2min für Kopfschütteln

  • Zitat

    Sobald im Spielbericht in Verbindung mit einer Disqualifikation das Wort "Beleidigung" steht

    Zitat

    Wer ist denn gesperrt, wenn da steht: "Der Schiedsrichter fühlte sich durch den großen schwarzhaarigen ohne Brille in der dritten Reihe links und dessen Ausspruch 'Schieri, wir wissen dass Du Oddset spielst' beleidigt"?

    Der Zickenbändiger fühlt sich durch den großen mehr oder minder noch blonden Mann mit Brille in der zweiten Reihe links und dessen wenig überlegte Bemerkung in seiner Standesehre sowohl als Jurist als auch als Ex-Schieri verletzt und beantragt eine dreistündige Forumssperre. :baeh:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Ich fands sehr merkwürdig und ich bin eigentlich nicht so ein "Allgemeiner-Schiri-Motzer" :nein:
    Gott sei dank sind wir so gut wie aufgestiegen dann bekommt man für Kopfschüttlen nur noch ne gelbe Karte :lol:

  • Also das war regelkonform das er 2min(er darf auch Mimik und Gestik bestrafen) gegeben hat, ich finde es aber sehr übertrieben die Reaktion des SR. Würde es nie geben für Kopfschütteln.

  • Zickenbändiger

    Nitschewo, Towaritsch. Ohne Angabe einer Begründung, d.h. eines Sachverhaltes anhand derer die speilleitende Stelle die Beleidigung überprüfen kann gibt es keine Sperre. Und nur Beleidigungen, die gleichsam den Tatbestand des § 185 StGB erfüllen, sind für eine Sperre ausreichend. Und ohne den Satz "Ich fühlte mich beleidigt" gibt es auch keine Sperre.

    Welche Macht hätte dann der SR, wenn es ausreichen würde, nur "D wg. Beleidigung" einzutragen ? Damit könnte man jeden missliebigen Spieler für zwei Spiele ausbremsen.

  • Zitat

    Original von HVS-SR
    Und ohne den Satz "Ich fühlte mich beleidigt" gibt es auch keine Sperre.
    Welche Macht hätte dann der SR, wenn es ausreichen würde, nur "D wg. Beleidigung" einzutragen ? Damit könnte man jeden missliebigen Spieler für zwei Spiele ausbremsen.

    Wo nimmstn Du den Quatsch her? Zeig mir mal bitte die Stelle, wo in irgendeiner Verordnung selbiger Satz verlangt wird!
    Wegen der Informationsredundanz - "Ich fühlte mich beleidigt" <=> "DQ wg. Schiri-Beleidigung" - ist diese Aussage vollkommen überflüssig. Das war zwar mal ne Weile üblich, aber - wie gesagt - vollkommen schwachsinnig.
    Der Sachverhalt zur Beleidigung selbst sollte schon im Spielbericht auftauchen.

    Und was ein Schiri alles kann, sieht man ja heutzutage woanders... ;)

  • T.N.T.

    Das sind die Informationen, die uns von unseren DHB-SR über die vom Bundessportgericht des DHB verlangten Anforderungen bei Berichten über SR-Beleidigung mitgeteilt wurden.

    Falls sich diese geändert haben, wäre ich interessiert zu erfahren, wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht. Gibts es da eine Website mit den Urteilen des Sportgerichts ?

  • T.N.T.: die aussage von HVS-SR ist kein "quatsch" wie du dich ausdrückst, sondern vollkommen korrekt.
    nur wenn der sr im spielbericht zum ausdruck bringt das er sich durch die zitierte äusserung beleidigt fühlte, kann entsprechend gehandelt werden. hierbei handelt es sich um eine anweisung des nationalen verbandes, der sich auch die meisten rv und lv angeschlossen haben.
    wenn im spielbericht natürlich steht: "dq wegen sr-beleidigung" dann kommt das auf dasselbe hinaus. dann hat der sr ja zum ausdruck gebracht, dass er sich beleidigt fühlte.

    und tatsächlich QUATSCH ist dein letzter satz, auch wenn mit smilie versehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Handball-SR (16. Februar 2005 um 09:17)

  • Kaum passe ich mal ein paar wenige Stunden nicht auf, schon gehts rund im Forum.

    1. Eine Sperre wegen SR - Beleidigung tritt nicht mehr automatisch in Kraft. Nach der Änderung von §5 RO DHB , läuft dies jetzt ein anders.

    Bei einer Disqualifikation wg. Beleidigung ist der Spieler erst einmal für 14 Tage vorläufig gesperrt. Jetzt haben die Vereine fünf Tage Zeit , zu dieser D eine Stellungnahme abzugeben, danach legt der Staffelleiter das Strafmass fest , welches zwischen lediglich einer Geldstrafe und bis zu vier Spielen Sperre liegt. Nach dieser Entscheidung kann dann der betroffene Vereine dagegen Einspruch einlegen.

    2. Bei einer D wg beleidigendem Kopfschütteln sollte auch ein "normal" denkender Staffelleiter den Kopf schütteln und den Spieler, Betreuer, Offiziellen per Bescheid von einer Sperre befreien.

    3. Auch ein Zuschauer kann bestraft werden, falls es sich bei diesem Zuschauer um einen aktiven Spieler, Trainer, oder auch SR handelt. Wenn diese Person dem SR, der von dem Zuschauer beleidigt worden war, persönlich bekannt ist, dann "drauf auf den Spielberichtsbogen" und die Spielleitende Stelle wird dann ein Verfahren gegen diese Person einleiten.

    4. Bitte seid so einfühlsam. um in der moemtan schwierigen Situation für uns SR die Begriffe wie Oddset oder betandwin möglichst zu vermeiden. Es reicht, wenn am Wochenende wieder ein paar Idioten auf der Tribüne meinen, besonders lustig zu sein und solche Begriffe Richtung Spielfeld zu schreien.

  • Zitat

    Schwaniwolli:
    1. Eine Sperre wegen SR - Beleidigung tritt nicht mehr automatisch in Kraft. Nach der Änderung von §5 RO DHB , läuft dies jetzt ein anders.

    Bei einer Disqualifikation wg. Beleidigung ist der Spieler erst einmal für 14 Tage vorläufig gesperrt.

    Das versteh ich jetzt nicht. Keine automatische Sperre aber doch (wohl automatisch) für zwei Wochen gesperrt?

    In meiner Rechtsordnung steht, dass mit dem Eintrag eine automatische Mindestsperre in Kraft tritt. Diese ist auch nicht vorläufig, sondern unanfechtbar, d.h. sie liegt allein in der Hand des Schieris und kein Staffelleiter, Spielausschuß oder Sportgericht kann daran etwas ändern. Sie kann allenfalls durch die Spielleitende Stelle noch um zwei Wochen verlängert werden, alternativ durch Antrag an das Sportgericht noch über diesen Zeitraum hinaus.

    Daraus folgt auch, dass kein Staffelleiter per "Bescheid" die Sperre aufheben darf. Damit wäre jegliche Rechtssicherheit dahin. Der Staffelleiter hebt die Sperre auf, der nächste Gegner legt Einspruch gegen die Spielwertung ein, weil ein automatisch gesperrter Spieler doch mitgespielt hat, Sportgericht kippt die Spielwertung, Gegner geht in die Berufung... Nach § 5 Abs. III und IV RO ist eindeutig, dass an diesen zwei Wochen nicht gerüttelt werden kann.

    Um den vorangegangenen Streit etwas zu entschärfen: Nicht alle "Verwaltungsvorschriften" und Hinweise des DHB kommen bis ganz unten an. In den Kreisen wird es eher gängige Praxis sein, am Wortlaut der Rechtsordnung zu hängen (so man sie dort kennt :wall: ). Was also für die Bundes- oder Regionalligen Rechtspraxis ist, das muß bei uns unten im Urschleim längst nicht Brauch sein.

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  • Zickenbändiger : da liegst du eindeutig falsch.

    Ich gehe davon aus, dass du die RO DHB , Stand NOVEMBER 2004, in Händen hast. Im November haben sich nämlich gravierende Neuerungen in der RO getan.

    Der Spieler wird nur noch vorläufig für 14 Tage gesperrt ( nicht mehr automatisch für zwei Spiele bei Beleidigung ).

    Nach Eingang der Stellungnahme des betroffenen Vereines binnen fünf Tagen muss die Spielleitende Stelle nicht reagieren. Dann bleibt der Spieler für 14 Tage gesperrt.

    Trifft der Staffelleiter eine Entscheidung, kann er den Spieler mit einer Sperre zwischen einem und vier Spielen belegen, er leitet eine weitergehende Bestrafung bei den Rechtsinstanzen ein oder er verhängt lediglich eine Geldstrafe.

    In unserem geschilderten Fall sollte der Stafflleiter lediglich eine kleine Geldstrafe verhängen und damit bleibt der Spieler spielberechtigt.

    Damit hebt die Spielleitende Stelle keine Sperre auf, sondern sie verhängt keine.

    Quelle : RO DHB , Stand :November 2004 , § 5 (5), Ziff. d

    Falls du lediglich im Besitz der alten Rechtsordnung bist, kannst du dir die neue von der DHB Webside runterladen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (16. Februar 2005 um 15:24)

  • Noch ein Nachtrag zum Thema "Quatsch".

    Die Wertung darüber, dass ein Schiedsrichter sich durch eine Aktion eines Aktiven beleidigt gefühlt hat, wird doch schon dadurch kundgetan, wenn im Spielbericht die Disqualifikation mit dem Vermerk "SR-Beleidigung" und dem zugehörigen Sachverhalt eingetragen wird.

    Auf meinem letzten Lehrgang, dem ich beiwohnen durfte, wurde auch explizit erwähnt, dass die bis dahin wohl übliche "kindische" Formulierung "Ich fühlte mich beleidigt" nicht (mehr) nötig wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von T.N.T. (16. Februar 2005 um 15:27)

  • Die Formulierung ist wirklich kindisch, hat mir auch nie gefallen, aber wenns so angeordnet ist.

    Ist ja auch nur ein pro-forma-Satz, denn mal ehrlich, von Leuten auf deratigem Niveau kann man sich doch gar nicht beleidigt fühlen, oder ? ;)

  • Schwaniwolli: Ist das schön, sich auf diesem Niveau auseinanderzusetzen. :hi: Also: Ich hab die aktuelle RO vorliegen und will mal schauen, ob ich das hier aufgelöst bekomme. Bei "automatisch" reden wir möglicherweise aneinander vorbei. Die Sperre von zwei Wochen tritt mit der Disqualifikation wegen Beleidigung (oder Tätlichkeit) in Kraft (§ 5 I RO) "ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf". "Automatisch" in sofern, als dass bereits die Rote Karte bzw. der Eintrag die Sperre zum laufen bringt und nicht die Veröffentlichung gegenüber dem Verein. Aber eben nur vorläufig.

    Dass die zwei Wochen Sperre in eine Geldstrafe umgewandelt werden können, lese ich nun nach mehrmaliger Lektüre endlich heraus. Klarer Punkt für Dich. Dass die Spielleitende Stelle aber einfach so per Bescheid die vorläufige Sperre OHNE Geldstrafe aufheben kann, finde ich weder in Absatz 3, 4 oder 5. Meines Erachtens muß also mindestens immer eine klitzekleine Geldstrafe verhängt werden, wenn die Begründung im Spielbericht zu dünn ist und die Spielleitende Stelle die Sperre vom Tisch haben will. (Edit: Ich beziehe mich auf Deinen Beitrag von heute Morgen.)

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (17. Februar 2005 um 00:59)

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli

    Trifft der Staffelleiter eine Entscheidung, kann er den Spieler mit einer Sperre zwischen einem und vier Spielen belegen, er leitet eine weitergehende Bestrafung bei den Rechtsinstanzen ein oder er verhängt lediglich eine Geldstrafe.

    Wg. Kopfschütteln eine Geldstrafe ?

    Sorry Wolfgang, da kann ich nur den Kopf schütteln. :)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • hasenhirn und Zickenbändiger :

    Unsere "Zicke" hat recht. Nur durch das Verhängen einer kleinen Geldstrafe kann ich dem Spieler und dem Verein helfen, dass man ohne die Sperre davon kommt.

    Ich hatte auch mal den Fall , wo sich ein SR beleidigt gefühlt hatte, weil Spieler nach dem Spiel sagten : da ist ja skandalös.
    Was soll ich da als Staffelleiter machen ????? Eine Beleidigung ist das ja wohl nicht, aber mit einer Geldsrafe konnte ich dem Spieler von der Sperre erlösen.

  • Und wie hoch ist eine solche Geldstrafe dann? Gibt es da eine Untergrenze - 5 Euro ins Phrasenschwein oder sowas?

    :bier: Todde:ficken:

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Wir im BHV fangen da bei 50 EURO an. Die Summe kann aber bis 5.000 EURO gehen.

    Mindestens 50 Euro für "Das ist skandalös".

    Das ist skandalös... :D

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)