• Zitat

    Original von HVS-SR
    Pässe sind nur bei folgenden Aktionen einzuziehen:
    1. Ausschluß
    2. Vergehen gegen die SR
    3. Beleidigung eines Mitspielers, Gegners oder Zuschauers (ganz neu!)

    Da stimme ich dir zu. Er wird aber auch bei einer Handschriftlichen Änderung eingezogen.

    Bei uns muss bei den genannten Sachen der Pass mit eingezogen werden. Den so lange die Strafe nicht ausgesprochen ist ist er spielfähig und somit darf er noch spielen bis die Strafe kommt.

  • Also, dass mit der Beleidigung ist ganz neu, das haben wir auch erst beim letzten Lehrabend erfahren. Das hat was mit dem Wegfall der automatischen Sperre zu tun, so jedenfalls der SWHV. Das mit dem Passeinzug ist wahrscheinlich von LV zu LV verschieden, bei uns wird das auf die RO gestützt, mit der Begürndung wie Dany sie gegeben hat. Solange der Pass beim Verein ist, darf er spielen bis die Strafe kommt.

  • Das mit der Beleidigung ist bei uns schon seit mindestens in der 2. Saison so. Bei SR-Beleidigung war schon immer der Passeinzug nötig beim anderen erst sicher wie oben gesagt ob es davor au so war weiß ich net. Und wie dies in anderen Beziken gehandhabt wird weiß ich auch nicht bei uns stand das so in den Durchführungsbetimmungen drin die von unserem bezirk ausgeben wird so drin.

  • Solange die Strafe nicht ausgesprochen bzw. nicht rechtskräftig ist, darf der Spieler Spielen. So oder so. Wenn Ihr den Pass einzieht, dann sagt er im nächsten Spiel (wenn er weiß, dass die Strafe noch nicht ergangen ist): Den Pass hab ich zu Hause vergessen. Also: Eintrag in den SB unter fehlende Pässe. Kostet dann zwar Gebühren, aber der Spieler kann spielen.

  • Ja aber in dem Spielbericht steht bei uns das der Pass eingezogen worden ist. Und dann ist es was anderes er kann zwar spielen aber wie es dann ist wenn er trotzdem spielt weiß ich nicht.

  • Sobald ich den Spielbericht und den Pass eingetütet, den Umschlag zugeklebt und in den Briefkasten geworfen habe, ist mein Job als SR beendet. Alles andere ist Sache der spielleitenden Stelle und interessiert mich nicht. Ob und wann die eine Sperre ausspricht, ist mir so was von egal, wenn ich die gleiche Mannschsft nächstes WE wieder habe und der Spieler läuft auf, dann spielt er eben. Das ist nicht mein Problem !!!

  • Siehst du, bei uns werden keine Pässe (mehr) eingezogen. Da mache ich mir als SR überhaupt kein Kopf drum. Wenn die spielleitende Stelle eine Strafe ausspricht, dann tut sie es so oder so. Der Spieler ist auch dann gesperrt, wenn er seinen Pass in den Händen hält.
    Das is wie beim Führerschein: Man kann den Führerschein in den Händen halten, auch dann noch, wenn die Fahrerlaubnis (wie auch immer) entzogen wurde. Dann darf man auch nich mehr Auto fahren.

    Deshalb halte ich den Quatsch mit dem Einziehen der Pässe für wirklich überflüssig, wie gesagt, ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend. Wie ein Kleinkind es machen würde: "Den nehm ich dir jetzt weg, dann kannst du nicht mehr spielen. Basta". Das ist nicht gegen euch, sondern gegen die grundlegende Vorgehensweise.

  • Der Führeschein wird normaler weise eingezogen wenn was ist den mit Führeschein darf man ein Fahrzeug lenken. Oder willst du mir sagen das sie bei großen Kontrollen jeden Führerschein nachfragen ob er im Moment noch fahren darf oder nicht? Kann ich mir nichvorstellen. So ist es bei uns au mit Pass darf man spielen ohne nicht.

  • Wenn du vom Gericht die Fahrerlaubnis entzogen bekommst, musst du den Führerschein abgeben. Aber bis du ihn abgegeben hast, hast du ihn noch in der Hand, darfst aber nicht mehr fahren. Auch nicht zur Polizei um ihn dort abzugeben.
    Das mit dem Pass ist nicht ganz richtig: Was ist wenn ein Pass ausgestellt ist aber noch bei der Passstelle liegt? Der Spieler darf spielen, wird halt unter fehlende Spielausweise eingetragen.
    Bevor du jetzt anfängst und sagst: Sperre und Pass bei Passstelle sind unterschiedliche Sachen, sei dir gesagt: es gibt Spieler die dich zur Not eiskalt anlügen. Und du musst es glauben. Also kann er ohne Pass doch spielen.
    Vielleicht kann hier Wolfgang was zu sagen.

  • Wenn der Pass noch auf der Passstelle ist darf er nicht spielen, dies weiß ich sehr gut beu uns hat unsere mJC die Chance verpasst um die Meisterschaft mitzuspielen weil sie einen Spieler eingesetzt haben desen Pass noch auf der Passstelle lag. Deswegen wurden beide Spiele als Verloren gewertet.

  • Zitat

    Original von Dany
    Wenn der Pass noch auf der Passstelle ist darf er nicht spielen, dies weiß ich sehr gut beu uns hat unsere mJC die Chance verpasst um die Meisterschaft mitzuspielen weil sie einen Spieler eingesetzt haben desen Pass noch auf der Passstelle lag. Deswegen wurden beide Spiele als Verloren gewertet.

    Und da haben wir es wieder: Andere Verbände, andere Sitten. Hier im HV Niedersachsen ist es auf jeden Fall so, wie jfherden es geschrieben hat.

  • Also Leute,
    die Handball-Regeln werden ja wohl überall gelten und da steht immer noch drin:

    Zitat

    Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist.


    Es ist mir als Schiedsrichter absolut egal, ob der Spieler einen Pass vorlegen kann oder nicht, der darf mitspielen. Was der Staffelleiter anschließend daraus macht, ist nicht mein Problem.
    Von daher macht es keinen Sinn, einen Pass einzuziehen; der Staffelleiter muss seine Entscheidung bis zum nächsten Spiel - zumindest vorläufig - getroffen haben.
    Gruß goalie

  • Zitat

    Original von Dany
    Ja dann kann er es ja auch mal einsehen das es so ist. Siehe Thread Verletzungen, wo er mir auernd wiedersprochen hat und nicht nur mir.

    Das ganze kann man dann aber auch umdrehen: Du widersprichst ihm (und mir übrigens auch) immer wieder, obwohl er nur beschrieben hat, was bei ihm im Bezirk (und in unserem auch) Sache ist.
    So ist das nunmal bei uns: Ein Spieler darf auch ohne Pass mitspielen und Verletzungen müssen bei uns nicht im Formular eingetragen werden.

  • Ich will es mal überspitzt formulieren. Wenn auf dem Pass ein Bild eines Neugeborenen kleben würde, wäre dieser Pass korrekt. Ich denke nicht. Also gibt es zumindest irgendwo zwischen 0 und 18 eine Grenze für die Gültigkeit.

    Ordnung ist, wenn man jederzeit weiß, wo man gar nicht erst zu suchen braucht. (Netty Neuthal)

  • Zitat

    Original von Edi
    Ich will es mal überspitzt formulieren. Wenn auf dem Pass ein Bild eines Neugeborenen kleben würde, wäre dieser Pass korrekt. Ich denke nicht. Also gibt es zumindest irgendwo zwischen 0 und 18 eine Grenze für die Gültigkeit.

    Und trotzdem hast du als SR in diesem Moment, wo du das siehst, keine Möglichkeit, den Spieler nicht teilnehmen zu lassen. Das einzige, was du machen kannst, ist das ganze in den Spielbericht einzutragen und den Rest erledigt die spielleitende Stelle.
    Und bevor die Aussage wieder zerpflückt wird: Natürlich kann das in anderen Verbänden anders gehandhabt wird.

  • Es ging noch nie um Nichtteilnahme am Spiel. Zumindest bei mir nicht. Spielberechtigung steht außer Frage.

    Ordnung ist, wenn man jederzeit weiß, wo man gar nicht erst zu suchen braucht. (Netty Neuthal)

  • Zitat

    Original von Edi
    Ich will es mal überspitzt formulieren. Wenn auf dem Pass ein Bild eines Neugeborenen kleben würde, wäre dieser Pass korrekt. Ich denke nicht. Also gibt es zumindest irgendwo zwischen 0 und 18 eine Grenze für die Gültigkeit.


    Um beim Thema zu bleiben: Das ist nicht korrekt. Wenn der Pass ausgestellt wird (und nur dann, bin ich der Meinung), muss ein zeitnahes Passbild eingeklebt werden. Also bitte: Keine Neugeborenenbilder, auch keine 8 Jahre alten Bilder. Zeitnah ist relativ. Im Erwachsenenbereich ist die Spanne sicher größer, weil man sich nicht mehr so drastisch verändert, im Jugendbereich hingegen schon. Da kann man mit 8 völlig anders aussehen als mit 9, mal vom Friseurbesuch abgesehen.
    Ein bestehendes Bild zu ändern, darin sehe ich keine Notwendigkeit. Denn wer macht heute noch die Gesichtskontrolle? Bei den knappen Hallenzeiten von heute ist das doch kaum noch möglich.

    Und einen Pass wegen "nicht zeitgemäßem" Passbild einzuziehen, ist völliger Schwachsinn.