• Leider kann ich nicht zu Gericht, da ich zu der Zeit in der Schule hocken darf! :rolleyes: Aber naja, werde gedanklich wohl oft im Gerichtssaal sein und auf das Beste hoffen... nämlich die einstweilige Verfügung, sprich die Lizenz....:hail:

  • Eine einstweilige Verfügung mit der Lizenz gleichzusetzen halte ich für gefährlich Nina!

    STEH AUF WENN DU AM BODEN BIST!!!

    Einmal editiert, zuletzt von TuS-Benjamin (21. Juni 2005 um 15:16)

  • Zitat

    Original von TuS-Benjamin
    Eine einstweilige Verfügung mit der Lizenz gleichzusetzen halte ich für gefährlich Nina!

    Oh ok... sorry, so genau kenne ich mich da nicht aus... dann klärt mich bitte auf, ok, damit ich hier nichts falsches erzähle!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TuS-Benjamin
    Eine einstweilige Verfügung mit der Lizenz gleichzusetzen halte ich für gefährlich Nina!

    Ich auch ... die einstweilige Verfügung wird durch die Entscheidung in der Hauptsache wieder aufgehoben - und die Entscheidung in der Hauptsache trifft das Schiedsgericht.

    Sobald also das Schiedsgericht entschieden hat, dürfte nach meinem Verständnis die Einsteweilige wieder aus der Welt sein - und einen erneuten Anspruch auf eine Einstweilige wird es danach nur noch geben, wenn man die Schiedsvereinbarung anschießt und damit durchkommt.

  • Zitat

    Original von Teddy

    Ich auch ... die einstweilige Verfügung wird durch die Entscheidung in der Hauptsache wieder aufgehoben - und die Entscheidung in der Hauptsache trifft das Schiedsgericht.

    Sobald also das Schiedsgericht entschieden hat, dürfte nach meinem Verständnis die Einsteweilige wieder aus der Welt sein - und einen erneuten Anspruch auf eine Einstweilige wird es danach nur noch geben, wenn man die Schiedsvereinbarung anschießt und damit durchkommt.

    Oh Gott, oh Gott... das ist schon schwieriger Stoff, aber ich versuchs zu verstehen, denn früh übt sich, was eine Juristin werden will! ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Teddy

    Ich auch ... die einstweilige Verfügung wird durch die Entscheidung in der Hauptsache wieder aufgehoben - und die Entscheidung in der Hauptsache trifft das Schiedsgericht.

    Sobald also das Schiedsgericht entschieden hat, dürfte nach meinem Verständnis die Einsteweilige wieder aus der Welt sein - und einen erneuten Anspruch auf eine Einstweilige wird es danach nur noch geben, wenn man die Schiedsvereinbarung anschießt und damit durchkommt.


    Aber es scheint dennoch eine Hauptsacheverfahren vor dem LG zu geben, sonst machten Thiel Aussagen hinsichtlich der Berufung vor dem OLG keinen Sinn...

  • Wie wird es wohl kommen? Ich bin gespannt, aber wenn sowohl TuSEM als auch Wallau mit einer einstweiligen Verfügung einen Platz in der Bundesliga bekommen und die Saison mit 20 Teams startet besteht ja durchaus die Gefahr, dass nach drei, vier oder vieleicht erst 6 Monaten TuSEM und Wallau wieder aus der Liga verschwinden müssen. Dann geht noch mehr Aufregung los und wer sind dann die Verlierer. Alle Fans und nicht "nur" die aus Essen und Wallau, dazu eine verkorkste Saison (einige Teams haben dann vieleicht schon gegen beide Mannschaften gespielt, andere noch gar nicht und somit haben manche Teams zwei (dann unnötige) Spiele mehr auf dem Buckel) und weitere Machtkämpfe und Schuldzuweisungen.

    Es mag zwar abgedroschen klingen, aber es gibt da doch einen Spruch: "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende." Ob der passt muss jeder selbst entscheiden.

    • Offizieller Beitrag
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    Original von Waldorf
    Aber es scheint dennoch eine Hauptsacheverfahren vor dem LG zu geben, sonst machten Thiel Aussagen hinsichtlich der Berufung vor dem OLG keinen Sinn...

    Unter anderem deswegen bin ich ja auf die Einstweilige gespannt ... wenn bereits jetzt die Schiedsvereinbarung als solche mit angeschossen wurde, dann wäre das mit dem Hauptsacheverfahren ja auch okay ...

    Naja, warten wir es ab, was passiert!

  • Zitat

    Original von lischen
    toll, und was sollen die machen, die schule haben???????? :wall:

    zeitnah auf Nachricht per SMS warten?!?!?

    Gemeinsam sind wir stark!

  • 11.30 - 11.45 Schulpause. 5. Stunde ist doch meist ein Nebenfach, evtl. Informatik mit Internetzugang. :klatschen:
    Berufstätige haben evtl. Mittagspause. Studenten sind beim Frühstück. Wir werden wohl nichts verpassen! :lol:

  • Zitat

    Original von Hilke
    11.30 - 11.45 Schulpause. 5. Stunde ist doch meist ein Nebenfach, evtl. Informatik mit Internetzugang. :klatschen:
    Berufstätige haben evtl. Mittagspause. Studenten sind beim Frühstück. Wir werden wohl nichts verpassen! :lol:

    nur die Lehrer, die dieses Nebenfach in der 5. Stunde unterrichten ;(

  • Was soll eigentlich der ganze hype hier wegen so ner komischen
    verfügung?

    Das hat doch noch lange nichts mit ner Lizenz zu tun

    Das ganze wird eh noch Monate dauern,selbst wenn auch das
    Schiedsgericht gegen Essen und Wallau entscheiden wird.


    Irgendwann im Dezember,Januar oder sonstwann dürfte dann die
    allerletzte instanz durch sein-und dann werden die Lizenzen entgültig
    entzogen sein.Die bis dahin angefallenen Spiele mit Wallau und Essen
    werden für null und nichtig erklärt-Ganz Toll das ganze

    HELDEN MÜSSEN STERBEN-LEGENDEN LEBEN EWIG

  • Zitat

    Original von Teddy

    Ich auch ... die einstweilige Verfügung wird durch die Entscheidung in der Hauptsache wieder aufgehoben - und die Entscheidung in der Hauptsache trifft das Schiedsgericht.

    Sobald also das Schiedsgericht entschieden hat, dürfte nach meinem Verständnis die Einsteweilige wieder aus der Welt sein - und einen erneuten Anspruch auf eine Einstweilige wird es danach nur noch geben, wenn man die Schiedsvereinbarung anschießt und damit durchkommt.

    Das Schiedsgericht kann die Entscheidung nicht aufheben. Das Schiedsgericht kann in seiner Funktion nicht ein ordentliches Gericht überstimmen. Das Schiedsgericht kann jetzt sagen was es will. Die eigentliche Entscheidung trifft das an die Einstweilige Verfügung angehängte Verfahren am Landgericht oder sonst wo.

    Wenn die Verfügung zu Gunsten des Tusem / der SG ausgällt, wird sich das Verfahren weit bis in den Zeitraum nach dem Saisonstart verschieben. Wie die HBL dann entscheiden wird, würde ich mal ganz unberücksichtigt lassen. Ich halte -auch da- diverse Lösungen für möglich. Wer weiß, wie schnell die HBl den Schwanz ganz weit einziehen wird.

    Zu dem Brief von Geißmeier will ich noch mal kurz anmerken, dass ich den Brief auch für überzogen halte aber damit hat er seine Wirkung voll erreicht. Der Tusem ist in der Presse über halb Deutschland verteilt erschienen und das ist ein super Effekt. Man muß es mal mit dem Spiel Kiel : Flensburg vergleichen. Da wird super viel Wind um fast nichts gemacht. Ein bißchen böse Blut vorspielen und hier und da mal ein Wechselgerücht vom einen zum andere Verein streuen und schon geht es zur Sache und alle reden über Kiel uns Flensburg. Was anderes ist im Fall Tusem nicht passiert. Mal ordentlich auf die Scheisse hauen und sehen, wie man schön im Gespräch bleibt.

    Hier noch die aktuelle Presse/Berichte von Heute:

    "Die Liga ist ein Selbstbedienungsladen geworden"

    Klaus Schorn ist in Essen seit über 50 Jahren in leitender Funktion

    München - Am Donnerstag ist es soweit.

    Dann entscheidet das Landgericht Dortmund über die sportliche Zukunft der Bundesligisten TUSEM Essen, SG Wallau/Massenheim und des Zweitligisten SG Willstätt/Schutterwald.

    Allen drei Klubs wurde die Lizenz durch die Handball-Bundesliga (HBL) verweigert.

    Entgegen der Bestimmungen des von der Liga und den Vereinen unterzeichneten Lizenzvertrages, der in Streitfällen das Ständige Schiedsgericht als letzte Instanz vorsieht, riefen die Klubs ein Ordentliches Gericht an.

    "Die größte Schweinerei"

    Damit hat sich der TUSEM dem Kompetenzbereich der Liga einstweilen entzogen.

    Mit Vorwürfen und Anfeindungen gegen die HBL fährt Manager Klaus Schorn aber munter fort: "Was da mit uns gemacht worden ist, ist die größte Schweinerei, die ich je erlebt habe", wetterte der 70-Jährige im "Wiesbadener Tagblatt".

    Doch damit nicht genug: "Die Liga hat sich selbständig gemacht und ist zu einem einzigen Selbstbedienungsladen geworden. Jeder der HBL-Gesellschafter denkt nur an sich. Es ist unfassbar."

    Einspruch vorprogrammiert

    Dass der TUSEM in der kommenden Saison zum Kreis der Bundesligisten zählen wird, davon geht Schorn aus.

    Allerdings rechnet der Essener Manager im Falle einer Lizenzerteilung durch die Dortmunder Richter auch mit dem Einspruch der HBL.

    Wallau und Essen gehören dazu

    Der würde aber sicher nicht vor September verhandelt werden, so Schorn, und dann beginnt ja schon die neue Bundesligarunde. "Und dazu gehören nun einmal Wallau und Essen."

    Und "Mr. TUSEM" fügt an: "Es soll auch schon eine neue Terminliste mit 20 Vereinen vorbereitet sein."

    Quelle Sport1

    In der Presse in Essen ist online nichts zu finden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TusemFan

    Das Schiedsgericht kann die Entscheidung nicht aufheben. Das Schiedsgericht kann in seiner Funktion nicht ein ordentliches Gericht überstimmen. Das Schiedsgericht kann jetzt sagen was es will. Die eigentliche Entscheidung trifft das an die Einstweilige Verfügung angehängte Verfahren am Landgericht oder sonst wo.

    Selbst wenn das Schiedsgericht eine einstweilige Verfügung aufheben würde, wo wäre das Problem eine neue einstweilige Verfügung zu erwirken? Die Fakten, aufgrund derer das Landgericht Dortmund morgen entscheiden wird, werden sich nicht durch die Entscheidung des Schiedsgerichtes ändern. Insofern müsste ein weiterer Antrag auf eine einstweilige Verfügung zum selben Ergebnis kommen.

    Spannender für mich die Frage, wie man bei der HBL mit einem für TuSEM und/oder SG positiven Ergebnis morgen umgeht. Herr Thiel hat ja bereits den Gang vor das Oberlandesgericht angekündigt. Muss er da nicht erst das Hauptsacheverfahren abwarten? Ist es außerdem möglich, dass die HBL zwar den Vereinen "notgedrungen" die Lizenz erteilt, sie aber dann vom Spielbetrieb ausschließt? Sollten TuSEM und/oder die SG mitspielen dürfen, was passiert bei einer negativen Gerichtsentscheidung in der laufenden Saison? Sofortiger Ausschluss (siehe Eckes) oder dürfen sie die Runde zu Ende spielen?

    Die Fragen werden nach dem morgigen Tag auch nicht weniger sein...

  • Zitat

    Original von Ronaldo

    Selbst wenn das Schiedsgericht eine einstweilige Verfügung aufheben würde, wo wäre das Problem eine neue einstweilige Verfügung zu erwirken? Die Fakten, aufgrund derer das Landgericht Dortmund morgen entscheiden wird, werden sich nicht durch die Entscheidung des Schiedsgerichtes ändern. Insofern müsste ein weiterer Antrag auf eine einstweilige Verfügung zum selben Ergebnis kommen.

    Spannender für mich die Frage, wie man bei der HBL mit einem für TuSEM und/oder SG positiven Ergebnis morgen umgeht. Herr Thiel hat ja bereits den Gang vor das Oberlandesgericht angekündigt. Muss er da nicht erst das Hauptsacheverfahren abwarten? Ist es außerdem möglich, dass die HBL zwar den Vereinen "notgedrungen" die Lizenz erteilt, sie aber dann vom Spielbetrieb ausschließt? Sollten TuSEM und/oder die SG mitspielen dürfen, was passiert bei einer negativen Gerichtsentscheidung in der laufenden Saison? Sofortiger Ausschluss (siehe Eckes) oder dürfen sie die Runde zu Ende spielen?

    Die Fragen werden nach dem morgigen Tag auch nicht weniger sein...


    Also was die Anzahl der Probleme angeht, kann ich dir nur zustimmen. Es wird munter weitergehen. Bevor die HBL Einspruch einlegen kann, muß erst das Urteil des Gerichts abgewartet werden. Sollte die Einstweilige Verfügung ausgesprochen werden, hat diese bis zum abschließenden Urteil Bestand und kann nicht übergangen werden. Die HBL kann die Vereine nicht vom Spielbetrieb ausschließen. Die Verfügung wird sicher auch mit einer netten Summe für den Fall der Zuwiederhandlung belegt werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TusemFan
    Das Schiedsgericht kann die Entscheidung nicht aufheben. Das Schiedsgericht kann in seiner Funktion nicht ein ordentliches Gericht überstimmen. Das Schiedsgericht kann jetzt sagen was es will.

    Da bin ich anderer Meinung.

    Setzen wir mal voraus, dass die Schiedsvereinbarung wirksam ist (wenn sie das nicht ist, dann sieht die ganze Sache anders aus). Ist sie wirksam, hat man den Weg vor die ordentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Das ist auch möglich. § 1033 ZPO gestattet allerdings vor dem Erfahrungssatz, dass Schiedsgerichte oft zu lanbgsam arbeiten, ein einstweiliges Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Da aber die Schiedsvereinbarung grds. wirksam ist und bleibt, findet das Hauptsacheverfahren eben nicht vor dem ordentlichen Gericht statt, sondern vor dem Schiedsgericht. Die einsteweilige Verfügung bleibt nur solange in Kraft, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist - eben hier mit der Besonderheit, dass das Hauptsacheverfahren vor dem Schiedsgericht stattfindet.

    Und Ronald - eine neue einstweilige Anordnung NACH der Schiedsgerichtsentscheidung wird es nicht mehr geben, weil ja die Hauptsache-Entscheidung bereits getroffen wurde. Damit ist kein weiterer Platz mehr für eine Einstweilige - zumindest nicht mit der Begründung wie im abgeschlossenen Hauptsacheverfahren.

    Das schließt natürlich nicht aus, dass man danach versucht, die Schiedsvereinbarung aus der Welt zu kegeln und deswegen dann wieder eine neue Einstweilige beantragt - das ist dann aber quasi ein anderes Verfahren.

    So habe ich das zumindest mit diesen blöden Schiedsvereinbarungen verstanden - aber da ich sowieso gleich in die Bilbliothek muss, werde ich noch mal in einem ZPO-Kommentar nachlesen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin gespannt darauf, worauf der TuSEM seine Klage stützt und welche Punkte ein Gericht zwingen sollen, die beantragte Verfügung auszusprechen.

    Letztlich kann das Gericht nur die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung, die Einhaltung der Formalien (Zuständigkeiten für Entscheidungen) etc. überprüfen.

    Es wird/kann/darf das Ergebnis des Gutachterausschusses nicht abändern, sollte hier formell alles in Ordnung gewesen sein.

  • Die Schiedsvereinbarung als solche ist hier gar nicht der Streitgegenstand. Die würde nur dann inzident geprüft werden, wenn eine Klage in der Hauptsache erhoben würde. Die Rechtswidrigkeit der Schiedsvereinbarung wäre nämlich Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klageerhebung.

    Entscheidende Instanz ist hier das Schiedsgericht, mit dessen Entscheidung in der Hauptsache alle vorläufigen Entscheidungen erledigt sind. Kommt die Entscheidung vor Erlass einer einstweiligen Anordnung, wird über diese schon nicht mehr entschieden.

    Für Wallau sehe ich die Sache gar nicht mal so schlecht. Fakt ist, dass die Verbindlichkeiten nur abgetragen werden können, wenn die Einnahmen aus der 1.Bundesliga zur Verfügung stehen. Und das Interesse der Gläubiger geniesst einen ganz hohen Stellenwert. Also von daher etwa 60:40 für Wallau.

    Essen dagegen hat sich durch sein dilettantisches Verhalten selbst in diese Situation gebracht und handelt eigentlich nur im eigenen Interesse der Einnahmenbeschaffung. Sorry, aber in Essen werden die Lichter ausgehen. Mit der Argument der geschäftlichen Unerfahrenheit werden die Herren Schorn und Geißmaier bei Gericht kein Gehör finden.

  • Zitat

    Original von HVS-SR
    Für Wallau sehe ich die Sache gar nicht mal so schlecht. Fakt ist, dass die Verbindlichkeiten nur abgetragen werden können, wenn die Einnahmen aus der 1.Bundesliga zur Verfügung stehen. Und das Interesse der Gläubiger geniesst einen ganz hohen Stellenwert. Also von daher etwa 60:40 für Wallau.

    Hat nicht Wallau eine neue GmbH gegründet und will die alte -dem Beispiel Hamburg folgend- gegen die Wand fahren lassen? Dann dürfte dieses Argument aber nicht wirklich ziehen .....

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Teddy
    Und Ronald - eine neue einstweilige Anordnung NACH der Schiedsgerichtsentscheidung wird es nicht mehr geben, weil ja die Hauptsache-Entscheidung bereits getroffen wurde. Damit ist kein weiterer Platz mehr für eine Einstweilige - zumindest nicht mit der Begründung wie im abgeschlossenen Hauptsacheverfahren.

    Deine Argumentation setzt aber voraus, dass das Landgericht Dortmund die DHB-Schiedsgerichtsbarkeit als in der Hauptsache für zuständig erachtet. Die Ankündigung Thiels notfalls vor das Oberlandesgericht zu ziehen steht dem entgegen. Auch würde dann der Antrag der SG W/M wenig Sinn machen (außer um Stärke zu demonstrieren), denn dort ist der Unterschied zwischen 23.6. und 30.6. nicht so gravierend wie in Essen, wo dazwischen die EHF-Entscheidung ansteht.

    In der Richtung habe ich erst mal genug vom spekulieren, morgen werden neue Fakten geschaffen. ;)


    Zitat

    Original von HVS-SR
    Für Wallau sehe ich die Sache gar nicht mal so schlecht. Fakt ist, dass die Verbindlichkeiten nur abgetragen werden können, wenn die Einnahmen aus der 1.Bundesliga zur Verfügung stehen. Und das Interesse der Gläubiger geniesst einen ganz hohen Stellenwert. Also von daher etwa 60:40 für Wallau.

    Essen dagegen hat sich durch sein dilettantisches Verhalten selbst in diese Situation gebracht und handelt eigentlich nur im eigenen Interesse der Einnahmenbeschaffung. Sorry, aber in Essen werden die Lichter ausgehen. Mit der Argument der geschäftlichen Unerfahrenheit werden die Herren Schorn und Geißmaier bei Gericht kein Gehör finden.

    HVS-SR, Deine Differenzierung zwischen der SG W/M und Essen verstehe ich nicht. Wenn Du Essen ein dilettantisches Verhalten vorwirfst, dann beziehst Du das wohl auf die ungenügende Bonitätsprüfung von Weiner, bzw. Weinerplan. Dann musst Du aber der SG W/M genauso wirtschafltiches Missmanagement vorwerfen

    Am Ende würde ich unter wirtschaftlichen Aspekten die Chancen sogar für Essen besser sehen. Dort soll eine wirtschaftliche Konsolidierung versucht werden (an deren Erfolg ich leider nicht glaube, aber das nur am Rande), die Gläubiger mittelfristig bedient werden und die aktuelle Gesellschaft fortgeführt werden. Dafür brauch man logischerweise eine Erstligalizenz.

    Die SG W/M dagegen versucht das Hamburger Modell, bei dem zwangsläufig der eine oder andere Gläubiger auf der Strecke bleibt, wenn nicht sogar die Mehrzahl. Insofern ist es da mit einem Gläubigerschutz durch Zuteilung der 1.-Liga-Lizenz nicht so weit her.

    Stellt sich aber immer noch die Frage, ob man sich beim Landgericht Dortmund überhaupt mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigen wird. Zumindest von der SG W/M ist ja bekannt, bei Essen deutet auch immer mehr darauf hin, dass Fristversäumnisse zur Lizenzverweigerung führten. Konsequenterweise müssen dann die Anträge auf einstweilige Verfügung gegen diese Begründung argumentieren.