Aktiv in drei/vier Mannschaften

  • Ich bin nicht sicher, ob die Fragestellung in diesem Forum richtig aufgehoben ist, wenn nicht, bitte verschieben!

    Fallbeschreibung: Ein Mädchen ist noch für die B-Jugend spielberechtigt, aber dennoch schon 16 Jahre alt.
    Darf diese Spielerin in einer Saison, sowohl in der B-Jugend, der A-Jugend, den Damen I und den Damen II spielen?
    Vorausgesetzt natürlich, sie besitzt die Doppelspielberechtigung, beachtet die Festspielregel (Damen I und II) und auch die Regel, dass sie höchstens zweimal an einem Wochenende aktiv ist.
    Dürfte sie dann theoretisch in einer Saison in vier verschiedenen Teams ihres Vereins zum Einsatz kommen?

  • Kurze Recherche in der Spielordnung des DHB:

    Zitat

    § 22 Jugendschutzbestimmungen
    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist - in Bezug auf ihr Lebensalter unabhängig von der Stichtagsregelung - nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz (vgl. a. § 19 Abs. 1) jedoch in höchstens zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 erfolgen.


    und

    Demnach wäre ein Einsatz sowohl bei den Damen als auch in der B- und A Jugend nicht zulässig.
    Ein Einsatz in beiden Damenmannschaften und A- oder B-Jugend hingegen schon.

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (9. Februar 2005 um 16:53)

  • Ich weiß ja nicht, ob das wieder nur bei uns so gilt, aber ein Jugendspieler darf (zumindest bei uns) nur in einer Seniorenmannschaft spielen, ungeachtet der Festspielregeln.

  • In wie weit ist eigentlich das erforderliche Mindestalter für dei Beantragung von Doppelspielrecht genormt??? bei uns im Handballkreis Steinfurt darf ein A-Jugendspieler, der bereits 18 ist, DSR beantragen, wenn er 17 ist, auch, aber dann nur mit ärztlichem Attest, darunter geht es gar nicht...

    Suche immer neue Trainingsmöglichkeiten und Spielzüge (w.A.Jugend)

  • Zitat

    Original von Dennis Wichmann
    In wie weit ist eigentlich das erforderliche Mindestalter für dei Beantragung von Doppelspielrecht genormt??? bei uns im Handballkreis Steinfurt darf ein A-Jugendspieler, der bereits 18 ist, DSR beantragen, wenn er 17 ist, auch, aber dann nur mit ärztlichem Attest, darunter geht es gar nicht...

    So kenne ich es auch. Und soviel ich noch weiß mit Unterschrift der Eltern!

  • Einen Teil der Antwort hab ich gerade hier gepostet, inklusive der einschlägigen Normen.

    Nur zwei Altersklassen je Saison, nur zwei Spiele pro Tag (nicht pro Wochenende). Zu beachten ist, dass eine Jugendspielerin zwar zwischen Jugend und Damen frei wechseln kann, nicht aber zwischen 1. und 2. Damen (ganz normale Festspielregeln). Der Einsatz in nur einer einzigen Damenmannschaft geht aus keiner der mir bekannten Regeln hervor.

    Zitat

    Dürfte sie dann theoretisch in einer Saison in vier verschiedenen Teams ihres Vereins zum Einsatz kommen?

    Auch wenn Du dies auf verschiedene Altersklassen beziehst, bilden wir mal den Fall von 1. bis 4. Damen. Immer wieder für Verwirrung sorgt § 55 Abs. 4 SpO. Es ist nämlich nicht so, dass eine Spielerin durch sämtliche Mannschaften rotieren darf, solange sie nicht innerhalb von vier Wochen zweimal in derselben Mannschaft spielt. Für jede tieferklassige Mannschaft muß geprüft werden, ob eine Spielerin zweimal in vier Wochen in den höherklassigen Mannschaften gespielt hat. Diese gelten von unten aus betrachtet als eine einzige Spielklasse. Was aus der Regel nicht hervorgeht, ist, in welcher Mannschaft man sich dann festgespielt hat. In der höheren oder tieferen? In der des ersten oder zweiten Einsatzes? Das wird beim Freiwerden durch Aussetzen zweier Spiele interessant. Weiß da wer genaueres?

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Man kann sich immer nur in der höheren Mannschaft festspielen .
    Und man ist in der Mannschaft festgespielt, in der man das zweite Spiel binnen vier Wochen absolviert.
    Aber man ist dann auch für alle weiteren höheren Mannschaften gesperrt.

    BSP:

    Verein hat vier Damenmannschaften, Spielerin spielt sich in der dritten Mannschaft fest. Dann darf sie auch solange nicht in der zweiten und ersten Mannschaft spielen, solange sie nicht zwei Spiele in der dritten Mannschaft pausiert hat.

    Geht doch aus den Paragraphen klar hervor.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (19. Februar 2005 um 11:10)

  • Zitat

    Aber man ist dann auch für alle weiteren höheren Mannschaften gesperrt.

    Höre ich zum allerersten Mal. Und wie ist dann § 55 Abs. 9 SpO zu verstehen:

    In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist.

    > Absatz 2 bezieht sich allein auf die ersten beiden Saisonspiele einer Altersklasse.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Man kann sich immer nur in der höheren Mannschaft festspielen .
    Und man ist in der Mannschaft festgespielt, in der man das zweite Spiel binnen vier Wochen absolviert.
    Aber man ist dann auch für alle weiteren höheren Mannschaften gesperrt.

    BSP: Verein hat vier Damenmannschaften, Spielerin spielt sich in der dritten Mannschaft fest. Dann darf sie auch solange nicht in der zweiten und ersten Mannschaft spielen, solange sie nicht zwei Spiele in der dritten Mannschaft pausiert hat.

    Geht doch aus den Paragraphen klar hervor.


    Eben! Wie es Zickenbändiger richtig zitiert!!!
    In einer höheren Mannschaft kann immer ein Einsatz stattfinden, auch wenn man in einer unteren Mannschaft festgespielt ist!
    Aber, dass ich das noch erleben darf, Schwaniwolli! Dein Sockel wankt!
    Müssen jetzt etwa alle Badenliga- oder Landesligen-Mannschaften nochmal die Staffelleiterentscheidungen überprüfen, die in solchen Fällen erlassen wurden? ;)

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Hier wankt kein Sockel. Ich habe auch schon mehrfach daneben gelegen, wenn wieder einmal eine DHB Regelung so unglücklich formuliert war, dass man es irgendwann aufgibt und einfach einen Sinn in sie hineinliest.

    Aber noch mal zu meiner Ausgangsfrage zurück:

    Spieler x der 3. Herren spielt einmal in der höherklassigen 1. Herren, dann in der höherklassigen 2. Herren. Folge: Festgespielt im Verhältnis zur 3. Herren (§ 55 IV). Frage: Wo muß er jetzt zwei Spiele aussetzen, um wieder in der Dritten spielen zu dürfen? Und aus welchem Absatz ergibt sich das? Das geht für mich nicht eindeutig aus § 55 hervor.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Hier wankt kein Sockel. Ich habe auch schon mehrfach daneben gelegen, wenn wieder einmal eine DHB Regelung so unglücklich formuliert war, dass man es irgendwann aufgibt und einfach einen Sinn in sie hineinliest.

    Aber noch mal zu meiner Ausgangsfrage zurück:

    Spieler x der 3. Herren spielt einmal in der höherklassigen 1. Herren, dann in der höherklassigen 2. Herren. Folge: Festgespielt im Verhältnis zur 3. Herren (§ 55 IV). Frage: Wo muß er jetzt zwei Spiele aussetzen, um wieder in der Dritten spielen zu dürfen? Und aus welchem Absatz ergibt sich das? Das geht für mich nicht eindeutig aus § 55 hervor.

    Rein von logischer Seite würde ich sagen, dass der Spieler zwei Spiele der 2. Mannschaft aussetzen muss, da er ja eigentlich nur in der 2. Mannschaft festgespielt ist. Soll heißen, er darf weiter in der 2. Mannschaft eingesetzt werden, aber eben nicht in der 3. Müsste er nämlich die Spiele der 1. Mannschaft pausieren, dürfte er ja auch in der 2. Mannschaft nicht mehr spielen.

  • Lasse: Der Logik würde ich auch so folgen. Spannend wird es aber in der Konstellation, wie sie bei uns im TuS Bothfeld der Fall ist. 3. Damen spielen in der untersten Klasse, 1. und 2. Damen in Parallelstaffeln eine Klasse darüber. Wo nun aussetzen? (Und komm mir bitte keiner damit, dass bei zwei Mannschaften in derselben Spielklasse nicht gewechselt werden dürfe. Dafür gibt es keinerlei Stütze in den Regeln.)

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Gerade bei uns ist das doch klar geregelt (frag mich jetzt aber nicht, wo das steht): Die 1. Mannschaft gilt immer als die höhere, egal ob sie höher spielt oder in einer Parallelstaffel.

  • Zitat

    Gerade bei uns ist das doch klar geregelt (frag mich jetzt aber nicht, wo das steht): Die 1. Mannschaft gilt immer als die höhere, egal ob sie höher spielt oder in einer Parallelstaffel.

    Das steht auf der Homepage der Region Hannover in meinen Erläuterungen zu § 55 SpO. Die Spielordnung unterscheidet aber beim Festspielen in einer Mannschaft nach Absatz III (höhere Mannschaft) und Festspielen in mehreren Mannschaften nach Absatz IV (höhere Spielklasse). In meinem Infoblatt habe ich genau dieses Problem ausgespart, weil ich die Lösung noch nicht kenne.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von berndo
    Kurze Recherche in der Spielordnung des DHB:


    und

    Demnach wäre ein Einsatz sowohl bei den Damen als auch in der B- und A Jugend nicht zulässig.
    Ein Einsatz in beiden Damenmannschaften und A- oder B-Jugend hingegen schon.

    Eine 16-jährige Spielerin der WJB hat in der Jugend-Qualifikationsrunde sowohl in der WJB, als auch in der WJA mitgespielt. In der Winterrunde spielte die B-Jugendliche jedoch in der Damenmannschaft. Dieser Damenmannschaft wurden jetzt vom Verband nach rechtlicher Prüfung sämtliche Punkte aberkannt, da die Spielerin in 1 Saison (die Qualifikationsrunden gehören zur Saison !!) in 3 verschiedenen Mannschaften gespielt hat.

  • Zitat

    Eine 16-jährige Spielerin der WJB hat in der Jugend-Qualifikationsrunde sowohl in der WJB, als auch in der WJA mitgespielt. In der Winterrunde spielte die B-Jugendliche jedoch in der Damenmannschaft. Dieser Damenmannschaft wurden jetzt vom Verband nach rechtlicher Prüfung sämtliche Punkte aberkannt, da die Spielerin in 1 Saison (die Qualifikationsrunden gehören zur Saison !!) in 3 verschiedenen Mannschaften gespielt hat.

    Wohl dem, der das Regelwerk kennt. :lol: Ausschlaggebend für den Punktabzug war aber sicher nicht der Einsatz in der dritten Mannschaft dieser Saison, sondern die dritte Altersklasse. Die junge Dame hätte auch noch in einer weiteren A oder B- Jugend spielen dürfen. Nur eben nicht auch noch in der Damenmannschaft. Aber gut, dass Du hierauf hinweist, die Quali vergesse ich selbst auch immer gerne, wenn ich zu diesem Thema gefragt werde.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Ich kann das mit der weibl. B-Jugendspielerin eigentlich nicht glauben. Die Quali-Runden sind meist am Ende der Saison. Eine Saison endet m.W. offiziell am 31.7.
    Sollte die Jugendspielerin im Winter also bei den Frauen ( + 1 Jugendmannschaft) gespielt haben, so wäre das doch rechtens oder ?

    ex nihilo nihil fit

  • qualifikationsrunden zählen zur jeweils neuen saison.
    - quali
    - runde wB
    - runde wA
    - runde D
    alles in einer saison. und damit aktiv in drei altersklassen und illegal.

    dagegen:
    - quali
    - runde wB
    - runde D
    alles in einer saison heißt aktiv in zwei altersklassen und ist legal.