@meba
ich denke eher nicht das ein einspruch erfolg hätte.
Tatsachenentscheidungen...
zwingend notwenig ist es natürlich nicht aber du siehst ja was das für folgen haben kann.
wegen der Bankbestrafung muss ich ehrlich gesagt nachlesen, aber die bank wird eig. nur bestraft, wenn der spieler nicht teilnahmeberechtigt gewesen wär(also auf dem Protokoll fehlt).
Tore sind nach Wiederanpfiff nicht mehr annullierbar, selbst wenn sie ein "unberechtiger" Spieler erzielt hat.
sollte natürlich das tor annulliert worden sein, obwohl bereits angepfiffen war und dann das KG dazwischenpfeift und den Fehler bemerkt hat usw...
dann wär ein Einspruch möglich, hätte aber auf dem Protokoll nach Spielende angekündigt werden müssen usw...
Oft werden Einsprüche ja wegen Formfehlern abgewiesen und die vorausgezahlte Kohle ist immer futsch ![]()
grüßle