Beiträge von konbom

    Aufgepasst: Es wird ja auf Freiwurf für A7 entschieden, der dann ein Foul begeht, das (vermutlich) als Revanchefoul (8:9f) gewertet wurde.

    Disqualifikation ohne Bericht + 7-m-Wurf nach 8:10d kommt also schon mal nicht in Frage, da der Ball nicht im Spiel ist, was in 8:10d notwendige Voraussetzung ist.

    Disqualifikation ohne Bericht + 7-m-Wurf nach 8:10c kommt aber ebenso nicht in Frage, da nicht die "Wurfausführung des Gegners verzögert" wird, Mannschaft A bleibt ja aufgrund der Freiwurfentscheidung in Ballbesitz.

    Falls also das Schlagen von A7 nach 8:9f geahndet wird, ist die Entscheidung Rote Karte für A7 und Spielfortsetzung mit Freiwurf für A meiner Ansicht nach völlig korrekt.

    Beide Fragen sind zumindest im Westdeutschen Handballverband eindeutig geregelt, zumindest wenn man den Begriff der "Verletzung" so auslegt, dass auch der von Dir beschriebene Fall dazugehört:

    Zitat

    "Ist das Spiel nur mit einem Schiedsrichter aus einem angesetzten Gespann begonnen worden, darf der später eintreffende Partner jederzeit das Gespann ergänzen. Verletzt sich während des Spiels einer der beiden Schiedsrichter, leitet der andere Schiedsrichter das Spiel vorübergehend oder bis zum Ende alleine."


    WHV-Bestimmungen zum Spielbetrieb, Punkt B.II.7

    Wie das in den anderen Regional- bzw. Landesverbänden aussieht, weiß ich nicht. In der DHB-SpO und -SrO habe ich jedenfalls auf die Schnelle nichts gefunden.

    Ich denke nicht, denn nach der gleichen Logik müssten dann ja auch die restlichen Hallenstandards für den kompletten Spielbetrieb in Deutschland gelten und das ist ja definitiv nicht so... (sonst müsste man ja in der untersten Kreisklasse Tribünen auf beiden Seiten des Feldes haben, vgl. Eisenachs Hallenproblematik)

    Außerdem steht in den meisten Durchführungsbestimmungen, die ich kenne, am Anfang etwas à la: "Es gelten SpO und RO des DHB". Von den Durchführungsbestimmungen (bzw. Hallenstandards) für den vom DHB organisierten Spielbetrieb steht da nix.

    Im Zweifel einfach mal beim zuständigen Staffelleiter/der spielleitenden Stelle nachfragen. Die müssten ja wissen, wenn es eine Regelung gibt.

    Im HBL-, HBF- und DHB-Bereich (3. Liga & JBLH) findet man Regelungen in den Hallenstandards, die Bestandteil der Durchführungsbestimmungen sind.

    Da findet sich z.B. hier:
    "Die Hallen sind mindestens 90 Minuten vor Spielbeginn zu öffnen und eine Stunde vor Spielbeginn uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung zu stellen."

    In den Durchführungsbestimmungen meines Landesverbands kann ich z.B. nichts dazu finden. Wenn Regelungen existieren, müsste man sie aber da finden.

    Da würde ich lieber beim Spielleiter anfragen.


    Oder mal in die entsprechenden Ordnungen des zuständigen Landesverbandes schauen.

    In den "Zusatzbestimmungen des WHV zur DHB-Spielordnung" des Westdeutschen Handballverbandes heißt es z.B.:

    Zitat

    Männer- und Frauenmannschaften werden einheitlich als 1. Mannschaft, 2. Mannschaft, 3. Mannschaft usw. bezeichnet. Sie sind in dieser numerischen Folge den Spielklassen zuzuordnen und gelten in dieser Reihenfolge zueinander jeweils als höhere bzw. untere Mannschaft im Sinne des § 55 SpO.

    Quelle: Zusatzbestimmungen.

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Ich hab vor ein paar Wochen bei einem C-Jugend-Spiel als Zeitnehmer am Kampfgericht gesessen und die Mannschaft auf meiner Seite hat ohne in Ballbesitz zu sein gewechselt. Ich habe das natürlich gepfiffen, da es ja (glaube sogar im gesamten DHB?) nicht erlaubt ist.

    Der Schiedsrichter hat in dem Falle aber gar nichts gepfiffen außer einem Freiwurf.

    Was für eine Bestrafung ist denn eigentlich dafür vorgesehen? Ist das ein ganz normaler Wechselfehler, der eine Hinausstellung nach sich zieht? Ein Wechsel des Ballbesitzes wie bei einem "normalen" Wechselfehler ist ja unsinnig, da die andere Mannschaft sowieso im Ballbesitz ist.

    Danke schonmal für eure Antworten,

    Max