• Heute hatten wir ein denkwürdiges Spiel (3:0 Rote Karten;10:2 2-Minuten und ca. 7:10 7m), dessen unrühmlicher Höhepunkt der Ausschluss meines Mitspielers (nein, ich war es nicht) in der letzten/vorletzten Minute war.
    Die Situation war folgende:
    Spieler von Gegner läuft Konter auf unser Tor und wird dabei von meinem Mitspieler "gebremst". Konnte die Situation nicht genau sehen, war aber dann deutlich überrascht als der Schiedsrichter die Arme übereinander kreuzte.
    Ich habe meine Schiedsrichterausbildung in Baden genossen, mittlerweile frustriert aufgrund der unglaublich miserablen Qualität an Schiedsrichtern in Bayern, und auf einem Lehrgang teilte und das Regellexikon des Duos Schmitz/Kaiser mit, dass man bei Ballbesitz des Gefoulten quasi nie einen Ausschluss aussprechen sollte/könne aufgrund der theoretischen Möglichkeit den Ball zu treffen, usw.
    Also mhs, ich bitte primär um Aufklärung und dann würde ich noch gerne wissen, wie so das weitere Procedere ist und welche Sperre ihr erwartet. Die Srs schrieben im Bericht etwas von "den Gegenstoß laufenden Spieler von hinten in den Rücken schlagen", was allerdings meiner Meinung sowieso ein Kuriosum darstellt, denn hat wirklich schon einmal jmd versucht seinen enteilenden Gegenspieler von HINTEN zu SCHLAGEN,statt ihn zu schubsen oder von VORNE/SEITE voll eine zu brettern bzw. in den ARM zu schlagen. :pillepalle: :pillepalle:

  • Das was die beiden Kollegen zur Regeltheorie sagen ist korrekt.
    Regel 8:7
    Kommentar:
    Eine Tätlichkeit wird im Sinne der vorliegenden Regel als besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/ Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert. Es ist mit anderen Worten also nicht einfach eine Affekthandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch....

    Somit ist es eigentlich regeltechnisch faktisch ausgeschlossen, in einer ballbezogenen Situation einen Ausschluß zu erteilen (so auch Alex Preetz -DHB-Medienwart & SR-Ausschußmitglied).

    Hier ist dies aber eine Tatsachenentscheidung der SR, die spielleitende Stelle hat über diesen Vorfall zu entscheiden, meist mit einer Mindestsperre von 6 Wochen.

  • Ich denke, dass hier (Wolfgang verbessere mich) mit 6 Spielen Sperre längstens jedoch 6 Wochen zu rechnen ist.

    @ kacid,
    wo und wann wurdest Du ausgebildet.
    Auch in Bayern gibt es gute SR.

    ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von ulle (23. Januar 2005 um 18:54)

  • Wie bereits versucht zu schildern halte ich allerdings einen Schlag in den RÜCKEN eines Gegners, wenn dieser mit hoher Geschwindigkeit von einem davonläuft, für absolut absurd. Einzig Maurice Green oder Michael Johnson wären vielleicht schnell genug, dass sich noch etwas Impuls überträgt. Das macht auch Tor-verhinderungstechnisch überhaupt keinen Sinn. Schläge von der Seite bzw. von vorne in Bauch,Gesicht Oberkörper, Beine, Seite usw. sind da bedeutend effektiver und mein Mannschaftskamerad schilderte das auch als solchen, womit doch wieder der theoretische Versuch den Ball zu treffen gegeben wäre.

    Ich wurde 99 in KA ausgebildet, ich denke wir waren der erste jahrgang mit der kürzeren Ausbildung und habe auch in der Jugendspielzeit ein paar gute/sehr gute (allerdings auch nicht so gute) SRs, besonders in der Badenliga, erlebt - in Bayern ist die Situation katastrophal, besonders wenn ich bedenke, dass die Bezirksoberliga spieltechnisch bestimmt mit einer mittleren Landesliga in Baden vergleichbar ist.

    Wird denn die Spere automatisch verhängt oder gibt es eine Möglichkeit diesen wirklich absurden Bericht der SRs klarzustellen?

    Einmal editiert, zuletzt von Kacid (23. Januar 2005 um 19:21)

  • und darum gehts ja du hast von hinten keine Chance an den Ball zu kommen, deswegen ja auch der Ausschluss, wenn du es doch tust oder zumindest rot

  • In diesem Fall ist nunmal wieder die Tatsachenfeststellung der SR entscheidend, wobei der ausgeschlossene spieler dann doch um einiges schneller als der angreifer sein musste das er einen ausschlusswürdigen Schlag/Stoß in den Rücken durchführen konnte.

    ansonsten ist es halt besonders blöd, beim Tempogegenstoß von hinten zu schubsen/schlagen, sowas kann ich als Spieler auch nicht leiden und als SR schon gar nich.

    MfG
    tobi

    Neue Homepage : http://www.2-minuten.com !!!

    Der Profisportler ist ausser Arzt, Tätowierer, Piercer und Domina der einzige Beruf, in dem selbst beabsichtigte Körperverletzungen gesetzlich ungeahndet bleiben." (Wolfgang Reus) ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Guschtl (23. Januar 2005 um 23:55)

  • Jetzt mal konkret,

    der betroffene Verein muss erst einmal keinen Einspruch einlegen.
    Wichtig wäre hier erst einmal eine Stellungnahme des betroffenen Verienes an die Spielleitende Stelle. Diese legt danach in Abwägung der Stellungnahme und des Schiedsrichterberichtes die Sperre fest.

    Falls die SR in ihrem Bericht von "einem Schlag während des Konters "sprechen, wird die Spielleitende Stelle eine Sperre von sechs Spielen vermutlich nur mit "Bauchschmerzen" verhängen, da ein Ausschluß im Kampf um den Ball vor den Rechtsinstanzen so gut wie nie Bestand hält, bedeutet, die Rechtsinstanzen werden sechs Spiele Sperre im oben geschilderten Fall nicht akzeptieren.

    Ich gehe von einer Sperre von einem Monat, längsten aber vier Spielen aus.

    Ich kann aber mehr darüber sagen, wenn der SR-Bericht vorliegt.
    ( schicke mir den Text am besten per PN oder email, geht ja wirklich nicht jeden was an )

    Doch eines ist falsch : es gibt bei Ausschluß keine Mindestsperre von sechs Wochen. Bitte die veränderte Rechtsordnung beachten . Sperre muss vom Staffelleiter ausgesprichen werden. Fällt der Staffelleiter keine Entscheidung , ist der Spieler nach 14 Tagen wieder spielberechtigt !!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (24. Januar 2005 um 01:14)

  • Zitat

    Wie bereits versucht zu schildern halte ich allerdings einen Schlag in den RÜCKEN eines Gegners, wenn dieser mit hoher Geschwindigkeit von einem davonläuft, für absolut absurd

    Da stimme ich zu, da ich einen SCHLAG in diesem Falle für unmöglich halte. Ein Ausschluss kann man in diesem Fall, m.E. nur geben, wenn der fehlbare Spieler diese oder ähnliche Aktion angekündigt hat, sonst nur Rot mit ensprechender Würdigung im Spielprotokoll.