hallo!
ich wollte mal fragen ob hier irgendwer weiß, ob es möglich wäre, das ich in dem einen verein a-jugend oberliga spiele und in einem anderen verein damen kreis/bezirksliga!!
wäre nett wenn mir das jemand sagen könnte!!
doppelspielrecht
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Dürfte meiner Meinung nach nicht gehen da man nur in einem Verein Spielen darf. Ausnahme gibt es bei Bundesligaspielern. Wie es da genau aussieght kann ich aber au net sagen.
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Wo ihr das gerade ansprecht, was heißt es, wenn man sich festspielt? Eine unserer Spielerinnen kann jetzt bei der 2. Damen nicht aushelfen, weil sie in der 1. gespielt hat. Löst sich das irgendwann wieder?
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quasi, geht es nicht?
wo kann man sowas nachlesen?
aber wenn ich das selbe nun in einem verein hätte könnte ich mich aber nicht festspielen! -
agusta, du wolltest es...
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§ 55 Festspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
(2) In den ersten beiden Meisterschaftsspielen bei Saisonbeginn – Austragungstag und zeit dieser Spiele sind ohne Belang – darf kein Spieler in mehr als einer Mannschaft eingesetzt werden. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spielerinnen und Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
(4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als eine höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spielklasse aus zu berücksichtigen.
(5) Festgespielte Spieler können –mit Ausnahme nach Abs. 6– an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
(6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler festspielte, als auch für die untere Mannschaft, in der der Spieler eingesetzt werden soll, noch je mindestens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
(7) Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, werden die zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgespielten Spieler 1 Monat nach ihrem letzten Einsatz in dieser Mannschaft für untere Mannschaften spielberechtigt, soweit nicht Abs. 6 anzuwenden ist.
(8) Verstöße gegen die Bestimmungen der Abs. 2 bis 7 bewirken Spielverlust für die Mannschaft, in der der Spieler fehlbar wurde und Geldstrafen.
(9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist.
(10) Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler kann verlangt werden. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst verantwortlich.
(11) Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der vierthöchsten Spielklasse zulässig. Für Spieler mit Zweifachspielrecht gilt dies auch für untere Mannschaften ihres Stammvereins, sofern diese nicht mit der Mannschaft, an die der Spieler ausgeliehen wurde, in derselben Staffel spielen. -
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Original von krümelmonster
hallo!
ich wollte mal fragen ob hier irgendwer weiß, ob es möglich wäre, das ich in dem einen verein a-jugend oberliga spiele und in einem anderen verein damen kreis/bezirksliga!!
wäre nett wenn mir das jemand sagen könnte!!Unter diesen Voraussetzungen geht das nicht. Du müßtest in einer Bundesligamannschaft einen Vertrag haben und an einen zweiten Verein ausgeliehen sein. Das ist meines Wissens die einzige Möglichkeit für zwei Vereine spielberechtigt zu sein (Zweifachspielrecht § 70 Spielordnung).
agusta: § 55 ist auf Anhieb nicht unbedingt klar. Diese Saison wird das möglicherweise eng mit freiwerden (Absatz 6). Ansonsten: Zwei Spiele innerhalb von vier Wochen in der oberen Mannschaft gespielt (= eingetragen auf dem Spielformular): festgespielt. Zwei Spiele dieser Mannschaft in Folge ausgesetzt: freigeworden (Ausnahme zum Saisonende, wenn oben oder unten nur noch ein Saisonspiel aussteht).
Und lasst Euch nicht einreden, dass man nach vier Wochen Spielpause automatisch wieder frei ist! Festgespielt ist man nach Absatz 3 oder 4, frei wird man nur nach Absatz 5 oder 7. Es gibt keinen Umkehrschluß aus Absatz 3. Siehe auch Absatz 6: "nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele)".
Ob man sich nach Absatz 2 festspielen kann, ist hier in der HE heftig umstritten.
Meines Erachtens steht da nix von festspielen. Aber ich kann mich da auch täuschen.