etwas älterer Bericht (ca. Seite 27-28):

    Zitat

    Original von http://www.sport1.de

    Essen ohne Lizenz

    Die Situation: Die HBL hat dem TUSEM in zwei Instanzen die Lizenz für die nächste Saison verweigert. Den Grund nennt Thiel. "Uns liegen noch immer keine prüfbaren Unterlagen vor."
    Die wirtschaftlichen Daten, zu denen unter anderem der Jahresabschluss sowie eine Vermögensaufstellung gehören, müssen von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Bei den Akten des TUSEM ist dies nicht der Fall. Lediglich Manager Klaus Schorn soll die Unterlagen unterschrieben haben.

    Ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften. Sollte der TUSEM dennoch vor dem Landgericht Dortmund seine einstweilige Verfügung durchbekommen und damit für den Spielbetrieb zugelassen werden, wird das gesamte Lizenzierungsverfahren ad absurdum geführt.

    Wir wissen zwar auch, dass sport1.de bei den Formulierungen manchmal etwas schlampig ist, aber wenn Herr Thiel zitiert wird, dass prüffähige Unterlagen gefehlt hätten, dann spricht einiges für die Begründung "Fristversäumnisse".

  • Dies deckt sich auch einigermaßen mit Thiels Aussage bei Sport im Westen (Habe ich leider wieder überspielt, um es genau zitieren zu können)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich blicke ehrlich nicht mehr durch, was richtig ist und was nicht. Mittlerweile kotzt mich das alles so sehr an, dass ich eigentlich gar keinen Bock habe, nächstes Jahr noch gross zum Handball zu gehen. :wall: