• Ich möchte auch mal eine Überlegung mit hinein bringen.
    Gesetzt den Fall, die Klage wird am 23.06. zugelassen und es kommt zu einer einstweiligen Verfügung für die Saison 2005/06 in der 1. Buli! Es würde an Spielern aufgerüstet, denn für die neue Saison soll ja Geld da sein, sodass erfolgreich gespielt wird. Kann das Erreichte aberkannt werden oder muss es für diesen Fall eine neue Lösung geben?

    • Offizieller Beitrag
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    Einsprüche gegen den Lizenz-Entzug in Minden


    Lübbecke (nw). Das Bundesschiedsgericht des Deutschen Handball-Bundes (DHB) wird die Einsprüche der beiden Bundesligisten Tusem Essen und SG Wallau-Massenheim gegen ihren Lizenz-Entzug am 30. Juni und 1. Juli in Minden verhandeln. Das gab Rolf Nottmeier, Vorsitzender Richter am Mindener Arbeitsgericht und gleichzeitig Mitglied im Bundesschiedsgericht, heute bekannt.

    "Wir werden die Fälle mit großer Sorgfalt prüfen und wollen möglichst zeitnah verhandeln", erklärte Nottmeier, der die Einspruchsunterlagen Anfang dieser Woche übermittelt bekam. Bei der Verhandlung des Bundesschiedsgerichts wird Ex-Nationalspieler Andreas Thiel die Belange der Handball-Bundesliga-Vereinigung (HBL) vertreten.

    Die Einsprüche der Handball Zweitligisten TuS Willstätt/Schutterwald, SG Werretal und Reinickendorfer Füchse gegen ihren Lizenzentzug sollen am 11. Juli ebenfalls in Minden stattfinden.

    Neue Westfälische

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Hilke
    Kann das Erreichte aberkannt werden oder muss es für diesen Fall eine neue Lösung geben?

    Es kann aberkannt werden.

    Die Einstweilige stellt nur eine vorläufige Entscheidung dar, die verhindern soll, dass dem Antragsteller während des (länger dauernden Hauptsache-) Verfahrens ein Schaden dadurch entsteht, dass "Nägel mit Köpfen" gemacht werden und eine Situation hergestellt wird, die unumkehrbar ist.
    Mit der Entscheidung im Hauptsache-Verfahren wird die Einstweilige dann durch die Entscheidung in der Hauptsache ersetzt.

    Mir ist nur - auch mit Blick auf § 1033 ZPO - das Verhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit noch unklar. Eigentlich ist ja die ordentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen, und auch im § 1033 ZPO heißt es ja

    Zitat


    Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, daß ein Gericht vor oder nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei eine vorläufige oder sichernde Maßnahme in bezug auf den Streitgegenstand des schiedsrichterlichen Verfahrens anordnet.


    Für mich bedeutet das, das die Einstweilige nach § 1033 ZPO nur solange gilt, bis die Schiedsgerichtsentscheidung vorliegt und die Einstweilige dann durch die Schiedsgerichtsentscheidung ersetzt wird, weil es ja eben nicht in der Hauptsache in die ordentliche Gerichtsbarkeit gehen soll.

  • Nach der Terminansetzung ist aber auch klar, dass der TuSEM den Gang vor das ordentliche Gericht gehen musste, denn bis zum 26.6. muss von Seiten des DHB die Meldung fuer den Europapokal folgen. Da sich das Schiedsfgericht fruehestens vier Tage spaeter auessert, muss einigermassen Gewissheit ueber den zu erwartenden Status vorliegen.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag

    aktueller Status:

    • TuSEM Essen -> Widerspruch beim DHB-Schiedsgericht und einstweilige Verfügung beim Landgericht Dortmund beantragt
    • SG Wallau-Massenheim -> Widerspruch beim DHB-Schiedsgericht
    • SC Post Schwerin -> Lizenz nachträgllich vom HBL-Vorstand erteilt, tritt freiwillig in Liga 2 an
    • SG Werratal 92 -> nimmt Lizenzentzug an und tritt in der Regionalliga an
    • SG Willstätt-Schutterwald (bzw. Willstätt) -> Widerspruch beim DHB-Schiedsgericht
    • Reinickendorfer Füchse Berlin -> Widerspruch beim DHB-Schiedsgericht


    So habe ich die diversen Postings und Nachrichten in der Öffentlichkeit interpretiert, für Korrekturen/Ergänzungen bin ich dankbar.


    TuSEM Essen

    Die einstweilige Verfügung kommt nicht sonderlich überraschend, dennoch möchte ich daran erinnern, dass Herr Schorn nach der erstinstanzlichen Lizenzverweigerung noch davon sprach, dass man sich auf die interne Gerichtsbarkeit beschränken wird. Aber was interessiert mich schon mein dummes Geschwätz von gestern. :nein:

    Essen musste diesen Schritt gehen, um noch vor der Meldefrist zum EHF-Pokal (26.6.) einen Anhaltspunkt zu haben, in welche Richtung der Weg geht.

    Die Problematik zwischen DHB-Schiedsgericht und Landgericht Dortmund sehe ich weniger. Problematisch wird es doch, wenn das Landgericht Essen am 23.6. das vorläufige Spielrecht zuspricht und das Schiedsgericht am 30.6./1.7. gegenteilig entscheidet. Dann kann aber der TuSEM am 2.7. sofort wieder zum Landgericht gehen, schließlich hat sich für das Landgericht an der Aktenlage durch ein negatives Schiedsgerichtsurteil nichts geändert. Von daher würde ich das vorläufige Urteil des Landgerichts als weitergehend einschätzen.

    Interessanter dagegen die Fragen

    • Wie bewertet das Landgericht den mit Zustimmung zu den Lizenzbedingungen eingegangen Verzicht auf die ordentliche Gerichtsbarkeit?
    • Mit welcher Begründung (160 Seiten sind viel...) klagt der TuSEM beim Landgericht?

    Wallau, Willstätt, Berlin

    Wenn ich es richtig verfolgt habe, dann haben diese Vereine allesamt Widerspruch beim DHB-Schiedsgericht eingelegt. Über die Beantragung von einstweiligen Verfügungen (analog Essen) hat man jedoch nichts gelesen.

    Haben diese Vereine den Weg vor ein ordentliches Gericht noch nicht begangen oder haben sie es bislang nicht veröffentlicht?

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man erst die Entscheidung des Landgericht Essen abwartet. Spätestens dann wird über die Begründung oder eine Presseerklärung des Gerichts ersichtlich, mit welcher Begründung Essen die einstweilige Verfügung beantragt hat. Abhängig vom Ausgang des Essener Antrags kann man dann seinen eigenen Weg optimieren und auf einen Präzedenzfall verweisen.

    Aus meiner Sicht wäre der Super-Gau, wenn das Landgericht Dortmund Lücken im Lizenzierungsverfahren entdeckt und alle anderen auf den Zug aufspringen.


    Am 23. Juni wird in Dortmund entschieden, wie es weitergeht, nicht nur für Essen, sondern für alle Betroffenen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ronaldo
    Am 23. Juni wird in Dortmund entschieden, wie es weitergeht, nicht nur für Essen, sondern für alle Betroffenen.

    Das sehe ich anders. Am 23.6. entscheidet das LG Dortmund lediglich über den Fall Essen.

    Es ist so, dass das staatliche Gericht hier dem Schiedsgericht "nur" den einstweiligen Rechtsschutz abnimmt. Die Hauptsache wird vom Schiedsgericht entschieden, von daher könnten die Entscheidung der beiden Gerichte durchaus unterschiedlich ausfallen, gleich in welcher Richtung.

    Die einstweilige Verfügung hat nur dann Erfolg, wenn Verfügungsanspruch- und -grund gegeben sind, sowie keine Vorwegnahme der Hauptsache vorliegt.

    Angesichts der am 26.6. ablaufenden Meldefrist für den EC und einer Entscheidung des LG Frankfurt (NJW 83, 761 ff, vorläufige Zulassung eines Vereins zum Spielbetrieb in der Bundesliga) dürfte es an der Zulässigkeit nicht mangeln. Essen droht ein schwer wiegender Rechtsverlust, wenn es bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts warten würde.

    Die Frage ist nur, ob das Gericht ein Gutachten von Fachleuten revidieren wird; das erscheint mehr als fraglich, aber wir kennen ja alle die Details der Essener Begründung nicht. Vielleicht ist ja doch der eine oder andere formale Punkt dabei, der das LG veranlasst, dem Antrag des TuSEM zu entsprechen.

    Die Fälle der drei anderen Klubs liegen laut Presseberichten anders. In Berlin geht es um ein Fristversäumnis, bei Willstätt und Wallau auch um das Austauschen des Trägers während des laufenden Verfahrens.

    Eine Präzedenzfall-Wirkung gibt es daher in meinen Augen nicht.

    Im Übrigen ist Wallau der angekündigte Weg vor staatliche Gerichte verbaut. Eine Klage ist dann unzulässig, wenn die Beklagte die Zuständigkeit vor Beginn der mündlichen Verhandlung rügt (§ 1032 ZPO). Das wird geschehen.

    Ausnahme: Die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung ist nichtig, unwirksam oder undurchführbar. Das prüft das Gericht von Amts wegen.

    Vielleicht haben die Wallauer Juristen einen Weg gefunden, die Schiedsvereinbarung anzugreifen, denn das wäre der einzige Weg, nach dem Urteil des Schiedsgerichts noch vor ein staatliches Gericht ziehen zu können.

  • wallau hat den gang vor das gericht ja auch angekündigt. ich schätze aber auch, dass dort die entscheidung des lg dortmund in sachen tusem abgewartet wird.


    Zitat

    Die Hängepartie des Handball-Bundesligisten SG Wallau/Massenheim im Kampf um die Lizenz geht weiter - zumindest bis zum 30. Juni. Auf dieses Datum hat die Handball-Bundesliga das Schiedsgerichtsverfahren terminiert. Neben den Wallauern will dann auch TuSEM Essen die Gelegenheit nutzen, die Lizenz für das deutsche Handball-Oberhaus noch zu erstreiten. Mit welcher Marschroute die Wallauer in die mündliche Verhandlung gehen, dazu will sich Ralf Jahncke, Sprecher der Gesellschafter, erst in einigen Tagen äußern. Klar ist aber: Die Zeit drängt. Am Sonntag bereits kehrt Rainer Dotzauer, Manager der HSG Wetzlar, aus dem Urlaub zurück und wird sein Werben um den Wallauer Trainer Martin Schwalb intensivieren. Außerdem hängt die Planungssicherheit der anderen Bundesligisten von einer endgültigen Entscheidung in den beiden Fällen ab.

    wiesbadener kurier

    • Offizieller Beitrag
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    Original von Waldorf

    Das sehe ich anders. Am 23.6. entscheidet das LG Dortmund lediglich über den Fall Essen.

    Ich halte die Entscheidung dennoch für richtungsweisend, da man dann unter Umständen nähere Details über die Begründung für die Essener Lizenzverweigerung, deren Begründung im Widerspruch und die Begründung des Gerichts erfahren wird. Das könnte schon sehr aufschlußreich sein.

  • Kann mir einer nochmal sagen wer jetzt die Lizenz bekommen bzw. nicht bekommen hat, da mir es doch ein bisschen zuviel Arbeit wäre, die 27 Seiten durchzulesen???

    Schonmal Danke im Voraus!

    Gruß diderus :hi:

  • Zitat

    Original von diderus
    Kann mir einer nochmal sagen wer jetzt die Lizenz bekommen bzw. nicht bekommen hat, da mir es doch ein bisschen zuviel Arbeit wäre, die 27 Seiten durchzulesen???

    Schonmal Danke im Voraus!

    Gruß diderus :hi:

    Bis jetzt hat sich da nur bei Schwerin etwas geändert. Die haben nun eine Lizenz und treten in der Zweiten Bundesliga Nord an

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von diderus
    Kann mir einer nochmal sagen wer jetzt die Lizenz bekommen bzw. nicht bekommen hat, da mir es doch ein bisschen zuviel Arbeit wäre, die 27 Seiten durchzulesen???

    Schonmal Danke im Voraus!

    Gruß diderus :hi:

    Guck mal fünf Beiträge weiter oben.

  • Die Handball-Bundesliga (HBL) ist Nachfolger der HBVM
    Essen/München - Handball-Bundesliga (HBL) gegen TUSEM Essen - so heißt das Duell am nächsten Donnerstag (23. Juni) vor dem Landgericht Dortmund. Vor einem Zivilgericht will der Europapokalsieger die Lizenz für die nächste Saison erstreiten.

    Doch es geht dann nicht nur um den TUSEM.

    Die Zukunft der HBL, genauer die Zukunft des "Herzstücks" der "stärksten Liga der Welt", die Zukunft des Lizenzierungsverfahrens steht auf dem Spiel.

    "Das ganze Lizenzierungsverfahren steht auf dem Prüfstand!", gibt Andreas Thiel, ehemaliger Weltklasse-Torwart und jetzt Rechtsbeistand des Ligaverbands gegenüber Sport1.de unumwunden zu.

    Essen ohne Lizenz

    Die Situation: Die HBL hat dem TUSEM in zwei Instanzen die Lizenz für die nächste Saison verweigert. Den Grund nennt Thiel. "Uns liegen noch immer keine prüfbaren Unterlagen vor."
    Die wirtschaftlichen Daten, zu denen unter anderem der Jahresabschluss sowie eine Vermögensaufstellung gehören, müssen von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Bei den Akten des TUSEM ist dies nicht der Fall. Lediglich Manager Klaus Schorn soll die Unterlagen unterschrieben haben.

    Ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften. Sollte der TUSEM dennoch vor dem Landgericht Dortmund seine einstweilige Verfügung durchbekommen und damit für den Spielbetrieb zugelassen werden, wird das gesamte Lizenzierungsverfahren ad absurdum geführt.

    Zukunft in Gefahr

    Die Tragweite eine solchen Entscheidung ist nicht absehbar. Sinn der Lizenzierung ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Klubs zu prüfen und damit den Spielbetrieb der Liga zu sichern. Kippt die Lizenzierung, kann jeder Verein auch ohne wirtschaftlich abgesicherte Daten die Lizenz erhalten und irgendwelche Fantasiesummen verbuchen!

    Die ohnehin recht wackelige wirtschaftliche Stabilität der Liga wäre nicht mehr gesichert. Die Zukunft der Liga damit in Gefahr.

    Das mag sich Thiel erst gar nicht ausmalen. Der Kölner Anwalt sagt entschlossen: "In diesem Jahr wurde erstmals Konsequenz bewiesen. Wir haben uns an den Wortlaut der von der Mitgliederversammlung der HBL beschlossenen Richtlinien gehalten."

    "Die richtige Entscheidung"

    Der HBL sei bewusst gewesen, dass es gegebenenfalls zu einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Richtlinien kommt. "Ob die Regelungen standhaft sind, wird man nun sehen", sagt Thiel. "Wie heißt es so schön. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Wir müssen abwarten."

    Dennoch ist Thiel optimistisch. "Wir haben anhand der Regelungen formell und materiell die einzig richtige Entscheidung getroffen."

    Sollte das das Landgericht anders sehen, wird der Instanzenweg fortgeschritten. Thiel kündigt bei Sport1.de bereits an: "Dann geht die HBL vor dem Oberlandesgericht Hamm in die Berufung."

    Michael Schwartz

    Sport1

  • Ich glaube, dass dieser sport1 Artikel noch nicht da ist ;)

    Wenn Herr Bohmann das Vorgehen nicht nachvollziehen kann, dann tut es mir um seinen begrenzten Horizont leid. Der Verhandlungstermin für das Schiedsgericht ist leider Gottes vier Tage zu spät. Ansonsten hätte man in Essen wohl erst die Entscheidung abgewartet.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von http://www.sport1.de
    Die Situation: Die HBL hat dem TUSEM in zwei Instanzen die Lizenz für die nächste Saison verweigert. Den Grund nennt Thiel. "Uns liegen noch immer keine prüfbaren Unterlagen vor."
    Die wirtschaftlichen Daten, zu denen unter anderem der Jahresabschluss sowie eine Vermögensaufstellung gehören, müssen von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Bei den Akten des TUSEM ist dies nicht der Fall. Lediglich Manager Klaus Schorn soll die Unterlagen unterschrieben haben.

    Das lässt vermuten, dass nicht unbedingt wirtschaftliche Gründe für den Lizenzentzug ausschlaggebend waren. Wenn man denn gar nicht prüfen konnte. :nein:


    Zitat

    Original von http://www.sport1.de
    Der HBL sei bewusst gewesen, dass es gegebenenfalls zu einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Richtlinien kommt. "Ob die Regelungen standhaft sind, wird man nun sehen", sagt Thiel. "Wie heißt es so schön. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Wir müssen abwarten."

    Dennoch ist Thiel optimistisch. "Wir haben anhand der Regelungen formell und materiell die einzig richtige Entscheidung getroffen."

    Ein Rechtsanwalt, der von seinen Entscheidungen überzeugt ist, bzw. vom zugrunde liegenden (Lizenzierungs-) Verfahren, hört sich anders an. Da schwingt doch sehr viel Skepsis mit.

  • Ich lese hier immer, dass man bei allen betroffenen Vereinen Klarheit haben will. Die hat man ja letztlich. Die Lizenz ist verweigert, also muss man in der Regionalliga anfangen!

    Natürlich gibt es noch eine Instanz mit dem Schiedsgericht. Und ich kann auch nicht verstehen, warum man da keinen schnelleren Entscheidungstermin ansetzt.

    Ich finde es mittlerweile auch gelinde gesagt gar nicht mehr schade, demnächst eventuell keine Essener Spiele in der Bundesliga zu sehen, von Wallau ganz zu schweigen. Ausser Polemik haben die Verantwortlichen nichts zu bieten, dazu wird wirtschaftlich übelst getrickst!

    Die Fans der Vereine tun mir irgendwie leid, das ist aber auch alles, was ich noch an Mitleid aufbringen kann.

  • Was Essen hier betreibt ist meiner Meinung nach in höchstem Maße unsolidarisch gegenüber dem Rest der Liga - bisher konnten zumindest alle anderen Vereine davon ausgehen, ab dem 30.06. in Sachen Dauerkartenverkauf, Hallenreservierung, Spielplan etc. definitiv planen zu können. Jetzt verzögert sich das Ganze wieder, im ungünstigsten Falle bis in die Saison hinein.

    Aus Essen kommen in letzter Zeit nur noch wüste Beschimpfungen aller derer, die nach Ihrer Meinung Schuld an der Misere sind (HBL, DHB, Vertreter anderer Vereine, die nur egoistische Ziele verfolgen).
    Vielleicht sollte man sich einfach mal eingestehen, dass man die Schuld zuallererst mal bei sich selber suchen sollte.

    Essen hat wie alle anderen Vereine auch das Schiedsgericht als letzte Instanz anerkannt, was für mich eine der elementaren Grundlagen der Liga ist - denn wenn das nicht mehr gegeben ist, ist der Weg nicht mehr weit, bis auch nach Meinung der Vereine ungerechtfertigte Spielergebnisse vor Gericht angefochten werden ....

  • Den letzten beiden Beiträgen von Meikel und franky77 ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Beide spiegeln in etwa meine Meinung wieder, die sich in den letzten Wochen gebildet hat.

  • Also bei allem Gemecker über den Tusem und bei allem Verständnis, das ich versuche zu haben (und sicher teilweise auch habe), darf man nicht vergessen, dass wahrscheinlich jeder Verein bis zum letzten Mittel gegen die Entscheidungen vorgehen würde. In gewisser Weise, ist das ganze jetzt auch gar nicht so schlecht. Es besteht ein Fehler im System der HBL. Der Fehler besteht eben darin, dass genau die jetzt aktuelle Situation entstehen kann. Das wird jetzt mehr als schmerzhaft für alle aufgedeckt. Egal, wie die Entscheidungen in dieser Sache ausfallen werden, so muß die HBL sich zeitnah auf die Hinterbeine setzen und ein System entwickeln, welches in diesem Puntk wasserdicht ist. Die reine Zusage der Vereine, nicht vor Gerichte zu ziehen ist ebenso viel oder weinig wert, wie die Handschläge auf die Schorn hin sein Budget geplant hat! Es ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Selbst, wenn das Gericht der Einstweiligen Verfügung nicht zustimmt oder der Tusem nach Abschluß der Prüfung als Verlierer vom Platz gehen sollte, hat sich das System in der augenblicklichen Form selber disquallifiziert.

    Die Aussage von Thiel in Sachen Einspruch beim OLG -oder wo auch immer- verwundert mich etwas. Kann eine Einstweilige Verfügung zurückgenommen werden? Ich dachte, sie wird erteilt und hat bis zum Ende der Verhandlung gültigkeit?!?! Wo ist also der Ansatz zu einen Einspruch?

    Zu der Aussage, dass der ein oder andere nach diesem Theater sagt, er wäre froh, wenn in Zukunft kein Tusemspiel mehr in der Liga zu sehen wäre kann ich nur sagen, dass das weder den Spielern noch den Fans gerecht würde. Diese beiden Gruppen können sicher am wenigsten für die aktuellen Vorkommnisse aber sollen sie jetzt dem Verein die Zustimmung/Anhängerschaft verweigern? Schreibt von mir aus jeden Tag einen Brief/eine Mail oder sonst was an Schorn und sagt ihm, wie scheisse ihr es findet aber laßt Mannschaft und Fans aus der Sache!

  • Die Zukunft der HBL ist in Gefahr



    Der TUSEM Essen sorgt in der Bundesliga weiter für Wirbel: Mit seinem Gang vor das Dortmunder Langericht am 23. Juni will sich der Verein die Lizenz für die nächste Saison erstreiten, doch auch die Zukunft der Handball-Bundesliga ist gefährdet.

    "Das ganze Lizenzierungsverfahren steht auf dem Prüfstand!", so Andreas Thiel, der Rechtsbeistand des Ligaverbands, bei Sport1.de.

    Denn wenn die Lizenzierung kippt, kann jeder Verein auch ohne wirtschaftlich abgesicherte Daten die Lizenz erhalten.

    Quelle:Sport1.de


    Und auch Wallau hat eine klage vor Gericht eingereicht

    HELDEN MÜSSEN STERBEN-LEGENDEN LEBEN EWIG